Login für bereits registrierte Autoren. Neuregistrierungen erfolgen auf der Seite "Autobiographie schreiben". (Im Schreibfenster auf "Zur Registrieren" klicken.)
 
Von Ruedi Rellstab Zeitblende - Die nicht ruhende Geschichte
Es werden nur Texte von über 10 Internet-Seiten publiziert.
Zurzeit sind 552 Biographien in Arbeit und davon 313 Biographien veröffentlicht.
Vollendete Autobiographien: 191
 
Ruedi Rellstab
Info Biographie
Info Autor
CV Autor
Abo
Mit eigenem Mail-Programm empfehlen
Letzte Aktivität
13.
Rätselhaftes Behördenverhalten / 30.03.2025 um 12.28 Uhr
13.
Rätselhaftes Behördenverhalten / 30.03.2025 um 12.29 Uhr
13.1.
Rätselhaftes Behördenverhalten / 30.03.2025 um 12.29 Uhr
13.2.
Rätselhaftes Behördenverhalten / 30.03.2025 um 12.31 Uhr
9.13.
Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 / 30.03.2025 um 12.38 Uhr
13.3.
Rätselhaftes Behördenverhalten / 30.03.2025 um 12.39 Uhr
Zoom -
wysiwyg
Zoom +
nav read

Aktuelle Seite drucken
Aktuelles Kapitel drucken
Alles drucken
nav read
Print

nav read
Verzeichnis

<
rückwärts blättern
vorwärts blättern
>
 
Vorwort
1.
Erste Erinnerungen und Kindheit
2.
Lehr- und Wanderjahre
2.1.
Lehrstelle schnell gefunden - 1955
2.2.
Schreinerlehre - 1955 - 1959
2.3.
Wanderjahre - 1959 - 2005
3.
Armee
3.1.
Aushebung 1959
3.2.
Rekrutenschule 1960
3.3.
Unteroffizierschule 1961
3.4.
Waffenplatz Sitten, Nachschiessen 1962
3.5.
WK- Kurse 1961 - 1971
4.
Quartierplanung
4.1.
Konfuse Quartierplanung
4.2.
Amtlicher Quartierplan
4.3.
Richtplan Lerchenberg
5.
In den Fängen der Justiz
5.1.
Der Gemeinderat möchte geklärt haben - März 2008
5.2.
Der befangene Untersuchungsrichter - März 2010
5.3.
Macht und Ohnmacht bei Gericht
5.4.
Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt - März 2017
5.5.
Einvernahme auf dem Polizeiposten - Juli 2017
5.6.
Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation - Dezember 2017
5.7.
Wie eine Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht - Januar 2018
5.8.
Und wieder dieselbe Einzelrichterin - Februar 2018
5.9.
Eine hochkompetente Verteidigerin wird ausgetrickst - Juli 2018
5.10.
Zum Urteil der Lügen - Oktober 2018
5.11.
Berufung - März 2019
6.
Nochmals am Obergericht - im März 2019
6.1.
Ausstands-Begehren sind heikel (Richter)
6.2.
Offene Wahl - Dezember 2018
6.3.
Mein Bauch sagt - März 2019
6.4.
Rückzug - März 2020
6.5.
Februar 2025 BV Art. 30
7.
Offene Rechnung
7.1.
WohnPark VISIO - März 1997 - Dezember 2001
7.2.
Gemeinderatsitzung - Januar 2004
8.
Konflikte bei weiteren Bauvorhaben
8.1.
Verbandelter Behördenklüngel
8.2.
Mehrfamilien- und Doppeleinfamilienhaus - ?? - ??
8.3.
Eigenheim - ?? - ??
9.
Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026
9.1.
Erlenbach wird Fall für den Bezirksrat - Juli 2022
9.2.
Frischer Wind - August 2022
9.3.
Ohne Baubewilligung gehandelt - September 2022
9.4.
Die nicht ruhende Geschichte - Juli 2023
9.5.
Unzulässige Auftragsvergaben - März 2024
9.6.
Der üblen Nachrede bezichtigt - Juni 2024
9.7.
Ein politischer Wille - Angsteinflössung
9.8.
Die Angst der Anwältin - von 2011-2017
9.9.
Herzliche Gratulation - Juli 2024
9.10.
Klage gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten - Juni 2024
9.11.
Gute Frage - Juni 2024
9.12.
Wenn die Staatsanwaltschaft zur Einsicht kommt - Juli 2024
9.13.
Eine Prise Nervengift - September 2024
9.14.
Die unheimliche Macht falscher Urteile
10.
Der neue Krösus - Juli 2024
11.
Nebenschauplatz
11.1.
Karte - Mai 2023
11.2.
Zufallsbegegnung - Juni 2023
11.3.
Überrascht durch Wertschätzung - April 2024
12.
QR-Code - Mai 2023
13.
Rätselhaftes Behördenverhalten
13.1.
Baurechtliches Gutachten, was schert uns das - Februar 2012
13.2.
Willkür im Schlussvorhalt - Januar 2018
13.3.
Strafverteidigung ausgetrickst - Juli 2018
13.4.
Populistisches Urteil
14.
Verrückte Zeit
Diese Autobiographie richtet sich an Menschen die gemobbt, verleumdet, betrogen und drangsaliert werden, an Menschen die unversehens vor den Richter gezerrt und ins Visier der Justiz geraten, bei Gericht jedoch erleben müssen, dass Richter Entscheide fällen die unrichtig sind, dies weil die formellen und/oder die materiellen Rechte der Betroffenen himmelschreiend missachtet werden. Denn erst bei Gericht erlebt ein Angeschuldigter, dass nichts so oft verdrängt, so oft versteckt und so oft verborgen wird wie die Wahrheit, wenn die unbequeme Wahrheit für Menschen in Macht- und/oder Amtsposition eine ständige Bedrohung ist. Offene Kritik an Machtträgern, egal ob an einer Behörde, einem Kartell oder an der Justiz ist ein explosiver Cocktail. Es geht nicht um Kritik für einzelne Taten, sondern um Kritik an einem Staat, der böswillig Angeschuldigte dämonisiert und zu brechen versucht, um sie zum Schweigen zu bringen. Zudem erfährt die Leserin die Lebensgeschichte eines rechtschaffenen Handwerkers, von 1940 bis 2025.
Vorwort
Seite 0 wird geladen
  Vorwort

Nach der Pensionierung wollte ich kürzertreten, englisch lernen, mit meiner Frau auf Reisen und in die Ferien gehen, Bücher lesen, Museen und kulturelle Veranstaltungen besuchen und nach alter Handwerkskunst schöne alte Möbel fachmännisch instand stellen.

Doch als von Mitgliedern des Gemeinderats monströse Strafklagen mit frei erfundener Drohung/Nötigung und übler Nachrede eingingen stand mein Entschluss fest, ich veröffentliche derart unwahre Unterstellungen im Meet-my-life, unter der Rubrik Gesetzeskonflikte.

Es war also nicht die Schreiblust die mich packte, sondern das Wissen meine Lebensgeschichte muss öffentlich werden, denn diese ist es Wert dass sie gelesen wird.

Weshalb die Auseinandersetzungen und Gerichtsfälle mit Amts- Macht- und Würdenträgern entstehen konnten, steht im Kapitel - Quartierplanung.

Das Verbrechen der argwilligen Verfolgung liegt nicht nur auf den Schultern der Beschwerdeführer, sondern auch auf den Schultern der Staatsanwaltschaft und der Richter. Hätten diese sich an ihre eigenen Gesetze gehalten, wären nie falsche Urteile gesprochen worden.

Für Normalbürger sind es schwer zu glaubende Erlebnisse die ich mit Behörden, Ämtern und Gerichtsinstanzen erlebte. Erlebnisse welche die unheimliche Macht falscher Urteile autentisch schildern und nicht schönreden.

Offiziell wurde ich wegen Verleumdung und Ehrverletzung angeklagt. Inoffiziell weil ich sachlich Kritik an diversen Amtsgeschäften führte. Erlenbach ist eine sehr reiche Goldküstengemeinde, wohl die reichste Gemeinde in der Schweiz, stadtnah, am unteren rechten Zürichseeufer.

Oft haben miese Menschen das Privileg in öffentlichen Ämtern zu arbeiten und Betrügereien aller Art, in absoluter Rücksichtslosigkeit gegenüber Regeln und Formen, im ganz grossen Stil zu betreiben oder zu decken. Beamte also, die besonders schwer zu kontrollieren sind und kaum Kritik ertragen.

Zahlreiche Menschen möchten meine Konflikte mit Amts- und Machtträgern vertuschen. Es sind dies Gerichte und politische Institutionen bzw. dort arbeitende Personen, also Instanzen mit endlosen Mitteln und Juristen.

Einst sagte der Meilener Gerichtspräsident Jürg Meier, es sollen keine Zweifel daran aufkommen, dass wir unbefangen, unparteiisch und nur dem Recht verpflichtet entscheiden. Denn in der Bundesverfassung steht: Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist. Aber ist dies in der Praxis immer so? Die Antwort ist Nein. In Wahrheit hängt das Gesetz wie eine Guillotine über jedem, der missliche Sachverhalte anprangert oder unbequeme Fragen stellt, sollte der Ruf der Justiz, einer Gemeinde oder eines Machträgers davon betroffen sein.

Meine Beweislast ist in keinem Graubereich sondern unanfechtbare Wahrheit. Von mir gibt es keine Fiktionen, sondern echte Rechtsfälle aus dem Gerichtswesen. Urteile die das Bild von einer gerechten Justiz in den Grundfesten erschüttern. Echte Gerichtsurteile welche die Würde des Verurteilten verhöhnen und eine Hürde auf dem Weg zum Frieden darstellen. Opfer verlangen keine Rache sondern Gerechtigkeit, um das, was sie erlitten haben, öffentlich anerkennen und verurteilen zu lassen. Denn die Verantwortlichen derartiger Verbrechen entkommen allzuoft strafrechtlicher Verfolgung.

Es wäre für meine Widersacher einfach zu sagen: Es stimmt nicht was in dieser Autobiographie über Erlenbach am Zürichsee und die Justiz geschrieben ist - wir erheben Klage - hier sind die korrekten Daten.

Dass meine Gesetzeskonflikte im öffentlichen Interesse stehen zeigt sich an den Pressemitteilungen, welche mit fetten Lettern auf der Frontseite der Zeitungen, zum Lesen der Reportage im Innenteil der Zeitung auffordern.

Trotz meiner äusserlich ruhigen Art bin ich ein Getriebener, auf der Suche nach Gerechtigkeit. Ich musste erfahren, dass die Verfolgung von Wissensträgern, welche das Renommee von Menschen in Machtpositionen gefährden, kein Einzelfall an Gerichten ist.

Lese meine Autobiographie um verstehen und kommunizieren zu können wie friedliche, sanftmütige Menschen zu Wutbürgern werden. Denn Ärger und Wut sagen uns: Moment, da ist etwas nicht in Ordnung, lebe deine Wut nicht blind aus, würge sie auch nicht runter, mach deine Situation öffentlich und sage, was nicht in Ordnung ist, wenn das durch Macht und Ohnmacht verursachte Unrecht dich jeden Tag von neuem plagt.

Symbolisch trägt Justitia eine Augenbinde damit sie ohne Ansehen der Person urteile.

Doch die Praxis der Strafverfolger deckt auf, dieses Bild ist erschreckend irreführend, da Richter oft nach der Reputation der Streitparteien urteilen, um in weltfremder Weise die Sachverhalte nicht zu ergründen. Diese Richter fällen, mit objektiv falschen und materiell oder formell das massgebliche Recht missachtenden Entscheiden irrige Urteile.

Die Feststellung, dass in der Schweiz nicht die besten Richterinnen und Richter arbeiten sondern jene, die bereit sind in eine Partei einzutreten und dieser Partei jährlich tausende Franken zu bezahlen sei richtig, sagte Martin Burger, ein ehemaliger Obergerichtspräsident am 20. März 2023 der Zürichsee-Zeitung.

Die politischen Parteien haben sich den Kuchen in Form von Richterstellen angeeignet und verkaufen die einzelnen Stücke gegen Geld. An Personen die auffällig strikt nach der Parteilinie leben, an Parteiversammlungen teilnehmen und die Partei gegen aussen repräsentieren.

Ein Rätsel, das sich an Gerichten stellt und verständlich macht, weshalb die Justiz auch integren Menschen Angst bereitet lautet: Was ist, was viele erhalten, obwohl sie es nicht haben, andere aber nicht erhalten, obwohl sie es haben? Das Lösungswort hat fünf Buchstaben und heisst RECHT

Erste Erinnerungen und Kindheit
Seite 1
Seite 1 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit
Unterkapitel
- Was weisst du über deine Geburt?
- Geboren im Mai 1940
- Wie haben eure Mahlzeiten ausgesehen?
- Welche Rolle spielten Sonntage und Feiertage?
- Welche Rolle spielten Gotte und Götti in deinem Leben?
- Mussten du und deine Geschwister Arbeiten verrichten?
- Haus zum Weinberg
- Bauernhof und Garten
- Welches waren deine damaligen Medien?
1.1 Was weisst du über deine Geburt?
Seite 2
Seite 2 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.1 Was weisst du über deine Geburt?
Bei unseren Nachbarn muss sich die Kunde schnell verbreitet haben, dass meine Mutter am 23. Mai 1940 gleich zwei gesunde Knaben geboren hat. Wie mir in meiner Kindheit erzählt wurde, flatterte gleichentags vom Grossvater montiert, eine grosse Schweizerfahne aus dem obersten Fenster des stattlichen, 250 Jahre alten Bauernhauses zum Weinberg. So wussten die Erlenbacher, Freude herrscht im Lerchenberg, Frau Rellstab hat ihr Kind geboren.
 
Der Familienname Rellstab entstand aus dem Beinamen eines Müllers. Die Familie, über Jahrhunderte im Müllergewerbe tätig, führt deshalb ein redendes Wappen: In Blau ein goldener Reibstein. (Relle, Leiste am Mühlwerk, die den Durchgang des Mahlguts regelt, schroten, entpelzen) Das Geschlecht ist seit 1383 - Heini Rellstab - in Rüschlikon nachgewiesen, dürfte aber noch älter sein. Im Waldmannischen Auflauf wurde ein Rudolf Rellstab Anführer der Seebauern und im Waldmann-Prozess von 1489 vertrat er als Sprecher in den Versammlungen in Meilen und in der Wasserkirche in Zürich, mit Leidenschaft und Erfolg die Interessen der Seebuben. Der Bauernführer Rudolf Rellstab übersiedelte später von Uetikon nach Wädenswil. Er gilt als Stammvater der noch immer blühenden Linie Rellstab in Wädenswil. Der Stammbaum Rellstab geht ins Jahr 1540 zurück. Nach diesem Stammbaum war jedoch ein Heinrich Rellstab, wohnhaft in Rüschlikon, der am 31. Mai 1565 Anna Näf heiratete mein Stammvater. 1615 übersiedelte aus dieser Linie ein Heinrich Rellstab mit seiner Frau Susanna nach Wädenswil. Am 26. August 1884 konnte mein Urgrossvater Heinrich Rellstab-Haab von Wädenswil, das 1750 erbaute Haus zum Weinberg, samt Bauernhof in Erlenbach kaufen. Seither blieb das Haus zum Weinberg, samt Bauernhof in Familienbesitz. Kurioserweise ist mein Bürgerort noch immer Wädenswil und nicht Erlenbach, haben zur Einbürgerung in Erlenbach weder meine Vorfahren noch ich je ein Bittgesuch an den Gemeinderat zur Aufnahme ins Erlenbacher Bürgerrecht geschrieben.


Zeitsprung in die Jahre 1933 bis 2023

In der Zürichsee-Zeitung vom 8. März 2023 schildert Regula Rellstab, wie sie ledig hiess, unter ihrem späteren Namen Regula Humm wie sie sich das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben herausgenommen hat. Mit ihren 93 Jahren lebt sie noch heute in Wädenswil, in dem Haus, in dem sie geboren wurde.

Ein Erlebnis geht ihr auch heute noch nah. Es ging damals um das Erbe ihres Vaters. Beim Notar durfte sie einen Vertrag nicht unterschreiben, denn ihre Unterschrift zählte nicht - sondern diejenige ihres Ehemannes.

Dass sie vor dem Gesetz quasi bevormundet war, passte überhaupt nicht zu der selbstbewussten Frau. Mit ihrer Eigenständigkeit war sie ihrer Zeit voraus. Sie war schon über 40, als sie das erste Mals abstimmen durfte.

Regula Rellstab heiratete den Bühnenbildner und Maler Ambrosius Humm. Sie teilten ihre Leidenschaft für die Kunst. Um die vier Kinder und den Haushalt kümmerte sie sich. "Mein Mann war sehr engagiert im Theater und viel im Ausland," sagt sie. Er habe seine Kinder geliebt, "aber den Kinderwagen hätte er nie gestossen."

Sie bügelte ihm die Hemden. Er fertigte für sie die Rahmen und Passepartout für ihre Bilder. Regula akzeptierte die klassische Rollenverteilung. In ihrer Kunst interpretierte sie das Vaterbild aber anders. Mehrmals zeichnete sie einen Mann, der ein Kind trägt, auch in ihrem Werk "Frühling" von 2007.

Regula Humm hat nie aufgehört zu malen; als die Kinder klein waren, widmete sie sich ihrer Leidenschaft nachts. Lange stand Regula als Künstlerin im Schatten ihres Mannes und verbarg ihre Begabung in der Öffentlichkeit. Heute erhält Regula, als Kunstschaffende öffentliche Anerkennung.

"Ich habe meine Zeit richtig genutzt. Ich habe Kinder bekommen und hatte einen interessanten Mann." Vielleicht habe sie ein unkonventionelles Leben geführt, "aber ich habe es nicht gemerkt, und alles andere hätte mich gelangweilt."

"Ich habe einfach immer das gemacht was ich wollte," als wäre es selbstverständlich, dass eine Frau ihrer Generation ihre Entscheidungen, abseits der Erwartungen trifft. Regula spricht mit klarer Stimme, wählt präzise Worte und erinnert sich an viele Details. Die Gesichtszüge sind entspannt, und sie strahlt Ruhe und Glassenheit aus.

"Manchmal habe ich aber einfach nur gestaunt, dass es solche Ungerechtigkeiten überhaupt geben konnte."
1.2 Geboren im Mai 1940
Seite 3
Seite 3 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.2 Geboren im Mai 1940
Im Mai 1940 gab es in der Schweiz kaum einen Grund zur Freude. Die kriegerischen Ereignisse in Europa überstürzten sich dramatisch. Der zweite Weltkrieg war voll entbrannt. Man erwartete den unmittelbaren Angriff der deutschen Wehrmacht auf die Schweiz.
 
Polen wurde im September 1939 von deutschen und russischen Truppen besetzt. Im April 1940 überrannten die deutschen Heere Norwegen und Dänemark. Die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich widerfuhr im Mai 1940 dasselbe Schicksal.
 
Mein Vater musste deshalb, wie rund 400'000 andere Wehrmänner auch, vom 2. September 1939 bis zum Sommer 1945, also fast sechs Jahre lang Aktivdienst leisten.
 
Nur sehr schwer wurde im Mai 1940 einem Mitrailleur Scharfschützen Urlaub gewährt und wenn, dann nur ein ganz kurzer. Es wurde mir erzählt, dass mein Vater als Gefreiter nur einen einzigen Tag Urlaub bekam, um seine Frau und die neugeborenen Zwillinge der Kindsmutter zu sehen.
 
Um auch das Arbeitspensum der im Aktivdienst weilenden Männer (10% der Bevölkerung) zu bewältigen, arbeiteten die daheimgebliebenen Familienmitglieder auf Bauernbetrieben sieben Tage in der Woche, oft bis zur totalen Erschöpfung, meist von Sonnenaufgang bis spät in die Nacht hinein.

Brauchbare Pferde, Lastwagen und Autos waren vom Militär requiriert. So fehlte in den Bauernfamilien nicht nur der Betriebsleiter als stärkste Kraft auf dem Hof, sondern oft auch noch sein Pferd.
 
Auf den Bauernhöfen ersetzten Kühe und Ochsen die Pferde, welche das Militär als Reit- und Zugtiere benötigte. Traktoren und Lastwagen wurden auf Holzvergaser umgerüstet. Die dabei entstehenden Gase dienten als Treibstoffersatz, denn Diesel und Benzin brauchte das Militär.
 
Durch den Krieg bedingt wurden die Lebensmittel knapp. Jede Person durfte nur eine bestimmte Menge Nahrungsmittel und Güter des täglichen Gebrauchs kaufen. Die Brotration betrug z.B. vom Oktober 1942 bis Februar 1944 lediglich 225 g pro Person und Tag. Um den Appetit zu drosseln, durfte das unter Beimischung von Kartoffelmehl gebackene Brot erst 24 Stunden, später sogar erst 48 Stunden nach dem Backen verkauft werden. Die Menschen erfuhren so am eigenen Leib: Altes Brot ist nicht hart - kein Brot ist hart. Die Rationierung wurde erst am 1. Juli 1948, also drei Jahre nach Kriegsende aufgehoben.
 
Bis in grosse Höhenlagen mussten Nahrungsmittel, unter Einbezug von Rodungen, Meliorationen, auf Brachen, öffentlichen Parks und Sportplätzen angepflanzt werden. Dazu wurde der Kuhbestand reduziert. Die Ackerbaufläche der Schweiz konnte so, zwischen 1940 und 1945, von 183'000 auf 352'000 Hektaren erweitert werden.
 
Erst nach Eintritt der USA in den zweiten Weltkrieg, mit der alliierten Invasion am 6. Juni 1944 in der Normandie, kapitulierte Deutschland am 8. Mai 1945. Am 15. August 1945 war dann der zweite Weltkrieg beendet.
1.3 Wie haben eure Mahlzeiten ausgesehen?
Seite 4
Seite 4 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.3 Wie haben eure Mahlzeiten ausgesehen?
Damit das Frühstück nach dem Melken der Kühe, kurz nach 7 Uhr auf dem Tisch stand, musste meine Mutter im Kochherd zuerst Feuer entfachen. Auf diesem wurde in einer grossen Eisen- Bratpfanne für Vater, Mutter, zwei Angestellte und fünf Kinder, mit Schweineschmalz Rösti goldbraun gebraten. In weiteren Eisenpfannen wurde Milch erhitzt und Wasser zum Sieden gebracht. Auf der Kaffeekanne verwandelte sich im Filtereinsatz das darin durchfliessende heisse Wasser, mit den zuvor fein, von Hand gemahlenen Kaffeebohnen in duftendes, schwarzes Kaffeewasser.
 
Nachdem die Kühe gefüttert, getränkt, gestriegelt und ihre Läger gereinigt und mit frischem Stroh bedeckt waren, kam die Zeit zum Znüni mit Brot, Speck, Schwartenmagen oder Rauchwurst. Dazu trank man Wasser oder sauren Most, bevor die Feldarbeit begann. Oft ass beim Znüni auch der Briefträger mit, der seine Tour zu Fuss, mit Handwagen und Rucksack machte und beim Halt auf unserem Hof die Toilette benutzen durfte.
 
Das auf dem Holzherd gekochte Mittagessen begann mit Suppe aus Resten vom Vortag. Oft ass man dann Salzkartoffel mit Schweinefleisch, vom Schnörrli, den Innereien, bis zum Ringelschwanz wurde vom Tier alles verwertet. Gelegentlich fettes Siedfleisch oder Kuttelblätz vom Metzger, vom Hühnerhof ein Suppenhuhn oder Versicherungsfleisch aus einer Notschlachtung, das nicht in den Handel gelangen durfte, sondern den Bauern, die ihr Vieh versichert hatten zugeteilt wurde und von diesen käuflich erworben werden musste. Dazu saisonales Gartengemüse. Bratenstücke aus Versicherungsfleisch wurden wochenlang (kannte man doch weder Kühl- noch Tiefkühlschränke) in eine Marinade aus Essig, Apfelwein und Gewürze gelegt, zum Essen angebraten, mehrere Stunden geschmort, um dann als Sure Mocke, dem man das Versicherungsfleisch nicht mehr anmerkte auf den Tisch zu kommen.
 
Am späten Nachmittag vor dem Melken wurde ein Zvieri analog dem Znüni aufgetischt.
 
Nach dem Melken gab es das Nachtessen mit Milchkaffee, Brot und Rösti, manchmal auch Aufläufe, Früchte- oder Beerenbrei, Milchreis oder feine von der Mutter gebackene Tünne. (Apfel- Rhabarber- Kirschen- Zwetschgen oder Beerenkuchen)
 
Der Selbstversorgungsgrad mit hofeigenen Produkten dürfte bei mehr als 80 Prozent gewesen sein, denn Geld war trotz harter Arbeit unzulänglich. So baute man, was man zum Leben brauchte nach Möglichkeit selber an.

Was man darüber hinaus benötigte, besorgte man sich im nahen Konsumladen, bei der Einmündung der Rankstrasse in die Weinbergstrasse. Abgepackte Ware kannte man nicht. Im Laden stand ein grosser Korpus mit Schubladen. Die Spezereien Mehl, Mais, Zucker und Gries wurden mit einer Schaufel auf die Waage und dann in einen Papiersack geleert. Manche kauften "aufs Büechli" und bezahlten ihre Bezüge Ende Monat.
1.4 Welche Rolle spielten Sonntage und Feiertage in deinem Kinderleben?
Seite 5
Seite 5 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.4 Welche Rolle spielten Sonntage und Feiertage in deinem Kinderleben?
Der Sonntag war der Tag des Herrn. Denn an Sonn- und kirchlichen Feiertagen ruhte die Arbeit, einzig die Stallarbeit und das Zubereiten der Mahlzeiten waren davon ausgenommen.

Der sonntägliche Kirchgang, in schicklicher Kleidung war für die Erwachsenen ein Muss. Wir Kinder besuchten sonntags die Sonntagsschule, der Tante Marie mehr als 50 Jahre vorstand. Ihr Bruder Emil war Pfarrherr in Kloten und ihr Vater Kirchenpflegepräsident. Eindrücklich für uns Kinder war das Kopfnicken des kleinen, kohlrabenschwarzen Negerleins, als Dank für die Geldspende, wenn wir nach der Sonntagsschule ein 10 Rappenstück in den Schlitz seines Geldbehälters steckten.

Das sonntägliche Mittagessen mit Suppe, Schweinebraten, Kartoffelstock und Gemüse war ein Festessen. Am Nachmittag besuchten uns Verwandte oder wir besuchten diese. Oft nahm mein Vater uns Kinder am Sonntag auf einen Feldrundgang mit, auf dem er den Zustand der Felder, den Reifegrad oder den Erntezeitpunkt erklärte. Interessant waren auch seine Hinweise und Erklärungen auf Verborgenes, wie zum Beispiel auf ein grosses Hornnissennest in einem alten Birnbaum Stamm, an das er uns so nah wie möglich heranführte und uns die Angst vor diesen grossen, wespenartigen Brummern nahm.

Besuchten wir auf der Blüemlisalp unsere Sömmerungsrinder, (oberhalb Herrliberg, an der Grenze zu Erlenbach) so kehrten wir auch in der Gaststube ein, in der es für uns Kinder den besten Sirup der Welt gab.
 
Als Fest der Feste wurde Weihnachten am Weihnachtsabend mit Tante, Grossvater, Grossmutter und unserem Knecht, der bei uns wohnte, gefeiert. Am Abend der Feier durften wir Kinder nicht mehr in die Stube. Nach dem Nachtessen zogen wir, gewaschen und gekämmt unser sonntägliches Kleid an und warteten ungeduldig, bis ein kleines Glöcklein aus der Stube ertönte. Erst dann durften wir ins Wohnzimmer eintreten, die von einem, auf einem Taburettli stehenden Weihnachtsbaum erhellt war. Kindlich staunten wir über den Glanz der Kerzenlichter, der Weihnachtskugeln und den Silberfäden am Tannenbaum.

Sattgesehen beäugten wir darauf den Stubentisch, auf dem sich unter einem grossen Tuch ein ganzer Berg an Geschenken häufte. Nach einer Weile der Stille sang Tante Marie mit uns Weihnachtslieder. Dann wurden die Kerzen am Baum gelöscht und mein Vater las laut die Weihnachtsgeschichte aus der Bibel. Erst nachdem Vater die Bibel geschlossen und beiseitegelegt hatte, wurde das Tuch über den Weihnachtsgeschenken entfernt.

Vater und Mutter hatten allen ein Geschenk eingepackt. Die Kügelibahn, das Brett- oder das Würfelspiel war klar für uns Kinder. Bei den persönlichen Geschenken tasteten, schüttelten und rieten wir, was für ein Geschenk es sein könnte. Zum Beispiel gestrickte Strumpfhosen, Kniesocken, allenfalls ein Lismer, alles aus Schafwolle oder Knickerbocker Hosen, die unterhalb dem Knie mit einer Rückfaltung, die des Knies Bewegungsfreiheit gab, am Bein angeschlossen war. (Bergsteiger trugen damals diese bequemen Hosen oft noch mit roten Wollsocken.) All diese Kleidungsstücke hatte meine Mutter, in wochenlanger Nachtarbeit für ihre fünf Kinder gestrickt und genäht und als Überraschung bis zur Weihnachtsfeier vor ihnen verborgen.
 
An Ostern suchten wir die versteckt im grossen Garten liegenden, schön gefärbten und verzierten Eier und Osterhasen aus brauner Schokolade, von denen wir Kinder je ein Exemplar erhielten. Die Eier durften wir am Tag zuvor, mit unserer Mutter in einem Sud aus Böllenhaut (Zwiebelschalen) hart kochen. Vor dem Kochen beklebten wir die rohen Eier mit kleinen Blumen und Gräsern, die sich dann vom hartgekochten, rotbraun gefärbten Ei, als weisses, filigranes Ornament wunderschön abzeichnete. Das Eieertütschen fand im Beisein aller Hausbewohner statt. Helle Freude oder tiefe Enttäuschung empfand ich jeweils, wenn mein Lieblings Ei unversehrt blieb und obsiegte oder von einem anderen Ei beim Tütschen eingeschlagen wurde.
 
Ohne Trarie und Trara wurde das Geburtstagskind gefeiert. Geburtstage waren eine normale Alterserscheinung. Vater und Mutter gratulierten dem Geburtstagskind. Oft erhielt dieses dann eine Tafel Schokolade und das Mittagessen wurde zum Festschmaus, wenn das Essen an solchen Tagen mit Fischstäbchen für uns Kinder angereichert war.

Auch in der Schule gab es damals keine Feier mit Geburtstagskuchen, Schleckereien und kaum je eine kleine Kinderparty.
1.5 Welche Rolle spielten in deinem Leben deine Gotte und dein Götti?
Seite 6
Seite 6 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.5 Welche Rolle spielten in deinem Leben deine Gotte und dein Götti?
Meine Gotte Elisabeth, die einzige Schwester meines Vaters verstarb 29-jährig, im Jahr 1942 derart früh, dass ich mich nicht mehr an sie erinnern kann. Es wurde mir erzählt, dass meine Gotte mit uns im gleichen Haushalt lebte. Weil sie unter schwerer Zuckerkrankheit litt, musste sie strikte Diät einhalten. Dazu gehörte der Verzehr von viel roher Leber.
 
Elisabeth arbeitete unten im Dorf, im Büro der Maschinenfabrik Schärer, die damals schon vollautomatische, spindellose Schuss-Spulmaschinen für die Textilindustrie herstellte, die weltweit gefragt waren.
 
Meine Gotte muss ein sehr beliebter Mensch gewesen sein. Denn nach ihrem durch die Zuckerkrankheit verursachten Tod, haben Mitarbeiter der Maschinenfabrik ihren Sarg, vom Lerchenberg bis auf den Friedhof getragen. Der vom Pferd gezogene Leichenwagen sei kranz- und blumengeschmückt, jedoch ohne Leiche auf den Friedhof gefahren, wo die Beisetzung unter grosser Anteilnahme der Dorfbevölkerung stattfand.
 
Mein Götti hiess Fritz und war ein Bruder meiner Mutter. Als gelernter Metzger wurde er Küchenchef im Militär. Dieses Können nutzte er oft an Festanlässen, an denen er grosse Festwirtschaften führte. Bei den damals üblichen Hausschlachtungen war Fritz ein gefragter Störmetzger.

Zahlreichen Wirtschaften hatten noch Schweine, die sie in ihren Scheunen und Ställen mästeten. Oft warben Gasthöfe für ihre "Metzgeten" mit dem Namen meines Göttis. Sie konnten gewiss sein, dass sein Name zahlreich Gäste, auch von weit her zur "Metzgete" lockte, denn man wusste, niemand konnte so feine Wurstwaren herstellen wie mein Götti.
 
Auch bei uns war die "Metzgete" im November ein ganz besonderer Tag. Mein Götti kam frühmorgens auf seinem Töff mit Seitenwagen. Im Seitenwagen führte Fritz sein Handwerkszeug und seine Gewürzmischungen mit. Nach einem schicklichen Kaffee zur Begrüssung, wurde die Schlachtung in der Waschküche vorbereitet. Im holzgeheizten Waschherd und in der Küche wurden grosse Mengen Wasser heissgemacht. Dann schritt man in den Schweinestall, um das erste von zwei Schweinen, die an diesem Tag ihr Leben lassen mussten, zur Schlachtung zu holen.
 
Sorgfältig und ohne Hast wurde in der Waschküche dem Tier das Bolzenschussgerät auf die Stirn gesetzt. Die Tiere spürten und hörten weder Schmerz noch Schuss, zu schnell wurden sie vom Leben zum Tod gebracht. Das viele Blut, das aus dem Halsschnitt des toten Tieres floss, wurde zur Herstellung von Blutwürsten in einem Kessel aufgefangen. In eine grosse Holzstande wurde siedend heisses Wasser gegossen, um darin dem toten Schwein all seine Borsten abzuschaben.
 
Mit Messer, Hackbeil und Knochensäge wurde der, an einer schräg stehenden Leiter hängende Tierkörper in grosse Stücke zerlegt. Routiniert wurden diese darauf auf einem Tisch in Speckseiten, Schinken- oder Bratenstücke, Kottelets, Gnagi und Innereien zerlegt und küchenfertig separiert.
 
Die mehrfach gewaschenen Schweinedärme füllte Fritz zur Herstellung von Blut- Leber- oder Schweinswürste mit der fein gewürzten Blut- respektive Fleischmasse. Nachbarn, die knapp an Geld waren, wurden gleichentags mit Fleisch- und Wurstwaren beschenkt. Mit Hochgenuss verzehrten wir beim Abendessen einen Teil der delikat mundenden Blutwürste. Speckseiten und Rauchwürste wurden gleichentags in die Räucherkammer gehängt.
 
In seiner Ethik, den Tieren und Menschen gegenüber hat mich mein Götti in einem guten Sinn geprägt. Denn Glück hatten all die Tiere, die durch seine Hand steht's ahnungslos, blitzartig, stress- und schmerzfrei zu Tode kamen.

Man möchte sich wünschen, dass mehr Menschen mit gleicher Ethik wie mein Götti auf dieser Erde leben würden.
1.6 Mussten du und deine Geschwister Arbeiten verrichten?
Seite 7
Seite 7 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.6 Mussten du und deine Geschwister Arbeiten verrichten?
Als Bauernkind wächst du einfach in die Arbeit hinein. Du hast Vorbilder in Vater und Mutter denen du nacheiferst und deine Hilfe ist allemal willkommen.
 
Welches Kleinkind öffnet, zusammen mit Vater oder Mutter nicht gerne die Luken im Hühnerstall um die Tiere nach der Nacht ins Freie zu lassen, streut Körner im Hühnerhof, füllt frisches Wasser in die Trinkbehälter, sammelt die frisch gelegten Eier ein und hilft die Eierleger am Abend wieder in den Stall zu sperren, damit der Fuchs das Federvieh in der Nacht nicht stehlen kann? Gehört Arbeit nicht zur Lebensschule eines Kindes?
 
Analoge Mitarbeit leistet ein Bauernkind auch im Viehstall, bei der Haus- Garten- und Feldarbeit. Damals war Arbeit für Kinder eine zum Leben gehörende Alltäglichkeit, die weder vom Kind noch von Erwachsenen hinterfragt wurde. Ab wann ist ein Kind gross, kompetent, willens, stark und alt genug um notwendiges Tun, selbständig als pflichtige Arbeit zuverlässig, einwandfrei und nicht nur nach Lust und Laune schlampig oder gar nicht zu erledigen?
 
Bei der Mithilfe im Stall trugen wir Holzschuhe. Der schwarze Leder Schaft wurde zur Pflege mit einer Speckschwarte vom Schwein eingefettet, so dass die Arbeitsschuhe auch gegen Nässe Schutz boten.
 
Erst in der Schule, im Vergleich zu anderen Kindern merkte ich, dass ich wegen meiner Mitarbeit an schulfreien Nachmittagen und in den Schulferien nur wenig arbeitsfreie Zeit hatte. Was nicht heisst, dass wir nicht Spielen, im See Schwimmen, in die Jugendriege und im Winter auf dem nahen Hügel Skifahren durften.
 
Eine finanzielle Abgeltung gab es für unsere Mitarbeit nicht, erhielten wir Kinder von unseren Eltern doch was wir brauchten. Die einzige Arbeit, bei der es für Kinderarbeit etwas Geld gab, war der Abwasch in der Küche. Nach dem Mittagessen galt es das Geschirr und das Besteck von zehn Personen, inklusive Platten und Pfannen abzuwaschen, abzutrocknen, zu versorgen und den Küchenboden zu wischen. Für den Abwasch am Mittag erhielten wir 20 Rappen und für den weniger umfangreichen Abwasch vom Morgen- oder Abendessen jeweils 10 Rappen Taschengeld.
 
Wenn wir draussen arbeiteten, fingen wir in Arbeitspausen Bachforellen mit blossen Händen, fanden Krebse im Bach oder kletterten im Tobel Wald, der an unsere Felder grenzte, auf hohe Bäume, um junge Krähen in ihren Nestern zu besichtigen, während Raben laut krächzend Scheinangriffe gegen unsere Köpfe flogen.

Einmal erschrak ich mit einem Bruder eine Gruppe Pfadfinder, die sich an einem Samstag auf dem Weg zu ihrer Pfadihütte befanden. Unweit unserer Feldscheune gab es am Feldweg, im Wiesenbord ein grosses Wespennest. Die Pfadfinder nutzten diesen privaten Feldweg, um zu ihrer Hütte in Küsnacht zu gelangen. Wegen der Feldscheune konnte der Wegabschnitt beim Wespennest von den Pfadfindern erst spät gesehen werden. Ohne entdeckt zu werden stocherten wir mit langen Stecken im Nest der Wespen herum, um uns, als die Wespen wild wurden fluchtartig in die nahe Scheune zu retten. Von dort erblickten wir, wie sich der Trupp Pfadfinder dem Wespennest nahte und bald unvermittelt, wie um ihr Leben rannten, um den wild gemachten Wespen zu entkommen.

Gleichzeitig stieg unweit vom Wespennest eine Lerche von der Wiese auf und flatterte unter trillerndem Gesang, fast senkrecht gegen den blauen Himmel. Die Pfadfinderkinder dürften dieses Schauspiel weder mit ihren Ohren noch mit ihren Augen bemerkt haben, denn sie pflegten, am 200 Meter entfernten Waldrand ihre von den Wespen verursachten Blessuren.
 
Die zwei bis drei Zentimeter grossen Maikäfer waren damals eine echte Plage. Sie frassen von April bis Juni das Laub und die Knospen von den Bäumen. Als Engerlinge lebten sie drei bis vier Jahre im Boden und frassen dort die Wurzeln von Pflanzen und Gräsern, bis sie zu Maikäfern wurden. Die Gemeinde erliess jeweils im Frühjahr für alle Grundeigentümer eine konkrete Verpflichtung zum Einsammeln der Käfer. Meines Wissens mussten wir hunderte von Litern an toten Maikäfern abliefern. Eine Überlieferung besagt, dass für die ersten 10 Aren Bodenfläche (1'000 m2) drei Liter und für jede weitere 10 Aren noch je ein Liter tote Käfer abzuliefern waren. Wer sein Pflichtsoll nicht erfüllte, wurde kräftig gebüsst.
 
Im Frühjahr sammelten wir zusammen mit unserem Vater, die von der Gemeinde auferlegten Liter an Maikäfern noch vor dem Morgenessen ein. Unter die von Käfern befallenen Bäume legten wir grosse Tücher und schüttelten darauf Bäume und Äste derart kräftig, dass die Maikäfer vom Baum auf die Tücher fielen und wir die noch schlaftrunkenen Tiere in grosse, mitgebrachte Gefässe schütten konnten.
 
Nicht nur Maikäfer mussten bekämpft werden, auch Feldmäuse die Baum- und Graswurzeln ebenso gerne frassen wie Hausmäuse Körner, Speck und Käse. Feldmäuse gab es in unseren Wiesen jede Menge. So stellte nicht nur der Feldmauser, der nach abgelieferten Mäuseschwänzen bezahlt wurde den Mäusen nach. Auch Kinder lernten, wie man Fallen in die Mäusegänge legt, den Ort mit einem Zweig markiert, um die Mäuse zu finden denen die Falle beim Zuschlagen abrupt das Genick gebrochen hat.
 
Mein Zwillingsbruder und ich dürften die vierte oder fünfte Schulklasse besucht haben, als ein pensionierter Lehrer, für drei Wochen, die Klasse als Aushilfslehrer übernahm. Eines Tages las uns dieser Lehrer wegen unseren Schulleistungen die Leviten. Unser Vater sei bei ihm in die Schule gegangen und ein derart guter Schüler gewesen, dass er alles hätte studieren können. Gefruchtet hat diese Standpauke wenig, wir hatten andere Interessen als Schulaufgaben und sahen den Sinn des Lernens für das spätere Leben noch nicht ein.
 
Beim Niederschreiben dieser Episode erinnere ich mich, dass weder Vater noch Mutter uns Kinder zum Lernen angehalten hat oder unsere Schulaufgaben prüfte. Nun haben ich und meine Brüder uns das schulische und berufliche Lernen später mit Engagement, Beharrlichkeit und grossen Einbussen an Freizeit und finanziellen Mitteln angeeignet. Denn jeder von uns fünf hat sich berufsbegleitend eine höhere Bildung erarbeitet.
 
Auf dem Militärfahrrad unseres Vaters, das einzige Velo im Haus, lernten wir Velofahren. Später erhielt unsere Mutter ein Damenvelo, mit dem auch wir Kinder fahren durften. Doch das Angebot reichte nicht für fünf Kinder mit Bewegungsdrang. So habe ich mir über drei Jahre mit Abwaschen knapp 400.- Franken zusammengespart um ein dunkelblaues Velo der Marke Cilo, mit drei Übersetzungen zu kaufen. Doch mein angespartes Geld reichte nicht zum Kauf des Wunschvelos, mein Vater schenkte mir die noch fehlenden 100.- Franken.
1.7 Haus zum Weinberg
Seite 8
Seite 8 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.7 Haus zum Weinberg
In Erlenbach, am Sonnenufer des Zürichsees, unweit der Stadt Zürich erlebte ich meine Kindheit in einem grossen Bauernhaus, mit dem wohlklingenden Namen "Haus zum Weinberg."

Im alten Weinbauernhaus, das rund 100 Höhenmeter über dem Seespiegel stand und dessen eine Giebelseite auf den See schaute, stand mitten im Keller eine mächtige Eichenstütze, in der eingeschnitzt die Buchstaben HJM für den Erbauer Hans Jakob Meier, Untervogt in Erlenbach und die Zahl 1750 für das Baujahr zu lesen war. Um das Jahr 1872 wurde das Haus auf der Nordwestseite mit einem Anbau erweitert. Neuer Eingang, geräumiges Treppenhaus, neue Räume und über dem Ganzen ein neuer Dachstuhl, mit ausladendem Satteldach. Das stattliche Haus nannte sich "Zum Weinberg" Die Inschrift über dem Hauseingang erinnerte daran, dass der Weinbau ein wichtiger Erwerbszweig der damaligen Besitzer war.
 
Am 26. August 1884 kaufte mein Urgrossvater Heinrich Rellstab-Haab, Landwirt geb. 1847 gest. 1912 aus Wädenswil kommend, das heruntergekommene Haus "Zum Weinberg" samt allen Gütern mit Wohnhaus, Schopf, Scheune, laufend Brunnen, mit Reben, Wiesen, Äckern und Wald aus einer Konkursmasse und konnte das Anwesen vor dem Zerfall bewahren.

Seit dieser Handänderung wurde der Bauernhof stets von einem Mitglied der Familie Rellstab bewirtschaftet. So auch durch meinen Bruder Heini Rellstab, Meisterlandwirt und dessen Sohn Martin, ebenfalls Landwirt mit Meisterdiplom, der den inzwischen auf Obstbau umgestellten Hof in fünfter Generation führte, später die Betriebsführung an seinen Vater, der den Hof zuvor in vierter Generation führte, zurückgab und nach Australien auswanderte.
 


(1) Haus zum Weinberg, 1750 erbaut, ca. 1872 erweitert, 2011 abgebrochen. Ansicht von Süden, Foto Kant. Denkmalpflege 1969
Haus zum Weinberg, 1750 erbaut, ca. 1872 erweitert, 2011 abgebrochen. Ansicht von Süden, Foto Kant. Denkmalpflege 1969

Räume, Nutzung und Bewohner

Anschaulich zeigt das Foto im Hintergrund die Scheune und im Vordergrund das markante Haus "Zum Weinberg" mit der zum See schauenden Giebelseite, der grossen vorgesetzten Zinne (Terrasse) mit Weintraubenranken über dem Sitzplatz.

Unter der Zinne ein grosser Waschraum, durch den man zum Mostkeller gelangte, in dem aus Apfel- und Birnensaft hergestellt, der vergorene Most in riesigen Eichenfässern lagerte.
 
Rundgang durch den Wohntrakt
von links nach rechts
 
Auf dem Foto sieht der Betrachter den zweiseitigen Treppen- Aufstieg, der zum vorderen Hauseingang führt. Über der Haustür die Inschrift "Haus zum Weinberg" Rechts neben der Tür ein Glockenzug mit Tannenzapfen förmigem Handgriff aus Messing. Betrat man das Haus, war man in einem breiten Gang (Korridor) der das Haus in zwei Wohnbereiche teilte. Licht flutete durch ein Fenster neben der schweren Haustür in den Gang. An der seeseitigen Korridorwand stand ein langer Schubladenkorpus, daneben eine Tür, durch die man in die seeseitige Wohnstube eintrat. Grosse Fensterfronten spendeten der Stube reichlich Tageslicht. Auf breiten Fenstersimsen standen diverse Blumen. Möbliert war die Stube mit einem Harmonium (Klavierart), einem Nussbaumtisch mit sechs Stühlen, einem Kachelofen, einem mit rotem Stoff bezogenem Sessel mit Sitzpolster, hoher Rückenlehne und Armstützen. Daneben ein dreitüriger Einbauschrank, dann die Tür zur Küche. Die Bodenriemen aus braunrotem Hartholz. An den Wänden Holztäfer, unten mit quadratischer Füllung darüber Querfries mit hochstehender Füllung. Die Decke aus Holztäfer mit quadratischen Füllungen. Wand- und Deckentäfer hellgrau gestrichen.
 
Im Korridor zwischen Stuben und Küchentür, ein an die Wand geschraubtes dunkelfarbenes Brett, mit schön geformten Kleiderhaken an denen Kleider hingen.
 
Neben der Garderobe führte eine Tür in die seeseitige Küche. In der Küche links die Küchenecke, dann die Stubentür durch die man von der Küche ins Wohnzimmer eintrat. Rechts neben der Stubentür ein dreilöchriger Kochherd mit Holzfeuerung, dann die Ofentür zum Heizen des in der Stube stehenden Kachelofens. In der seeseitigen Aussenwand eine zweiflüglige Balkontüre durch die man auf die grosse Terrasse kam. Neben der Terrassentür der Schüttstein, (Abwaschbecken aus Stein) darüber ein Kaltwasser Hahn. An der nächsten Wand der Esstisch mit zugehörenden Stühlen, das Küchenbuffet für Lebensmittel und Essgeschirr. Nach der letzten Küchenecke die Küchentür zum Korridor. Der Fussboden aus abgetretenen, quadratischen, dunkelfarbigen Steinplatten. Wände und Decke weiss gestrichen.
 
Die seeseitige Stube und die Küche standen meinem Grossvater Johannes Rellstab-Höhn, geb. 1885 seiner Frau Elise geb. 1890 gest. 1965 und der Schwester meines Grossvaters Fräulein (unverheiratete Frau) Marie Rellstab, geb. 1883 zur gemeinsamen Nutzung zu.
 
Im Korridor, rechts neben der Küchentür ein langer Tisch, darauf ein Sack mit Mehl vom hofeigenen Getreide.
 
Seitlich vom Tisch eine Tür, durch die man das unbeheizte Schreibzimmer meines Vaters betrat. Gut belichtet durch das seeseitige Fenster sowie ein weiteres Fenster, durch das man auf die nahe Scheune blickte. Die Möblierung bestand aus einem Eichen- Schreibtisch mit Schubladenkorpus, mit Schreibtischaufsätzen links und rechts, darin Ablagefächer und kleine Schubladen. Verschlossen wurde der Aufsatz mit einem Holzrolladen. Daneben ein ovaler Tisch aus Nussbaumholz, Stühle mit geflochtener Sitzfläche und geflochtener Rückenlehne. An der nächsten Wand ein Bücherschrank aus Kirschbaumholz, mit zweiflügliger Glastür, daneben ein kleines Tischchen mit Schublade und Stuhl. Darüber ein an die Wand montiertes schwarzes Telefon mit Wählscheibe, der Telefonhörer mit Verbindungskabel fest mit dem Telefon verbunden. Am Boden ein pflegeleichter Belag aus Linoleum. Die Wände mit brusthohem Täfer aus astfreiem Lärchenholz. Über dem Brusttäfer Wände und Decke weiss gestrichen.
 
Trat man vom Schreibzimmer in den Korridor, erblickte man das Treppenhaus, links eine breite, bequeme Buchenholztreppe mit schön geschwungenem Handlauf, die ins obere Stockwerk führte. Ein Zwischenbereich mit Blick auf den hinteren Hauseingang. Auf der rechten Seite führt eine ebenso breite Holztreppe hinunter zum Hauseingang und weiter auf eine Steintreppe, über die man die Kellerräume erreichen konnte. Das Treppenhaus war gut erhellt durch ein grosses Fenster in der Haustüre, die auch nachts nie verschlossen wurde und durch ein zweiflügliges Fenster auf dem ersten Treppenabsatz, der nach oben führender Treppe.
 
Durch die hintere Haustüre gelangte man auf den mit Pflastersteinen versehenen Vorplatz, zum plätschernden, mit Quellwasser gespiesenen Brunnen mit seinem langen Sandsteinbecken, auf dem das Waschen der Milchkannen tiefe Spuren hinterlassen hatten. Am grossen Trog anschliessend, ein quadratisches Wasserbecken aus Beton, mit gleicher Höhe wie das Sandsteinbecken. Überquerte man den Vorplatz, so erreichte man die Scheune mit Viehstall, sah auf die unterhalb des Gehöfts führende Lerchenbergstrasse oder auf die, direkt oberhalb des Hofs verlaufende Rankstrasse.
 
Zurück im Haus, nach dem Ersteigen der ersten Treppe befand sich links eines kleinen Korridors, durch den man ein unbeheiztes WC erreichte. Da drin ein kleines Fenster und hoch an der Wand ein Wasserbehälter mit Kettenzug zur WC-Spühlung. Über einem kleinen an der Wand montiertem Waschbecken ein Kaltwasserhan. Der Fussboden aus gemusterten Steinplatten, die Wände verputzt und gestrichen. Vor dem Haus lag verdeckt unter dem Boden ein grosser Betontrog, in den man die Fäkalien spülte.
 
Am Ende des kleinen Korridors gelangte man in ein schmales Badzimmer mit Fenster doch ohne Heizung. Da drin eine auf Metallfüssen stehende, an die Wand gestellte Badewanne. Über der Wanne ein Kaltwasseranschluss. An der Wand ein Gas- Durchlauferhitzer für Warmwasser, vor der Rückwand eine Holzbank, darüber ein kleiner Wandspiegel. Gleicher Fussboden wie im kleinen Korridor. Die Wände verputzt und gestrichen.
 
Zurück im langen Korridor, war links die Schiebetür zur bergseitigen Küche. In der Küche zweieinhalb Meter vom Eingang entfernt, an der Wand ein grosses Buffet für Lebensmittel, Tischgeschirr und Haushaltgeräte. Dann eine Tür die in die kalte Speisekammer führte. Belüftet wurde die auf der Nordseite liegende Kammer durch ein kleines Fenster mit Fliegengitter sowie einen Lüftungsrohr, das durch die gut 80 Zentimeter tiefe, nordseitige Aussenmauer führte.

An der bergseitigen Küchenwand ein Steintrog mit Abtropffläche, darüber ein Kaltwasserhahn sowie ein Fenster. Rechts daneben ein schmales Wandstück, davor ein Gasherd. Anschliessend eine Fensterfront zur Rankstrasse, die reichlich Tageslicht in die grosse Küche fliessen liess.

An der nächsten Wand eine Ofentür, durch die im Winter ganze Holzbürdeli, aus zusammengebunden groben und feinen Ästen geschoben wurden, um den Kachelofen in der Stube zu heizen. Über dem Feuerraum eine Eisentür, dahinter ein eiserner Zischenboden, auf dem man Brot backen konnte.

Neben der Ofentür ein holzbefeuerter Kochherd mit drei grossen, runden Löchern zur Aufnahme der Eisenpfannen, dazu ein längliches Wasserschiff, in dem Wasser siedend heiss erhitzt wurde.

Ganzjährig wurde auf dem Holzherd das Essen gekocht, ob man es brauchte oder nicht, die Ofenchaust in der Stube wurde beim Kochen immer mitbeheizt. Da Geld knapp war, wurde der Gasherd nur spärlich benutzt.

Nach dem Herd führte eine Schiebetür in die Stube, dann ein breites Wandstück, das die offene Schiebtür unsichtbar machte. An der nächsten Wand eine lange Holzbank mit Rückenlehne, aufklappbarer Sitzfläche mit darunter liegendem Stauraum. Vor der Sitzbank ein grosser Küchentisch mit Taburett Stühlen auf drei Tischseiten. Am Esstisch fanden 12 Personen reichlich Platz.

Bei den drei Hauptmahlzeiten zuzüglich Znüni und Zvieri waren immer auch zwei Knechte, einer davon bei uns im Haus lebend und oft noch weitere Personen dabei. Bei täglich fünf Mahlzeiten muss man bedenken, dass die Arbeit auf dem Bauernhof körperlich sehr anstrengend war und die Arbeitszeit von 5:30 bis 19:30 Uhr dauerte, die nur bei der Einnahme der Mahlzeiten unterbrochen wurde.

Betrat man aus der Küche die Stube, so stand links ein schmucker Uhrenschrank, raumhoch aus Nussbaumholz, oben mit Glastürli vor dem Zifferblatt. Darunter eine schön profilierte schmale Tür hinter dem der lange Uhrenpendel, vor dem dahinterstehenden Karabiner meines Vaters hin und her schwang.

Neben dem Uhrenschrank, die Sitzchaust und der Kachelofen mit Ofentür, durch das wir im Winter unsere Kirschsteinsäcke legten um uns im kalten Bett, am heissgemachtem Säcklein zu wärmen. Zwischen Kachelofen und Aussenwand eine schmale Treppe, mit Schublade unter jedem Tritt. Diese Treppe führte ins Schlafzimmer meiner Grosseltern. Verschlossen war die Treppe oben mit einem Klappdeckel, den man zum Wärmen des Schlafzimmers öffnen konnte.

An der nächsten Wand ein mit Nussbaum- Wurzelmaser furnierter Sekretär, unten mit drei Schubladen, darüber eine Klappe, die heruntergeklappt als Schreibfläche diente. Hinter der Klappe kleine Schubladen und Ablagefächer. Rechts vom Sekretär, ein Fenster zur Rankstrasse, mit breiter Simse auf den Blumen standen.

Dar nach Zimmerecke und breiter Fensterfront aus einfach verglasten, weiss gestrichenen Holzfenstern mit schmalen Horizontalsprossen. In der kalten Jahreszeit wurde aussen ein weiteres einfach verglastes Fenster zur Kältedämmung vorgesetzt. In eisig kalten Winternächten wuchsen auf dem Fensterglas wunderschöne Eisblumen. Gegen Ende Winter diente der Zwischenraum zwischen Innen- und Vorfenster als Treibhaus für Geranien, die im Keller überwintert hatten.

Unter dem Fenster eine breite 200-jährige Fenstersimse aus Nussbaumholz, auf der das einzige Radio im Haus stand. Jedes Fenster trug fein gemusterte weisse Vorhänge, die oben am Fensterflügel breit und unten zusammengerafft, mit einem gleichfarbigen Bändel am Fensterrahmen befestigt, hübsch drapiert die Fenster schmückten.

Vor dem Fenstersims eine einfache Holzbank hinter einem Tisch aus Nussbaumholz, dieser mit Schiefereinsatz und beidseitig ausziehbar. Dazu Stühle mit geflochtener Sitz- und Rückenlehne.

Durch ein Wandstück getrennt nochmals eine Fensterfront, mit Blumen auf der Simse. Davor eine Tret- Nähmaschine.

An der nächsten Wand ein stoffbezogenes Sofa, anschliessend die Stubentür zum grossen Korridor. Der Fussboden in Nussbaumholz, das in schmalen Riemen zu quadratischen Würfeln verarbeitet und diagonal verlegt, dem Boden ein herrschaftliches Ambiente gab. Wände und Decke mit Holztäfer gleich wie in der seeseitigen Stube.
 
Rundgang durch das 1. Obergeschoss
von links nach rechts
 
Bei der nach oben führender Holztreppe kommt zuerst ein kleiner Absatz, auf dem die erste Tür in eine Toilette mit gleicher Ausstattung, wie die ein Stockwerk tiefer liegende führt.
 
Um das Eck eine Tür, zu einem Schlafzimmer ohne Heizung, einfach möbliert mit Schrank, Bett, Tisch und Stuhl. In zwei Wandseiten je ein zweiflügliges Fenster. Wände mit hellgrau gestrichenem Brusttäfer. Über dem Brusttäfer Wände und Decke verputzt und hell gestrichen. Boden aus Tannenholzriemen. Diese Kammer diente bis 1952 dem auf dem Hof lebenden Knecht, dann meinem Bruder Willi als Schlafgemach.
 
Die nächste Tür führt ins Schlafzimmer meiner Brüder Willi, Werner und Noldi. Auch dieses Zimmer ohne Heizmöglichkeit. Ein zweiflügliges Fenster zur Rankstrasse. Der Raum karg möbliert mit drei Betten, Einbauschrank, Tisch und Stühlen. Der Boden aus Tannenholzriemen. Die Wände mit hellgrau gestrichenem Brusttäfer. Über dem Brusttäfer Wände und Decke verputzt und weiss gestrichen.
 
Vor dem Korridorende noch das Schlafzimmer meiner Grosseltern, mit einem Fenster zur Rankstrasse und zweiflüglige Fenster zum nachbarlichen Flarzhaus. Im Winter beheizt durch die Abwärme aus der darunterliegenden Stube. Möbliert mit breitem Doppelbett und Kleiderschrank aus Eiche, einem Tisch mit Stuhl, Kommode mit Marmorplatte, darauf Wasserkrug und Waschbecken darüber ein Spiegel. Daneben ein Nachtstuhl. Unter dessen Sitzfläche ein Türli, dahinter der Nachttopf. Der Fussboden aus Eichenholzparkett. Die Wände mit Holztäfer, unten eine quadratische, darüber eine hochstehende rechteckige Füllung. Deckentäfer mit quadratischen Füllungen, Wand- und Deckentäfer in Tannenholz naturbelassen.
 
Am Kopfende des Korridors eine kleine unbeheizte Kammer, ca. 2.20 x. 3.20 Meter gross, mit Bett und Stuhl. In diesem Zimmer quartierten meine Eltern im Winter vorbeiziehende Landstreicher ein. Verarmte, vom Schicksal gezeichnete Kerle ohne Arbeit, Sozialhilfe, Geld und Wohnsitz. Diese Menschen waren dankbar für ein kräftiges Nachtessen, ein gutes Gespräch, ein einfaches Nachtlager mit anständigem Morgenessen und etwas Wegzehrung, die meine Mutter ihnen jeweils vor dem Weiterziehen zusteckte.
 
Das erste Zimmer Seeseite ist das Schlafzimmer meiner Tante Marie, die Schwester meines Grossvaters. Auch dieses Zimmer ohne Heizmöglichkeit. An zwei Wandseiten je ein zweiflügliges Fenster. Eines mit Blick auf den Gemüsegarten sowie auf ein bis heute erhaltenes Flarzhaus, mit stark verschachtelten Wohnungen. Durchs zweite Fenster schöner Blick auf die Glarner Alpen, den Zürichsee mit Albiskette, vom Etzel bis in die Stadt Zürich. Möbliert mit eingebautem mehrtürigem Kleiderschrank, Kommode mit Marmorplatte, darauf ein Wasserkrug mit Waschbecken, darüber ein Spiegel, ein Bett und ein Tisch mit Stühlen. Riemenboden aus Hartholz. Wände und Schranktüren unten mit quadratischer Füllung, darüber Querfries und hochstehende Füllung. Quadratische Holzfüllungen an der Decke. Schrank, Wände und Decke naturbelassenes Tannenholz.
 
Anschliessend daneben ein Gästezimmer ohne Heizung. Das Fenster zweiflüglig mit prachtvollem Ausblick auf den See. Die Zimmermöblierung mit Geschirrschrank aus Kirschbaumholz, oben zurückgesetzt ein Aufbau mit Glastüren. Weiter eine Kommode mit Marmorplatte, darauf Wasserkrug, Waschbecken und Spiegel an der Wand. Dazu ein Doppelbett mit Metallfeder- Unterbau und Rosshaarmatratze. Weiter ein prächtiger, antiker Zürcher Wellenschrank aus Nussbaumholz. Fussboden, Wände und Decke gleich wie im Schlafzimmer der Grosseltern.
 
Daneben das Schlafzimmer meiner Eltern, auch dieses ohne Heizung. An zwei Wandseiten je ein zweiflügliges Fenster, eines mit Seeblick, das andere zur Scheune schauend. Möbliert mit Doppelbett, Kommode mit Glasplatte, darunter Schubladen, über der Kommode ein grosser Spiegel, weiter ein ovaler Tisch mit Stühlen sowie ein eingebauter mehrtüriger Kleiderschrank. Fussboden, Wände und Decke in Holztäfer, gleich wie im Schlafzimmer der Grosseltern jedoch hellgrau gestrichen.
 
Zurück im Korridor führte die nächste Tür hinauf zum Estrich. Beim ersten Treppenabsatz ein kleines Fenster das Tageslicht auf die Treppe wirft. 
 
Rundgang im 1. Dachgeschoss
von links nach rechts, zur Zeitblende führe ich dich ins Jahr 1950
 
Dein Blick geht zum Dach, über den Dachsparen siehst du das Unterdach aus 3-4 mm starken Holzschindeln, sie verdecken dir die Biberschwanz Dachziegel. Du erkennst das grosse Dach hat keine Dämmung und setzt folglich die Dachräume schutzlos der Hitze und der Kälte aus. Dadurch fühlst du im Dachgeschoss nicht nur die Jahres- sondern auch die Tageszeit hautnah.
 
Auf dem ersten Dachboden, unter dem bis zum Boden reichenden Schrägdach siehst du einen Schrank, dazu diverse Kisten und Truhen, in denen sich alte Utensilien, Kleider, Fotos, Schriften und wundersam Kunterbuntes verbirgt. Zudem erblickt dein Auge die Treppe, die auf den oberen Dachboden führt.

Von der bergseitigen Aussenwand riecht es herrlich nach geräucherten Speckseiten und Würsten. Der würzige Duft entweicht dem 2-türigen Schrank mit Fliegengitter, in dem diese Herrlichkeiten an grossen Fleischhaken hängen.

Durchs bergseitige Fenster fällt dein Blick auf den gepflegten Obstgarten. Wies- und Weideland mit grossstämmigen Apfel- Birnen- Zwetschgen- und Kirschbäumen. Rechts davon der Kleinbauernhof der Gebrüder Fenner. Scheune, Remise, Viehstall und Hausteil, alles zusammengebaut. Links unten siehst du unseren Schopf mit Traktorengarage, Hühner- und Schweinestall. 200 Meter weiter oben im Wiesland schaust du auf das 1945 erbaute Dienstbotenhaus, in dem unser Melker mit seiner Frau und drei Töchtern wohnt.
 
Ich zeige dir den Kaminzug neben dem Fenster. Mit der Klappe am Kamin wird bei Bedarf, der von der Küche aufsteigende Rauch in die Räucherkammer, hier neben dem Kamin eingelassen. In der Kammer werden in einem runden, drehbaren Eisengestell aufgehängte Fleisch- und Wurstwaren vom durchziehenden Rauch konserviert, bevor der Rauch weiter oben, zurück ins Kamin und über dem Dach in den Himmel steigt.
 
Nach der Räucherkammer erblicken wir einen kleinen Raum unter der Dachschräge, in dem etwas Licht aus einem metallenen Lüftungsfenster fällt.
 
Nebenan auf der Ostseite ist das unbeheizte Gästezimmer, mit dem auf dem Foto sichtbaren Dachausbau mit Gibeldach. Das zweiflüglige Fenster spendet Licht ins Zimmer. Darin ein Doppelbett, cremefarbig gestrichener Einbauschrank, Tisch und zwei Stühle, Kommode mit Marmorplatte, darauf Wasserkrug, Waschbecken und Spiegel. Der Fussboden aus Hartholz, Wände und Decke weiss verputzt.

Das nächste Zimmer diente als Schlafkammer einer Magd, die einst zur Entlastung unserer Mutter bei uns angestellt war. Durchs Zimmerfenster geniessen wir den herrlichen Blick auf den Zürichsee. Der gemauerte Kaminzug von der seeseitigen Küche erwärmt das Zimmer. Wände und Decke sind aus Fastäfer, kleinastige Fichte Natur belassen. Der Holzboden aus Tannenholzriemen.

Nebenan betreten wir mein Kinderzimmer, das ich mit Heini, meinem Zwillingsbruder teile. Das zweiflüglige Fenster gewährt einen herrlichen Blick auf den See. Unser Blick geht zur Decke und an die Wände. Diese sind aus Fichtenholz. Fastäfer, auf der einen Seite mit V-Kerbe, Halbrundprofil und Kamm, auf der anderen Seite mit Fase und Nut zum ineinanderstecken. Ich sage dir, ich liebte den Blick auf das naturbelassene Holz mit der abwechslungsreichen Holzmaserung und den zahlreichen, eingewachsenen kleinen Ästen, die meine Kinderphantasie immer wieder von neuem beleben können.

An der den Betten gegenüberstehenden Wand, betrachten wir unseren imposanten Kleiderschrank auf gedrechselten Kugelfüssen. Schrankseiten und Schranktüren kunstvoll mit Intarsien aus drei Millimeter starkem Nussbaumholz. Zwei rund 40 Zentimeter breite Seitenteile flankieren die beiden Schranktüren, die sich mit einem grossen, schön geschmiedeten Schlüssel, der in einem prunkvoll gearbeiteten Schloss steckt, öffnen und schliessen lassen. Das Schrankinnere zeigt schlichtes Fichtenholz. Oben ein durchlaufendes Tablar darunter eine Scheidewand, links mit Tablaren und rechts mit Kleiderstange.

Mit Steckteilen aus Hartholz kannst du den Schrank ohne Werkzeug stabil zusammenbauen und wieder demontieren. Es ist ein Zürichsee- Flachbarockschrank, der um 1870 von einem Schreiner aus Wädenswil, von wo meine Vorfahren stammen, hergestellt wurde.

Einen Meter von meinem Bett entfernt, steht das Bett von Heini. Neben meinem Bett, mehr als einen Meter entfernt fällt unser Blick auf einen kleinen Holzofen, mit grünfarbenen Kacheln den wir nur bei sehr, sehr tiefen Aussentemperaturen beheizen. Denn selbst an sehr kalten Wintertagen genügt uns, einer der von meiner Mutter genähten Kirschbaumsäcke, den wir vier Treppen tiefer im Kachelofen erhitzen. Den praktischen Wärmesack, der seine wohlige Wärme lange speichert, liebe ich sehr. Im kalten Bett kann ich diesen nach Belieben unter den Rücken, auf den Bauch oder unter meine Füsse schieben.

Im Zimmer setzten wir uns an den Tisch, auf diese zwei Stühle legen wir nachts unsere Kleider. Ja, aufs WC müssen wir zwei Treppen tiefer, ins Stockwerk, in dem meine Eltern, die Grosseltern, eine Tante, drei jüngere Brüder und der Knecht in ihren Zimmern schlafen.

Der Blick aus dem zweiflügligen Fenster ist weitschweifend, wir sehen vom Uetliberg bis in die Glarner alpen, auf das unter uns liegende Dorf und den Zürichsee von Horgen bis in die Stadt Zürich.
 
Links, noch vor dem Treppenabgang, blicken wir in einen kleinen offenen Raum, mit bis zum Boden führendem Schrägdach, wo alte Skis und Schlitten stehen.
 
Nun steigen wir die Treppe in den zweiten Dachboden hinauf und stehen im offenen Estrich, in dem Wäsche zum Trocknen hängt. Die imposante Dachkonstruktion zieht unsere Blicke an. Wir treten ans Fenster und erfreuen uns an der fantastischen Weitsicht, zuerst vom bergseitigen und dann vom seeseitigen Fenster, aus dem mein Grossvater bei meiner Geburt eine grosse Schweizer Fahne flattern liess.
 
Rundgang im Kellergeschoss
von links nach rechts
 
Neben der Steintreppe, auf der wir vom Hauseingang nach unten schreiten erblicken wir unter der Holztreppe, die von der Haustür nach oben führt, einen 50 Centimeter hohen Betonsockel. Auf dem Sockel steht eine grosse Waage, auf der die in den Verkauf gelangenden Früchte sackweise oder in Harassen (hölzerne Obstkisten) gewogen werden.
 
Im angrenzenden Keller steht ein, die ganze Wandbreite füllendes Regal. Auf diesem lagern in Steinguttöpfen grosse Vorräte an Sauerkraut, sowie beachtliche Mengen an grossen Einmachgläsern und Büchsen, voll mit Früchten. Gegenüber drei offene Holzboxen, in denen sortengetrennt, hunderte von Kilos an Kartoffeln lagern. Ein kleines Fenster dient dem Raum als Be- und Entlüftung.
 
Im nächsten Keller sind die Aussenwände aus Bollenstein, mit kleinen Fenstern zum Lüften. Auf vier Holzlager liegen sehr grosse wie auch kleinere Mostfässer, in denen der Saft für den Verkauf und den Eigenbedarf lagert.

An der Kellerrückwand eine breite, zweiflüglige Holztür, durch die man unter dem zweiseitigen Treppenaufstieg zur vorderen Haustür, (vorn ist wo die Sonne aufgeht) in den Gemüsegarten gelangt.

Herrlicher Duft steigt in unsere Nasen als wir an der nächsten Wand ein grosses Obst Lager erblicken. Auf diesem liegen, auf drei Etagen grosse Mengen an Lagerobst, dessen Genussreife in diesem Keller, bis in den Frühling erhalten bleibt.
 
In der Kellermitte eine mächtige Deckenstütze, wir lesen auf dieser die ins Eichenholz geschnitzten Buchstaben HJM und die Zahl 1750.
 
Im nächsten Keller erblicken wir grosse Mengen an genussreifem, fein duftendem Obst, das in den Verkauf gelangt. Dieser Keller führt uns, durch eine Tür mit verglastem Oberteil, zur Waschküche.
 
Noch vor der Waschküche betreten wir, zwei Treppentritte tiefer einen Vorraum der durch ein seeseitiges, zweiflügliges Fenster gut belichtet ist. Rechts die breite, grün gestrichene Ausgangstür zur nahen Scheune. Im Raum sind Geräte zur Mostherstellung, sowie eine handbetriebene Pumpe, um den Saft aus der Obstpresse in die grossen Eichenfässer zu pumpen.

In der einen Treppentritt tiefer liegenden Waschküche, in die wir durch eine glatte, grau gestrichene Tür eintreten, empfängt uns helles Tageslicht, das durch grosse zweiflüglige Fenster in den Raum fällt. Links an der langen Wand steht ein holzbefeuerter Waschherd, mit grosser, elektrisch betriebener Chromstahltrommel. Daneben eine elektrisch betriebene Wäscheschleuder, zum Auswinden der frisch gewaschenen Wäsche. An der Wand, hängen zwei Waschbretter auf denen, bis 1946 die schmutzige Wäsche von Frauenhand mit Seife geschruppt wurde, bevor die elektrisch betriebene Waschtrommel im Haus Einzug hielt. An der Fensterwand ein langer Holztisch, Holzzuber und Gerätschaften zur Kellerpflege.
 
Von der bergseitigen Waschküchenwand führt uns eine zweiflüglige Tür, zwei Stufen tiefer in den letzten Kellerraum. Auch dieser, mit meterdickem Bollenstein Mauerwerk. Im dunklen, feuchtkühlen Raum fünf riesige, mit saurem Most gefüllte Eichenholzfässer, die auf Eichenholzbalken liegen.

Die Innenreinigung der grossen Mostfässer war Kinderarbeit: Durch die kleine Öffnung, an der Stirnseite der grossen Eichenholzfässer krochen wir Kinder, sobald diese keinen Most mehr enthielten mit Kerzenlicht und grober Bürste ins Fassinnere, um diese rundum, inklusive Stirn und Rückwand sehr gründlich zu Schruppen und zu reinigen. War diese Arbeit getan, verschloss man die Lucke mit dem dazu hergestellten Holzteil und dem zum Fass passenden Querriegel, den man unten auf die Stirnwand des Fasses schraubte, damit die Lucke wieder wasserdicht verschlossen war. Bald darauf hing eine brennende, ätzende und bestialisch stinkende Schwefelschnitte im Spundloch des Fasses, damit dieses bis zur nächsten Füllung keimfrei bleibt.

Zurück im Waschraum treten wir auf der Stirnwand durch eine grosse, zweiflüglige, grün gestrichene Holztür auf den breiten, mit Kopfstein gepflasterten Gartenweg, der von der Lerchenbergstrasse zur vorderen Haustür führt.
1.8 Bauernhof und Garten
Seite 9
Seite 9 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.8 Bauernhof und Garten
Wie dem Kapitel "Haus zum Weinberg" zu entnehmen ist, bewirtschaftet mein Vater den Bauernhof in der dritten Generation. In der zwischen zwei Strassen eingeklemmten Scheune, stehen ein duzend Braunvieh Kühe, dazu ein Muni, Rinder und Kälber. Wie in dieser Zeit üblich ist das Vieh mit einer Halskette an der Futterkrippe angebundenen. Die Kühe werden vor jedem Morgen- und Abendessen von Hand gemolken. Unter dem Stallgang liegt, zur Aufnahme des Dünnflüssigen ein Güllen Trog. Die Kuhfladen scharrt man vom strohbedeckten Kuh Lager in den Schorr graben. Aus diesem werden die mit Stroh vermengten Fladen auf eine einrädrige Mistkarre geladen, hinter dem Stall auf den Miststock geworfen und dort schön aufgeschichtet. Unter dem Miststock und angrenzenden Bereichen liegt ein grosser Güllen Trog, darüber auch ein holzverschaltes Plumpsklo. Im angrenzenden, überdeckten Aussenraum ein fahrbarer Elektromotor für Holzfräse und Jauchepumpe. Vom Elektromotor spannt sich ein Lederriemen zur Güllen Pumpe, um die Jauche in eine unter dem Boden liegende Rohrleitung zu befördern, die dann weiter oben, mit Schlauchleitungen wie sie die Feuerwehr braucht, unsere Wiesen düngt.
 
In der Vegetationszeit finden die Kühe den grössten Teil ihres Futters auf nahen Weiden. Das Jungvieh sömmerte derweil oberhalb Herrliberg auf der Blüemlisalp, auf der heute noch rund 80 Rinder ihren Alpsommer verbringen. Stammgäste und Ausflügler geniessen, gleich wie im 19. Jahrhundert den Aufenthalt im idyllischen Garten unter alten Bäumen, beim Glockengeläut der Sömmerungsrinder oder im über 100- Jährigen heimeligen Restaurant bei Speis und Trank, unberührt vom Lärm und der Hektik der nahen Stadt, lässt die Blüemlisalp den Alltag vergessen.

Auch im Winter gibt es für das Vieh nur hofeigenes Futter. Heu, Emd, Silage und am Morgen ein nahrhaftes Gemisch aus Rübenschnitzen und Getreidekörnern, vermengt mit kurz geschnittenem Stroh. Wasser soffen die Tiere in enormen Mengen, das mit grossen Eimern aus dem im Stall stehenden Brunnen genommen, und zu den Tieren getragen wird.
 
Bergseits angrenzend an den Viehstall die Futtertenne aus der man das Futter durch kleine Luken, den Tieren in die Futterkrippe schiebt. Frühmorgens schon wird Gras gemäht, mit Traktor und eisenbereiftem Graswagen in die Tenne gefahren und längs der Stallwand in grossen Maden aufgeschichtet. Über dem Stall und der Tenne lagern grosse Vorräte an Heu und Stroh. Die Tagesration für die Tiere wird nach dem Morgenessen, durch eine mit Klappdeckel verschlossene Bodenöffnung, in die darunterliegende Tenne geworfen und Stallwand geschichtet.
 
Auf dem Heustock übernachteten immer wieder Landstreicher, nachdem diese meinem Vater ihre Zündhölzer abgeliefert hatten. Damit diese Menschen nicht als Bettler von der Polizei in Gewahrsam genommen werden, müssen die vom Leben und der Armut gezeichneten Menschen um Arbeit bitten. Die Meisten kannte man aus früheren Besuchen und wusste, dass arbeiten nicht ihr Ding war, so musste bei uns keiner um Arbeit oder Essen bitten. In Winternächten erhalten die herumvagabundierenden Menschen ein warmes Bett zum Schlafen. Zudem gibt es für solche Menschen ein Währschaftes Nachtessen und am nächsten Tag ein reichhaltiges Frühstück sowie eine Wegzehrung, bevor der Landstreicher weiterwandert.
 
Im unteren Scheunenteil, Seeseite vom Kuhstall steht eine imposante, über dreienhalb Meter hohe Mostpresse. Mein Grossvater arbeitet oft lange bis nach Mitternacht, um aus geeigneten Birnen und Äpfel Sorten feinen Süssmost herstellen. Betrieben wird die Presse mit Elektromotor und Riemenantrieb. (Transmission) Das in eine kleine Grube geschüttete Obst wird in metallenen Körben bis zur Decke befördert und oben ins Mal werk gekippt. Zerstückelt fällt das Obst in einen runden Holzbehälter von 1.5 Meter Durchmesser, in dem es zu süssem Most gepresst wird. Nicht getrunkener oder als Süssmost verkaufter Saft wird in grosse Eichenfässer gepumpt und zu Most (Apfelwein) vergoren. Den grössten Teil der ausgepressten Obstresten frisst das Vieh. Ein kleiner Teil wird zu Schnaps gebrannt und der Abfall davon zu stumpfkegeligen Stöckli gepresst, getrocknet und als langbrennendes Heizmaterial in unseren Holzöfen verbrannt.
 
Im Scheunenteil, in der die Mostpresse steht wird im Winter Hart- und Weichholz Spälten auf der Brennholzfräse kurzgeschnitten und für unsere Kochherde ofenrichtig gespalten. Das gespaltene Holz wird auf den darüberliegenden Zwischenboden getragen, wo es zusammen mit den von meinem Grossvater hergestellten Bürdeli, die zum Heizen der Kachelöfen dienten, noch zwei Jahre trocknen muss.
 
Oberhalb der an die grosse Scheune anschliessenden Rankstrasse steht noch ein Schopf mit Traktorengarage, darin eine kleine mechanische Werkstatt. Neben der Garage ein Hühnerstall mit zwei duzend Legehennen im weissem Federkleid, zusammen mit einem Güggel. Bergseits vom Hühnerstell der Schweinestall mit zwei Mastschweinen. Auf dem Boden oberhalb der Garage grosse Kornbehälter mit Weizen- Gersten- und Roggenkörnern minderer Qualität, die unseren Tieren verfüttert werden. Neben dem Schopf drei grosse, tief im Boden eingelassene, kreisrunde Betonsilos, in dem die nahrhafte Silage lagert, die das Vieh im Winter als Zusatzfutter frisst. Vor dem Schopf ein Holzofen mit grossem Kessel, in dem kleine und beschädigte Kartoffeln für die Schweine weichgekocht werden.
 
Neben und unterhalb vom Haus und unterhalb der Scheune liegen grosse Gartenareale, in denen Salate, Sommer und Wintergemüse, Kräuter, Beeren und Blumen wachsen.
 
Rund 800 Meter oberhalb vom Hof, auf einem flachen Geländeplateau steht die Getreidescheune. In dieser lagern die geschnittenen, sonnengetrockneten und zu Garben zusammengebundenen Getreidehalme bis zum Dreschen. Gedrescht wird im Winter mit einer auf Eisenrädern stehenden Dreschmaschine mit Riemenantrieb. Oben auf der Maschine werden die zuvor aufgeschnittenen Garben von der Maschine eingezogen und entkernt. Das leere Stroh wird lose ausgeworfen. Die Kerne fallen bei der lärmigen, staubigen und gefährlichen Drescherei auf ein Schüttelsieb und rieseln von dort in grosse Jutesäcke. Die 100 Kilogramm schweren Getreidesäcke bringt mein Vater mit Traktor und Brückenwagen zur Mühle Tiefenbrunnen, wo aus den Kernen Weizen- und Roggenmehl gemahlen wird.

Für den Eigenbedarf bezieht mein Vater einen Anteil Mehl gleich wieder von der Mühle und bringt diesen in die Dorfbäckerei Meier, wo der Bäcker für unseren grossen Haushalt, zweimal pro Woche, fünf Pfund Brote für uns bäckt.
 
Aus den zum Hof gehörenden Waldungen und Obstgärten wird im Winter immer reichlich Holz geschlagen. Das geerntete Holz stellt unseren eigenen imposanten Brennholzbedarf sicher. Nutzholz kann der nahen Sägerei Staub in Herrliberg verkauft werden. Diese sägt auf ihrer Gattersäge das Rundholz zu Brettern, Kantholz und Balken, um diese dann als frisch geschnittenes oder luftgetrocknetes Holz an regionale Schreiner zu verkaufen.
1.9 Welches waren deine damaligen Medien?
Seite 10
Seite 10 wird geladen
1.  Erste Erinnerungen und Kindheit

1.9 Welches waren deine damaligen Medien?
Das einzige Telefon weit und breit befand sich im Schreibzimmer meines Vaters. An der Wand hing ein schwarzes Telefon mit runder Wählscheibe. Den leicht gekrümmten Telefonhörer, der mit einem Verbindungskabel am Telefon festgehalten war, umfasste man mit einer Hand. Oberhalb der Hand hielt man die Hörmuschel ans Ohr und unterhalb der Hand sprach man in die Sprechmuschel. Die Nummer für eine Gesprächsverbindung wurde an der Wählscheibe eingestellt, indem man einen Finger in das Loch bei der entsprechenden, weiss unterlegten Ziffer steckte und die Wählscheibe in einem Kreissegment bis zum Anschlag zog. Nahm man den Finger aus dem Loch, drehte sich die Scheibe wieder in die Anfangsstellung zurück und man konnte die nächste Zahl für das Gespräch wählen. Nach dem Telefonat wurde der Hörer auf die Hörergabel gelegt, die sich oben auf dem Telefonapparat befand, so dass der Hörer waagrecht auf dem Apparat lag.

Telefongespräche oder Anrufe führte man nur in wichtigen Angelegenheiten. Da es in der Nachbarschaft sonst keinen Telefonanschluss gab, kamen die Menschen aus der Umgebung, um bei uns ihr Telefongespräch zu führen oder wir besuchten die Nachbarn, um ihnen eine Nachricht auszurichten oder sie zu informieren, dass sie einen bestimmten Rückruf tätigen sollten. Man kannte sich im Lerchenberg und die Haustüren waren damals auch in der Nacht nicht verschlossen.
 
Wie im Unterkapitel "Haus zum Weinberg" erwähnt, stand unser einziges Radio im Wohnzimmer auf dem Fenstersims. Den einzigen Sender, den wir empfangen konnten, war Radio Beromünster. Durch die geöffnete Schiebetüre hörten wir beim Mittagessen in der Küche, immer um 12:30 Uhr die Mittagsnachrichten. Mein Vater bestand darauf, dass während der Nachrichtensendung Ruhe herrschte und keine Gespräche geführt wurden. Denn das aktuelle Zeitgeschehen und die Wetterprognose aus dem Radio zu hören war ein Bedürfnis für alle. Nicht ganz korrekt ist meine Aussage, dass der Radio in der Stube der einzige in unserem Haus gewesen sei. Mein Vater hatte für uns Kinder nämlich ein kleines Transistor Radio gebaut, das klanglich jedoch erbärmlich blieb.
 
Die erste Fernsehsendung sah ich als 14-jähriger, 1954 im Restaurant Rössli. Stark flimmernd in Schwarz / Weiss. Nachdem die Bilder laufen lernten, vergingen noch einige Jahre, bis die Bilder farbig übertragen wurden und sich Fernsehgeräte in privaten Wohnungen etablierten.

Eine nette Geschichte ist gewiss die Geschichte eines Theologiestudenten, der Bühler hiess, der die grösseren Kinder in Religion und einer Handarbeitslehrerin, welche die Mädchen in Handarbeit unterrichtete. Ich war in der ersten oder zweiten Klasse und zu jung, um am Religionsunterricht teilzunehmen. Der Student wohnte unweit neben uns, in einem Zimmer das ihm Frau Regierungsrätin Kägi vermietet hat, weil, wie ich später hörte, sein Aufenthalt mit Logie bei Pfarrer Kübler, im Pfarrhaus direkt am See, nicht immer bekömmlich gewesen sei. Die junge Handarbeitslehrerin und der junge Pfarreimitarbeiter trafen sich und mochten sich, begegneten sich jedoch nicht so oft wie sie es sich wünschten. Daher erfanden sie ihre schnelle Briefpost. Bühler oder seine Angebetete steckten einen Brief in ein Kuvert, verschlossen es und beauftragten meinen Bruder Heini oder mich, den Brief an Bühler oder die Handarbeitslehrerin, Fräulein Weinmann, zu überbringen. Dies funktionierte zu aller Zufriedenheit. Für die Beiden gab es damals keine Möglichkeit sich anderweitig schnell zu informieren, oder als Unvereiratete zusammen zu leben, das blieb auch lange Zeit darnach noch strafbar.
Lehr- und Wanderjahre
Seite 11
Seite 11 wird geladen
2.  Lehr- und Wanderjahre
Unterkapitel
- Lehrstelle schnell gefunden
- Schreinerlehre
- Wanderjahre
Lehrstelle schnell gefunden - 1955
Seite 12
Seite 12 wird geladen
2.1.  Lehr- und Wanderjahre – Lehrstelle schnell gefunden - 1955.
Was willst du später einmal werden, fragte mich ein Bekannter in meinem zweiten Schuljahr. Schreiner war die prompte Antwort.

Schreiner war seither unabänderlich mein Berufsziel. Jetzt stehe ich zusammen mit meinem Vater in der Werkstatt von Schreinermeister Fuchs. Eine Schreinerei, wie sie für ein Lehre kaum geeigneter sein könnte. Ein erfahrener Schreinermeister, drei gelernte Schreiner und ein Lehrling im 3. Lehrjahr als Oberstift. Der Betriebsrundgang, auf dem uns Meister Fuchs seine Werkstatt vorstellt, erfüllt all meine Erwartungen an einen guten Lernort.

Das mit einem Eisentor verschlossene Areal liegt, umgeben von Häusern und Gewerbeliegenschaften an der Rosengartenstrasse, fünf Minuten unterhalb vom Bahnhof Meilen. Auf dem grossen Kiesplatz, der sich vor und unterhalb der Werkstatt befindet, können Lastwagen problemlos manövrieren. Links, bei der Einfahrt ein grosses, überdecktes Holzlager mit Tannen- Fichten- Lärchen- Buchen- Eichen- und Nussbaum Bretter diverser Holzstärke. Die Bretter sind baumweise, mit Zwischenhölzern sauber aufeinandergestapelt, so dass die Luft allseitig um die Bretter zirkulieren kann. Nach dem Einschnitt ruhen die Bretter zwei bis vier Jahre auf dem Lager, damit das Holz lufttrocken wird.

Das scheunenartige grosse Werkstattgebäude, mit seiner durch Sonne und Regen braunschwarz gealterten Holzfassade, zeigt auf drei Seiten grosse, zusammengereihte Fenster mit Sprossenteilung, welche die Arbeitsplätze im Erdgeschoss mit viel Tageslicht durchfluten. Nicht nur Aussen, auch Innen gefällt mir die gepflegte und sauber aufgeräumte Schreinerei mit ihren Blumenrabatten vor der Fassade.

Im Maschinenraum, in den wir durch eine zweiflüglige Tür eingetreten sind, kann man dem gehaltvollen Geruch von frisch geschnittenem Holz nicht entgehen. Genüsslich atme ich diesen feinen Duft tief in meine Lunge.

Im hellen, mit viel Tageslicht versehenen Maschinenraum stehen, Zuschnitt- und Pendelfräse um Bretter auf Breite und Länge zu schneiden, Abricht Hobelmaschine, Langlochbohrmaschine, Kreissäge, Kehlmaschine, Dickenhobelmaschine, Kettenstemmaschine sowie Bandschleifmaschine. Die meisten Maschinen noch mit Transmissionsantrieb. (Lederriemenantrieb zur mech. Übertraung eines Drehmomentes, von einer Welle auf eine andere) Leider hat keine dieser Maschinen einen Staub- oder eine Späne Absaugung.

Drei Treppentritte höher betreten wir, durch eine breite Durchgangstür mit Glaseinsatz den Bankraum, in dem sechs Hobelbänke vor breiten Fenstern stehen. An der hinteren Wand eine Furnierpresse und in der Werkstattmitte ein grosser Schreinerei Ofen, in dem in vier Eisenkesseln, gut gestampft Hobelspäne verbrannt werden. Auf dem Meter hohen, eisernen Ofen eine grosse glatte Fläche für Zinkbleche, die auf dem Ofen erhitzt werden. Die Bleche legt man sehr heiss erhitzt auf das Furniergut, das sich in der noch offenen Presse befindet. Dank den heissen Blechen bleibt der Knochenleim, den man zum Furnieren zuvor auf das Trägermaterial gestrichen hat, bis zum Pressdruck flüssig. In der Furnierpresse wird das Furnier fest auf das Trägermaterial gepresst, damit sich Furnier und Trägermaterial mit dem flüssigen Knochenleim dauerhaft verbindet. Unter stetem Pressdruck lässt man der Leim erkalten, bevor das Furnierstück weiter verarbeitet wird.

Auf der Stirnseite des Ofens, vier eingelassene Wasser- und Leimpfannen, in denen gelbliche Leimtafeln aus Tierkochen und Knorpeln, als Leim zum Furnieren, zum Schmelzen gebracht wird.

In seinem abgesonderten Arbeitsbereich prüft Meister Fuchs mein Schulzeugnis, stellt Fragen und spricht mir, nach einer guten halben Stunde, nachdem wir uns kennengelernt haben, die drei ein halb Jahre dauernde Lehrstelle in seinem Betrieb zu.
Schreinerlehre - 1955 - 1959
Seite 13
Seite 13 wird geladen
2.2.  Lehr- und Wanderjahre – Schreinerlehre - 1955 - 1959.
Kurz nach 06:00 Uhr, mit einem ordentlichen Frühstück im Magen radle ich zum ersten Arbeitstag meiner Lehre. Acht Kilometer vom Lerchenberg bis zum Lehrbetrieb in Meilen. Auf dem Gepäckträger eine Tasche, darin die blauweiss gestreifte Schreinerhose mit Einstecktasche für den in der Tasche liegenden Doppelmeter, den Bleistift und das Zimmermannsbleistift. Jacke und Mütze aus demselben Stoff, dazu ein Znüni Brot, so wie mir das Meister Fuchs, beim Zuschlag der Lehrstelle aufgetragen hat. (Die selben blauweiss gestreiften Überkleider trugen damals auch die Lokomotivführer der SBB)

Text folgt
Wanderjahre - 1959 - 2005
Seite 14
Seite 14 wird geladen
2.3.  Lehr- und Wanderjahre – Wanderjahre - 1959 - 2005.
Text folgt
Armee
Seite 15
Seite 15 wird geladen
3.  Armee
Unterkapitel
- Aushebung
- Rekrutenschule
- Unteroffizierschule
- Sommer Gebirgs WK
- Waffenplatz Sitten, Nachschiessen
- 1961 - 1971 WK Dienste
Aushebung 1959
Seite 16
Seite 16 wird geladen
3.1.  Armee – Aushebung 1959.
Nach den medizinischen und körperlichen Prüfungen stand meine Tauglichkeit für den Militärdienst fest. Der Aushebungsoffizier wollte meine Hände sehen, denn in jener Zeit hatten Schreiner ihre Finger kaum mehr unversehrt. Der Offizier sah, meine Finger waren alle intakt und keiner abgehackt. Sein Urteil kam schnell, Sie kommen in eine Kampftruppe, Artillerie war seine Wahl. Ich war zufrieden, besser als Infanterist dachte ich. Heini, mein Zwillingsbruder wurde gleichentags, seinem Wunsch entsprechend, als Motorfahrer ausgehoben.
Rekrutenschule 1960
Seite 17
Seite 17 wird geladen
3.2.  Armee – Rekrutenschule 1960.
auf dem Waffenplatz Monte Ceneri, Artillerie Rekrutenschule vom 8. Januar bis 28. Mai 118 Diensttage.

Ausrüstung
Militärschuhe 1x mit Gummisohle, 1x mit Leder-Sohle und Nägel - Dolchbajonett - Leib Gurt - 2 Patronentaschen - Stahlhelm - Feldmütze - Waffenrock - 2 derbe Militär Hosen - Mantel mit Einknöpffutter - Tornister - Brotsack - Feldflasche mit Becher, Kochgeschirr und Essbesteck - Mannsputzzeug - Anstreichbürste mit Futteral - Ausgangsregenmantel - 2 Gehör Pfropfen - Erkennungsmarke - 3 Uniformhemden - 2 Krawatten - Taschenmunition (leihweise)

Text folgt

Unteroffizierschule 1961
Seite 18
Seite 18 wird geladen
3.3.  Armee – Unteroffizierschule 1961.
auf dem Waffenplatz Frauenfeld vom 9. Januar bis 4. Februar. 27 Diensttage


Als Unteroffizier in der Artillerie Reckrutenschule Mte Ceneri vom  Februar bis  Juni 1961. 118 Diensttage


WK Fideris vom 2. bis 23. September 1961. 22 Diensttage

Text folgt
Waffenplatz Sitten, Nachschiessen 1962
Seite 19
Seite 19 wird geladen
3.4.  Armee – Waffenplatz Sitten, Nachschiessen 1962.
Zwei Straftage ohne Sold

Text folgt
WK- Kurse 1961 - 1971
Seite 20
Seite 20 wird geladen
3.5.  Armee – WK- Kurse 1961 - 1971.
WK Dienste in
1961 in Fideris; 1963 Fläsch mit Ernennung zum Wachmeister; 1964 Realp; 1966 Jenaz; 1967 Buchs; 1968 Pontresina; 1969 Felsberg; 1970 Schiers; 1971 Oberalp

Text folgt
Quartierplanung
Seite 21
Seite 21 wird geladen
4.  Quartierplanung
Unterkapitel
- Konfuse Quartierplanung
- Amtlicher Quartierplan 1971
- Richtplan Lerchenberg 1974

Seit 1963 herrscht in der Quartierplanung Lerchenberg ein Kompetenzgerangel, es geht um Mitsprache und Unterordnung. Dies verursacht eine unvorstellbare Planungs- und Justiz Odyssee.

Fakten ab 1993

17.03.93 Ingenieur Leisinger Fakten zur massiv unkorrekten Quartierplanung Lerchenberg

29.01.94 Willkürlicher Kostenverleger

19.10.94 Nötigung zur Vertragsunterzeichnung

16.11.94 Beurkundung der Landumlegungs- und Erschliessungsverträge

14.05.95 Quartierplanakten verweigert

12.08.95 Aufforderung zur Endabrechnung per 31.12.94

15.08.96 Kniefall vor dem Stärkeren

29.01.98 Zur Grauzone des Rechts. Fakten dazu von RA F. Ruckstuhl und RA P. Bettoni

30.01.98 Keine Klagemöglichkeit betr. Lastenausgleich Fakten dazu von RA F. Ruckstuhl und RA P. Bettoni

29.06.98 RA F. Ruckstuhl zu den Administrativkosten. Fakt ist, diese sind bis Ende 94 bezahlt

19.12.98 Neue Grundeigentümerverhältnisse bei den Erben J. Rellstab

10.05.99 Gemeinde droht mit amtlichem QP-Verfahren

28.05.99 Klare Worte zur Ingenieur Offerte Haag AG

01.06.99 RA F. Ruckstuhl und RA Bertschinger zu den QP-Kosten

16.08.99 Erschliessung Lerchenberg, den Ingenieurvertrag dazu erhält die Haag AG

05.10.99 Das Ingenieurbüro Haag erhält vom Gemeinderat die Ingenieurarbeiten der Gemeinde, die Baukontrolle, die Feuerpolizei, die Tankkontrolle, die Feuerungskontrolle und den baulichen Zivilschutz, um jeden Bauträger nach dem Gusto von Ing. A. Haag tanzen zu lassen.

08.10.99 RA F. Ruckstuhl, erhebt Rekurs gegen diverse Auflagen in der Baubewilligung

04.01.00 QP-Offerten, mit unerlaubter Preisabsprache

17.01.00 Der Gemeinderat nötigt die Erben Rellstab zur unzulässigen Solidarhaftung, trotz Grundstückparzellen in Privatbesitz.

23.01.00 Preis Roulette und Günstlingswirtschaft

28.01.00 Akonto Gesuch, klar rechtlos nach Art. 6.4 Erschliessungsvertrag

03.02.00 QP-Offerten 30% über Budget

06.03.00 Rechtlose Mahnung, gem. Vertrag von 16.11.94

13.03.00 Rechtlose Solidarhaftung entzweit die Erbengemeinschaft

21.03.00 Strassenbauer verlangt Teilzahlung ab 30.04.00

24.03.00 Zahlungsbefehl über Fr. 437'872 als Folge der ohne jedes Recht verhängen Solidarhaftung

11.04.00 Behördenmitglieder verweigern Gespräch

02.05.00 Kostentragende Grundeigentümer werden an Bausitzungen nicht zugelassen

25.06.00 Schadenverursachung stoppen

25.06.00 Bauvorstand verwehrt jede Kommunikation

02.07.01 Info an Ortsparteien über Unordnung in Ämtern

07.07.00 Fingierte Strafklage von Bauführer M. Meyer, c/o Ing. Büro Haag AG, bewirkt Einvernahme durch die Kapo

07.07.00 Kapo Einvernahme, Aktenabgabe an Kapo

13.07.00 Schaden durch gefällte Bauprofile und zu tiefe Werkleitungen

22.07.00 Kosten und Kostenverleger

23.07.00 Begründer Antrag für Zahlungsstopp an Ing. Haag AG

31.07.00 Begründe Antrag für Zahlungsstopp an Ing. Haag, Strassenbauer und Gemeindewerke

16.08.00 RA P. Bettoni Akontozahlung wurde nicht schlechthin verweigert.

16.08.00 Fingierte Strafklage wird von M. Meyer c/o Ing. Haag AG zurückgezogen

31.08.00 WohnPark VISIO ist wegen Repressalien gefährdet

20.09.00 RA P. Bettoni, möchte Einreden im Q-Planverfahren möglich machen

10.11.00 Trouvaille in Schwierigkeiten

13.11.00 RA Bettoni erklärt die Eigentümerverhältnisse aus rechtlicher Sicht

29.11.00 Ing. Haag verspricht Prüfung der Flächendifferenzen

26.12.00 Kaufinteressenten zum WohnPark VISIO

28.12.00 Prospekt WohnPark VISIO

03.01.01 Einwände zum Protokoll vom 29.11.00

06.02.01 Die falsche Darstellung der Gemeinde

20.02.01 Rechte, Pflichten, Machenschaften

25.03.01 Sicherstellung Q-Plan Zahlungen, unstatthaft verbunden mit Bauauflage

28.03.01 Unterschiedliche Standpunkte und Meinungen

19.04.01 Gemeinde kann nicht nur Zahlstelle sein

14.05.01 Gemeindepräsident Gucker will eine Attikawohnung kaufen. Ich gebe ihm dazu eine Absage

22.05.01 Ohne jedes Recht verlangt der Gemeinderat die Kaution bei der CS ausbezahlt

30.05.01 Das sagen Grundeigentümer zum Quellenschutz

30.06.01 WohnPark VISIO. Der Verkauf wird eingestellt

29.11.01 Behörde verunmöglicht mit Auflagen den Bau vom WohnPark VISIO

12.01.02 Info an die Kandidaten für ein Behördenamt

22.01.02 Der Gemeinderat schulmeistert die Kandidaten für ein Behördenamt

27.01.02 Gemeinderat verhindert ein Gespräch mit den Kandidaten für ein Behördenamt

30.01.02 Meine schriftliche Antwort an die Kandidaten für ein Behördenamt

12.02.02 WohnPark VISIO. 12 Reservationszahlungen werden zurückerstattet

22.04.02 Dorfbott lehnt Zwiegespräch mit Bauvorstand ab

27.04.02 Vorwürfe beziehen sich auf Tatbestände

06.05.02 "AAA" als Abkürzung für Arroganz, Anmassung, Abzocken

21.06.02 Vorschriften für Kostenübernahme nicht beachtet

26.06.05 Ermessensspielräume sind nicht beliebig dehnbar

05.07.02 Verantwortung tragen geht von oben nach Unten

09.08.02 Gemeinde lehnt Mediation ab

15.08.02 Beseitigen von Aushub und Unrat auf meinem Grundstück

20.08.02 Gemeinde sagt Mediation ab, damit der Mediator keine Kenntnis vom Amtsmissbrauch, Abzockerei und Korruption bekommt

13.09.02 RA P. Bettoni, ich soll bezahlen, der Druck gegen mich würde sonst zu gross

17.09.02 Renitente werden ausgehungert

03.10.02 Drohung mit Rechtsweg, wenn ich nicht bis am 15.10.02 Fr. 164'328 bezahle

14.01.03 Der Gemeinderat findet keine Gegenbeweise

17.04.03 Ostergeschenk im Q-Plan Chörbler

25.04.03 Grundeigentümer setzt im Q-Plan Chörbler Fahne auf Halbmast

12.12.03 Mein Einschreiben gegen die Abnahme der Schlussrechnung

20.01.04 Mahnung betreffend Machenschaften im Q-Plan Lerchenberg

22.01.04 Kein Eingehen auf die Schreiben vom 12.12.03 und 20.01.04

22.01.04 Aufgrund der Vertragsbestimmungen gelten ...

08.04.04 Das EWE rechnet unerlaubt die Q-Plan Kosten vor dem Erstellen der privaten Strom- und Wasseranschlüsse für das Einfamilienhaus ab

19.06.04 Jeder muss im Leben mal (an GE & Behördenmitglieder)

04.07.04 Einmischen ist jetzt ihre Pflicht (an GE & Behördenmitglieder)

12.07.04 ... geben sich freie Hand zum Verschleiern (GE & Behördenmitglieder

20.08.04 Da ist guter Gemeinderat teuer

24.08.04 Die gefälschte Aktennotiz zur Klagebegründung

01.09.04 Die Baufreigabe für das EFH Rellstab wird verweigert

10.09.04 Verweigerung der Baufreigabe (GE & Behördenmitglieder)

19.09.04 ... nach dem Lesen von 15 und 9 könnte jeder (an GR & Behördenmitglieder)

25.09.04 Weshalb Herr Gucker lügen Sie (an GE & Behördenmitglieder)

04.10.04 Zur Terraininstandstellung

10.10.04 Ausgrenzung und Hexenjagd

22.10.04 Die hinterhältige Strafanzeige betreffend Drohung/Nötigung

Die Klage vom 22.10.2004 wurde am 03.07.2007 zurückgezogen, nachdem die Kläger am 03.06.2005 die Strafmediation verweigert haben und die Befragung durch den Staatsanwalt angesagt war. Dank dem Rückzug der Klage, entgingen die Kläger einer Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege.

Dass die Kläger, nach dem Rückzug der Strafklage, weiterhin darnach trachten, mich mit allen Mitteln mundtot zu machen, zeigt sich daran, dass Gemeindeschreiber Hans Wyler, am 10.03.2008 beim Dienst PPD Meldung machte, um mich dort als gefährliche Person zu verleumden.

Ja gefährlich für wen? Für den Gemeinderat und seine Chefbeamten, welche die Oberaufsicht und das Rechnungswesen in der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg sehr eigenmächtig ausübten und deshalb die Schlussabrechnung, vertragswidrig als abgenommen erklärten.

Um die Leserinnen und Leser nicht allzu arg mit den Verfahren über die Landumlegung und Erschliessung "Quartierplan Lerchenberg" zu behelligen, unterschlage ich einige Jahrzehnte. Dies mit Verweis auf die rechtliche Auslegung vom 3. Februar 2012 durch den sehr seriös und hochkompetent, die Akten prüfenden Baurechtsanwalt Dr. Alois Schuler. Leider wurden dessen Erkenntnisse nie von einer richterlichen Instanz materiell gewürdigt, sondern als Parteigutachten abgetan, um in Unkenntnis der Fakten, irrige Urteile zu sprechen.
Konfuse Quartierplanung
Seite 22
Seite 22 wird geladen
4.1.  Quartierplanung – Konfuse Quartierplanung.
Wer verlangte damals einen Quartierplan?
Was sollte der Quartierplan bezwecken?
Wer wurde mit der Grobplanung beauftragt?
Was für ein Gebiet umfasste der Quartierplan?
Welche Grundeigentümer waren von der Planung betroffen?
Welche Grundstücke meines Vaters waren von dieser Planung betroffen?
Wie war die Mitsprache der Grundeigentümer bei dieser Planung?
Wer bezahlte die Planungskosten?

Beginnen wir mit dem Auszug aus dem Protokoll der Grundeigentümerversammlung vom 26. November 1991. Bauvorstand F. Bänninger leitet die Versammlung und verweist kurz aufs Jahr 1963. Damals sei mit der Quartierplanung Lerchenberg begonnen wurde.

Nachforschungen fördern da Einiges ans Tageslicht, das Planungsfachleute und Laien gleichermassen Staunen lässt. Doch lassen wir die Zeit von1963 bis 2017 vorerst etwas ruhen.

Seit Januar 2025 ist "Konfuses" mit kurzen Inhalts- und Zeitangaben aufgegliedert

1960-1993 Diverses (Text folgt)
1994-1999 Diverses (Text folgt)
2000-2005 Diverses (Text folgt)
2005-2011 Diverses mit Fall Pachlatko (Text folgt)
2011-2012 Belege in Spiralheftung (Text folgt)
2012-2013 Diverses (Test folgt)
2014 (19.05.2014) Urteil BG mit Sachverhalt von 2009-2015 (Text folgt)
2014-216 Diverses (Text folgt)
2017-2019 Diverses ohne 2018 (Text folgt)
2018 GG180002-G Hauptverhandlung Ordner 1/2 (Text folgt)
2018 GG180002-G Hauptverhandlung Ordner 2/2 (Text folgt)
2020-2025 Diverses (Text folgt)
Amtlicher Quartierplan
Seite 23
Seite 23 wird geladen
4.2.  Quartierplanung – Amtlicher Quartierplan.
Weshalb leitete die Gemeindeführung ein amtliche Quartierplanverfahren ein?

Weshalb hält sich die Gemeindeführung nicht an die Planungsvorgaben eines amtlichen Quartierplanverfahrens?

Welche Grundeigentümer hatten eine Mitsprache bei dieser Planung?

Wer bezahlt die Kosten für diese regelwidrige Planung?


Der Situationsplan, erstellt durch das Ingenieurbüro Hünerwadel & Häberli in Erlenbach, erfasst das Planungsgebiet oberhalb der Rankstrasse bis zur Lerchenbergstrasse und zur Weinbergstrasse. Bruchstückhaft und schwach gezeichnet ist die neue Zufahrt für die geplante rechtsufrige Höhenstrasse, die nie realisiert wurde. Der Zubringer zur Höhenstrasse wird das Grundstück meines Vaters arg zerteilen. Auch ist zur Quartiererschliessung oberhalb der Rankstrasse bis zur Weinbergstrasse eine Erschliessungsstrasse, quer durch das Land meines Vaters geplant. Der Plan gibt wenig Aufschluss welche Grundstückteile und welche Landfläche diesem "amtlichen Quartierplan" zugeordnet sind. Der amtliche Quartierplan, der die Festlegung von Flächenanteilen und die Lösung von erschliessungs- und verkehrstechnischen Problemen regeln sollte, bezieht sich hier, völlig unstatthaft lediglich auf einen Drittel der Quartierplanfläche. Auf den Plänen klar ersichtlich, die Grundstücke meines Vaters bedürfen dieser amtlichen Quartierplanung nicht, da sein Land über die bestehenden Strassen vollständig erschlossen ist.

 Text folgt
Richtplan Lerchenberg
Seite 24
Seite 24 wird geladen
4.3.  Quartierplanung – Richtplan Lerchenberg.
Nicht die Wortkreation "Öffentlicher Quartierplan" sondern die Mitsprache aller Grundeigentümer brachte neue Kräfte und das notwendige Fachwissen ins Plangeschehen. Auf mein Anraten verpflichtete mein Vater Architekt Willi Walter aus Zürich, damit dieser den Richtplan Lerchenberg erarbeitet. Zur Feststellung des Untergrunds beauftragte die Grundeigentümergemeinschaft zudem ein Unternehmen für geologische Untersuchungen. Mit neun Grundeigentümern ein Landumlegungs- und Erschliessungsverfahren zu planen ist arbeitsintensiv und zeitraubend. Architekt Walter konnte deshalb erst im Jahr 1977 neue Planungs- und Projektierungsrichtlinien, zur Erschliessung Lerchenberg vorlegen. Das Erschliessungsverfahren heisst nicht mehr "Öffentlicher Quartierplan" sondern "Richtplan Lerchenberg"
 
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich im Richtplan umfasste die zwischen dem geplanten Zubringer zur rechtsufrigen Höhenstrasse liegenden Grundstücke bis zur Lerchenbergstrasse, zur Weinbergstrasse und die oberhalb der Rankstrasse liegenden Grundstücke. Hauptsächlich von der Planung betroffen waren die Grundeigentümer H. Rellstab, M. Fenner, Gemeinde Erlenbach, J. Fries, H. Steiner, F. Baumgartner und Dr. E. Horber.
 
Erschliessung Fahrverkehr
Vom Situationsplan von 1971 übernahm Architekt W. Walter die Vorgabe der Verkehrserschliessung durch den Ausbau der Rankstrasse, als Zufahrt für die Grundstücke H. Rellstab, M. Fenner, Gemeinde Erlenbach, H. Steiner und F. Baumgartner. Auf halber Höhe des Geländes ist neu, mit Zufahrt ab Rankstrasse, eine zweibündige unterirdische Garage vorgesehen. Das Grundstück Fries wird von der Weinbergstrasse erschlossen.
 
Erschliessung Fussgänger
Eine Fussgängerhauptachse ist längs zum Hang, in halber Höhe zu erstellen. Sie verbindet den Zubringer zur rechtsufrigen Höhenstrasse mit der Weinbergstrasse und soll in Ausnahmefällen befahrbar sein. Der Fussgängerweg bildet die obere Grenze der Grundstücke F. Baumgartner, M. Fenner und der Gemeinde Erlenbach sowie die untere Begrenzung der Grundstücke J. Fries. Das zusammenhängende Grundstück Rellstab wird geteilt. Die Gebäudegruppen werden zusätzlich noch mit eigenen Fusswegen erschlossen. Jede Gebäudegruppe bekommt einen Zugang zur unterirdischen Garage.
 
Parzellierung
Die vom Richtplan erfassten Grundstücke sind der Zweckmässigkeit der Planung entsprechend neu geformt. Die Parzellierung wird durch den Parzellierungsplan Nr. 120-1 geregelt.
 
Soziologische Gestaltung
Der Richtplan Lerchenberg umfasst ca. 160 Wohnungen, die in kleinere Gruppen oder Nachbarschaften von 15 bis 30 Wohnungen unterteilt werden - eine Vorkehrung gegen die Anonymität des Wohnens. Das heisst, die Anlage jeder Wohnung muss sowohl Kontaktmöglichkeit wie Zurückgezogenheit ermöglichen. Jede Nachbarschaft braucht deshalb Gemeinschaftseinrichtungen.
 
Anlage der Gebäude
Der Richtplan kann die Situierung und die Gestaltung der Gebäude nicht festlegen. Hingegen bildet die "soziologische Gestaltung" einen Teil der dem beauftragten Architekten zur Verfügung stehenden Grundlagen. Einen anderen Teil der Grundlagen bilden die topographisch- landschaftlichen und die architektonischen Anforderungen.

Die Wohnbauten sollen alle dreigeschossig geplant werden. Jede Gebäudegruppe hat die für eine solche Bewohnerzahl notwendigen Gemeinschaftsräume (Bastelräume, Kinderspielraum, Raum für Hausfeste oder grössere Anlässe der Bewohner etc.) vorzusehen. Ein, dem Richtplan beigefügter unverbindlicher Projektvorschlag soll eine Vorstellung von der Anwendung dieser Grundlagen geben.
 
Gemeinschaftsanlagen
Längs der Hauptfussgängerachse angeordnet liegen die für die ganze Überbauung erforderlichen Gemeinschaftsanlagen, wie Spielwiese, Hart-Spielplatz, Robinson-Spielplatz, Café-Bar, Versammlungslokal, Hobbywerkstatt, Schrebergärten, Musik- Übungsraum, Fitness- Raum etc.
 
Prüfung der Projekte
Es wird ein Gremium gebildet welches die Gestaltungspläne und Projekte der einzelnen Grundstückbesitzer, auf diese von allen festgelegten Planungs- und Projektierungsrichtlinien hin überprüft und begutachtet.
 
Zur Makulatur verkommen
Nachdem Architekt W. Walter, im Frühjahr 1980 die Richtplanung Lerchenberg abgeschlossen hatte und der Plan, im Einvernehmen mit allen Grundeigentümern hätte realisiert werden können, stellte sich der Bauvorstand im Juli 1980 quer, dies mit dem Standpunkt der Richtplan Walter gefalle dem Gemeinderat nicht, der Rat werde diesen nicht mittragen.
 
Mein Vater hatte einer kleinen Gruppe von Spekulanten, an vorderster Front dabei Gemeindeingenieur Hans Haag Senior, die sein Land im Quartierplangebiet kaufen wollten eine Absage erteilt. Die einflussreichen Erlenbacher wollten das Land in ihren Besitz bringen um, wie sie meinem Vater weismachten, darauf eine private Seniorenresidenz zu erstellen.

Augenscheinlich ist, wie die Auflösung des abgeschlossenen Richtplanes Lerchenberg, mit dem Entscheid meines Vaters, sein Land nicht an einflussreiche Erlenbacher zu verkaufen zusammenhängt.

Eine Lektion der Gemeindeführung an die Grundeigentümer. Dem wirtschaftlich dominierten Gemeinderat behagte es nicht, dass guter, preisgünstiger Wohnraum für eine breite Bevölkerungsschicht in Erlenbach erstellt wird. Baulandverkauf zur Realisierung von satten Grundstückgewinnsteuer Erträgen für die Gemeindekasse und gehobener Wohnungsbau für finanzkräftige Steuerzahler war sein damaliges und wie man zu den Gemeindewahlen am 15. Mai 2022 moniert, ein bis heute geltendes Ziel.

Doch hoppla. Am 15. Mai 2022 kandidieren allein 10 Personen für den siebenköpfigen Gemeinderat. Mit dabei der amtierende Gemeindepräsident Sascha Patak der für die nächsten vier Jahre wieder in den Gemeinderat und als Gemeindepräsident gewählt werden möchte. Doch frischer Wind für Erlenbach will nicht alles so bleiben lassen, wie es ist. Drei von den 10 Personen, die sich zur Wahl in den Gemeinderat stellen, wollen auch Gemeindepräsident werden. Die Motivation der gegen Patak antretenden Kandidatinnen lautet etwa: - Gesetzeskonformes Handeln - Neuer Führungsstiel gegenüber der Verwaltung - Transparenz und Einhaltung des Öffentlichkeitsprinzips - Keine leeren politische Worthülsen, unnötige Sitzungen und falsche Versprechungen - Behörden und Verwaltung sollen einen Schritt auf die Bevölkerung zugehen - Offene und korrekte Kommunikation durch die Behörden.

Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 15. Mai 2022 an der sich 10 Personen für den 7 köpfigen Gemeinderat und drei davon auch noch für das Gemeindepräsidium bewarben.

Der amtierende Gemeindepräsident Sascha Patak FDP wurde als 4. Platzierter wieder in den Gemeinderat gewählt. Ein schlechtes Resultat, das die Unzufriedenheit der Stimmbürger mit der Politik von Patak veranschaulicht.

Bei der Wahl ums Präsidium fiel der amtierende Präsident Sascha Patak regelrecht durch, erreichte doch keiner von den drei Bewerbern das absolute Mehr. Ob Sascha Patak zum zweiten Wahlkampf antritt scheint fraglich, denn der bisherige Gemeinderat Philippe Zehnder (parteilos) erzielte die beste Wahl in den Gemeinderat und unterlag bei der Wahl um das Präsidium nur mit 17 Stimmen gegen Patak. Es gibt also einen zweiten Wahlgang.

Beim zweiten Wahlgang kann die dritte Bewerberin nicht mehr antreten, da diese die Wahl in den Gemeinderat verpasste. Deren Stimmen dürften grossmehrheitlich an Zehnder und nicht an Patak gehen.

In den Gemeinderat gewählt sind zwei Mitglieder der FDP, zwei Mitglieder der GLP (neu) drei Parteilose (davon zwei neu). Die Frauen erhalten vier Sitze, bisher wars einer.

Die neue Sitzverteilung im Gemeinderat verspricht einen Erdrutschsieg, hin zu mehr Transparenz und zu einer objektiveren Kommunikation mit den Erlenbachern.

Tatsächlich schreibt am 24. Mai 2022 die Zürichsee-Zeitung: Nun hat es sich der langjährige Gemeindepräsident anders überlegt. Er stehe im zweiten Wahlgang für das Präsidium nicht mehr zur Verfügung und verzichte auch auf die Annahme seiner Wahl in den Gemeinderat.

Die Zeitung würdigt Patak im Sportdress, auf einer Brücke stehend, mit dem Fototitel "Der Brückenbauer"

Patak Blicke auf 16 tolle Jahre Amtstätigkeit zurück. Acht Jahre davon sei der Freisinnige Gemeindepräsident, vier Jahre Gesundheitsvorsteher und vier Jahre Mitglied der Bau- und Planungskommission gewesen.

Nicht nur im Kapitel "Zum Urteil der Lügen" ist zu erfahren, dass Sascha Patak in seiner Amtstätigkeit oft als subtiler Brand- und Streitstifter geamtet hat. Dies bereits ab Beginn seiner Amtstätigkeit, als vom Volk gewähltes Mitglied in der Bau- und Planungskommission. Denn am 29. August 2006 gelang es Patak, mit dem Protokoll der Bau- und Planungskommission, mit fabulierter Juristerei meine Briefe vom 2. und 21. August 2006 aus dem Weg zu räumen, um die bis heute offenen Streitfragen "wer haftet" nicht beantworten zu müssen.

In den Fängen der Justiz
Seite 25
Seite 25 wird geladen
5.  In den Fängen der Justiz
In diesen Kapitel  zeigt sich beispielhaft was in der Justiz alles schieflaufen kann, und was die unheimliche Macht falscher Urteile, im Leben von davon Betroffenen verursachen kann.

Kritik, egal ob an einer Behörde, an einem Kartell, an der Justiz oder an Menschen in Machtpositionen ist ein explosiver Cocktail, denn manche Menschen ertragen keine unangenehme Wahrheit - blindwütend bestreiten sie die Wahrheit als unwahr und ehrverletzend.

An Gerichtsverfahren kann man beurteilen, ob die Strafverfolger korrekt nach den rechtlichen Vorgaben handelten, transparent und fair vorgingen, die belastenden und die entlastenden Hinweise verfolgten - was ihre gesetzliche Arbeit ist oder wäre.

Seit 20 Jahren gibt es das Öffentlichkeitsgesetz mit dem Recht auf Informationsfreiheit wonach jede Person sehen darf, wie der Staat funktioniert. Was er beschliesst. Und wie er zu seinen Beschlüssen kommt.

Weshalb soll es nicht erlaubt sein, Gerichtsverfahren mit objektiv falschen sowie materiell und formal das massgebende Recht missachtenden Entscheiden zu beanstanden, unrichtige Urteile zu analysieren und die Fakten darüber öffentlich zu machen?

Nie und nimmer werde ich akzeptieren, dass falsches Recht gegen mich gesprochen wurde. Die Revision der bös- und argwillig gesprochenen Urteile, als Folge von aus dem Kontext gerissenen, kafkaesken Strafklagen muss, nach strikten rechtsstaatlichen Grundsätzen, zu korrekten Urteilen führen.

Unterkapitel
- Der Gemeinderat möchte geklärt haben
- Der befangene Untersuchungsrichter
- Macht und Ohnmacht bei Gericht
- Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt
- Einvernahme auf dem Polizeiposten
- Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation
- Wie eine Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht
- Und wieder die selbe Einzelrichterin
- Eine hochkompetente Verteidigerin wird ausgetrickst
- Zum Urteil der Lügen
- Berufung
Der Gemeinderat möchte geklärt haben - März 2008
Seite 26
Seite 26 wird geladen
5.1.  In den Fängen der Justiz – Der Gemeinderat möchte geklärt haben - März 2008.
Am 16. Februar 2008 kam es zur Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat. Darin beantragte ich, Gemeinderäte, die Bau- und Planungskommission sowie einzeln genannte Chefbeamte der Gemeinde Erlenbach seien wegen unstatthaftem Verhalten in ihrer Amtstätigkeit, zur Haftung und zur Wiedergutmachung zu verpflichteten.

Die Antwort durch den Bezirksrat kam innert 2 Tagen mit der Begründung: "Aus Ihrer Eingabe ergeben sich jedoch keine Hinweise auf ein konkretes Fehlverhalten bestimmter Personen, welche ein aufsichtsrechtliches Einschreiten rechtfertigen könnten. Da für den Bezirksrat damit kein Anlass besteht, aufsichtsrechtlich tätig zu werden, betrachten wir die Angelegenheit als erledigt".
 
Aufgeschreckt durch die Aufsichtsbeschwerde fühlte sich der Gemeinderat veranlasst, Hinweise über ein Fehlverhalten von Exponenten der Gemeinde Erlenbach, nach dem Motto: "Der Zweck heiligt die Mittel" rigoros zu stoppen.

So schrieb Gemeindeschreiber Hans Wyler, am 10. März 2008 in einem E-Mail an Frau Dr. med. Carole Kherfouche, Stv. Chefärztin, Psychiatrisch Psychologischer Dienst, Justizvollzug Kanton Zürich:
 
Sehr geehrte Frau Dr. Kherfouche, ich habe Ihre Adresse von der Bezirksratsschreiberin J. Eberhard aus Meilen erhalten. Einer unserer Einwohner deckt den Gemeinderat und einzelne Mitglieder des Verwaltungskaders seit Jahren mit Briefen und Gemeindehausbesuchen ein, in welchen er von Nötigung, Verleumdung, Rufmord, Mobbing, Amts- und Machtmissbrauch, Lügen, Vertuschungen, Irreführung etc. derselben spricht.

Kürzlich hat er auch erstmals eine erfolglose Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht. Doch nun hat der Einwohner mit seiner Aufsichtsbeschwerde, die er zudem öffentlich machte, ohne ersichtlichen Grund wieder zugeschlagen.

Da es bei früheren Ereignissen auch schon zu verbalen Drohungen gegenüber einem Funktionär der Gemeinde gekommen ist, ist völlig unklar, was dieser Einwohner als nächstes tut. Er ist für uns völlig unfassbar und unberechenbar. Insbesondere die Verwaltung fühlt sich äusserst unwohl bei seinen Gemeindehausbesuchen, bei denen es aber bisher lediglich zu verbalen Verunglimpfungen, nicht aber zu Drohungen und Gewalt gekommen ist.
 
Der Gemeinderat möchte nun geklärt haben, ob wir diese Person mit einem aus unserer Sicht möglichen Gefahrenpotential der kantonalen Justizdirektion melden müssen bzw. sollen oder nicht, welche Voraussetzung für eine solche Meldung erforderlich ist und was der Kanton nach dem Eingang einer solchen Meldung tut.
 
Am 13. März 2008 schrieb Frau Dr. Kherfouche in einem E-Mail. Sehr geehrter Herr Wyler, aus Ihrer Schilderung kann ich zurzeit kein hohes Risiko für eine schwere Gewalttat ausmachen. Ich empfehle jeweils, Drohungen sofort auf deren Gefährlichkeitspotential abzuklären und auch Strafanzeige zu erstatten, um den Täter abklären zu können. Für eine ausführliche Risikoabklärung ist unabdingbar über möglichst viel "Material" zu verfügen und es empfiehlt sich ...
 
Darauf wurde von der Gemeindeführung und Chefbeamten eifrig Lügengespinst gesammelt und falsche Sachverhalte erdichtet, um mit diesem Dynamit die Ehrverletzungsklage von 2009/2010 zu schnüren. Mit ihren unwahren Darstellungen und falschen Anschuldigungen erwirkten die Kläger von Untersuchungsrichter Dr. W. Egger, am 8. März 2010 die gerichtsmedizinische Abklärung des Angeklagten.
 
Geisteszustand und Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten
Mit Verfügung vom 11. März 2010 des Untersuchungsrichters, im Privatstrafklageverfahren, am Bezirksgericht Meilen wurde beschlossen, ein ärztliches Gutachten über den Geisteszustand und die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, im Tatzeitpunkt - einerseits hinsichtlich des Verschuldens und andererseits hinsichtlich der Sanktionsart - einzuholen, da ihm Verleumdung, eventuell üble Nachrede oder Beschimpfung gegen Mitglieder des Gemeinderats Erlenbach, den Gemeindeschreiber und den Sekretär des Bauamtes vorgeworfen wird.

Zur Begutachtung wurden dem Gerichtsgutachter die Gerichtsakten, zusammen mit der, mit Unwahrheiten vollgestopften Klageschrift übermittelt.
 
Am Mittwoch, den 7. April 2010 war ich an der ersten, jeweils ein bis eineinhalb Stunden dauernden Sitzung, zwecks Befunderhebung durch Dr. med. Witold Tur, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
 
Dr. med. Tur befragte mich eingehend zu meiner Jugend, meinen Geschwistern, deren Beruf, zu meiner Berufslaufbahn, meiner Familie und meinem familiären und gesellschaftlichem Umfeld, meinen Hobbys, meiner Lebensgeschichte, meinen Zielen, zum Konflikt mit der Gemeinde Erlenbach und zum Erschliessungs- und Landumlegungsverfahren Lerchenberg.
 
In seinem Befund vom 12. Juli 2010 zitierte Dr. med. Tur darauf: Dies alles, inklusive Straf- und Zivilklage wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beschimpfung und Begutachtung seiner Zurechnungsfähigkeit muss ein integres, kostentragendes Mitglied der einfachen Gesellschaft zur Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg in Erlenbach erdulden, wenn dieses die Einhaltung vertraglich geregelter Rechte und Pflichten, gegen den Willen der gebietenden Gemeindeführung friedlich einfordert.
 
Während den Sitzungen machte Dr. med. Tur kaum Notizen, weshalb einzelne Stellen in seinem Befund nicht ganz korrekt wiedergegeben sind. So zum Beispiel, dass eine Firma, in der ich gearbeitet hatte, in eine Liquiditätskrise geraten sei. Korrekt ist, dass die Mutterfirma wegen zu schnellem Wachstum in eine Liquiditätskrise geraten ist, nicht jedoch deren florierende Tochterfirma, in der ich eine leitende Stellung innehatte.

In seinem psychiatrischen Untersuchungsbefund schreibt Dr. med. Tur: Der mittelgrosse, schlanke, weisshaarige Explorand erschien jeweils pünktlich und gepflegt zu den vereinbarten Untersuchungsterminen, während welcher er sich stets freundlich zugewandt verhielt und erschöpfend alle an ihn gerichteten Fragen beantwortete. In seiner Ausdrucksfähigkeit war er nicht limitiert.

Im Übrigen war er stets wach und bei klarem Bewusstsein. Die Orientierung war hinsichtlich sämtlicher Qualitäten, d.h. zu Ort, Zeit, eigener Person und Situation voll erhalten. Hinweise auf Störungen der Aufmerksamkeit oder des Gedächtnisses fanden sich keine. Das Denken war, wenn es um die Themata "Bauen" oder "Gemeinde Erlenbach" ging, immer wieder etwas logorrhoisch (aufgeregt). Inhaltlich war das Denken unauffällig, namentlich zeigten sich keine Hinweise für wahnhaftes Erleben.

Seitens der Affektivität befand er sich während allen Untersuchungsterminen in einer Mittellage und blieb gefühlsmässig recht gut schwingungsfähig, sodass sich bald ein warmer affektiver Rapport erstellt und auch erhalten werden konnte.

Antrieb und Psychomotorik waren ungestört, Mimik und Gestik mittellebhalft. Über psychosomatische Symptome klagte der Explorand nicht, er fühle sich soweit fit und gesund. Er zeichnet das Selbstbild eines zuverlässigen, offenen, seriösen, kompetenten und entscheidungsfreudigen Mannes.
 
Das Gutachten zeigt, nicht der Angeschuldigte hätte psychiatrisch begutachtet werden müssen, sondern die Ankläger, welche die Begutachtung erwirkt haben!

Anmerkung:
Ein forensischer Psychiater, der als Gerichtsgutachter arbeitet darf keine Aussagen zu Sachverhalten machen, im Sinn von: Der ist unschuldig oder der ist schuldig. Das steht allein dem Gericht zu. Entsprechen forensische Gutachten nicht dem Wunsch der Richter, können diese als unerheblich, aus den zu prüfenden Gerichtsakten verschwinden.

Meine Aussagen am 8. März 2010 am Bezirksgericht Meilen hätten für den erfahrenden Untersuchungsrichter und später für die Einzelrichterin und alle nachfolgenden Richter Anlass genug sein müssen, aktiv das reale Verhalten der Gemeinde Erlenbach, auf Grund von Dokumenten, Akten und Fakten festzustellen. Denn in der Klageschrift und in den Aussagen der Kläger fand sich weder Redlichkeit noch Sachlichkeit, da bestimmten andere Interessen das Verhalten der Kläger. Kumpelhaft sah der Vizepräsident, als Untersuchungsrichter darüber hinweg. Zu Lesen im Unterkapitel "War der Untersuchungsrichter befangen"
Der befangene Untersuchungsrichter - März 2010
Seite 27
Seite 27 wird geladen
5.2.  In den Fängen der Justiz – Der befangene Untersuchungsrichter - März 2010.

Auszug aus dem Untersuchungsprotokoll

8. März 2010: Untersuchung im Privatstrafklageverfahren durch Einzelrichter Dr. W. Egger, Vizepräsident am Bezirksgericht Meilen.

In Sachen

H.P. Fehr,  Hs. Wyler, F. Arnold, U. Berli und S. Patak

vertreten durch RA Dr. jur. Mirko Ros

gegen

Rudolf Rellstab

Angeklagter

betreffend Ehrverletzung

Beginn 08:15 Uhr

Richter: Haben Sie dieses Schreiben an Ankläger S. Patak verfasst?

Angeklagter: Ja.

Richter: Was war der Grund für diese Schreiben?

Angeklagter: Der Grund war, dass ich festgestellt habe, dass sich die Ankläger krass widerrechtlich gegen die Abmachungen, welche ich mit ihnen im Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag vom 16. November 1994 und im Ingenieurvertrag vom August 1999 getroffen habe, verhalten haben. Das Gleiche gilt für den Bauingenieurvertrag vom 16. August 1999 zwischen der Vertragspartei Rudolf Rellstab als Auftraggeber und dem Ingenieurbüro Haag AG als Auftragnehmer.

Richter: Inwiefern sind Exponenten der Gemeinde Erlenbach tangiert durch einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Ingenieurbüro Haag AG?

Angeklagter: Herr Wyler hat als Gemeindeschreiber beide Verträge für die Vertragspartei "Politische Gemeinde Erlenbach" unterzeichnet.

Richter: Und welche Verpflichtung hat Herr Wyler durch diese Unterzeichnung übernommen?

Angeklagter: Er hat die Gemeindebehörde vertreten, zusammen mit dem damaligen Gemeindepräsidenten Adolf Gucker.

Richter: Waren Sie damals anwaltlich vertreten?

Angeklagter: Nein.

Richter: Jetzt ist es offenbar so, dass Sie sich aus diesen von Ihnen erwähnten Verträgen ungerecht behandelt fühlen. Ist das korrekt?

Angeklagter: Richtig.

Richter: Ist es auch richtig, dass dies der Auslöser für diese inkriminierten Schreiben ist?

Angeklagter: Absolut zutreffend.

Richter: Haben Sie je versucht den Rechtsweg bezüglich Ihrer angeblichen Ansprüche zu beschreiten?

Angeklagter: Ich habe alles versucht mit Augenmass und Angemessenheit anzugehen. Im Rahmen meiner Möglichkeiten habe ich auch den Rechtsweg beschreiten wollen.

Richter: Weshalb ist es nicht so weit gekommen?

Angeklagter: Hauptsächlich deshalb, weil im Rahmen der erwähnten Verträge der Gerichtsstand Erlenbach war. Ich habe die Verträge durch zwei Anwälte prüfen lassen. Der eine war RA Dr. F. Ruckstuhl, welcher am Verwaltungsgericht Teilzeitrichter ist und der andere Herr lic. jur. P. Bettoni.

Nach dem Lesen der Verträge - es geht um den Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag - haben mir beide Anwälte von der Einreichung einer Klage abgeraten. Sie begründeten dies damit, dass Erlenbach kein Gerichtsstand sei.

Falls ich Klage am Bezirksgericht Meilen oder am Verwaltungsgericht Zürich einreichen würde, würden sich beide Gerichte als nicht zuständig erklären. Dann müsste ich das Bundesgericht anrufen, das dann nach etwa drei Jahren den Gerichtsstand bestimmt hätte. Auch sagten mir die Anwälte, dass ich finanziell dazu nicht in der Lage wäre.

Richter: Und als Folge davon haben Sie von der Beschreitung des Rechtsweges abgesehen?

Angeklagter: Ja.

Richter: Haben Sie aus den von Ihnen zuvor bezeichneten Verträgen irgendwelche finanziellen Vorteile erhalten?

Angeklagter: Es wurde eine einfache Gesellschaft gegründet zur Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg. Ich war dort Mitglied, gleich wie die politische Gemeinde Erlenbach, welche dort auch ein Grundstück ihr eigen nannte. Ich hatte nur Nachteile.

Richter: Ist es aber richtig, dass Ihr Land ohne diese Landumlegungs- und Erschliessungspläne nicht hätte erschlossen werden können?

Angeklagter: Nein. Das Gegenteil trifft zu. Unser Land war voll erschlossen.

Richter: Heisst dies, dass Ihr Grundstück baureif war im damaligen Zeitpunkt?

Angeklagter: Jein. Die Hinterlieger wollten ihre Grundstücke durch das Land der Erben J. Rellstab erschliessen.

Richter: Nochmals zurück zu den Verträgen. Ist es richtig, dass diese Verträge durch Sie unterzeichnet wurden?

Angeklagter: Ja.

Richter: Gut. Inzwischen sind ca. 16 Jahre vergangen. Was wollen Sie heute mit den inkriminierten Schreiben erreichen?

Angeklagter: Ich will erreichen dass ich als saubere und integre Person dastehe, nicht verleugnet, auch nicht verfolgt werde und dass wir Dinge klarstellen, welche in diesen Verträgen Vertragsbestandteil waren, welche aber die Gemeinde willkürlich oder böswillig ausgeschlossen hat.

Richter: Was meinen Sie mit ausgeschlossen?

Angeklagter: Wir haben in den Verträgen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft und Regelungen nach Obligationenrecht grundbuchamtlich vereinbart, dass die Gemeinde zur reinen Makulatur verkommen liess.

Richter: Haben Sie echt das Gefühl mit diesen Schreiben Ihr Ziel erreichen zu können?

Angeklagter: Ich habe keine andere Möglichkeit gehabt dass meine Schreiben einmal Beachtung finden.

Richter: Genügt Ihnen die Beachtung, welche Sie heute geniessen im Rahmen dieses Verfahrens?

Angeklagter: Dies ist ein sehr guter Ansatz. Seit 20 Jahren habe ich nie ein Gespräch mit einem Behördenvertreter oder mit einem Chefbeamten gehabt.

Richter: Aber immerhin ist es im Mai/Juni 2007 zwischen Ihnen und den damals betroffenen Exponenten der Gemeinde Erlenbach zu einer Vereinbarung gekommen.

Angeklagter: Das ist richtig.

Richter: Sie haben sich damals auch gewissen Verpflichtungen unterworfen. Ist das korrekt?

Angeklagter: Ja.

Richter: Weshalb halten Sie sich nicht an diese Verpflichtungen?

Angeklagter: Die Strafklage wurde am 22. Oktober 2004 eingereicht und dauerte bis zum 3. Juli 2007. Die ganze Strafklage hat für die Ankläger ausser Kosten nichts gebracht. Für mich und meine Familie jedoch böswillige Verleumdungen, psychischer Stress bis zur Zermürbung mit dem offenkundigen Ziel zur Vertuschung von krassen Machenschaften. Ich halte mich nicht an diese Vereinbarung, weil die Gegenseite sich nicht darangehalten hat.

Richter: Was für Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Vereinbarung für die Gegenseite.

Angeklagter: Die Verpflichtungen waren an und für sich für beide Parteien dieselben. Ich hatte keinen Maulkorb, keine Straftaten und keine Nötigung begangen.

Richter: Auf Vorhalt von act. 3/2; Welche Verpflichtungen ergeben sich für die Exponenten der Gemeinde Erlenbach, welche diese angeblich nicht eingehalten haben? Angeklagter: Dies ergibt sich aus Ziff. 2, dem letzten Absatz, wonach Eingaben ausschliesslich an die Amtsadresse der Gemeindebehörden etc. zu senden seien.

Richter: Wenn Sie diese Ziff. 2 aber korrekt lesen, dürfte dies eine Verpflichtung sein, die Ihnen auferlegt wurde.

Angeklagter: Dies ist richtig, aber diese Verpflichtung beinhaltet auch Fairness von der Behördenseite, nach Treu und Glauben.

Richter: Woraus interpretieren Sie dies in diese Bestimmung hinein?

Angeklagter: Wenn ich Schreiben, welche Behördenmitglieder und Chefbeamte belasten korrekt und prüfbar an die Amtsadresse der Gemeindebehörde und deren Mitarbeitenden zustelle wird jede korrekte Antwort umgangen, wenn überhaupt geantwortet wird.

Richter: Sind Ihnen die Aufsichtsbehörden z.B. über den Gemeinderat bekannt?

Angeklagter: Ja, also jein. Ich bin nicht rechtskundig.

Richter: Haben Sie sich je an eine Aufsichtsbehörde gewandt im Zusammenhang mit Ihren Anliegen?

Angeklagter: Ja.

Richter: An welche?

Angeklagter: An die Rechnungsprüfungskommission in Erlenbach und an den Bezirksrat in Meilen.

Richter: Mit welchem Erfolg?

Angeklagter: Kein Erfolg.

Richter: Was erwarten Sie persönlich von diesem Strafverfahren, in welchem Sie jetzt drinstecken?

Angeklagter: Ich habe noch sehr hohe Rückvergütungen aus dem Verhalten der Gemeindebehörde sowie dem Verhalten von Schreiber Hs. Wyler und dem vom Leiter Bauamt H.P. Fehr einzufordern.

Richter: Stellen Sie sich jetzt vor, dass dies im Rahmen dieses Verfahrens geschehen wird?

Angeklagter: Dies glaube ich nicht.

Richter: Dann nochmals meine Frage: Was erwarten Sie von diesem Verfahren ausser erneutem psychischem Stress den Sie vorhin angesprochen haben?

Angeklagter: Die Feststellung dass die politische Gemeinde das Rechnungswesen führen musste, dass die Oberaufsicht im Erschiessungsverfahren durch die politische Gemeinde durch den Leiter Bauamt, Herr H.P. Fehr wahrzunehmen war und dass die Schlussabrechnung durch die Abnahme durch den Gemeinderat von 2003/2004 auf eigene Faust, meine Rechnungsprüfung und Rechnungsabnahme nach Ziff. 6.3 Quartierplan vereitelte, so dass der Gemeinderat nach seinem Ermessen krasse Begünstigungen zugunsten der Hinterlieger spendieren konnte. Und das Land der Gemeinde gehörte auch zu den Hinterlieger.

Richter: Ich glaube da werde ich Sie enttäuschen müssen. Ich sehe das Thema dieses Verfahrens etwas anders.

Richter: Sind Sie damit einverstanden wenn Sie in einem allfällig beizuziehenden Leumundsbericht sowie in einem Strafregisterauszug erst im Hauptverfahren Einsicht nehmen und sich dazu äussern können?

Angeklagter: Nein.

Richter: Sie haben einleitend Ihre Antwort bezüglich der Urheberschaft der inkriminierten Schreiben beschränkt auf die im Verfahren GE090008 liegenden Urkunden. Sie sind auch Urheber der restlichen inkriminierten Urkunden in den Verfahren GE090009 und GE100002 Angeklagter: Ich kenne diese Gerichtsakten nicht, weder von Herrn U. Berli noch von Herrn S. Patak. RA Dr. Mirko Ros reicht das Schreiben vom 12. November 2009 betreffend U. Berli ins Recht.

Richter: Auf Vorhalt des inkriminierten Schreibens im Verfahren GE09009: Stammt dieses Schreiben von Ihnen?

Angeklagter: Ja.

Richter: Auf Vorhalt des inkriminierten Schreibens im Verfahren GE100002: Stammt dieser Schreiben von Ihnen?

Angeklagter: Ja.

Richter: Auf Vorhalt des heute neu eingereichten Schreibens: Stammt dieses Schreiben aus Ihrer Feder?

Angeklagter: Ja.

Richter: Auf entsprechende Frage des Untersuchungsrichters erklärt sich der Angeklagte mit einer allfälligen psychiatrischen Begutachtung - was seine Zurechnungsfähigkeit betrifft - einverstanden.

Anmerkung: Die Kläger haben für die Begutachtung, auf Frage des Untersuchungsrichters die Kostenübernahme zugesichert.

Was wollen Kläger und Untersuchungsrichter mit dieser haltlos aus der Luft gegriffene Begutachtung erreichen?

Schluss der Einvernahme: 09:40 Uhr

 Kaum von der Parteibefragung entlassen schreiben die Ankläger, vertreten durch RA Dr. M. Ros am 8. März 2010 ans Bezirksgericht Meilen, betreffend Kostenübernahme der psychiatrischen Begutachtung durch die Ankläger: Eine solche dient einzig der Abklärung der Frage ob der Angeschuldigte schuldfähig sei bzw. ob verminderte Zurechnungsfähigkeit vorliege. Bei einem solchen, zu Gunsten des Angeschuldigten in Auftrag gegebenen Gutachtens gilt der Angeschuldigte als "beweisführende Partei" Die Kosten seiner Begutachtung habe der Angeschuldigte zu tragen!

Selbstredend erliess darauf Untersuchungsrichter Dr. W. Egger den Anklägern die Kostenübernahme für die psychiatrische Begutachtung und überbürdete diese dem Angeklagten. Die Kostentragung durch die Staatskasse wäre gerechtfertigt gewesen, denn für die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung braucht es starke Hinweise, die in meinem Fall nicht im Geringsten vorlagen.

Gerichtsgutachter Ja oder Nein?
Eine Wahl zwischen Pest und Cholera

Entscheidest du dich gegen eine psychiatrische Begutachtung - was deine Zurechnungsfähigkeit und deine Schuldfähigkeit betrifft - die Ankläger werden dir dankbar sein. Denn dann werden die Kläger noch heftiger als in ihren Klageschriften, egoistisch, rücksichts- und gewissenlos, frei erfundene Schreckensversionen über deine Person, einleuchtend und herzbewegend der Öffentlichkeit weismachen.

Gleichzeitig werden die Ankläger ihre gespielte Angst vor einem hypothetischen Amoklauf des Angeklagten theatralisch schildern. Allein das Reputationsgefälle wird bewirken, dass du bei Gericht keinerlei Chance bekommst, die subtilen Falschanschuldigungen seitens der Kläger, mit deinen leicht zu prüfenden Gutglaubens- und Wahrheitsbeweisen, als böswillige Erfindung zu enttarnen.

Um sich selber zu retten, fabrizierten die Ankläger abstrus und märchenhaft fingiert einen psychisch kranken Angeklagten. Dies damit die Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise des Angeklagten, über krass unstatthaftes Verhalten von Führungskräften der Gemeindeverwaltung sowie durch vom Volk gewählte Mitglieder der Gemeindeführung, materiell ungeprüft vom Tisch der Justiz fallen.

Zudem machten die Ankläger dem Untersuchungsrichter weis, beim Angeklagten gebe es analoge Verhaltensmuster wie einst beim Zuger Amokläufer Friedrich Leibacher. Dieser hatte im Jahr 2001 drei Mitglieder vom Zuger Regierungsrat und 11 Mitglieder vom Kantonsrat erschossen und weitere teils schwer verletzt.

Doch solltest du dich bei derart fatalen Falschanschuldigungen und abstrusen Unwahrheiten als Angeklagter gegen eine vom Richter disponierte psychiatrische Begutachtung wehren, dann ist dir ein langer Zwangsaufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, zwecks Abklärung deines Geisteszustandes und deiner Gefährlichkeit garantiert!
 
Ich glaube da werde ich Sie enttäuschen müssen. Ich sehe das Thema dieses Verfahrens etwas anders.

Mit dieser Aussage hat der Richter die Suche nach der Wahrheit, nach den tatsächlichen Sachverhalten, dem Rechtsfrieden und dem Verschulden der Ankläger fallenlassen.

Der Einzelrichter machte es sich zum Privileg, in absoluter Rücksichtslosigkeit gegenüber Untersuchungs Regeln und Formen, sich darüber hinwegzusetzen.

So ergab sich, dank einer verbandelten Klüngelwirtschaft eine reine Alibi Prozessführung. Dies zur Unterdrückung jeder materiellen Prüfung all meiner Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise.

Dienlich zur Abwendung einer strafrechtlich brisanten Untersuchung gegen Behördenmitglieder und Kaderleute der Gemeinde Erlenbach. Meine Gegner verloren, dank befangener Richter weder an Status, Macht, noch an Einfluss und Glaubwürdigkeit.

Die Befragung zeigt: Der Untersuchungsrichter suchte "Beweismittel jeder Art" um mich, trotz unbeflecktem Leumund, mit einem fingierten Urteil, zum Verstummen über unstatthafte Machenschaften, mit insbesonders bei der Landumlegung und Erschliesung Lerchenberg zu bringen.

Das zeigt, solange es verbandelte Richter gibt, und diese nicht in den Ausstand treten, werden Sachverhalte und Wahrheit, zum erreichen falscher Urteile auf den Kopf gestellt.


12. Juli 2010
Bezirksgericht Meilen, Privatstrafklageverfahren, Frau lic. jur. P. Wenger, Untere Bruech 139, 8706 Meilen.

Sehr geehrte Frau Wenger
Mit Schreiben vom 11. März 2010 haben Sie mich beauftragt, den oben genannten Angeklagten hinsichtlich seiner Zurechnungs- resp. Schuldfähigkeit gemäss Art. 10 aStGB resp. 19 StGB im Zusammenhang mit einigen gegen ihn gerichteten Privatstrafklagen psychiatrisch zu begutachten. Die gestellten Fragen werde ich am Schluss des gutachtlichen Berichts beantworten.

Mein Gutachten stützt sich auf folgende Unterlagen und Befunde:
1. Ihre Akten (Anmerkung: und die waren zur Stimmungsmache gegen den Angeklagten ausufernd, unredlich-geisteskrank und schwachsinnig, da Fakten und Wahrheit skrupellos, arg- und böswillig gefälscht wurden.)

2. 2 Schriftstücke des Angeklagten: "Gesprächs- Vorbereitung" 2-seitig, sowie "Begriffs-Erklärungen", 13-seitig.

3. Auskünfte des ehemaligen Psychiaters und Psychotherapeuten des Angeklagten, Dr. med. M. Sommerauer, Zürich, per Mail am 8. Juli 2020
Laut Auskünften von Dr. med. M. Sommerauer, Facharzt für Psyhiatrie und Psychotherapie, stand der Angeklagte vom 11. Februar bis 14. August bei ihm in Therapie. Es wurden keine Medikamtente verordnet und auch keine Diagnose erstellt. Das von Dr. Sommerauer umschriebene Verschwörungserleben konnte durch den Angeklagten gut relativiert werden.

4. Eigene Befunde anlässlich der Untersuchungen des Angeklagten am 7. April 2010 während 1 Stunde, am 5. Mai 2010 während 1.1/2 Stunden und am 8. Mai 2010 während 1 Stunde, jeweils in meiner Praxis in Zürich.

Anlass der Begutachtung
In der Verfügung vom 11. März 2010, durch den Einzelrichter Dr. W. Egger, im Privatstrafklageverfahren des Bezirksgerichts Meilen wurde angeordnet, ein ärztliches Gutachten über den Geisteszustand und die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten im Tatzeitpunkt - einerseits hinsichtlich des Verschuldens und andererseits hinsichtlich der Sanktionsart - einzuholen, da ihm Verleumdung, eventuell üble Nachrede oder Beschimpfung gegen Mitglieder des Gemeinderats Erlenbach, den Gemeindeschreiber (Hs. Wyler) und den Bausekretär (H.P. Fehr) vorgeworfen wird.

Zusammenfassung der Akten
Seite 3 bis 5

Vorgeschichte
Seite 6 bis 10

Psychiatrische Untersuchungsbefunde
Die Befunderhebung erfolgte nach dem AMDP-System im Sinn des Leitfadens zur Erfassung des psychopathologischen Befundes.

Der mittelgrosse, schlanke, weisshaarige Explorand erschien jeweils pünktlich und gepflegt zu den vereinbarten Untersuchungsterminen, während welcher er sich stets freundlich zugewandt verhielt und erschöpfend alle an ihn gerichteten Fragen beantwortete. In seiner Ausdrucksfähigkeit war er nicht limitiert.

Im übrigen war er stets wach und bei klarem Bewusstsein. Die Orientierung war hinsichtlich sämtlicher Qualitäten, d.h. zu Ort, Zeit, eigender Person und Situation, voll erhalten. Hinweise für Störungen der Aufmerksamkeit oder des Gedächtnisses fanden sich keine. Das Denken war vom Formalen her etwas beschleunigt und immer wieder etwas logorrhoisch, (aufgeregt) insbesondere wenn es um die Themata "Bauen" oder "Gemeinde Erlenbach" ging. Inhaltlich war das Denken unauffällig, namentlich zeigten sich keine Hinweise für wahnhaftes Erleben. Sinnestäuschungen im Sinn von Stimmenhören oder optischen Halluzinationen verneinte der Explorand, ebenso wie nach entsprechender Erklärung Ich-Störungen in Form von Depersonalisationen, Derealisationen oder Fremdbeeinflussungserlebnissen wie Gedankeneingebung oder -entzug, er fühle sich weder verfolgt noch beeinträchtigt. Zwänge im Sinn von Zwangshandlungen oder Zwangsimpulsen verneinte er ebenfalls wie auch Ängste phobischer oder diffuser Art.

Seitens der Affektivität befand er sich während allen drei Untersuchungsterminen in einer Mittellage und blieb gefühlsmässig recht gut schwingungsfähig, sodass schon bald ein warmer Rapport erstellt und auch erhalten werden konnte. Antrieb und Psychomotorik waren ungestört, Mimik und Gestik mittellebhaft. Über psychosomatische Symptome klagte der Explorand nicht, er fühle sich fitt und gesund.

Im Gesamtverhalten fanden sich keine gröberen Auffälligkeiten. Mit der Untersuchungssituation ging er offen um. Bezüglich der ihm vorgeworfenen Delikte zeigte er kaum ein Vermögen zur Selbstkritik, er fühlt sich völlig im Recht. Im übrigen war sein Realitätsbezug gut. Er zeichnet das Selbstbild eines zuverlässigen, offenen, seriösen, kompetenten und entscheidungsfreudigen Mannes.

Beurteilung
Seite 13 bis 16

Fragenbeantwortung
Fragen zur Zurechnungsfähigkeit bzw. Schuldfähigkeit des Angeklagten (im Tatzeitpunkt):

1. Steht die dem Aangeklagten vorgeworfene Tat mit einem als Geisteskrankheit, Schwachsinn oder schwere Bewusstseinsstörung im Sinne von Art. 10 aStGB zu interpretirenden Zustand in Zusammenhang?
nein

(Wenn ja:) entfällt

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Bericht gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen

INSTITUT FÜR MEDIZINISCHE BEGUTACHTUNG

Dr. med. W. Tur, Facharzt MFH für Psychiatrie und Psychotherapie
Macht und Ohnmacht bei Gericht
Seite 28
Seite 28 wird geladen
5.3.  In den Fängen der Justiz – Macht und Ohnmacht bei Gericht.
DER PROZESS ist eine Kurzfassung wie der Beschuldigte völlig kafkaeske Gerichtsverhandlungen im Rechtsstaat Schweiz erlebt hat, bei denen die Grundsätze der Rechtsprechung, wie das materielle Prüfen von Rechtsgutachten, Gutglaubens- und Wahrheitsbeweisen unbeachtet blieb. Dies obwohl in Ehrverletzungsklagen ein Beschuldigter sich nur mit seinen Wahrheitsbeweisen in die Straffreiheit retten kann!

Macht und Ohnmacht bei Gericht

Der Klägeranwalt ist listig brillant, er ist als Promi bekannt im ganzen Land, er mischt wahres und falsches wie vom Kläger verlangt. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Es wissen Exekutivmitglieder und Chefbeamte, die Quartierplan Rechnung ist nichtig und falsch, darum lassen sie nur die eigene Meinung gelten, verletzten und biegen gültiges Recht und schelten, sie dulden weder Transparenz noch Opposition denn es geht um ihre Reputation. Wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Um missliches Verhalten der Kläger zu vergraben, will man die Glaubwürdigkeit des Gegners mit Hilfe der Justiz begraben. So werden dem Richter weismachende Klagen offeriert, falsche Begehren der Kläger suggeriert und vertragliche Rechte des Beschuldigten ignoriert. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Ohne zuerst beurkundete Verträge und Gesetze zu recherchieren, um Rechte und Pflichten der Parteien zu eruieren, klagen die Kläger aus eigennützigen Motiven mit der Begründung das Verhalten des Beschuldigten sei verleumdend und ehrverletzend, das Prüfen von Verträgen und Vorgeschichte sei nicht vonnöten, denn es gelte das Wort und die Darstellung der Beamten, gegen die Darstellung des Denunzianten.

Der Promi der für Geld Justitia zu lenken weiss, schreibt und redet gekonnt damit geltendes Recht zur Kulisse verkommt. So wird die Wahrscheinlichkeit für schimpfliches Tun belangt zu werden, zum Lustspiel der Kläger, um nicht bestraft zu werden. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

In Klageschriften voller Unwahrheiten, voller Tücken, voller Spott und Hohn, heiligen die Mittel der Kläger, gut geschützt durch verbündete Mächte, entgegen geltendem Recht, selbst die Entehrung der gegnerischen Person. Wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Der Klägeranwalt hat Geltung und Einfluss auf die Richterperson. Der Kläger hat Amt und öffentliche Reputation. Der Beschuldigte eine ehrliche Person, den kriegt man mit Unwahrheiten und blinden Dienern schon. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Die Richter sollen dem Beschuldigten nicht glauben, der Beklagte sei gefährlich und krank, suggeriert die öffentliche Person. Der Beschuldigte handle gegen gesetzliches Recht, weil er die Ehre der öffentlichen Person verletzt. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person.

Der Promi von Aufrichtigkeit gespiesen, hat  Überzeugungskraft und rechtliches Wissen in seiner Person. Dreist und kafkaesk weist er die Wahrheit als Lüge zurück, so kann der Promi mit juristischen Ränken Justitia lenken und wird, wo die Wahrheit verkommt, zum Kläger und Richter in einer Person. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Es wollen Kläger und Richter sich nicht mit Rechten und Pflichten aus Quartierplan Verträgen befassen. Daher soll, wer den Klägern widerspricht und dabei nicht zerbricht, nach dem Willen der Kläger für ein Jahr oder mehr in den Knast damit er zerbricht. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Mit aus dem Kontext gerissener Wortklauberei in ihren trügerischen Schriften, bezwecken die Kläger die Richter in die Irre zu schicken. Die Kläger schon auf Grund ihrer beruflichen Position, machen den Eindruck einer glaubhaften, integren Person. So prüft Justitia nicht, ob der Kläger wahr und redlich spricht. Wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Der Beschuldigte als er vor Gericht gezerrt glaubte an übliches Recht, denn seine Recherchen waren stets sauber und korrekt. Die Justiz jedoch traut falsches Bekunden und in die Irre führende Arglist den Klägern nicht zu. So verlässt der Richter das geltende Recht gemäss dem nicht strafbar ist, wer beweisen kann, dass er die Wahrheit spricht oder sich bei seinen Aussagen in guten Treuen sah.

Die aus dem Zusammenhang gerissenen Worte des Beschuldigten bedürfen, so sagt der Richter keiner materiellen Prüfung über die Zusammenhänge von Ursache und Wort. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Für das in die Irre geführte Gericht steht der fehlende Respekt vor den klaren Worten, mit denen der Beschuldigte seiner Wut und seiner Verärgerung über das manipulierte Quartierplanverfahren Ausdruck gibt. So wird die falsche Schlussabrechnung nicht erhellt und die Rechtslage für das Urteil nicht erstellt. Denn wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Nun ist das Urteil einfach und klar, der Kläger behauptet es, der Promi schreibt es, der Richter glaubt es und lässt trotz Beweispflicht des Beklagten, Rechtsgutachten, Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise versickern im Sand, der Beklagte steht verloren auf rutschigem Sand. Denn wen interessieren Gutachten, missachtete Verträge mit Rechten und Pflichten schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?


Epilog
Gerechte Justiz am Bundesgericht, bei den höchsten Richtern im Land, es geht um die Nichtbeachtung von beurkundeten Verträgen, mit klaren Pflichten und Aufgaben zu Lasten der Politischen Gemeinde und um die Frage ob die Worte des Beklagten, zu den Schreiben der Kläger angebracht waren oder nicht.

Weiter geht es dem Beklagten um die Meinungsäusserungsfreiheit und um die Eigentumsgarantie, die durch die rechtlos vom Gemeinderat abgenommene Quartierplanrechnung aufs gröbste verletzt ist. Auch das höchste Gericht interessiert sich für das Rechtsgutachten eines versierten, auf Baurecht spezialisierten Anwalts nicht, obwohl der Gutachter zum Schluss kommt, dass die Kläger ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind und ausserdem gegen das Gesetz verstossen haben, weshalb die eingangs erwähnte Quartierplanrechnung nichtig, beziehungsweise nach wie vor noch offen sei.

Grausam ist es für einen Bürger, der strafbares Handeln von Gemeindebeamten klar belegen kann, dies jedoch nicht aufdecken darf, weil er befürchten muss, von der Gemeindeführung mit toxischen Worten wegen Ehrverletzung angeklagt zu werden.

Dazu manipulieren, drehen und wenden die klagenden Beamten ihre Argumente solange, bis der von ihnen Angeklagte völlig entehrt und unglaubwürdig vor dem Richter steht. Da Richter generell den Beamten glauben und zu Gunsten der Beamten denken und lenken, ist es für Behördenmitglieder ein leichtes, Kritiker mit Hilfe der Justiz verstummen zu lassen.

So wurde dem Beklagten, in dem ihm angelasteten Ehrverletzungsfall, bereits bei der ersten Einvernahme am Bezirksgericht der Verliererstempel aufgedrückt. Dies indem die Kläger in ihrer Strafanzeige völlig unwahr darlegten, der Beklagte sei ein psychisch Kranker - ein Verleumder - ein unbelehrbarer Querulant - der Beschuldigte habe seit Jahrzehnten Behördenmitglieder und Gemeindeangestellte gegen sein besseres Wissen beschimpft, verunglimpft und in Angst versetzt. Daher gebe es kein milderes Mittel als die Klage vor Gericht, der Beklagte sei hart und abschreckend zu bestrafen, mit mindestens einem Jahr Gefängnis.

Doch wen interessieren ungesetzliches Handeln, falsche Behauptungen und schikanöse Klagen, Waffengleichheit, Sachverhalte und die Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Fazit
Die Richter schauen sich die Beweislage an, hören die Argumente der Verteidigung und der Geschädigten Vertreter. Bleiben danach erhebliche, unüberwindbare Zweifel hängen, fällen die Richter einen Freispruch für den Angeklagten: im Zweifel in dubio pro rero. So denkt der Normalbürger.

Meine Erlebnisse zeigen andere Realitäten, wie auch im Urteil Obergericht.

Demonstrativ schläfrig und gelangweit, zeigte sich der Vorsitzende Oberrichter und Gerichtspräsident, Dr. jur. F. Bollinger am 5. November 2012 während dem Plädoyer meiner damaligen Verteidigerin. Sehr aufmerksam folgt der Vorsitzende jedoch dem Plädoyer vom renomierten Gegenanwalt. Denn dieser ist nicht irgendwer, es ist ein Anwalt mit Havard Studium, der bei meiner Befragung am 8. Mai 2010, am Bezirksgericht Meilen, als Präsident der Europäischen Rechtsanwaltskammer 700'000 Anwältinnen und Anwälte vertren hat. Der Anwalt heisst Dr. Mirco Ros und war zuvor Präsident vom Zürcher Anwaltsverband.

Die Gemeindeführung schiesst auch in der Berufung, mit die Richter überfordernden Klagewellen und Mammuteingaben, gegen jede Transparenz. Dies um Gerichtsurteile mit psychologischer Raffinesse subtil zu steuern. Fake News verbreiten sich nicht, weil Menschen keine Quellen prüfen können, sondern weil sie keine Quellen prüfen wollen. Weil sie etwas glauben wollen, das ihnen aus irgendeinem Grund lieber und bequemer als die Wahrheit ist.

Was soll es Mächtige kümmern, dass sie sich strafbar machen, wenn sie falsche Anschuldigungen aussprechen, die Rechtspflege irreführen oder jemanden begünstigen. Dies jedenfalls so lang, als sie Gewissheit haben den Ausgang von Gerichtsklagen steuern zu können. Urteile wie im Mittelalter, wo nach Intuition oder Emotion entschieden wurde.

Die Kläger, darunter Gemeindepräsident Dr. jur. Sascha Patak wussten welcher Partei das Rechtsgutachten vom 3. Februar 2012, bei all den divergierenden Darstellungen Recht gegeben hat. Die Kläger und ihr Anwalt wussten am Obergericht daher ganz klar, dass sie mit ihren skandalösen Klagen, legale und moralische Grenzen überschritten haben.

Sie wussten aber auch, dass Richter es manchmal schätzen, wenn man ihnen ein Argumentarium vorlegt, auf das Richter für die Schuldzuweisung zurückgreifen können. Richter Bollinger wollte weder prüfen noch wissen welche Partei die Wahrheit sagt. Denn das Urteil von Bollinger stand schon vor Prozessbeginn fest: er sagte sich, ich will dass hier das Aergumentarium von Rechtsanwalt Dr. Mirco Ros Recht bekommt. Deshalb genoss der Oberricher, beim Plädoyer der Verteidigung, seine Schläfrigkeit ungeniert.

Das zeigt, wenn ein Normalbürger klare Worte über unstatthaftes Verhalten von Beamten wählt, so hat er bei Gericht bereits verloren. Doch wenn wir anfangen grundsätzliche Wahrheiten zu beschönigen und diese nicht anzunehmen wie sie sind, und sei es auch nur, dass wir sie schöner benennen, Irrtum statt Lüge, Ausrede statt Irreführung, Geschwätz statt Falschaussage und ein Justizirrtum kein Revisionsverfahren erhält, weil man hochgestellte Würdenträger durch die Behauptung: "Das Justizopfer sei rechtmässig verurteilt" straflos halten kann, dann haben wir den Weg zur Wahrheit verloren.

Deine Rechtlosigkeit ergibt sich allein schon durch das Macht- und Reputationsgefälle der klagenden Behördenmitglieder, dank ihrem VIP Status. Zu gross ist die  Interessenpflege durch das enge persönliche und parteipolitische Beziehungssystem von politischen, behördlichen und juristischen Instanzen sowie von Bezirksrat, Gerichten, Regierungsrat und Geschäftsprüfungskommissionen, frei nach dem Motto: Wir helfen euch da, dafür unterstützt ihr uns hier. Mannigfach werden Worte völlig aus dem Zusammenhang gerissen, um üble Nachrede und Ehrverletzung als Straftatbestand zu konstruieren, um Hinweisgeber über unstatthaftes amtieren, vom Richter abschreckend bestrafen zu lassen.

Du wirst in toxischen Ehr- und Persönlichkeitsverletzungsklagen vom redlichen, rechtschaffenen, integren Bürger zum möglichen Gewalttäter, dem frei erfunden Drohung und Nötigung sowie fiktive Straftaten angelastet werden. Der in grober Weise mit dreisten Irreführungen und Lügen Gemeindeangestellte und Behördenmitglieder verunglimpfe, für die es keine Rechtfertigungsgründe gebe.

Das Strafgesetzbuch regelt die Beweiszulassung nach Art. 173 Abs. 3 wie folgt: Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen. Art. 173 Abs. 3 öffnet jedem zwielichtigen Kläger Tür und Tor.

Zudem gilt, wenn es keinen Verdacht gibt dass Behördenmitglieder und Beamte ihren Handlungsspielraum überschritten haben, (was, wie ein Richter klarlegte, nur durch eine entsprechende Verurteilung zu erbringen sei) wird nicht untersucht!

Mit juristische Tricksen, kann die erfundene Wahrheit derart glaubhaft werden, dass ein Angeklagter von den Strafverfolgern nicht zum konkreten Gutglaubens- und Wahrheitsbeweis zugelassen wird! Da frage ich dich, ob du nicht auch willst, dass Art. 173 Abs. 3 im Strafgesetz ersatzlos aufzuheben sei?
Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt - März 2017
Seite 29
Seite 29 wird geladen
5.4.  In den Fängen der Justiz – Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt - März 2017.
Gemeindepräsident Sascha Patak, ein Rechtsanwalt mit Doktortitel, hat als Rädelsführer schon bei der Ehrverletzungsklage von 2009 erkannt, dass eine vereinte Klägerschaft mit Beamtenstatus und öffentlicher Reputation, eine enorme Glaubwürdigkeit bei Gericht geniesst. Unschwer für einen cleveren Juristen, einen einfachen Bürger mit irreführenden Klageschriften, verunglimpfendem Sagen und schamlos verdrehter Wahrheit derart unglaubhaft zu machen, dass dessen Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise über amtliches Fehlverhalten, von der Justiz materiell nicht geprüft und wirkungslos blieben!

Neun aktive oder ehemalige Mitarbeitende der Gemeindeführung Erlenbach nutzen diese bewährte Gepflogenheit und reichen am 14. März 2017 erneut eine ausufernde Ehrverletzungsklage ein, mit dem Ziel den Angeklagten durch umdrehen, bestreiten oder totschweigen von Fakten schuldig sprechen zu lassen.

Analog zum Urteil von 2011 verfolgen die Kläger mit allen Mitteln das Ziel, die rechtlose Abnahme der Schlussabrechnung über die Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg, trotz den bei Gericht liegenden Akten und Fakten materiell ungeprüft zu lassen. Sie wissen, mit hemmungslosem Blendwerk und juristischen Finessen können sie sich, dank ihrer amtlichen Reputation vor Haftung, Verantwortung, Entschädigungsfolgen und Bestrafung retten.

 Wieder muss ein mit allen Wassern gewaschener Anwalt, zum Verfassen und zum Einreichen ausufernder Klageschriften, gefüllt mit unwahrem Sagen beauftragt werden. Dies umsomehr weil meine Vorwürfe gegen Erlenbacher Behördenmitglieder, seit dem 3. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. A. Schuler, ein Experte im Baurecht, als sachlich und materiell zutreffend geklärt sind.

Nun müssen die, im baurechtlichen Gutachten vom 3. Februar 2012 als wahr erkannten Aussagen des Beschwerdegegners, also all seine Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise, durch wahrheitswidrige Darstellungen von Promi- Anwalt Mirco Ros, bei Gericht materiell ungeprüft bleiben.  Dazu glänzt der Beschwerdeführer mit unglaublichem Blendwerk, juristischen Finessen und ausufernden Strafklagen. Diese verursachen Überforderung und Burn-out bei Gericht und beim Beklagten. Die Beschwerdeführer jammmern theatralisch, dass es für sie kein milderes Mittel gegen (fiktive) Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen gebe, als eine Klage bei Gericht. Wer sagt da nicht Pfui, Pfui und nochmals Pfui.

Anmerkung
Im Kapitel "Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation" im Abschnitt, Zürcher Zünfter wie Sascha Patak sind Macht- und Ehrenträger. An Monatsversammlungen pflegen diese einen engen Zusammenhalt, und stellen als extrem gut vernetzte Meinungsmacher, wie Gemeindepräsident und Jurist Dr. Sascha Patak dies perfekt kann, subtil die Weichen wer Staatsanwalt oder Richter werden oder bleiben soll. Wer sagt da nicht Pfui, Pfui und nochmals Pfui, wenn Zünfter dies in Klagen arglistig, zu eigenen Gunsten nutzen.
Einvernahme auf dem Polizeiposten - Juli 2017
Seite 30
Seite 30 wird geladen
5.5.  In den Fängen der Justiz – Einvernahme auf dem Polizeiposten - Juli 2017.
Donnerstag, 27. Juli 2017 13:55 Uhr. Schnellen Schrittes steigt vor mir Polizei Wachmeister Daniel Schönenberger über zwei Stockwerke, die blutroten Treppentritte im Gebäude der Kantonspolizei Küsnacht hinauf. Ich denke, welcher Künstler hat nur diese reizende Schockfarbe gewählt?

Oben angekommen öffnet der in zivil gekleidete Wachmeister eine Sicherheitstür. Im Vorraum in den wir eintreten, erhasche ich durch eine offene Tür einen Raum uniformierte sowie in zivil gekleidete Frauen und Männer. Vor einem an der Wand hängenden Wasserspender bleibt Schönenberger stehen und bietet mir Trinkwasser an. Ich entscheide mich für Sprudelwasser.

Im Zimmer zur Einvernahme sind wir allein. Wm. Schönenberger macht mich auf meine Rechte aufmerksam, wie das Recht auf einen Anwalt oder das Recht die Aussage zu verweigern. Sein Ton ist förmlich korrekt. Schönenberger sitzt, gut zwei Meter von mir entfernt hinter einem Computer dessen Bildschirm ich nicht sehe. Ich weiss jedoch, Schönenberger hat auf dem Computer jede Menge an Fragen vorbereitet.

Wm. Schönenberger beginnt mit seiner ersten Frage und stösst bei mir gleich auf den Einwand, dass ich vor einer Antwort die Strafanzeige lesen möchte. Schönenberger stutzt und ich dopple nach, wenn neben mir ein Anwalt sitzen würde und dieser stelle die gleiche Bedingung, wie würde er eine solche Forderung einem Anwalt beantworten?

Schönenberger greift zum Telefon und ruft die fallführende Staatsanwältin, Frau S. Bienz von der Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster an.

Frau Bienz erklärt Schönenberger, eine Strafklage sei nichts Geheimes, er dürfe mir diese zum Lesen geben.

Wm. Schönenberger überreicht mir die Strafklage. Ein Papierstoss, fünf Zentimeter hoch und ein Kilogramm schwer.

Flüchtig überfliege ich die Personennamen welche die Strafklage unterzeichnet haben. Personen aus dem aktuellen sowie dem vormaligen Gemeinderat, dazu aus dem Kader der Verwaltung H.P. Fehr vormals Leiter Bauamt sowie Hans Wyler der, so wird gemunkelt seit 30 Jahren Strippenzieher im Gemeinderat und der bestbezahlte Gemeindeschreiber im Kanton sei. Die neun Kläger sind vertreten durch  Rechtsanwalt Dr. Mirko Ros.

Wm. Schönenberger fragt mich ob ich diese Personen kenne, ich antworte ausser Herr Keller kenne ich alle. Von Keller wisse ich, dass dieser dem Gemeinderat angehöre. Rechtsanwalt Dr. Mirko Ros habe in den vorangegangenen Verfahren die Kläger bereits als Anwalt vertreten. RA Mirko Ros sei Präsident der europäischen Anwaltskammer gewesen, wo Dr. M. Ros 700'000 Anwälte und Anwältinnen aus ganz Europa vertreten habe. Die Rechtsprechung sei bisher immer der vermeintlichen Redlichkeit von Klägeranwalt Dr. Mirko Ros, seinen subtilen Irreführungen und den von den Klägern erfundenen Scheinwahrheiten verfallen.

Beim flüchtigen Überfliegen der Klageschrift erkläre ich Schönenberger, dass dies alles alte Akten seien. Die E-Mail seien samt und sonders wegen der drei Monatsklausel zur Einreichung einer Klage, betreffend üble Nachrede verfallen. Die beigelegten Akten stammen aus abgeschlossenen Gerichtsverfahren, die mit meiner Aufsichtsbeschwerde vom 31. März 2017, beim Bezirksrat Meilen keinerlei Berührungspunkte haben. Zudem seien dies Beilagen aus rechtswidrig gefällten Urteilen der Justiz. Dies weil mir das Recht auf Beweisabnahme, durch Irreführung und  Falschdarstellungen seitens meiner Gegner verweigert wurde.

So behauptete der Klägeranwalt stehts unwahr, meine Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise seien wie die rechtliche Würdigung von Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler, über das Wirken der Politischen Gemeinde Erlenbach und ihrer Organe, bei der Umsetzung des Vertrages - Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg nicht zu prüfen, da eine Prüfung am Urteil nichts ändern könne. Keiner meiner Anträge und keine meiner Beilagen, in meiner Aufsichtsbeschwerde vom 31. März 2017, seien in dieser Strafklage relevant.

Darauf zeigt mir Wm. Schönenberger mein Mail vom 3. Januar 2017 Das Dokument ist das Mail an die Newsletter Abonnenten der Gemeinde Erlenbach, deren Adressen mir und allen anderen Abonnenten ungefragt von der Gemeindekanzlei zugestellt wurde und das ich darauf mit der Taste - allen Antworten - verschickt habe. Zudem hatte ich als Computerlaie keine Ahnung ob - allen Antworten - bei derart vielen Adressen zu einem Versand führt.

Im Mail geht es um Ausdrücke die für jeden juristischen Laien typisch sind. Wörter wie: Irreführung - Falschaussage - Machenschaft - Amtsmissbrauch. Diese wurden mutwillig aus dem Kontext / Zusammenhang gerissen, um jedes einzelne Wort als strafbar zu erklären!

Ich sei mir keiner Rechtsverletzung bewusst, stehe doch nichts im Mail das nicht wahr und zu beweisen sei. Zudem sei das Mail wegen der drei Monatsklausel verfallen. Auch dürfe man in der Schweiz die Wahrheit sagen, wenn es die prüfbare Wahrheit sei, auch übers Internet.

Wm. Schönenberger befragt mich weiter zu einzelnen Beilagen der Kläger, die ich mir zuvor, leider nur sehr flüchtig aus der Klageschrift notiert habe. Was da sind:

3. Januar 2017 Mail Rellstab an die Newsletter Abonnenten der Gemeinde Erlenbach. Das zentrale Delikt, das zur Klage wegen übler Nachrede herhalten muss.

Im Text steht: Sehr geehrte Damen und Herren
Sie gehören wie ich zu den Newsletter Leserinnen und Lesern der Politischen Gemeinde Erlenbach, deren E-Mail Adresse am 23. Dezember 2016 durch die Gemeindekanzlei veröffentlicht wurde. Warum soll ein Justizopfer der Gemeindeführung Erlenbach, dessen - Fall - kein Gericht klären möchte, nicht mit einem authentischen Newsletter über die Machenschaften seiner Unglücksbringer informieren wenn die Wahrheit prüfbar ist?

Wenn Ihnen der Chef vom Dorf einmal sagt: Ihnen wird kein Richter glauben - so glauben Sie ihm! Vergessen Sie ihre Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise für ihre Aussagen, denn diese wird in unserem Rechtsstaat kaum ein Richter materiell prüfen, obwohl Sie für ihre Aussagen beweispflichtig sind!

Ihre Rechtlosigkeit als einfacher Bürger ergibt sich allein schon durch das Macht- und Reputationsgefälle der klagenden Behördenmitglieder bei Gericht.

Zu gross ist die gegenseitige Interessenpflege durch das enge persönliche und parteipolitische Beziehungssystem von politischen, behördlichen und juristischen Instanzen sowie von Bezirksrat, Regierungsrat und Geschäftsprüfungskommissionen, frei nach dem Moto: Wir helfen euch da, dafür unterstützt ihr uns hier.

Sie werden in Ehr- und Persönlichkeitsverletzungsklagen vom redlichen, rechtschaffenen, integren Bürger zum möglichen Gewalttäter dem frei erfunden Drohung und Nötigung sowie weitere fiktive Straftaten angelastet werden. Der in grober Weise mit dreisten Irreführungen und Lügen Gemeindeangestellte und Behördenmitglieder verunglimpft habe, für die es keine Rechtfertigungsgründe gebe.

Fazit: Von mir erfolgt kein Gruss an S. Patak und seine Mitstreiter H.P. Fehr, F. Arnold,  Hs. Wyler, U. Berli und S. Ciaccia, denn dies könnte als verbale Attacke ausgelegt werden und auch keine freundliche Handreichung, die von Ob genannten als tätlicher Angriff dargestellt werden könnte.

Die angefügten E-Mails vom 21. Juni, vom 5. und 15. September 2016 an Mitarbeitende und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung müssen im Gesamtkontext mit vorangegangenen Mails sowie der anhaltenden Vertuschungspolitik, mit Unterstellungen, Irreführungen und Falschaussagen des Gemeinderats gesehen werden.

Freundliche Grüsse
Ruedi Rellstab, eidg. dipl. Schreinermeister

Der Klage beigelegt haben die Kläger umfangreiche Akten aus alten Strafklagen und Gerichtsurteilen. Sie beschuldigung mich, ich soll gegen Auflagen der Justiz verstossen haben. Hier wiederhole ich, dass dies alles unglaubliche Fehlurteile seien, weil meine Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise für meine Worte nie von einem Richter konkret geprüft wurden.

Bei der nächsten Frage von Wm. Schönenberger übergebe ich Schönenberger, noch vor einer Antwort neun Schreiben mit dem Hinweis, dass diese Dokumente das idealtypische Verhalten der Kläger und zudem auch noch das idealtypische Verhalten der Aufsichten und der Rechtspflege in meinem Fall offenbaren.

Das Beilagen Verzeichnis zu meiner Aufsichtsbeschwerde vom 31.März 2017 mit Ergänzungen vom 26. Juli 2017 über das idealtypische Verhalten der Gemeindeführung Erlenbach.

Mein Schreiben vom 24. Juli 2017 an die "Kantonspolizei Küsnacht" Betreff: Mein Unglaube an eine berechtigte Klage wegen übler Nachrede, mit einigen durch die Rechtspflege zu prüfenden Artikeln aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, zwecks Strafverfolgung der klagenden Beamten.

Mein Verdacht, dass es sich hier und bei allen früheren Verfahren um eigentliche Offizialdelikte seitens der klagenden Personen handelt, die von Amtes wegen zu verfolgen seien, darf von den rechtskundigen Personen in Aufsichtsbehörden und bei Gerichten nicht einfach übersehen werden. In meinem Fall scheint auch ein Staatshaftungsbegehren nach Art. 385 Strafgesetzbuch, wegen der Nichtbeachtung meiner Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise, zur Wiederaufnahme alter Gerichtsverfahren angebracht.

Als das sind: Mein Mail vom 9. Dezember 2016 an die Geschäftsleitung Kantonsrat und an Mitglieder der GPK Kantonsrat.

Mein Einschreiben vom 17. September 2016 an die GPK Kantonsrat.

Mein Mail vom 3. September 2016 an die Justizdirektorin, Regierungsrätin J. Fehr.

Mein Schreiben vom 30. August 2016 an die Justizdirektorin, Regierungsrätin J. Fehr.

Mein Schlusswort in der Berufungsverhandlung vom 5. November 2012 am Obergericht, (Strafkammer) mit den, von meiner damaligen RAin, aus Furcht vor einer Gegenklage beantragten Streichungen.

Die rechtliche Beurteilung von Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler, vom 3. Februar 2012

Das aktengestützte Gedicht: Macht und Ohnmacht bei Gericht.

In der weitern Befragung beantworte ich nur noch Fragen soweit ich diese als unverfänglich halte. Bei allen anderen Fragen verweigerte ich die Aussage mit dem Hinweis, die fallleitende STAin solle die Antwort, den soeben abgegebenen Akten selber entnehmen. Schönenberger sagt bald darauf, er könne mich noch stundenlang vernehmen, doch bringe dies nichts.

Erst jetzt klärt mich Wm. Schönenberger darüber auf, dass das Mail an die Newsletter Abonnenten vom 3. Januar 2017, die Ursache zur Strafklage vom 14. März 2017 sei. Die Klage sei fristgerecht innert der drei Monatsfrist eingereicht worden.

Wm. Schönenberger schreibt sein Protokoll fertig und überreicht es mir zum Lesen und zum Unterzeichnen. Das Protokoll ist entsprechend der Einvernahme geschrieben.

Vor dem Unterzeichnen frage ich Schönenberger ob ich davon ein Exemplar erhalte. Nein sagt Wm. Schönenberger, ein solches Protokoll werde von der Polizei nie abgegeben. Das Protokoll gehe nun mit den Akten der Strafklage an Frau STAin Bienz, bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster.

Ich unterzeichne das Protokoll, es ist jetzt 15:30 Uhr. Polizei Wachmeister Schönenberger weiss, er hat soeben ein um die Wahrheit kämpfendes Justizopfer befragt, dem man keine Unbill mehr zufügen sollte.
 

Nach der Befragung stellt sich mir die Frage, weshalb wurde diese Strafklage eingereicht?

Mein E-Mail an News Letter Leser kann nicht der wahre Grund sein. Denn ich habe die selbstherrliche Drohung von Klägeranwalt Dr. Mirko Ros: - Bei einer weiteren Verwendung dieser E-Mail- Adress- Sammlung durch Ihren Mandanten werden auch diesbezüglich zivil- und strafrechtliche Schritte gegen Ihren Mandanten geprüft und gegebenenfalls auch eingeleitet - in keiner Art und Weise verletzt.

Der wahre Grund für die Klage liegt darin, dass ich dem Schreiben von RA Dr. Mirko Ros, vom 13. Januar 2017 in allen Punkten widersprochen habe. Mein Versand an Newsletter Abonnenten sei nicht illegal gewesen und Irreführungen und Falschaussagen gebe es in meinem E-Mail nicht, dies sagte ich Wm. Schönenberger bei seiner Befragung, ohne den geringsten Zweifel an meine Schuldlosigkeit.

Im Weiteren führte ich aus, dass es der Gemeindeführung darum gehe, ihr Monopol der überwachten Gemeindeinformationen, mit denen die Stimmbürger einfach zu manipulieren seien nicht zu verlieren. Dies ins besonders mit Bezug auf die nicht abnahmefähige Schlussabrechnung über die Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg, mit Bezug auf das darüber erstellte Rechtsgutachten von RA Dr. A. Schuler.

Statt konkrete Beweise gegen die prüfbare Wahrheit meiner Aussagen zu liefern, graben die Kläger wieder ihre alten, mit Lügen und mit Verdrehung der Sachverhalte, erwirkten Justizerfolge aus.

Die, die Justiz hinters Licht führende Klage ist eine irreführend, fingierte Manipulation und müsste zusammen mit den vormaligen, analog eigenmächtig und irreführend argumentierten Strafklagen, von Amtes wegen "als Offizialdelikt" untersucht und geahndet werden.

Dass das nicht geschieht, wissen die Kläger mit Hinweis auf das Strafgesetz Art. 173 Abs. 3 zu verhindern in dem steht: Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen. - All diese Faktoren treffen bei mir mit Sicherheit nicht zu!

Das Verhalten der Privatkläger, die meine Verteidigungsrechte, mit Hinweis auf Art. 173 Abs. 3. Strafgesetz ausschliessen, tun gerade so, als ob keine Beweise für ihre Falschanschuldigungen existieren würden.

Wie sehr die Privatkläger den Ausschluss meiner Verteidigungsrechte bewirkten, zeig sich auch darin, dass die polizeiliche Einvernahme weder bei der Staatsanwältin noch bei der Einzelrichterin am Bezirksgericht Meilen Beachtung fand. Dies deckt auf wie unstatthaft man mich mit falschen, sowie materiell und formal das massgebende Recht missachtenden Entscheiden verurteilte.
Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation - Dezember 2017
Seite 31
Seite 31 wird geladen
5.6.  In den Fängen der Justiz – Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation - Dezember 2017.

7. Dezember 2017
Das riesige Gebäude der Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster, in dem auch die Kantonspolizei stationiert ist, beeindruckt den Besucher noch vor seinem Eintreten.

Am Empfang im 2. Obergeschoss werde ich nach Kontrolle meiner Vorladung, durch eine Sicherheitstür in den dritten Stock gewiesen, in dem ich warten soll. Im Vorraum, vor einem langen, verschlossenen Korridor setze ich mich an einen kleinen Tisch. Etwas entfernt an einem anderen Tisch sitzen zwei Frauen. Von ihrem leise geführten Gespräch kann ich nichts verstehen, doch scheint mir dass die noch junge, in schwarz gekleidete Frau die Anwältin der noch jüngeren Frau ist. Ich lasse meine Gedanken schweifen und bereite mich mental auf meine Einvernahme vor.

Eine junge Frau kommt zu mir, reisst mich aus meinen Gedanken und bittet mich freundlich, sie ins Büro der fallführenden Staatsanwältin zu begleiten. Die Frau öffnet eine verschlossene Tür und wir durchschreiten einen rund 30 m langen Korridor, mit Büros links und rechts, alle für die Staatsanwaltschaft, die gut zwei Stockwerke vom riesigen Gebäude belegt. Vor dem letzten Büro links macht die Frau halt, öffnet eine Tür und wir betreten ein Kanzleibüro, besetzt mit einem Mann und zwei Frauen. Aus diesem Raum führt eine Tür direkt ins Büro der Staatsanwältin. Diese begrüsst mich freundlich mit Handschlag und stellt sich als Frau Bienz vor, weist mich an einen kleinen Tisch und setzt sich, zwei Meter entfernt, mit Blick zu mir, hinter einen Computer mit grossem Bildschirm. Daneben setzt sich die Frau die mich ins Büro geführt und darnach die Tür zur Kanzlei geschlossen hat, ebenfalls hinter einen Computer. Sie wird das Protokoll schreiben. Ich entnehme meiner Mappe Lesebrille, Schreibzeug, Schreibblock und die zur Befragung vorbereitete Argumentation, zusammen mit einer Anzahl von Schriftstücken die zur Beweisführung meiner Unschuld dienen.
 
Nach der Rechtsbelehrung fragt mich die Staatsanwältin ob ich an meinen Aussagen bei der Kantonspolizei festhalte. Meine Antwort, ganz klar Ja.

Dann darf ich die kurze Einführung ins frühere Geschehen, wie ich dies beim Warten auf meine Einvernahme in Gedanken durchgegangen bin, der STAin vortragen.

Ohne Verzug beanstande ich, dass ich trotz telefonischer Anfrage bei der Staatsanwaltschaft die Akten der Kläger nicht erhalten habe und es mir auch nicht gestattet worden sei, die Strafklage und die Beilagen bei der Staatsanwaltschaft zu lesen.

Die Staatsanwältin antwortet, dass sie davon keine Kenntnis habe und fragt mich, ob ich die Strafklage während der nächsten halben Stunde lesen möchte. Ich bejahe dies und erhalte eine Kopie der Strafklage zum Lesen am Tisch, im Vorraum, an dem ich zuvor gewartet habe.

Frau Bienz teile ich mit, dass sie in dieser Zeit meine mitgebrachten Akten lesen möge, da ich diese extra zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft mitgenommen habe.

Die Strafanzeige umfasst 25 Seiten und dies noch ohne Beilagen, die einen Papierstoss von fünf Centimeter Höhe ergeben. Da ich aus der Klageschrift Einzelheiten in meinen Schreibblock notiere, bin ich mit lesen erst auf Seite 12, als die Staatsanwältin nach einer halben Stunde erscheint, um mich zur weiteren Befragung abzuholen.

Zurück in ihrem Büro schlägt Frau Bienz vor, dass ich eine Kopie der Strafklage inkl. Beilagen nach Hause nehmen dürfe, damit ich mich während den Weihnachtstagen auf die Fortsetzung der Einvernahme vorbereiten zu könne. Ihr Vorschlag zur nächsten Befragung fällt auf Dienstag, den 9. Januar 2018, 08:30 Uhr.

Wie zuvor bei der Kantonspolizei erhalte ich auch von der STAin keine Kopie ihrer Protokollführung.

Nach dem Erhalt der Klageschrift führt mich Frau Bienz durch das Kanzleibüro, auf dessen Korpus noch Erdnüsse und Mandarinen vom Samichlaustag liegen, zurück in den Korridor um sich dort von mir zu verabschieden.

Ich erachte die noch junge STAin als eine Frau, die ihren Beruf als Staatsanwältin korrekt und sauber wahrnehmen möchte. Zu hoffen ist, dass Frau Bienz sich nicht wie vorherige Justizbeamte vom Klägeranwalt und den Anzeigeerstattern an der Nase herumführen lässt. Denn die fünf Zentimeter hohe Strafklage bezweckt Meinungsterror, Burn-out und die Überforderung der Justiz. Auch dem Angeklagten wird eine korrekte Aktenprüfung durch einen Strafverteidiger, den ich ja noch nicht habe, aus Zeit- und Kostengründen praktisch verunmöglicht.

Unwahres Sagen in der Strafanzeige vom 14. März 2017

Während den Weihnachtstagen studiere ich die Klägerakten. Nun kann ich nach den Randziffern in der Klageschrift, Tatsachen und Wahrheitsbeweise gegen das falsche Sagen der Privatkläger korrekt aufliesten.

Ich schreibe für die Staatsanwältin die Randziffer aus der Klageschrift und beschreibe die Sachverhalte, wie sich die Resultate aus Fakten und Dokumenten, die ich der STAin am 7. Dezember 2017 übergeben habe als wahr erweisen. Zudem hat die Staatsanwältin analoges Beweismaterial, zur Prüfung der Sachverhalte, nach dem 27. Juli 2017, bestimmt auch von Wm. Schönenberger von der Kantonspolizei erhalten, dem ich, zu Handen der STAin diverse Entlastungsakten abgegeben habe.

Rz 3
Ohne korrekte Beweise behaupten die Anzeigeerstatter, dass meine Mails inkriminierende (anschuldigende) Äusserungen enthalten.

Rz 4
Irreführend stellen sich die Anzeigeerstatter als natürliche Personen dar. Fakt ist, meine als inkriminierend unterstellten Äusserungen betreffen nur behördliche und damit öffentliche Handlungen, von in der Öffentlichkeit stehenden Behördenmitgliedern oder Chefangestellten der Gemeindeverwaltung Erlenbach.

Rz 5
Der Anzeigeerstatter Hans-Peter Fehr war damals Leiter Bauamt und zuständig für die Oberaufsicht  im Landumlegungs- und Erschliessungsverfahren Lerchenberg.

Der Anzeigeerstatter Hans Wyler, seit mehr als 30 Jahren Gemeindeschreiber, ist als Personalchef verantwortlich für die Arbeit seiner ihm direkt unterstellten Verwaltungsangestellten. So auch bei der Landumlegung und Erschiessung Lerchenberg, für all die falschen Behauptungen und die unwahren Äusserungen über vertragliche Rechte und Pflichten haftet Hs. Wyler als Personalchef persönlich, denn Hs. Wyler hat als Gemeindeschreiber alle Erschliessungsverträge als Vertreter der Gemeinde Erlenbach unterzeichnet und kennt den Inhalt der Verträge genau so gut wie ich.

Der Anzeigeerstatter Ferdinand Arnold war Finanzsekretär, alt Finanzvorstand und alt Gemeindepräsident. Als Finanzsekretär war er zuständig für die Rechnungsführung in der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg. Die entsprechende vertragliche Vereinbarung lautet: Die Politische Gemeinde Erlenbach ist auch für die Realisierung der Erschliessungsstrasse zuständig. Sie führt das Rechnungswesen.

Der Anzeigeerstatter RA Dr. jur. Sascha Patak ist Gemeindepräsident, alt Baukommissionsmitglied und alt Bauvorstand. Als Behördenmitglied dürfte sein haltloses, meine Persönlichkeit zu tiefst verletzendes Sagen, am Beispiel: "Auszug aus dem Protokoll der Baukommission Erlenbach vom 29. August 2006" Das wahrheitswidrige Protokoll deckt grandios, das Verhalten einer arglistigen Behörde auf.

Das von Herr S. Patak und Herr S. Ciaccia unterzeichnete Protokoll ist voll von falschen und ehrenrührigen Behauptungen. Es dient einzig dazu, die in den vorangegangenen Schriftwechseln dokumentierten Altlasten der Gemeinde Erlenbach auszublenden. Gegen besseres Wissen wurde ich im Protokoll, obwohl das Verfahren hängig und noch kein Urteil gesprochen ist, als Straftäter hingestellt. Dies um mich zu verunglimpfen, an den Pranger zu stellen, einzuschüchtern, unglaubwürdig und mundtot zu machen.

Rz. 6
Zu berichtigen ist, dass eine fingierte Strafanzeige, mit einer vom Anzeigeerstatter Hans-Peter Fehr erdichteten Drohung und Nötigung im Jahr 2004, bis zum Klagerückzug durch die Anzeigeerstatter im Jahr 2007 dauerte. Der untersuchende Staatsanwalt fand weder Drohung noch Nötigung.

Das Desinteresse an einem Urteil und der Klagerückzug im Jahr 2007 erfolgte nur deshalb, weil die Anzeigeerstatter der vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Straf- Mediation eine Absage erteilten. Dies weil der Anzeigeerstatter H.P. Fehr, Leiter Bauamt, zuständig für die Oberaufsicht im Erschliessungs- und Landumlegungsverfahren Lerchenberg, betreffend seiner Falschanschuldigung, ich hätte Drohung und Nötigung begangen, ohne Rückzug der böswillig erfundenen Klage, vom Staatsanwalt befragt worden wäre.

Mit den Strafklagen vom 14. Dezember 2009, vom 17. Dezember 2009 und vom 18. Februar 2010 wollten und konnten die Anzeigeerstatter, gleich wie in der Strafklage von 2004 und aktuell in der Strafanzeige vom 14. März 2017, mit unwahrem Sagen und falschen Behauptungen, das desaströse Versagen von Amtspersonen, hinter den als Ehrverletzung getarnten Klagen, strategisch klug verstecken.

Denn all die Klagen bezwecken die Vertuschung von ungelösten Differenzen über vertragliche Rechte und Pflichten, aus der Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg und den daraus entstandenen Lasten, zur Wiedergutmachung durch die Gemeinde Erlenbach.

Mit einer Frechheit sondergleichen behaupten die Anzeigeerstatter unwahr, dass ich vom Bezirksgericht zum Wahrheits- bzw. Gutglaubensbeweis zugelassen worden sei. Aufgrund der Feststellung, dass ich die als inkriminierend dargestellten Schreiben als von mir geschrieben bestätigt habe, schrieben darauf alle Gerichtsinstanzen ohne meine Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise für meine Äusserungen materiell zu prüfen - wonach ihm der Wahrheits- bzw. Gutglaubensbeweis hinsichtlich der inkriminierten Äusserungen nicht gelungen sei, ist materiell richtig.

Faktenwidriges im Urteil der Einzelrichterin vom 11. Mai 2011

Seite 5 Unten
Irreführend und falsch ist die Aussage: "liess den Angeklagten zum Entlastungsbeweis zu." Denn die inneren Sachverhalte, wie die Erschliessungs- und Landumlegungsverträge konkret zu prüfen, wurde obwohl ich dies stets verlangt habe, von allen Gerichtsinstanzen, aus unerklärlichen Gründen, immer abgewiesen.

Dass ich nach Art. 173 Abs. 2 Strafgesetzbuch keinen Entlastungsbeweis führen durfte bestätigt sich auch im Urteil OGZ II. Zivilkammer. Am 22. Oktober 2014 schreibt das Gericht auf Seite 19 Oben und Seite 31 Oben: "Die Vorinstanz hat jedoch, wie bereits angetönt darauf verzichtet, die vom Beklagten behaupteten Vorkommnisse in und mit der Gemeinde Erlenbach umfassend beweismässig zu überprüfen."

Seite 15 Unten
Tatsachenwidrige Beweisführung am Beispiel: "Dadurch, dass der Angeklagte die fraglichen Äusserungen im Wissen um deren Ehrenrührigkeit machte, manifestierte er auch den Willen, die Ankläger in ihrer Ehre anzugreifen. Der Angeklagte erfüllt daher sowohl den objektiven wie auch den subjektiven Tatbestand von Art. 173 Abs. 1 StGB."

Seite 16 Unten
"Hinsichtlich der Vorwürfe, dass die Ankläger strafbare Handlungen begangen hätten, wäre der Wahrheitsbeweis grundsätzlich nur durch eine entsprechende Verurteilung zu erbringen. Eine solche liegt jedoch gegen die Ankläger nicht vor, womit der Wahrheitsbeweis misslingt".

Seite 17 Oben
Falsche Behauptungen versus rechtliche Würdigung zur akribisch erstellten Rechtslage von Rechtsanwalt Dr. A. Schuler, vom 3. Februar 2012, zu den arglistig irreführenden Behauptungen. "Es ist indessen weder erstellt, dass es objektiv die Aufgabe der Gemeinde gewesen wäre hierzu Stellung zu nehmen." Seite 17 Unten: "Es kann aus der genannten Klausel jedoch nicht herausgelesen werden, dass der Gemeinde die Oberbauleitung oblag, sie für den Vollzug oder die Überwachung  der Erschliessung zuständig war oder eine Art Beschwerdeinstanz bildete. Indem sie auf die Beanstandungen des Angeklagten nicht im Detail einging verletzte die Gemeinde deshalb keine Pflichten."

Seite 18 Oben
Weitere abstruse Behauptungen der Einzelrichterin die an der Unbefangenheit der Richterin zweifeln lassen. "Nach dem Gesagten hat der Angeklagte weder den Wahrheitsbeweis für seine Aussagen noch den Nachweis dafür erbracht, dass er objektiv gesehen eine ernsthafte Veranlassung gehabt hätte, an die Wahrheit seiner Äusserungen zu glauben. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Angeklagte davon hätte ausgehen müssen, dass die Ankläger gegen Rechte und Pflichten verstossen, gelogen oder irreführend Äusserungen gemacht hätten."

Seite 23 Mitte
"Strafmilderungsgründe liegen keine vor. Insbesondere hat der Angeklagte anlässlich der Hauptverhandlung vom 11. Mai 2011 seine Äusserungen nicht als unwahr zurückgenommen."

Seite 24 Mitte
"Die strafbaren Handlungen wären jedoch vermeidbar gewesen, indem der Angeklagte den Rechtsweg im Bauverfahren gegangen wäre, Aufsichtsbeschwerden eingereicht oder bezüglich der vorgeworfenen strafbaren Handlungen Strafanzeige gegen die Ankläger erstattet hätte. Die subjektive Tatschwere ist somit ebenfalls erheblich."

Dass die Richterin ihr falsches Sagen, bewusst oder in Unkenntnis der Sachverhalte verbreitet, ist der rechtlichen Beurteilung zu entnehmen.

Darin begründet Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler, weshalb ein rechtliches Vorgehen gegen die Anzeigeerstatter nicht möglich war.

Das Urteil vom Obergericht Zürich, II. Zivilkammer (G-Nr. LB130028-OU) vom 22. Oktober 2014 verkam wie das Urteil Bezirksgericht Meilen vom 11. Mai 2011 (G-Nr. GF100002-G/U/Ti) durch die Irreführung der Rechtspflege zum Schuldspruch. Die Richter folgten blindlings dem rechtswidrig ergangenen Urteil, Obergericht Zürich, I. Strafkammer (G-Nr. SB120039-O/U/jv) sowie dem Urteil strafrechtliche Abteilung Bundesgericht Lausanne vom 19. Mai 2014 (G-Nr. 6B_138/2013)

Wo ist unser Rechtsstaat hingekommen, wenn er über strafrechtlich relevantes Verhalten, wie falsche Anschuldigungen, bei Chefbeamten und Behördenmitgliedern, blindlings den Deckel des Schweigens legt?

Zum Urteil Zivilgericht vom 22. Oktober 2014

Seite 19 Oben
"Auf eine beweismässige Überprüfung der Wahrheit, der vom Beklagten erhobenen Vorwürfe verzichtete die Vorinstanz, da sie davon ausging, dass selbst das Gelingen des Wahrheitsbeweises nichts an der Rechtswidrigkeit der beklagtischen Äusserungen ändern würde."

Seite 31 Oben
"Die Vorinstanz hat jedoch - wie bereits angetönt - darauf verzichtet, die vom Beklagten behaupteten Vorkommnisse in und mit der Gemeinde Erlenbach umfassend beweismässig zu überprüfen."

Seite 31 Mitte
"Diesfalls ein Beweismittelverfahren durchzuführen würde auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten wenig Sinn ergeben."

Seite 36 Oben
"Der Beklagte widmet sich in diesem Zusammenhang auch ausführlich einem von Rechtsanwalt Dr. A. Schuler für den Beklagten erstellten Parteigutachten sowie einem Entscheid des Baurekursgerichts vom 8. Mai 2012, mit welchen nach seiner Auffassung der Wahrheitsbeweis vollumfänglich erbracht werde."

Seite 36 Unten
Jedenfalls ergibt sich aus dem vorinstanzlichen Entscheid, dass dem Beklagten keine Rechtfertigungsgründe für sein Verhalten zugebilligt werden (weder ein privates noch ein öffentliches Interesse noch eine Rechtfertigung kraft Gesetz) (...) Zur Frage der Beweisabnahme bzw. der Wahrheit der beklagtischen Behauptungen ist an dieser Stelle auf die vorstehenden Erwägungen zu verweisen, denn es sind keine Weiterungen angezeigt.

Seite 42 Unten
"Der Beklagte obsiegte rund zur Hälfte. Bei diesem Ausgang hat keine Partei Anrecht auf eine Parteientschädigung für das Berufungsverfahren."

"Der Verzeigte sei des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, im Sinne von Art. 292 StGB schuldig zu sprechen."

Die Rädeslführer unter den Anzeigeerstattern nennen sich: Sascha Patak, Hans Wyler, Hans-Peter Fehr, Urs Berli, Ferdy Arnold und Sandro Ciaccia welche glauben, mein Schreiben vom 12. Dezember 2003 sei mit Hasstiraden und gebetsmühleartigen Gerichtsklagen, die jeder objektiven Grundlage entbehren, als unbeachtlich aus der Welt zu schaffen.

9. Januar 2018 Fortsetzung der Befragung durch die Staatsanwältin

Nachdem die STAin am 7. Dezember 2017 die Einvernahme abgebrochen hat sitze ich, es ist jetzt 08:30 Uhr der Staatsanwältin erneut gegenüber. Um das Protokoll zu schreiben sitzt nun ein junger Mann, neben der STAin hinter seinem Computer.

Nach der Rechtsbelehrung und der Frage der Staatsanwältin ob ich mich wohl und fit genug für die Einvernahme fühle, setzt Frau Biez zur Abschluss Befragung an.

Ich führe aus. Die ganze Geschichte reiche weit zurück. Sie fing an mit der Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg bzw. mit deren Umsetzung. Von Anfang an nahm die Gemeinde Erlenbach in der einfachen Gesellschaft eine alles beherrschende Stellung ein.

Als kostentragender Gesellschafter hatte ich nur das Recht auf Mitsprache bei Vergebungen und bei der Abnahme der Schlussabrechnung. Die Politische Gemeinde boykottierte von Anfang an meine Rechte, zum Beispiel dass ich berechtigt bin mich persönlich zum Gang der Sachlage zu erkundigen, in die Geschäftsbücher und Papiere Einsicht zu nehmen und Auskunft über fragwürdige Arbeitsvergebungen zu erhalten.

Die vorgelegte Schlussrechnung zur Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg konnte ich wegen gravierenden Mängeln nicht abnehmen. Dennoch fasste der Gemeinderat Erlenbach am 20. Januar 2004 einen Beschluss, bei dem er die Auffassung vertrat, er gehe davon aus die Schlussabrechnung sei genehmigt. Diese Annahme war arglistig falsch. Der Gemeinderat argumentierte zu Unrecht die Erbengemeinschaft Rellstab könne mit einem Mehrheitsentscheid zur Schlussrechnung überstimmt werden. Auch für eine einfache Gesellschaft gilt der Grundsatz der Einstimmigkeit.

Aus der rechtlichen Würdigung von Rechtsanwalt Dr. A. Schuler, vom 3. Februar 2012 ergibt sich, dass ich sagen darf, dass ich und andere Quartierplanbeteiligte, von der Gemeinde immer wieder arglistig reingelegt wurde.

Wie schon die kurz skizzierte Anfangsgeschichte zeigt, hat die Gemeinde mich um meine Rechte geprellt, nicht die Wahrheit gesagt und Druck nötigenden Charakters auf mich ausgeübt.

Es ist so, dass wenn ich den Gemeinderat oder einzelne Mitglieder der falschen Aussage bzw. nötigenden Verhaltens, Lügen oder Amtsmissbrauch bezichtige, ich immer mit prüfbaren Gutglaubens- und Wahrheitsbeweisen dahinter stehe und ich diese Aussagen sicher nicht, wie die Kläger behaupten in der ausschliesslichen und grundlosen Absicht mache, den Gemeinderat und einige seiner Chefbeamten zu beleidigen.

Die Vorgeschichte mit der seit über 30 Jahren dauernden Gesprächsverweigerung seitens der Gemeindeführung, mit Verweigerung einer Straf- Mediation oder einer Mediation mit einem Baurechtsanwalt, zeigt da anderes auf.

Die Anzeigeerstatter stützen ihre Strafanzeige wegen übler Nachrede auf mein Mail vom 3. Januar 2017 Im Wesentlichen geht es darin um die Ausdrücke die für jeden juristischen Laien typisch sind, Worte wie: - Irreführung - Falschaussage - Machenschaft - Amtsmissbrauch. Diese sind böswillig aus dem Zusammenhang gerissen, um ein einzelnes Wort, ohne Wenn und Aber als strafbar zu bezeichnen!

Es stellt sich die Frage sind Worte wie: - Irreführung - Falschaussage - Vertuschungspolitik - für einen juristischen Laien Ehrverletzungen, wenn dieser klare Beweise hat, solche Worte im Sinne der Meinungsäusserungsfreiheit sagen zu dürfen?

Wie aus der Vorgeschichte hervorgeht wurde ich durch das Vorgehen der Gemeinde, bei der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg effektiv an der Nase herumgeführt, meine Rechte wurden willkürlich übergangen und später wahrheitswidrig behauptet, das sei nicht wahr.

Bleiben noch die Ausdrücke Vertuschungspolitik und Machenschaften. Nun, die betreffenden Gemeinderäte und der Gemeindeschreiber haben nie versucht die Angelegenheit zu klären und sich mit mir an einen Tisch zu setzen. Über eigenes Fehlverhalten wurde ein Tuch des Schweigens gelegt, daher ist das Wort Vertuschen nicht falsch.

Denn Vorwürfe die ich seit Jahren wiederhole, weil ich krasses Unrecht nicht vergessen kann, kommen nicht ohne Beweismaterial.

Bei der alles beherrschenden Stellung der Gemeinde, bei der Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg, bzw. bei deren Umsetzung ist Fleisch am Knochen.

Oh Schreck die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation

Noch bevor ich das Einvernahme Protokoll der STAin am 9. Januar 2018 zum lesen erhalte, legt mir diese fünf Protokollseiten zum unterzeichnen auf den Tisch.

Ich verstehe die Welt nicht mehr, ich soll entgegen meinem Wissen Papiere unterzeichnen auf denen ich bestätige, dass ich mehrfache üble Nachrede und mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen als Tatbestand anerkenne. Erfunden und erlogen steht im Schlussvorhalt der Staatsanwältin, dass ich ohne objektiv begründete Veranlassung, in der vorwiegenden Absicht den Geschädigten Hans-Peter Fehr, Hans Wyler, Ferdinand Arnold, Urs Berli, Sascha Patak, Sandro Ciaccia, Peter Keller, Daniel Westermann sowie Lotti Grubenmann Übles vorwerfe. Das entbehrt, wie die STAin inzwischen wissen muss, jeder Wahrheit.

Spontan überschreibe ich diese Textpassagen. Ich bestreite handschriftlich strafbare Äusserungen, wie üble Nachrede oder Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen wissentlich begangen zu haben. Nach den Steichungen und Überschreibungen gebe ich die Blätter, mit der Bitte zur Korrektur an die Staatsanwältin zurück.

Im 25 Seiten umfassenden Einvernahme Protokoll, das ich kurz darauf zu lesen bekomme stehen am Schluss unverändert dieselben Textpassagen, die ich zuvor handschriftlich abgeändert habe. Ich mache Frau Bienz darauf aufmerksam und die STAin sagt mir, in diesem Protokoll solle ich nichts ändern, bei Bedarf werde sie das Protokoll selber korrigieren, ich könne ihr dazu meine Wünsche mitteilen. Frau Bienz zeigt mir einen Vermerk im Protokoll in dem steht: Der fünfseitige Ausdruck des Schlussvorhalts wird der Einvernahme angehängt.

Als juristischer Laie versetzt mich dieser Vermerk in den naiven Glauben, dass ich von der Staatsanwältin mit keiner Schuld belastet werde.

Nach meiner schweren, im September 2017 erfolgten Herzoperation und der seit mehr als zwei Stunden dauernden Einvernahme befinde ich mich nicht mehr im Vollbesitz meiner Urteilsfähigkeit. Zudem sollte ich dringend auf die Toilette um Wasser zu lösen. Nur deshalb signiere ich die Blätter im Protokoll, inklusive Vorhalt mit Kurzzeichen und unterschreibe auf der letzten Seite das perfind manipulierte Protokoll der Staatsanwältin.

Zu Hause melden sich starke Zweifel. Im Einvernahmeprotokoll vom 9. Januar 2018 ist die unredliche Darstellung der Staatsanwältin unverändert stehen geblieben, dies trotz meinen handschriftlichen Korrekturen im Vorhalt. Wie zuvor bei der Kantonspolizei, habe ich auch von der STAin keine Protokollkopie über die Einvernahme erhalten.

Welcher Teufel hat da die Staatsanwältin geritten? Klar ist, die Anzeigeerstatter haben sich durch Rechtsanwalt Dr. Mirko Ros, aus der Zürcher Kanzlei Stiffler & Partner vertreten lassen. Auch wusste die Staatsanwältin dass Mirko Ros bis Mai 2011 Präsident des Verbandes Europäischer Rechtsanwaltskammern, mit ca. 700'000 Mitglieder war!

Da ist die Frage erlaubt, ob sich die junge Staatsanwältin scheute, sich mit dem Staranwalt um rechtliche Belange zu streiten, dies in der berechtigten Annahme, dass sie sich dann RA Mirco Ros und seine ebenfalls einflussreichen Klienten zum Feind macht. Klar, der Gegenanwalt ging ein viertel Jahrhundert zur Schule und als Sahnehäubchen obendrauf noch an die Eliteuniversität Havard, um vertift das Recht zu studieren. Rechtsanwalt Dr. M. Ros konnte die STAin mit juristischem Wissen, falschen Behauptungen und abwegigen Forderungen, wie mein Fall zeigt, beliebig lenken.

Klar ist, am 15. März 2012 war auch lic. jur. J. Vollenweider, als leitender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft See / Oberland vom selben Gefälligkeitswahn befallen, als dieser ohne mich je gesehen oder getroffen zu haben, mit abstrusen Anträgen und argen Verunglimpfungen Anschussberufung bei der I. Strafkammer am Obergericht einreichte. Am Gericht verzichtete Staatsanwalt Vollenweider, trotz seinen schwersten Strafanträgen darauf, sein Gesicht zu zeigen.

Zufall oder Absprache, ebenfalls am 15. März 2012 reichten Hans-Peter Fehr, Hans Wyler, Ferdinand Arnold, Urs Berli, Sascha Daniel Patak, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Mirko Ros, zusammen mit der Staatsanwaltschaft See / Oberland Anschussberufung gegen das Urteil der Einzelrichterin vom 11. Mai 2011 ein. (GF100002)

Im öffentlichen Ansehen stehende, politisch aktive Anwälte wie Dr. Mirco Ros und Dr. Sascha Patak kennen Richter und Staatsanwälte von Parteianlässen und privaten Begegnungen. Dies ist schockierend, weil die Wahl und Wiederwahl der Richter durch politische Kreise erfolgt. Denn Richter und Richterinnen bezahlen für ihre Wahl oder Wiederwahl jährlich Beiträge im fünfstelligen Bereich zu Gunsten von Parteikassen. Daraus entsteht die kuriose Abhängigkeit der Strafverfolger, im Rechtstaat Schweiz.

Zürcher Zünfter wie Sascha Patak sind Macht- und Ehrenträger, denen am Sechseläuten hoffiert und von Frauen Blumen, so viel diese in ihren Armen tragen können geschenkt werden.

Am dritten Montag im April findet das Sechseläuten, als Höhepunkt der Zünfter statt. Ein farbenprächtiger Grossanlass mit rund 3500 Zünfter in ihren historischen Kostümen, Trachten, Ehrengäste, über 350 Reiter, rund 50 von Pferden gezogene Wagen und gegen 30 Musikkorps. Daneben pflegen Zünfter an Monatsversammlungen einen engen Zusammenhalt und stellen als gut vernetzte Meinungsmacher, wie Sascha Patak dies perfekt kann, subtil die Weichen wer Staatsanwalt oder Richter werden oder bleiben soll.

So will die Gesetzgebung, von den dazu berufenen Parlamentariern eine politisch motivierte Abhängigkeit für Strafverfolger. Richter soll es nicht kümmern ob ein Angeklagter als Justizopfer verkommt, denn ein Verurteilter hat nicht wie politische Machtträger Einfluss auf deren Wahl- oder Abwahl.

Das heisst, solange wir keine klare Gewaltentrennung haben, werden aus Unschuldigen Schuldige gemacht.

Ein Rechtstaat verlangt von der staatlichen Macht ein anderes Verhalten als das von  Frau Binz und Herr Vollenweider. Da sollten Äusserungen eines  Angeschuldigten zusammen mit seinen Gutglaubens- und Wahrheitsbeweisen materiell gleichwertig, mit den Äusserungen der Kläger, für eine gerechte Urteilsfindung auf die materielle Wahrheit geprüft werden, um selbstredend auch den Rechtsfrieden herzustellen. Doch in meinem Fall drehen Justizbeamte ihre Darstellung derart subtil, so dass meine Befürchtung wahr wurde, dass nur die Erzählweise vom Promianwalt und seinen Mandanten massgebend für das Urteil wird.

So kam es, kurz nachdem die STAin das Einvernahmeprotokoll geschrieben hatte, ich unangemeldet bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland vorstellig werde. Empfangen vom Protokollführer, Auditor MLaw N. Maspoli, der mich gleich in sein Büro führte. In einem guten Gespräch legte ich ihm dar, dass ich keine Kopie von meinen handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt der STAin erhalten habe und weshalb ich diesen Beweis benötige. Kurzerhand kopierte mir der Auditor die fünf Seiten Schlussvorhalt mit meinen handschriftlichen Korrekturen und übergab mir diese, bevor wir uns verabschiedeten.

Was ich damals nicht wusste war, dass die 22 Seiten fassende Einvernahme von der STAin unverzüglich an den Gegenanwalt weitergeleitet wurde, zuzüglich mit den fünf Seiten Schlussvorhalt, auf denen meine handschriftlichen Korrekturen standen, um kurz darauf zu verschwinden.

Darnach hat die STAin MLaw Sabrina Bienz am 25. Januar 2018 ihre Anklageschrift mit dem riesigen Anklage- und Beilagenberg beim Bezirksgericht Meilen eingereicht.

Dass meine Korrekturen im Schlussvorhalt der Einzelrichterin unterschlagen, respektive nicht zugestellt wurden scheint Fakt. Das Urteil der Einzelrichterin vom 12. Dezember 2018 hätte anders ausfallen müssen!

Nun droht ein Prozess mit riesigen Aktenbergen und Kosten, ausgelöst durch eine Kampagne von Gemeindebeamten, die mit besten Beziehungen zur Gerichtbarkeit, gut geschützt wie die Maden im Speck, mit dem Geld vom Steuerzahler, eigenmächtig Sonderinteressen verfolgen.

Die Privatkläger können sich seit 2009, dank der prall gefüllten Gemeindekasse, Rechtsanwalt Dr. jur. Mirco Ros, von der renommierten Kanzlei Stiffler & Partner, für ihre Mammutklagen leisten.

Mir scheint, der Wille der Staatsanwältin ist der, sie will die Wahrheit nicht kennen. Der Einfluss der Beschwerdeführer ist für die Staatsanwaltschaft zu mächtig.

Ein Rätsel, das sich an Gericht stellt lautet: Was ist, was viele erhalten, obwohl sie es nicht haben, andere aber nicht erhalten, obwohl sie es haben? Das Lösungswort hat fünf Buchstaben und heisst: Recht

Wie eine Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht - Januar 2018
Seite 32
Seite 32 wird geladen
5.7.  In den Fängen der Justiz – Wie eine Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht - Januar 2018.

In diesem Kapitel ist der moralische Wandel der STAin, zwischen der Einvernahme vom 7. Dezember 2017 und der Einvernahme am 9. Januar 2018 überraschend.

Da stellt sich die Frage: erfolgte durch wen auch immer eine Weisung, die das Verhalten der STAin auf den Kopf stellte?

Im Abschnitt "Welcher Teufel hat die STAin geritten" ist die politische Macht der Gegenpartei, bei der Wiederwahl von Gerichtspersonen dokumentiert. Kann dies die Ursache für den Sinneswandel der STAin gewesen sein?

Wie eine Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht

Noch bevor ich das Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft See / Oberland zum Lesen erhalte, legt mir STAin S. Bienz am 9. Januar 2018, fünf Seiten Schlussvorhalt auf den Tisch, mit den Worten ich solle diese Papiere auf jeder Seite unterzeichnen.

Brandschwarz gelogen fabuliert die Staatsanwältin im Schlussvorhalt abstruse Unwahrheiten. Meine umgehend vorgebrachten Korrekturanträge hört sie sich unbeeindruckt an. Empört darüber streiche ich die unwahren Worte und ergänze handschriftlich die falschen Darlegungen im Schlussvorhalt.

Im nachstehenden Auszug aus dem Schlussvorhalt sind die irrigen Worte wie im Original gestrichen und die Korrekturen in Fettdruck.

Dies tat der Beschuldigte ohne mit klarer objektiv begründeter Veranlassung, mithin weder zur Wahrung öffentlicher noch und privater Interessen, im Bewusstsein der dass im Kontext seiner Aussagen keine Ehrenrührigkeit seiner Behauptung geltend gemacht werden kann und nicht mit der vorwiegenden Absicht, den Geschädigten Hans-Peter Fehr, Hans Wyler, Ferdinand Arnold, Urs Berli, Sascha Patak, Sandro Ciaccia, Peter Keller, Daniel Westermann sowie Lotti Grubenmann Übles vorzuwerfen.

Dies tat der Beschuldigte ohne mit objektiv begründeter Veranlassung, mithien weder zur Wahrung öffentlicher noch privater Interessen, im Bewusstsein und im Wissen dass seine Äusserungen im ganzen Zusammenhang keine Ehrenrührigkeit enthalten und nicht in der Absicht zu Beleidigen erfolgten.

STAin: Anerkennen Sie diesen Sachverhalt? Meine Antwort: Nur mit meinen Korrekturen

Aus dem Dossier Nr. 1 der Kläger übernimmt die Staatsanwältin die Sätze der Anzeigeerstatter und fabriziet, ohne Rücksicht auf meine Korrekturen den Straftatbestand: Mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Datum und Zeit: 11. Juli 2016 bis 2. Februar 2017  Auch in diesem Dossier streiche und korrigiere ich die abwegigen Darstellungen, wie nachstehend ersichtlich.

Der Beschuldigte hat im obgenannten Zeitraum am obgenannten Ort mehrfach keineswegs gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich vom 22. Oktober 2014 verstossen. Im besagten Beschluss wurde dem Beschuldigten, unter Androhung von Art. 292 StGB zu Unrecht (wegen verweigerter Prüfung meiner Beweisdokumente) verboten zu äussern, dass die Kläger "krasse Begünstigungen sowie bestechliche Abnahmen vornehmen, ihre Scheiben würden dreiste Irreführungen, Lügen und Nötigungen enthalten, ihre Schreiben seien erstunken und erlogen, gaunerhaft erpressend und despotisch".

Weiter rügt die STAin das Schreiben vom 11. Juli 2016 an F. Arnold
"falschaussagende Privatkläger" auch dies ist belegt: Denn dem Antrag auf Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, z.B. wegen Falschaussagen bei Gericht wurde nicht entsprochen.

"Falsche Begründung und unrichtige Feststellung" auch dies ist belegt: Der ganze Satz heisst: So kümmerte sich beim Rechtsöffungsgericht niemand um strafrelevante Fakten und wie der Gemeinderat Erlenbach am 25. Mai 2016 noch mit falscher Begründung und unrichtiger Feststellung darlegte, will sich dieser auch nicht mit Altlasten und strafbaren Sachverhalten in eigener Sache befassen.

Im Schreiben an F. Arnold steht: Denn Ihre Unbescholtenheit begründet sich lediglich darauf, dass das Obergericht befand, es seien die Anträge II. und III. nicht zu beachten. Das Verfahren läuft wegen diesen Nichtbeachtungen strittig weiter.

Im Antrag II. steht: Es sei eine Untersuchung und Prüfung meiner Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise, zusammen mit dem Rechtsgutachten von RA Dr. A. Schuler vom 3. Februar 2012, zur Ermittlung von Schuld und dem begründeten Verdacht auf diverse Offizialdelikte bei der Staatsanwaltschaft anzuordnen. Weil dieser Antrag abgelehnt wurde, läuft das Verfahren strittig weiter.

Im Antrag III. steht: Zur Wahrung öffentlicher Interessen und begründeter Veranlassung, sei dem Gemeinderat aufzuerlegen, die gesamten Prozessaufwendungen für alle Rechtsverfahren zwischen Behördenmitgliedern und Verwaltungsangestellten vs. Ruedi Rellstab, solidarhaftend von den sechs Klägern zurückzufordern. Weil auch dieser Antrag abgelehnt wurde, läuft das Verfahren strittig weiter.

Weiter zum E-Mail vom 15. Juli 2016 an Gemeinderat und an Mitglieder der Gemeindeverwaltung.

F. Arnold soll "diverse wahrheitswidrige, falschdarstellende und irreführende Schreiben in seiner Funktion als Gemeindepräsident und Finanzvorstand unterzeichnet haben"

Dies ist im Schreiben selbst belegt wo zu lesen ist: Die Wahrheit sowie die klare Rechtslage zu diversen wahrheitswidrigen, falschdarstellenden und irreführenden Schreiben, die F. Arnold in seiner Funktion als Gemeindepräsident und Finanzvorstand unterzeichnete und die im Schreiben vom 7. September 2009, unter dem Titel Machenschaften und Altlasten am Beispiel von Gemeindepräsident Herr F. Arnold, dem Gemeinderat und Ortsparteipräsidenten zur Kenntnis gebracht wurden, findet sich aktengeprüft im baurechtlichen Gutachten vom 3. Februar 2012, von Baujurist Dr. A. Schuler.

Die Persönlichkeits- und Ehrverletzungsklage von F. Arnold gegen mich war, wie der kompetente Baujurist feststellt, eigenmächtig, despotisch und verletzte meine Integrität und Glaubwürdigkeit aufs schwerste. Arnold war nur wegen dem Ausschluss meiner Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise mit seiner Klage erfolgreich. Weiter ist in den Erkenntnissen von Rechtsanwalt Dr. A. Schuler akribisch dargestellt, wie F. Arnold Rechte und Pflichten, trotz den leicht prüfbaren Vertragsinhalten kreuzfalsch darstellt.

Auch Arnold und seine Mitstreiter können nicht bestreiten was in der rechtlichen Würdigung von Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler vom 3. Februar 2012 eingehend geprüft und glasklar mit Beweismaterial dokumentiert steht. Die Kläger verstecken sich demzufolge hinter irrigen Gerichtsurteilen, entstanden weil sich die Strafverfolger immer weigerten, mein Beweismaterial für meine begründeten Anschuldigungen und Aussagen materiell zu prüfen. Nur deshalb verkam ich zum Justizopfer.

Sätze im Schreiben vom 28. Juli 2006 von F. Arnold seien erstunken und erlogen. Auch diese Aussage ist prüfbar belegt. Das Rechtsgutachten vom 3. Februar 2012 pulverisiert die falschen Aussagen von Gemeindepräsidente F. Arnold geradezu.

Unwahr schreibt F. Arnold:
Die im Schreiben vom 20. Juli 2006 gestellten Fragen im Zusammenhang mit der privaten Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg wurden in diversen früheren Schreiben vom 7. November 2003 und in zwei vom 22. Januar 2004 inhaltlich behandelt. Die Haftungsfragen sind absurd und wir weisen diese auch im Sinne von Geldforderungen in aller Form zurück. Auch hier erkennt das Rechtsgutachten, die Darstellung von F. Arnold ist Lüge.

E-Mail vom 26. August 2016 Faktencheck leicht gemacht

Die Anzeigeerstatter 1-6 (Hans-Peter Fehr, Hans Wyler, Ferdinand Arnold, Urs Berli, Sascha Daniel Patak, Sandro Ciaccia sollen sich der "Täuschung und Irreführung schuldig gemacht haben. Auch dies ist belegt.

Im Mail vom 26. August 2016 schreibe ich dem Gemeinderat und an die Gemeindeverwaltung:

Äussern müssen sich Mitglieder von Behörde und Gemeinderat auch dazu, inwiefern die Kostenübernahme für Prozesskosten und Arbeitsaufwände der sechs Privatkläger, zu Lasten der Gemeindekasse rechtmässig zu vertreten sei.

Täuschung und Irreführung hat bei diesen Personen System. So z.B. die beliebige Deutung von Vertragsakten und Sachverhalten, fingierte Beschuldigungen und willkürliche Verunglimpfungen. Intrigante Manipulationen, die theatralisch von klagenden Beamten vorgetragen werden, führen wie mein Fall zeigt, selbst die höchsten Richter im Land zu falschen Gerichtsentscheiden.

Zum Faktencheck gehört das Einschreiben vom 12. Dezember 2003 sowie das Rechtsgutachten vom 3. Februar 2012. Ernüchternd ist auch: Das Gedicht über Macht und Ohnmacht bei Gericht und der Fall Pachlatko.

Die Wahrheit ist prüfbar, daher geht es nicht darum, wem Sie glauben möchten sondern wer die Wahrheit spricht. Mit Faktencheck gibt es Gewissheit!

Zum E-Mail vom 2. Februar 2017 an Gemeinderat und Gemeindeverwaltung.

Anhaltende Vertuschungspolitik mit Unterstellungen, Irreführungen und Falschaussagen.
Prüfe die Fakten: Der ganze Satz zu Irreführungen und Falschaussagen lautet: Die angefügten E-Mails vom 21. Juni, vom 5. und 15. September 2016 an Mitarbeitende und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung müssen im Gesamtkontext mit den vorangegangenen E-Mails sowie der anhaltenden Vertuschungspolitik mit Unterstellungen, Irreführungen und Falschaussagen des Gemeinderates gesehen werden.

Wenn wir anfangen grundsätzliche Wahrheiten zu beschönigen und sie nicht annehmen wie sie sind, und sei es auch nur, dass wir sie schöner benennen, Irrtum statt Lüge, Ausrede statt Irreführung, Geschwätz statt Falschaussage und ein Justizirrtum kein Revisionsverfahren erhält, weil man "Sieger" durch die belehrende Behauptung: "das Justizopfer sei rechtmässig verurteilt" straflos halten kann, dann hat die Justiz den Weg zur Wahrheit verloren.

Dies bestätigen auch meine Worte an die Staatsanwältin, mit denen ich der STAin erklärte, dass es in der Anklage Lügen und Wahrheiten gebe, zwischen denen sie unterscheiden könne und müsse. Doch diese Worte verpuffen bei der Strafermittlerin.

Das 22 Seiten starke Einvernahme Protokoll, das ich nun von der STAin zum Lesen erhalte entspricht dem Ablauf der Einvernahme. Doch halt, im separaten Schlussvorhalt stehen unverändert dieselben Textpassagen, die ich zuvor handschriftlich korrigiert habe. Ich reklamiere bei der STAin die nicht erfolgten Textkorrekturen, doch die Staatsanwältin entgegnet, (ich bin von keiner rechtkundigen Person begleitet) in diesem Protokoll dürfe ich nichts ändern, bei Bedarf werde sie das Protokoll selbst korrigieren. Frau Bienz versichert mir: Der fünfseitige Ausdruck des Schlussvorhalts werde der Einvernahme angehängt.

Nachdem der Gegenanwalt das Einvernahmeprotokoll, mit dem korrigierten Schlussvorhalt vom 9. Januar 2018, von der Staatsanwaltschaft erhalten hat, muss diesem ein ordentlicher Schreck eingefahren sein. Umgehend bombardiert und überfordert Rechtsanwalt Mirco Ros, mit dutzenden von Eingaben und mehreren hundert Seiten Beilagen die junge STAin, in diesem Mammutprozess.

Auch die Mandanten von RA Dr. Mirco Ros geben Vollgas. Diese bevollmächtigen gleich zehn weitere Anwälte aus der Züricher Kanzlei Stiffler & Partner, die Hälfte davon mit dem beeindruckenden Zusatz: Doktor der Rechtswissenschaft und Bevollmächtigen alle, je einzeln zu allen Rechtshandlungen eines Generalbevollmächtigten.

Dabei macht sich der erfahrene Gegenanwalt und seine Mitstreiter den Umstand zu nutzen, dass jedes Fehlurteil, auch wenn es auf noch so kreuzfalschen Annahmen beruht kein Fehlurteil ist, wenn dieses im Instanzenweg abgesegnet und damit nicht mehr als anfechtbar gilt. Das fordert auch das höchste Gericht für sich, das gewissermassen von Amtes wegen recht hat und sich von keiner irdischen Instanz Fehler bescheinigen lassen muss.

Fakt ist, nun hetzen zwölf trickreiche Anwälte gegen mich, der ohne Rechtsvertretung dasteht. Meine geballte Gegnerschaft begründet der Justiz pfannenfertig, weshalb vom Angeklagten weder Gutglaubens- noch Wahrheitsbeweise zu prüfen seien und versehen ihre Eingaben mit niederschmetternder Strafzumessung.

Es muss sich also nach dem Willen der Kläger wiederholen, was nach dem Bundesgerichturteil, im Gedicht über Macht und Ohnmacht bei Gericht, seit dem Jahr 2014 geschrieben steht.

"Es wissen Exekutivmitglieder und Chefbeamte, die Quartierplan Rechnung ist nichtig und falsch, darum lassen sie nur die eigene Meinung gelten, verletzen und biegen gültiges Recht und schelten, sie dulden weder Transparenz noch Opposition denn es geht um ihre Reputation. Wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?"

In der Anklageschrift vom 25. Januar 2018 welche die Staatsanwältin dem Einzelgericht in Meilen übergibt, verschweigt die STAin meine Korrekturen im Schlussvorhalt und schreibt ohne meine Einwände beachtet zu haben: Dadurch hat sich Rudolf Rellstab der mehrfachen üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1, StGB sowie des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen im Sinne von Art. 292 StGB schuldig gemacht, wofür er zu bestrafen ist.

Gegen bessers Wissen hat die STAin die rechtliche Vorgaben für eine faire Urteilsfindung missachtet. Denn es ist die Pflicht einer Staatsanwältin die belastenden, gleich wie die entlastenden Hinweise zu verfolgen. Dazu hätte die STAin Art. 173 Ziff. 2 im Strafgesetzbuch, nicht nur kennen sondern aktiv beachten müssen, wo steht: "Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder verbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht oder dass er ernsthafte Gründe hatte, diese in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar."

Im Wissen, dass das unlautere Einvernahmeprotokoll, zusammen mit der, durch die fehlenden Korrekturen fingierten Anklageschrift ein dunkler Fleck für die Karriere der jungen Staatsanwältin bedeuten könnte, scheint es möglich, dass meine Korrekturen der Einzelrichterin am Bezirksgericht Meilen, von der STAin verheimlicht wurden.

In meinem Fall kann einwandfrei, mit unwiderlegbaren Beweisen bewiesen werden, dass diverse Beamte und Beamtinnen, egal ob in der Gemeindeführung Erlenbach oder bei der Justiz tätig, mir widerrechtlich sehr grossen Schaden zufügt haben.

3.1 Die abstrusen Anträge der STAin an das Einzelgericht in Meilen:
Schuldigsprechung im Sinne der Angklageschrift.

Bestrafung mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 320.00 (entsprechend Fr. 48'000) sowie einer Busse von Fr. 8'000
Vollzug der Geldstrafe

Welcher Teufel hat die Staatsanwältin beim Verfassen der Anklageschrift geritten? Die STAin hat meinen rechtlichen Anspruch auf eine Prüfung der Sachverhalte eigenmächtig negiert und den Blick auf die Verhältnismässigkeit beim Strafantrag völlig verloren. Auch hat sie Art. 173 Ziff. 2 im StGB, bei ihren Ermittlungen willentlich nicht beachtet.

Da ist die Frage erlaubt, ob sich die Strafverfolgung scheut, sich mit dem sehr aggressiv handelnden Staranwalt um rechtliche Belange zu streiten. Dies in der berechtigten Annahme, dass sich Justizbeamte dann nicht nur Rechtsanwalt Mirco Ros, sondern auch seine ebenfalls einflussreichen Klienten, bei Beförderung und Wiederwahl zum Feind machen.

Dass solche Gedanken keine Hirngespinste sind zeigt sich daran, dass die Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise des Angeklagten, wie auch das untadelige Rechtsgutachten vom 3. Februar 2012, von Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler von der STAin nicht materiell geprüft wurde.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft See / Oberland vom 25. Januar 2018 fehlen bei den Untersuchungsakten die letzten fünf Seiten mit den handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt der Staatsanwältin S. Bienz vom 9. Januar 2018

Ebenfalls fehlt das Einvernahme Protokoll der Kantonspolizei vom 27. Juli 2017 inklusive 20 der damals der Polizei abgegebenen Wahrheits- und Gutglaubensbeweise für die Straffreiheit meiner Vorwürfe an Gemeinderäte und einzelne Mitarbeiter im Verwaltungskader!

Im Verzeichnis der Beweismittel für die Anklage vom 25. Januar 2018 sind drei Beweismittel erwähnt.

Als Beilage 1) Urteil der Einzelrichterin in Strafsachen am Bezirksgericht Meilen vom 11. Mai 2011 (Geschäfts-Nr. GF100002-G) Ja wer hat damals das Urteil gesprochen? Es ist die heutige Richterin Frau lic. jur. Ch. Tischhauser die hier in diesem Prozess, ihr irriges Urteil vom 11. Mai 2011 nochmals bestätigen soll.

Als Beilage 2) Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 5. November 2012 (Geschäfts-Nr. SB120039) Dieses Urteil wurde an anderer Stelle, mit Akten und Faktennennung, unwiderlegbar als irrig erklärt.

Als Beilage 3) Urteil des Bundesgerichts vom 19. Mai 2014 (Verfahren 6B_138/2013) Auch dieses Urteil wurde an anderer Stelle, mit Akten und Faktennennung, als irrig erklärt.

Die fingierte Anklage vom 25. Januar 2018, die zum falschen Urteil vom 12. Dezember 2018 führte, ist ein eklatanter Schandfleck der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Wie rechtswidrig die bisher gesprochenen Urteile sind, zeigt sich an der juristischen Rehabilitation vom 3. Februar 2012 über die Rechte und Pflichten der Politischen Gemeinde Erlenbach und ihrer Organe, bei der Umsetzung des Vertrages "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg" durch Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler.

Weshalb haben Justizbeamte, die nicht in der Lage sind, hinter die Fassade von perfieden Anklagen zu blicken noch eine Funktion bei Strafermittlungen und Urteilsspruch? Die Dunkelziffer derartiger Beamter dürfte gross sein.

Fakten und Erkenntnisse

Da kann jenand einfach ein Delikt behaupten und diese Behauptung zerstört dein Leben, die berufliche Laufbahn, Familie, Ehre und dies auch dann, wenn sich am Schluss herausstellt, dass die Behauptung nicht wahr ist.

Die Kläger haben bei ihrem Vorgehen nicht bloss einzelne, einfache Lügen aufgetischt, sondern ein ausgeklügeltes Lügengebäude mit unwahren Darstellungen errichtet.

Die Strafanzeige wurde zum Heimspiel für die Anzeigeerstatter. Sie wussten, das Kerngeschehen wird juristisch nicht geklärt, wenn die Unschuldsvermutung eines Angeklagten vereitelt wird.

Die Anzeigeerstatter handelten wider bessers Wissen - in vollem Bewusstsein, dass der Angeklagte dadurch unrechtmässig verurteilt wird.

Dass Machtträger in einer Gemeindebehörde, bei Strafklagen keinen Rappen privat bezahlen, soll nicht unerwähnt bleiben. Wozu haben diese Beamtenstatus, einen Behördenklüngel und eine Gemeindekasse, wenn nicht zur Abwendung von Verantwortung- und Haftungsansprüchen.

Behörden sind rechenschaftspflichtig, auch dann, wenn sie sich als Fabulierkünstler, mit eigenmächtigen Darstellungen, Reden und Schutzbehauptungen, von Schuld und Sühne reingewaschen haben.

Wer sich in Erlenbach gegen die Worte der Gemeindeführung stellt, dessen Lebenslauf bekommt gerne mal eine neue Rubrik: Angeklagt und verurteilt, egal ob das "Vergehen" real oder konstruiert ist.

Die Staatsanwältin hätte das Verfahren umkehren, und nicht zum Zaubertrick mit der Unterschlagung meiner Korrekturen, in ihrem Schlussvorhalt, und in ihrer Anklageschrift greifen dürfen.

Die Blindheit einzelner Staatsanwälte und Richter ist kein Zufall. Wenn diese die von den Anzeigeerstattern erhaltenen Angaben zu Wahrheitsbeweisen büscheln, um dann die Wahrheitsbeweise des Angeklagten materiell ungeprüft unter den Richtertisch zu wischen.

Gewiss ist die Suche nach der materiellen Wahrheit eine wichtige Aufgabe einer Staatsanwältin. Also der Einbezug entlastender Fakten, der Maxime der Unschuldsvermutung folgend.

Einfach die Behauptung der Ehrverletzung in den Raum stellen, ohne dass man dem Angeklagten die reale Möglichkeit gibt, seine Vorwürfe materiell mit Gutglaubens- und Wahrheitsbeweisen zu belegen, ist ein Verstoss gegen das Verfahrensrecht.

Seit Februar 2012 habe ich vergeblich versucht der Justiz zu erklären, weshalb diese das Rechtsgutachten vom 3. Februar 2012 prüfen müssen.

Für dasselbe Vergehen oder Verbrechen sollte man nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden. Dahinter steckt das Verbot der Doppelbestrafung.

Das Erstatten von Strafanzeigen ist ein wirksames Mittel geworden, jemandem zu schaden, ihn gar loszuwerden.

Beamte gehen grundsätzlich davon aus, dass sie keine Fehler machen. Denn die Chance, dass Staats- oder Gemeindebeamte bei rechtswidrigem Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden, ist klein.

Dass ich nicht glaubwürdig sei, ist eine Beleidigung. Die Wahrheit sagen und Gerechtigkeit ausüben, das hat mich mein ganzes Leben begleitet. 

Einvernahmen und Befragungen wie ich sie erlebt habe: Bei der Polizei ein grosses Bravo, bei der Staatsanwaltschaft und bei den Richtern ein Bild des Grauens, Pfui, Pfui und nochmals Pfui.

Und wieder dieselbe Einzelrichterin - Februar 2018
Seite 33
Seite 33 wird geladen
5.8.  In den Fängen der Justiz – Und wieder dieselbe Einzelrichterin - Februar 2018.
Frau Ch. Tischhauser, die als Richterin im Jahr 2011 keine meiner Beweisakten materiell prüfte, wird im neuen Verfahren mit grossteils denselben Klägern, in gleicher Streitsache, erneut als Einzelrichtern richten. Dies obwohl deren tatsachenferne Erkenntnisse zu einem eklatanten Fehlurteil führten. (Bezirksgericht Meilen, 11. Mai 2011, GF100002-G/U/Ti)

Ein Spruch sagt: Eher wird ein Kamel durch ein Nadelöhr gehen als dass ein Richter als befangen erklärt wird.

Die Richterin wird im aktuellen Fall kaum ein ordentliches Beweisverfahren führen. Sie folgt dem Gegenanwalt und seinen Mandanten, die der Justiz immer weismachen konnten ihre Worte genügen, die Beweise des Angeschuldigten seien nicht zu prüfen. Mit derart irreführenden Aussagen konnte der Gegenanwalt und seine Mandanten jeder strafrechtlichen Verfolgung entkommen. Geht der Kampf gegen deren Straflosigkeit in neue Runden?

Die Einzelrichterin hat ihr Urteil von 2011 auf ihrer Seite, schon damals sprach sie mich schuldig, weil sie dem Machtgefälle, den Anklägern und deren Aktenbergen Glauben schenkte, ohne die Korrektheit der Parteiaussage materiell zu prüfen.

Seit 2004 sind meine Gegner mit Gerichten und politischen Institutionen verbandelt, um mit Meinungsterror und Gerichtsklagen, die Tatbestände über missliche Amtstätigkeit unter den Teppich zu kehren.

Weshalb sollen Staatsanwälte und Richter im Strafgesetzbuch Art. 173 Ziff. 2 nicht kennen, wo betreffend Ehrverletzung und übler Nachrede steht: "Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar".

Mir ahnt, Frau lic. jur. Ch. Tischhauser möchte wie im Mai 2011 einen Straftäter basteln. Ihr Interessenkonflikt ist nicht zu vermeiden! Die Einzelrichterin wird nicht meine Unschuld nach StGB Art. 173 Ziff. 2 prüfen, sondern mich einer fiktiven, nicht begangenen Ehrverletzung überführen, denn ihr Urteil von 2011 soll weiterhin Bestand haben.

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass nicht nur belastende, sondern auch entlastende Beweise gewürdigt werden. Es ist für Richter daher das Mindeste zu versuchen, so nahe wie möglich an die Wahrheit heranzukommen.
Eine hochkompetente Verteidigerin wird ausgetrickst - Juli 2018
Seite 34
Seite 34 wird geladen
5.9.  In den Fängen der Justiz – Eine hochkompetente Verteidigerin wird ausgetrickst - Juli 2018.
Wie das Unterkapitel "Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation" aufdeckt, ist die Voreingenommenheit der Justiz real. Hat der renommierte Gegenanwalt die Strafverfolger am Gängelband?

Gefangen in einer Ohnmacht, herbeigeführt durch das Macht- und Reputationsgefälle, Meinungsterror, abstrusen Diffamierungen und Unwahrheiten, wo Sachverhalte und Wahrheit keine Rolle spielen. Denn was den Klägern wirklich wichtig ist, ist eine exemplarisch abschreckende Strafe, damit der Angeklagte zermürbt, in den Ruin getrieben und mundtot wird. Der Zeck heiligt die Mittel.

Keine Frage, ich brauche eine unerschrockene, hochkompetente Verteidigung. Meine Gegner kämpfen mit endlosen Mitteln und Juristen, um Wahrheit und Fakten wider besseres Wissen umzudrehen und darum, dass alte Fehlurteile nicht auffliegen.

Seit die Strafanzeige an meinem Hals hängt, lese ich Presseberichte über Strafverfahren und erfahre, dass es eine Anwältin gibt, die kompetent, unerschrocken und geeignet erscheint, mich bei Gericht zu verteidigen. Doch lässt sich diese Frau dazu bewegen mich strafrechtlich zu verteidigen?

Ich habe ein riesen Glück, die Strafverteidigerin erkennt das Dilemma in dem ich stecke und ist bereit meine Verteidigung zu übernehmen. Allerdings macht sie mir klar, dass auch im Hinblick auf die Kosten sie nicht alles prüfen könne. Sie wolle das Ganze juristisch angehen, was unter Umständen bedeute dass geschehenes Unrecht nicht wieder gutgemacht werden kann. Wir sollen ausblenden was vorher war, und uns auf das vorliegende Verfahren konzentrieren, im Grunde genommen wie wenn es das erste Verfahren wäre.

Einfach unglaublich, wie der Gegenannwalt, nach der Anklageschrift der STAin vom 25. Januar 2018, die Strafverfolger mit Eingaben bombardiert.

Am 5. Februar 2018
Ereicht eine 8 seitige Anklageerhebung, mit den rechtskräftigen Gerichtsurteilen von 2004 bis 2014 das Einzelgericht in Meilen mit dem Antrag: Der Verzeigte und Beschuldigte sei zudem wegen Verleumdung zu bestrafen.

Am 21. Februar 2018
Eine weitere Eingabe ergeht an die Staatsanwaltschaft See / Oberland. Dies mit einem 19 seitigen Gesuch um Anordnung einer Friedensbürgschaft, mit einer Sicherheitsleistung von minimal CHF 100'000.- Die Kläger argumentieren mit 13 volluminösen Urkunden.

Am 23. Februar 2018
Dem Einzelgericht Meilen bestätigen die Anzeigeerstatter, dass sie sich als Privatkläger konstituieren, mit Ausnahme der Anzeigeerstatterin Nr. 9, Frau Lotti Grubenmann, die ausdrücklich Anzeigeerstatterin bleibt.

Am 7. Mai 2018
Die Stellungnahme meiner Anwältin zur mehrfachen üblen Nachrede und mehrfachen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung, wird der Einzelrichterin am Bezirksgericht Meilen eingereicht.

Dazu schreibt die Verteidigerin. Es ist nochmals darauf hinzuweisen und zu wiederholen: Nur die in der Anklage (der Staatsanwältin) aufgezählten Vorhalte sind auf ihre Strafbarkeit hin zu prüfen. Nicht zu prüfen ist, was der Beschuldigte in früheren Verfahren gesagt hat oder gesagt haben soll. Für die damaligen Ausführungen wurde der Beschuldigte verurteilt und er kann nicht noch einmal für das Gleiche verurteilt werden.

Für dasselbe Vergehen oder Verbrechen darf man nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden. Dahinter steckt das Verbot der Doppelbestrafung. Doch es zeigt sich, weder der Gegenanwalt noch die Einzelrichterin werden das Verbot beachten.

Was folgt, ist die Verfügung der Einzelrichterin vom 12. Juli 2018. Die Verfahrensleiterin, Frau Bezirksrichterin lic. jur. Ch Tischhauser verfügt: An der Hauptverhandlung erfolgen - ausser der Befragung des Beschuldigten - keine Beweisabnahmen durch das Gericht.

Als rechtlicher Laie muss ich das so auslegen. Die Richterin verweigert der Strafverteidigerin die Beweisführung für meine Unschuld, und trickst damt nicht nur die Verteidigerin, sondern auch meine Verteidigugsrechte aus.

Der Beschuldigte wird von der Richterin aufgefordert innert der Frist von sieben Tagen, das beiliegende Datenerfassungsblatt sowie nachfolgende Unterlagen einzureichen.

Kopien der unterschriebenen Steuererklärungen der beiden letzten Jahre. Lohnausweis sowie Lohnabrechnung der letzten drei Monate, bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Geschäftsabschlüsse der beiden letzten Jahre sowie eine Aufstellung der Privatbezüge im laufenden Jahr. Ausweise über allfällige Einkünfte aus Nebenerwerb, Renten, Unterstützungsleistungen wie IV, AHV, SUVA etc. Ausweise über die Wohnkosten, Mietvertrag, Hypothekarzinsabrechnungen etc.

Am 23. Juli 2018
schreibt der Gegenanwalt ans Einzelgericht in Meilen: Der guten Ordnung halber wird auch festgehalten, dass die Sachdarstellung der Rechtsvertretung des Beschuldigten in ihrer Eingabe vom 7. Mai 2018 bestritten wird. Es werden darin haltlose Vorwürfe bzw. Beschuldigungen gegen meine Mandanten erhoben, die unseres Erachtens aber mit der Anklage gegen den Beschuldigten nichts zu tun haben.

Wie Unrecht damit Dr. jur. Mirco Ros meiner erfahrenen Anwältin tut, zeigt sich darin dass diese seit 1986 selbständig als Rechtsanwältin tätig, und langjährige Lehrbeauftragte für Strafrecht, sowie Mitautorin eines Strafrechtskommentars ist. Dazu kommen zahlreiche Publikationen zum Strafrecht.

Aus der Stellungnahme der Strafverteidigerin vom 7. Mai 2018

Der Beschuldigte und heutige Angeklagte ist der Überzeugung, dass alle Argumente bezüglich Vorgehens der Gemeinderäte Erlenbach und als Gesamtes für den Wahrheits- und Gutglaubensbeweis im Sinne von Art. 173 Ziff. 2 StGB genügen müssen. "Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht schuldig."

Ja was braucht es denn noch? Es sei der Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen.

Wie meine Strafverteidigerin von der Einzelrichterin nach dem Moto "Effizienz vor Rechtsstaatlichkeit" und "Nichthinschauen ist auch eine Amtshandlung" ausgetrickst wurde, und wie am 13. Dezember 2018 die Richterin ihr regelwidrig ergangenes Urteil vom 12. Dezember 2018 begründet, steht im Unterkapitel "Zum Urteil der Lügen"
Zum Urteil der Lügen - Oktober 2018
Seite 35
Seite 35 wird geladen
5.10.  In den Fängen der Justiz – Zum Urteil der Lügen - Oktober 2018.
Am 7. Mai 2018 definiert die erst seit März 2018 verpflichte Anwältin, der Einzelrichterin am Bezirksgericht Meilen, in ihrer Stellungnahme glasklar was Prozessgegenstand ist und was nicht.

Aus der Stellungnahme der kompetenten Strafrechtlerin zitiere ich aus Seite zwei: Gemäss Anklageschrift bildet der Prozessgegenstand das, was in der Anklageschrift der Staatsanwältin aufgeführt wird. Die Anklageschrift hat umfassend die vorgehaltenen Tatbestände zu beschreiben und nur darüber kann das Gericht urteilen bzw. die gerichtliche Würdigung beschränkt sich auf die in der Anklage aufgezählten Vorwürfe.

Auf Seite fünf bis sechs schreibt die Anwältin: Es ist nochmals darauf hinzuweisen und zu wiederholen: Nur die in der Anklageschrift aufgezählten Vorhalte sind auf ihre Strafbarkeit hin zu prüfen. Nicht zu prüfen ist, was der Beschuldigte in früheren Verfahren gesagt oder gesagt haben soll. Für die damaligen Ausführungen wurde der Beschuldigte verurteilt und kann nicht noch einmal für das Gleiche verurteilt werden.

Anmerkung: Dahinter steckt das Verbot der Doppelbestrafung, denn für dasselbe Vergehen oder Verbrechen soll man nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden.

Ein Blick in das Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft vom 9. Januar 2018 zeigt, dass die Staatsanwaltschaft dem Rechtsvertreter der Privatkläger nicht nur alle Vorhaltungen wortwörtlich übernommen hat, sondern dem Beschuldigten gleich pauschal vorwarf, dass seine Mails und Aussagen von Ehrverletzungen "gespickt" seien. Welche "gespickten" Ehrverletzungen strafbar sind und welche nicht, wird von der Staatsanwältin nicht differenziert, bzw. wurde vorher wohl auch nicht untersucht, was an der Unbefangenheit der Staatsanwältin zweifeln lässt.

Somit ist die Strafbarkeit der in der Anklage genannten bzw. zitierten Äusserungen einzeln zu prüfen:
  • Was ist am Wort "Justizopfer" ehrverletzend?
  • Diese als "Unglücksbringer" zu bezeichnen ist mit Sicherheit nicht ehrverletzend.
  • Kommen wir zu den "Machenschaften" Machenschaft erfüllt für sich allein nicht den Tatbestand der Ehrverletzung, egal, wie es der Aussprechende gemeint haben kann.
  • "Zu gross ist die gegenseitige Interessenpflege durch das enge persönliche und politische Beziehungssystem" In diese Satz liegt keine Ehrverletzung. Interessenpflege und Verflechtungen sind in politischen Parteien und Ämtern üblich.
  • Bezüglich der gegenseitigen Unterstützung: Nun, diesezüglich verweise ich auf den Wahrheitsbeweis weiter unten, ebenso bezüglich der "frei erfundenen Drohungen, Nötigungen und fiktiven Straftaten".
  • "Arbeitsbeschaffung für Juristen" ist als solche sicher keine strafbare Ehrverletzung und ich verweise hier ebenfalls auf den Wahrheitsbeweis weiter unten.
  • Wie weit "die zur aufsichts- und  zu strafrechtlichen Konsequenzen" hier als ehrverletzend bezeichnet werden können, ist fraglich, vor allem im Hinblick auf den nachfolgend dargelegten Wahrheitsbeweis.
  • "Aufgaben nicht pflichtig erfüllen" betrifft nicht die persönliche, sondern die berufliche - allenfalls die Ehre als Politiker. Dieser Ausdruck stellt keine Ehrverletzung dar. Und die Probleme des Beschuldigten mit der Gemeindeführung, haben einen politischen Aspekt: Gemeinderäte sind durch ein politisches Wahlverfahren gewählte Beamte und dadurch Vertreter des Staates.
  • "Pflichtverletzung und unrechtes Verhalten mit Arbeitsverweigerung": Also "Pflichtverletzung" entspricht nicht "pflichtig". Das ist kein Angriff auf die persönliche Ehre. Und "unrechtes Verhalten" ist ein viel zu schwacher Ausdruck für eine Ehrverletzung: Er spricht ja nicht von "illegalem" oder "strafbarem" Verhalten. Man darf die Hürde der Strafbarkeit nicht zu tief ansetzen, sonst würden Strafanzeigen wegen übler Nachrede enorm in die Höhe schnellen - und keine Zeitung dürfte mehr gedruckt werden.
  • "Unzutreffende Erklärung" ist keine Ehrverletzung.
  • "Falschaussagen verbergen" Nun der Angeklagte ist kein Jurist und denkt nicht, wie der gegnerische Anwalt sofort an falsches Zeugnis. Falschaussagen an sich heisst - ähnlich wie Machenschaften - etwas Falsches sagen und es ist weniger stark als Lüge. Man muss dem Angeklagten schon übel gesinnt sein, was man bisher oft war, hier eine Ehrverletzung anzunehmen.
  • Und was das "aus dem Wegschaffen des Rechtsgutachtens vom 3. Februar 2012 angeht? Ja, wer ausser dem Angeklagten, dem Gegenanwalt (Anmerkung: und einigen Privatklägern wie Gemeindepräsident Dr. jur. Sascha Patak und Gemeindeschreiber Hans Wyler) wissen hier überhaupt, worum es geht? Was er damit ungeschickt sagen wollte ist, das niemand das Rechtsgutachten (recte: rechtliche Beurteilung von RA Dr. Alois Schuler vom 3. Februar 2012 berücksichtigt hat - und das entspricht, wie unten darzulegen sein wird, der Wahrheit.
  • "Strafbar ... ist das Befolgen vom Gesetz des Schweigens" "krasse Missstände in Behörden". Das "Befolgen des Gesetzes des Schweigens" ist ja gar nicht strafbar.
  • Bleiben noch die "krassen Missstände". Letzteres geht wieder in Richtung der politischen Kritik, somit ist Vorsicht bei der Annahme eine strafbaren Ehrverletzung anzuwenden. Des Weiteren wird auf den Wahrheitsbeweis unten verwiesen.
  • Bleibt noch einmal das "Schaffen von falschen Fakten". Ja, wie kann das die persönliche Ehre der einzelnen Privatkläger verletzen? Falsch ist synonym zu "unrichtig" und nicht einmal zu "unwahr". Und selbst wenn es eine Ehrverletzung "sein könnte", genügt das für die Annahme der Strafbarkeit nicht. Eine Äusserung muss klar den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen - und wenn es nicht klar ist, ist es eben auch keine.
  • "Mit völlig unkorrekten Begründungen und Anschuldigungen geführte Ehrverletzungs- und Persönlichkeitsklagen". Nun diese Klagen haben die Gemeinderäte ja wirklich geführt (siehe unten den noch zu führenden Wahrheitsbeweis) und ob das Wort "unkorrekt" eine strafbare Ehrverletzung darstellt, ist doch zu bezweifeln.
  • Der Hinweis auf die verwendeten Steuergelder für solche Klagen: Das betrifft, wie darzulegen sein wird, nicht nur die Klagen gegen den heutigen Beschuldigten. Ja, wer hat denn die Kosten für solche Klagen bezahlt? Es dürfte für den Erlenbacher Steuerzahler doch interessant sein, zu erfahren, ob die Kosten in Verfahren bezüglich Klagen wegen Verletzung der persönlichen Ehre eines Behördenmitgliedes (sofern dieses tangiert ist) von der Gemeindekasse zu begleichen sind. Ganz besonders gilt das für Fälle, wenn für einfache Ehrverletzungsklagen (wenn überhaupt solche gegeben sind) ein so enormer Aufwand betrieben wird (unter anderem vier Eingaben mit Beilagen, über 100 Seiten).
  • Arglist und Suggestion sind grenzwertig und heikel, wenn man den unten noch darzulegenden Hintergrund für diese Äusserungen nicht vor Augen hat. Dieser zeigt aber auf, dass von einem strafbaren Verhalten nicht gesprochen werden kann.
  • "Das Beeinflussen mit Unwahrheiten" kann als ehrverletzend eingestuft werden, wenn es nicht tatsächlich passiert wäre.
  • Zum letzten Absatz "mutwillige Nichteinhaltung von Vertragsvereinbarungen und Gesetzen, um sich rechtswidrig aus der Haftung etc. zu stehlen". Nun, auch dieser Vorwurf muss im Zusammenhang mit der Vorgeschichte gesehen werden und gehört, wenn überhaupt, mit Sicherheit nicht zu den übelsten Ehrverletzungen.

    Anmerkung: Das Rechtsgutachten vom 3. Februar 2012 kommt zur Folgerung, dass das "mutwillige Nichteinhalten von Vertragsvereinbarungen und Gesetzen, um sich rechtswidrig aus der Haftung etc. zu stehlen" tatsächlich geschehen ist.
Wenn man sich die Mühe nimmt und genau überprüft, was von den Äusserungen des Angeklagten klar strafbar ehrverletzend ist - was bisher eigentlich noch niemand getan hat - kann festgestellt werden, dass nicht gar so viel übrig bleibt.

Es sind die laienhaften, verwirrlichen Äusserungen eines schwer enttäuschten Bürgers, der in seiner von ihm empfundenen Ohnmacht gegenüber Vertretern der staatlichen Macht nicht mehr weiss, was er noch vorkehren und sagen soll, damit man ihn endlich anhört und glaubt, dass ihm Unrecht geschehen ist.

Führt der gegnerische Rechtsanwalt ferner aus, mehrere in diesem Verfahren angezeigte Äusserungen seien durch das Bundesgericht als ehrverletzend qualifiziert worden.

Halt: Das Bundesgericht hat diesen vorliegenden Fall noch nicht entschieden, auch das Bezirksgericht noch nicht. Es geht nicht an, die Ausführungen in vorhergehenden Verfahren - wie schon mehrmals erwähnt - dem heutigen Verfahren zu Grunde zu legen.

Dass der Beschuldigte sich in einem schweren Spannungsverhältnis zum Gemeinderat befindet steht ausser Frage. Nicht klar aber ist, und das geht auch aus den Vorverfahren nicht hervor, warum er tut, was er tut.

Hauptverhandlung betreffend mehrfache üble Nachrede sowie mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Geschäfts-Nr.: GG180002-G Bezirksgericht Meilen.

Um 08:10 Uhr, am 30. Oktober 2018 betrete ich mit meiner Anwältin das Bezirksgerichtsgebäude in Meilen. Die Frau am Empfang überprüft meine Identität, worauf uns die Dame mit dem nur durch das Gerichtspersonal bedienbaren Personenlift ins zweite Stockwerk hochfährt.

Am Ende des Korridors, im Warteraum sitzt ein Mann der sein Mobiltelefon mit einem Computer synchronisiert. Will er die Gerichtsverhandlung aufzeichnen? Zudem hat er einen weiteren aufgeklappten Rechner dabei.

Meine Anwältin und ich grüssen und setzen uns in den Warteraum. Ein zweiter Mann grüsst und setzt sich vis-à-vis von uns und beginnt die Zürichsee-Zeitung zu lesen. Kurz darauf setzt sich ein dritter Mann neben meine Anwältin in den zimmergrossen, zum Treppenhaus hin offenen Warteraum.

Vom Treppantrakt steigt der Gegenanwalt, pikfein im schwarzen Anzug mit Kravatte, hinauf in den Korridor und bleibt ohne zu grüssen vor dem Warteraum stehen. Zwei weitere Personen gesellen sich kurz darauf zum Gegenanwalt, auch die ohne zu grüssen, obwohl wir uns kennen. Es sind zwei Privatkläger, Gemeindepräsident Sascha Patak, von Beruf Rechtsanwalt und Hans Wyler, seit drei Jahrzehnten Gemeindeschreiber in Erlenbach.

Die restlichen sechs Privatkläger lassen sich nicht blicken, das Erscheinen bei Gericht ist ihnen freigestellt. Zudem fehlt die Staatsanwältin Sandra Bienz, obwohl sie die unlautere Anklage für das Bezirksgericht verfasst hat.

Meine Verteidigerin erklärt, dass der Mann mit dem Laptop  ein Reporter vom Tagesanzeiger und der Zeitungsleser von der Zürichsee-Zeitung sei. Der neben ihr sitzende Mann sei Anwalt und interessiere sich vor allem für die, von den Klägern verlangte Friedensbürgschaft.

Mir bleibt Zeit, das grosse farbige Glasgemälde im Treppenhaus zu betrachten. Friedenstaube, Justitia mit verbundenden Augen, in der Hand Schwert und Waage. Wahrlich ein beeindruckende Figur, die den Mythos verkündet, dass die Justiz gerechte Urteile spreche.

Aus dem Gerichtsaal kommt eine junge Frau und bittet die Gerichtsreporter in den Saal, später begleitet sie den Zuschauer in den Verhandlungsraum, darauf den Gegenanwalt mit den zwei Privatklägern und am Schluss meine Anwältin und mich.

Der grosse, fensterlose Gerichtsraum ist karg, aber mit bequemen Stühlen möbliert. Oben sitzt die jugendlich wirkende Einzelrichterin und bittet mich, ihr gegenüber Platz zu nehmen. Eine Reihe unterhalb und etwas tiefer sitzen die Gerichtsschreiberin und ein Mann, der anscheinend für die Gesprächsaufzeichnung zuständig ist. Alle Gerichtspersonen sitzen vor grossformatigen Computerbildschirmen.

Vor meinem Stuhl ein langes Ablage- und Schreibpult, das sich geschlossen über die lange Sitzreihe bis zu den Gerichtsreportern zieht. Rechts neben mir meine Strafverteidigerin, an meiner linken Seite zwei Stühle die unbesetzt bleiben, dann Rechtsanwalt Dr. jur. Mico Ros, der Gegenanwalt. Neben dem Gegenanwalt sitzen Sascha Patak und Hans Wyler, zwei leere Stühle weiter sitzen die Gerichtsreporter. Eine Reihe hinter uns ist der Zuschauer.

Um 08:35 Uhr eröffnet die Einzelrichterin die Verhandlung und verweist in einer kurzen Einleitung auf meine Rechte und darauf dass die Verhandlung aufgezeichnet werde.

Die Vorsitzende fängt an Fragen an mich zu richten, sogleich erkläre ich der Einzelrichterin dass ich keinerlei Fragen zu den Tatvorwürfen beantworten werde, sondern dies meiner Anwältin überlasse. Ich sei bei dieser Verhandlung zu emotionell, jedoch möchte ich ein kurzes Schlusswort halten.

Die Einzelrichterin, Frau lic. jur. Ch. Tischhauser kann es nicht lassen und bedrängt mich mit Fragen, unwirsch entgegne ich auf ihre (Fang) Frage, wie ich mich in Zukunft gegenüber den Anklägern verhalten werde, "Ich kann weder Kaffesatz lesen noch in die Zukunft blicken". Sogleich merke ich, diese Antwort ist ein gefundenes Fressen für den Gegenanwalt und lasse weitere Fragen der Strafrichterin unbeantwortet.

Der Gegenanwalt beginnt mit seinem Plädoyer und frägt die Richterin, ob er dazu sitzen dürfe. Die Richterin erlaubt das Sitzen.

Rechtsanwalt Dr. Mirco Ros, der Anwalt der Gemeinde Erlenbach (bezahlt doch diese die Strafklage der Privatkläger) nimmt in seinem Plädoyer überraschend keinen Bezug auf die 50 seitige Stellungnahme meiner Anwältin.

Meine Verteidigerin hat die Anklage der Staatsanwältin vom 15. Januar 2018 vollständig zerzaust und auch die Klageschrift der Privatkläger vom 14. März 2017, zusammen mit den weiteren Anträgen der Privatkläger vom 5. und 21. Februar und vom 5. März 2018 aus strafrechtlicher Sicht analysiert, auseinandergenommen und mit Gesetzesartikeln und Fakten dargelegt, dass mein Verhalten und meine Äusserungen weder Ehrverletzung noch üble Nachrede seien und deshalb sei der Beklagte in allen Punkten freizusprechen.

Anmerkung: Durch das unterlassen, auf die 50 Seiten umfassende Antwort der Strafverteidigerin zu antworten, würgt der Gegenanwalt die für ihn nicht zu widerlegenden Argumente der Verteidigung ab. Dies damit keine juristische Auseinandersetzung stattfinde, die das Divergieren der Standpunkte zu Gunsten des Angeschuldigten geklärt und die tatsächlichen Sachverhalte öffentlich gemacht hätten.

Einfach die Behauptung der Ehrverletzung in den Raum stellen, ohne dass man einer Verteidigerin die reale Möglichkeit gibt den Angeklagten zu verteidigen, ist ein grober Verstoss gegen das Verfahrensgrundrecht.

Denn für Richter ist die Suche nach der materiellen Wahrheit eine wichtige Aufgabe. Also der Einbezug entlastender Fakten, der Maxime der Unschuldsvermutung folgend. Auch die Strafprozessordnung sieht vor, dass bei Gericht nicht nur belastende, sondern auch entlastende Beweise gewürdigt werden.

Der Promianwalt der Privatkläger, bis vor kurzem noch Präsident der Europäischen Anwaltskammer, präsidierte dort über 700'000 Anwältinnen und Anwälte.

Nun rechtfertigt sich dieser eineinhalb Stunden lang, in theatralischer Weise für seine kiloschwere, gut fünf Zentimeter hohe Strafanzeige vom 14. März 2017 und seine drei weitern, im Jahr 2018 eingereichten Eingaben und Anträge an die Staatsanwaltschaft sowie ans Strafgericht.

Retorisch brillant, ergreifend und sprachgewannt, greift der Gegenanwalt immer wieder in die juristische Trickkiste, dreht Fakten um oder schweigt sie tot, um tränenrührend Stimmung gegen den Beklagten und irrationale Ängste vor diesem zu schüren.

Subtil dreht der Promi im Gehirn der Zuhörer einen Schalter, damit bei den Anwesenden kein Zweifel aufkommt, dass die Wahrheit nur in seiner Darstellung liegt, und deshalb die Eingabe der Verteidigung vom 7. Mai 2018, nicht zu prüfen sei.

Anmerkung: Das Plädoyer eines Anwalts, als Anleitung: So bastle ich mir einen Straftäter.

Wer hat Recht und wer verletzt Recht? Die Antwort gibt das Rechtsgutachten über das Wirken der Politischen Gemeinde und ihrer Organe bei der Umsetzung des Vertrages "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg" vom 3. Februar 2012 von Baurechtsanwalt Dr. jur. A. Schuler. Zudem das Schreiben vom selben Anwalt, vom 9. Mai 2012 in dem steht: Unter unwahren Angaben - als Vertreter der Gemeinde - erwirkten die Kläger die Zustimmung der Finanzdirektion. Die Kläger klagen nicht als Vertreter der Politischen Gemeinde, sondern als Privatperson. Weder besteht eine direkte noch eine indirekte Stellvertretung. Insofern ist der Entbindungsentscheid der Finanzdirektion fehlerhaft.

Gerichtreporter (pai), publiziert den Gerichtsfall am 31. Oktober 2018 in der Zürichsee-Zeitung.

In grossen Lettern und in Fettdruck schreibt der Reporter auf der Frontseite: "Newsletter missbraucht"

"Er (der Angeklagte) bezichtigt den Gemeinderat der Irreführung und der Kungelei. Die Behörden wollen sich die ständigen Mails und Schreiben nicht mehr gefallen lassen. Zuletzt hat der Beschuldigte den Newsletter der Gemeinde gekappert und auf diesem Weg über 350 Adressaten mit seinen Vorwürfen erreicht.

Der Beschuldigte selber fühlt sich ohnmächtig und rechtlos, wie er an der Verhandlung sagte. Schon seit 20 Jahren liefert er sich einen Kleinkrieg mit den Erlenbacher Behörden. Jetzt fordert deren Anwalt drastische Mittel, um den 78-Jährigen vom weiteren Verbreiten der Vorwürfe abzuhalten.

Auf Seite drei schreibt der Reporter, in Fettdruck und hohen Lettern weiter: "Seit 20 Jahren streitet ein Erlenbacher mit seiner Gemeinde."

Ein 78-Jähriger wehrt sich, weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Er bezichtigt die Erlenbacher Behörden der Falschaussage und Pflichtverletzung. 352 Leute erfahren das, weil er seine Vorwürfe an alle Adressaten des Gemeinde-Newsletters schickt. Darin war von einem "Justizopfer der Gemeindeführung" die Rede.

Den Politikern, Behörden und der Justiz wurde vorgeworfen sich gegenseitig zu decken. Dem "Justizopfer" werde frei erfundene Drohung und Nötigung angelastet. Als Landeigentümer fühlte er sich bei einer Landumlegung durch die Gemeinde schlecht behandelt.

Schon einmal landete der Mann vor Gericht. 2012 wurde er in Meilen verurteilt weil er Behörden üble Machenschaften vorgeworfen hatte. 2014 verbot ihm das Zürcher Obergericht, den Erlenbacher Behörden vorzuwerfen, sie würden lügen, irreführen und nötigen.

Bei der Staatsanwaltschaft hat er verschiedene Aussagen getätigt, die ihm vom Anwalt der Privatkläger nun vorgeworfen werden. Der Anwalt verlangt gar, dass eine Friedensbürgschaft ausgesprochen wird. Darin soll sich der Beschuldigte bereit erklären, seine Drohungen nicht umzusetzen.

Sollte er dagegen verstossen, würde ein Betrag von mindestens 100'000.- Franken eingezogen. Die Strafanzeige der Kläger soll bereits Fr. 47'000.- gekostet haben.

Die Verteidigerin wirbt um Verständnis. Der Angeklagte sei ruhiger geworden. Die Wortwahl in den Mails sei weniger drastisch als früher. Zwar sei nicht nett was er schreibe, aber strafrechtlich auch nicht relevant. Sie fordert einen Freispruch in allen Punkten. Die Friedensbürgschaft hält sie für übertrieben. Die Drohungen habe es so nicht gegeben.

Als Privatkläger äussert sich völlig überraschend, der Erlenbacher Gemeindepräsident, Sascha Patak.

Als versierter Jurist und Dozent berichtet der Kahlköpfige, seit 2010 im Gemeinderat, pickfein im dunklen Zwirn mit Erlenbacher Hemd, Erlenbacher Kravatte und dem Erlenbacher Wappen am Revers,  mit halbwahrheiten und umdrehung der Fakten dem Gericht:

Er habe breite Schultern, doch was der Beschuldigte betreibe, sprenge den Rahmen. Schon bevor ich ihn gekannt habe, hat er mich beleidigt, beschreibt der Gemeindepräsident, wie er auf den Beschuldigten aufmerksam geworden ist.

Der Beschuldigte sei seither nicht ruhiger geworden. Er habe vor Gemeindeversammlungen Flugblätter verteilt. Briefkästen gefüllt, über 1000 Erlenbacher und 50 Politiker und Behördenmitglieder aus der Region mit seinen Vorwürfen konfrontiert. Das Thema sei präsent im Dorf. Wir bitten ihn einfach aufzuhören, so Patak.

Der Auftritt am Gericht sei für ihn einer der schmerzhaftesten. Aber es sei der einzige Weg, wie der Gemeinderat sich wehren könne. Er müsse doch seine Mitarbeitenden schützen. Käme es in solchen Fällen zur Eskalation hiesse es darnach, der Mann sei den Behörden bekannt gewesen.

Selbstredend drehen solche Aussagen eines Gemeindepräsidenten, bei den Zuhörern einen fatalen Schalter, damit kein Zweifel aufkommt, dass die Wahrheit ganz wo anders, und nicht in den Worten des Gemeindepräsidenten und Privatklägers Sascha Patak liegt.

Anmerkung: Indem Sasch Patak wie ein böser Hund an der Kette, durch Halbwahrheiten, Weglassung und Verdrehung der Sachverhalte, sich gegen die Wahrheit alter Verschuldungen und die daraus entstanden Altlasten wehrt, manipuliert der Gemeindepräsident Justiz und Medien.

Sein "spontaner" Auftritt dient der Vernichtung des Angeklagten, durch Abwertung und Erniedrigung. Kein Zweifel, Jurist Patak weiss, ein Exekutivmitglied hat kein Recht Unwahrheiten zu behaupten, und dennoch tut er es in haasträubender weise.

Der Gemeindepräsident weiss auch, die Leute erzählen einfach nach, was sie gelesen oder gehört haben. All diese Rellstab Geschichten. Eine psychologische Waffe, um Menschen emotional handeln zu lassen, damit integre Menschen, auf der Prestigebühne einer Strafverfolgung, in Printmedien weiträumig, als Verleumder, Wutbürger und Gefährder dargestellt werden.

Durch seinen "Auftritt" bei Gericht hat Patak an Prestige gewonnen, Gesicht gewahrt und seine Macht gesichert und dies deshalb, weil Gemeindepräsident und Rechtsanwalt Dr. Sascha Patak bei seinem Auftritt beispiellos gegen Gesetze, Regeln, Wahrheit, Ethik und Moral verstossen hat.

Leider kannte meine Anwältin die Vergangenheit von Sascha Patak in der Bau- und Planungskommission nicht. Nur so blieben die unsachlichen, polemischen Ausführungen des Gemeindepräsidenten ohne Widerrede.

Auch in mir riefen die irreführenden Darstellungen einen lähmenden Schock sowie eine dumpfe Wut hervor, so dass ich ebenfalls nicht spontan, in angemessener Weise reagieren konnte.

Wer wehn, noch vor unserem Kennenlernen in ehrverletzender Weise beleidigt hat, lasse ich mit Bezug auf das inkriminierende, von den Privatklägern Sascha Patak und Sandro Ciaccia unterzeichnete Protokoll, der Bau- und Planungskommission vom 29. August 2006 der Leserin überlassen.

Als Angeklagter darf ich das Schlusswort halten und sage.

Wie kann ich jemandem erklären der nicht erlebt hat, was ich erlebt habe, wie man sich fühlt, wenn man von der Obrigkeit nicht nur nicht ernst genommen, sondern immer wieder provoziert und schikaniert wird. Das Schlimmste jedoch ist, dass diverse Gemeinderäte über diesen Fall im Dorf gesprochen haben. In zwei Fällen beweisbar. Sie haben nicht nur darüber gesprochen, ich wurde von ihnen als gewaltbereiter Krimineller hingestellt.

So können Sie schon sagen, das sei alles schon lange her. Für mich ist es das nicht. Ich erlebe noch immer Reaktionen: Die Leute schauen weg, wenn sie mich sehen, wechseln die Strassenseite oder tuscheln hinter mir her. Es fallen Sätze auch an meinen Zwillingsbruder wie: "dänn hau doch ab, wenn es dir in Erlenbach nicht gefällt." Es geht nie vorbei und immer wieder kocht die Wut hoch, sie findet keine Zeit sich zu legen.

Ohnmacht der Obrigkeit gegenüber ist die schlimmste Ohnmacht die es gibt. Beamte sind immer stärker und selbst fühlt man sich irgendwann nicht nur chancenlos, sondern auch rechtlos. Es plagt mich, lässt mich nicht los und vor allem plagt es auch meine Familie.

So stehe ich einmal mehr vor Gericht. Ich und nicht sie, die die Probleme vor Jahren geschaffen haben. Wenn Sie mich verurteilen, mich mit einer enormen Geldstrafe und einer noch höheren Friedensbürgschaftsstrafe belegen, dann setzen Sie Unrecht auf Unrecht und Unrecht auf Unglück.

Kurz nach 12 Uhr schliesst die Einzelrichterin die Verhandlung und gibt bekannt, das Urteil werde zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet.

Mir ahnt, der Gegenanwalt, der Gemeindepräsident und deren zahlreiche Mitstreiter aus Gemeinderat und Verwaltung sind bei der Einzelrichterin schützenswerte Personen.

Wie werden die Anträge meiner Verteidigerin beachtet, wenn die Richterin merkbar zeigt, dass die Wahrheitsuche nicht ihr Ziel ist?

Was braucht die Richterin da noch Wahrheitsbeweise und Sachverhalte für den Rechtsfrieden und ein gerechtes Urteil, wenn sie die Anklage der Staatsanwaltschaft strafrechtlich vollziehen und die Anträge, Argumente und Wahrheitsbeweise  der Verteidigerin damit vom Tisch wischen kann?

Zu den Anträgen meiner Anwältin:
  • Es sei der Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen.
  • Der Beschuldigte sei hinsichtlich des Tatvorwurfs der mehrfachen üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 StGB freizusprechen.
  • Es seien die Anträge der Anzeigeerstatter, betreffend Verleumdung gemäss Art. 174 Ziff. 2 bzw. Art. 174 Ziff. 1 StGB freizusprechen.
  • Der Beschuldigte sei vom Vorwurf des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung freizusprechen.
  • Der Eventualantrag sei abzuweisen und das Verfahren nicht an die Staatsanwaltschaft, zur Ergänzung im Sinne der Ausführungen der Anzeigeerstatter zurückzuweisen.
  • Es sei dem Beschuldigten eine angemessene Genugtuung zuzusprechen unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Anzeigeerstatter und der Gemeinde Erlenbach.
Anmerkung: Die Wiederwahl einer Richterin hängt nicht vom Bürger, sondern von Lokalpolitikern wie vom FDP Politiker und Juristen Sascha Patak ab, denn Schweizer Richter kann fast nur werden oder bleiben wer sich zu einer politischen Partei bekennt. Schweizer Richter bezahlen der Partei, die sie vorschlägt jedes Jahr eine Parteisteuer von einigen 1'000.- bis einige 10'000.- Franken.

Richter sollen also parteiisch und abhängig sein, dies obwohl für jeden Angeklagten gilt, gleiche Anhörungsrechte zu haben. Wird das Recht auf Anhörung unterbunden so verkommen Urteile zu Wundertüten. Dies weil das Recht, Recht zu haben und zu bekommen, bei Gericht nicht für alle Menschen gleichermassen gilt.

Gefördert wird dies noch dadurch, dass rechtskräftige Urteile in der Schweiz prinzipiell nie mehr darauf geprüft werden, ob die belastenden und die entlastenden Hinweise gleichermassen berücksichtigt wurden.

Befürchten denn National- und Ständeräte, dass unsere Justiz zusammenbricht wenn man zweifelhafte Urteile nachprüft?

Die Zahl der Justizopfer, die es in der Schweiz gibt, dürfte höher als in anderen "demokratischen Staaten" sein. Denn dort werden "auch rechtskräftige Urteile" nochmals überprüft, wenn berechtigter Anlass dazu besteht. Seriöses richterliches Bemühen zur Wahrheitsfindung, würde die Justiz enorm entlasten, weil mit gerechten Urteilen der Rechtsfriede, ab dem erstem Urteil hergestellt wird.

Was Sascha Patak als Gemeindepräsident, in seinem "spontanen Plädoyer" am 30. Oktober 2018 dem Gericht verschwieg: von 2006 bis 2010 war Sascha Patak ein vom Volk gewähltes Mitglied der Bau- und Planungskommisson.

In der Kommission übernahm Dr. jur. Sascha Patak, zumindest an der Sitzung vom 29. August 2006 die Protokollformulierung. In diesem Protokoll unterstellt mir die Bau- und Planungskommission Erlenbach Drohung und Straftaten, anstelle meine Briefe vom 2. und 21. August 2006 "wer haftet" zu beantworten. Dazu fabuliert Sascha Patak nach herzeslust, wahres und falsches zusammen mischend wie zum Beispiel:

Im Ausstandgesuch eine Strafklage gegen den Gesuchsteller durch den Gesamtgemeinderat der letzten Amtsperiode sowie einzelner Kadermitarbeiter der Gemeindeverwaltung wegen Drohung und weiterer Tatbestände als persönliche "Feindschaft" - damit rechtlich als Befangenheit - interpretiert wird; die Übergabe von möglicherweise inkriminierenden Dokumenten nicht als Animosität gegenüber dem Gesuchsteller sondern als objektive Schutzmassnahme und Sicherstellung der rechtstaatlichen Integrität der Behörde anzusehen ist; der Gesamtgemeinderat der letzten Amtsperiode damit die Verfolgung der rechtsstaatlichen Hoheitsgewalt sowie der privaten Sicherheit seiner Gemeinderäte und Chefbeamten durchzusetzen beabsichtigt: die Unvoreingenommenheit der in Frage stehenden Gemeinderäte bezüglich Bauprojekt damit objektiv gegeben ist und eine Befangenheit einzelner Kommissionsmitglieder nicht besteht.

Wer haftet? Die Fragen in den Schreiben vom 2. und 21. August 2006 lauten:

Landverlust von 68 m2 in Kat. Nr. 5700 Wer haftet?
Widerrechtliche Aufschüttung mit Bauschutt auf Kat. Nr. 5700 Wer haftet?
Widerrechtliche Nötigung zur Zahlung der Gasleitung in der Lerchenhalde. Wer haftet?
Hangsicherung entlang der Lerchenhalde. Wer haftet?
Hat die EWE AG oder der Grundeigentümer die Werkleitungen bezahlt, die bis 1.5 Meter hinter das Trottoir geführt sind?
Quellenrecht in Kat. Nr. 5700 nicht gelöscht. Wer haftet?
Wer haftet für rund Fr. 400'000.- verursacht durch den Ausschluss meiner Mitsprache Rechte, bei der Abnahme der Quartierplan Abrechnung?
Wer haftet für rund Fr. 1'000'000.- Schaden aus dem erzwungenen Abbruch "WohnPark VISIO" kurz vor Baubeginn?
Auch fehlt mir seit Jahren die Nennung der Gründe, weshalb weder Rechtsgutachten noch Vertragsklauseln gezeigt werden, welche die Abnahme der Schlussrechnung, sowie den Ausschluss meiner Rechte im Landumlegungs- und Erschliessungsverfahren Lerchenberg gestatten.

Die Wahrheit über die, im Protokoll der Baubehörde erwähnte Strafklagevon 2004 ist folgende:

Nur aus Angst vor Strafe wurde die Strafklage von 2004, wegen unbestreitbarer Falschanschuldigung, von den damaligen Chefangestellten und Gemeinderäten zurückgezogen. Im Protokoll der Bau- und Planungskommission zeigt sich, dass ich Sascha Patak damals weder kannte noch beschimpfte und auch nicht als Privatperson beleidigt oder angesprochen habe. Nur in seiner amtlichen Funktion als Protokollverantwortlicher und Protokollunterzeichner, habe ich die unkorrekten und ehrverletzenden Aussagen der Bau- und Planungkommission von 2006 sachlich kritisiert. Was soll da ehrverletzend sein?

Das mündliche Urteil zur Klage vom 14. März 2017 wurde am 13. Dezember 2018, am Bezirksgericht Meilen verkündet. Die Steitparteien konnten nur zuhören, sie durften kein Wort zur Richterin sagen. Am Schluss erhielten die Parteien eine kurze, schriftliche Urteilsdarlegung, mit Datum 12. Dezember 2018

Der Gerichtsreporter schreib in der Zürichsee-Zeitung am 14. Dezember, auf der Frontseite und wieder in grossen schwarzen Lettern: Gemeinderat verunglimpft. Der Mann hat Erlenbacher Gemeinderäte und Angestellte unter anderem der Falschaussage bezichtigt. Die Richterin zweifelt, dass er mit seinen Vorwürfen aufhört.

Und weiter auf Zeitungsseite drei: Erlenbacher "Wutbürger" verurteilt. Weil er wiederholt Erlenbacher Gemeindeangestellte und Politiker verunglimpft hat, soll ein 78- Jähriger eine Strafe von 30'000.- Franken bezahlen. Zumindest wenn das Urteil rechtskräftig wird. Nach der Urteilsverkündung will die Richterin noch etwas loswerden. Es gehe nicht, dass er weiter Gemeinderäte und Angestellte der Gemeinde Erlenbach verunglimpfe. Einige wie der Gemeindepräsident Sascha Patak (FDP) hätten gar nichts mit dem Grund zu tun, warum er eine solche Wut auf die Gemeinde habe.

Da irrt die Richterin wenn sie sagt, einige wie Gemeindepräsident Sascha Patak hätten gar nichts mit dem Grund zu tun, warum ich eine unheimliche Wut auf die Gemeinde habe. Die Einzelrichterin hat für ihre Worte eine Unzahl von Hinweisen, für arglistige, einfach zu erkennende Irreführung missachtet.

Strafverfolger wissen, dass Arglist die Voraussetzung für eine Strafe wegen Betrugs ist. Dieses Wissen darf eine Richterin bei ihrer Suche nach einem gerechten Urteil keinesfalls lähmen.

Durch das materielle Nichtprüfen meiner Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise, für meine Aussagen, steht aktenkundig fest, die Strafrichterin hat das Urteil nach Belieben zu Gunsten der Privatkläger gedreht. Das zeigt sich auch darin, dass die Einzelrichterin nicht prüfen wollte, was der Unterschied zwischen Sein und Schein ist. So kippte sie das Urteil zum Urteil der Lügen, um die Privatkläger und deren Anwalt vor Strafe zu schützen.

Weshalb soll gegen ein objektiv falsches und materiell und formell das massgebliche Recht missachtendes Justizurteil nicht Berufung eingereicht werden?

Doch da gibt es einen Haken, wird das Obergericht analog der Einzelrichterin, Behördenmitglieder und Beamte vor Strafverfolgung schützen? Trotz solchen Bedenken will ich Berufung gegen das Urteil einlegen, weil ein rechtstreuer Bürger keine andere Wahl als die Berufung hat, um ein Fehlurteil zu korrigieren, um damit seine Ehre und seine finanzielle Unabhängigkeit zu retten.

Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 7. März 2019 versandt und beschreibt das Urteil, betreffend mehrfache üble Nachrede, sowie mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, aus der Sicht der irregeführten Einzelrichterin.

Was im Urteil klar in Erscheinung trat, ist das "trixen der Einzelrichterin" für ihre  Urteilssprechung. Dies durch das grossmehrheitlich unbeachtet lassen der Stellungnahme  der Strafverteidigerin vom 7. Mai 2018 und deren Plädoyer vom 30. Oktober 2018. Ich nenne dies "Effizienz vor Rechtsstaatlichkeit" Das führte zu abstrusen Darlegungen und veranlasste die Einzelrichterin, zur Sprechung einer exorbitant hohen Strafe.

Im rechtswidrig ergangenen Urteil befindet die Einzelrichterin.

Die Kosten der Untersuchung und des gerichtlichen Verfahrens sind ausgangsgemäss dem Beschuldigten aufzuerlegen. Soweit er mit seinen Anträgen obsiegt, sind ihm die Verfahrenskosten ebenfalls aufzuerlegen, weil die zur Last gelegten Handlungen in einem engen und direkten Zusammenhang stehen sowie alle Untersuchungshandlungen hinsichtlich des Anklagepunktes notwendig waren. Auch in Bezug auf die beantragte, aber nicht angeordnete Friedensbürgschaft sind die Verfahrenskosten dem Beschuldigten aufzuerlegen.

Das Einzelgericht erkennt und verfügt:
  1. Der Beschuldigte Hans Rudolf Rellstab ist schuldig der mehrfachen üblen Nachrede sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen.

  2. Der Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 120 Tagesansätzen zu Fr. 250 sowie mit einer Busse von Fr. 2'000

  3. Der Vollzug der Geldstrafe wird nicht aufgeschoben. Die Busse ist zu bezahlen.

  4. Bezahlt der Beschuldigte die Busse schuldhaft nicht, so tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen. (Bei Vermögen erfolgt die Pfändung)

  5. Mit Bezug auf den Vorwurf der Drohung wird auf den Antrag auf Anordnung einer Friedensbürgschaft nicht eingetreten.

  6. Mit Bezug auf den Vorwurf der üblen Nachrede wird der Antrag auf Anordnung einer Friedensbürgschaft abgewiesen.

  7. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf: Fr. 2'500 die weiteren Kosten betragen Fr. 1'400 Gebühr für das Vorverfahren.

  8. Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.

  9. Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Privatklägern eine bis acht, für die Kosten ihrer Vertretung eine Prozessentschädigung von Fr. 15'534 zu bezahlen.
Das Urteil verkommt auch zur Heiratsstrafe, weil das Vermögen und die Altersvorsorge von Mann und Frau in der Steuererklärung zusammengerechnet wird, erhöt sich das Strafmass erheblich. Vor einer Heiratsstrafe können sich Verheiratete nur durch frühzeitige Scheidung schützen.

Festzuhalten ist:
Das Urteil fällt gemischt aus. Beide Friedensbürgschaften, wegen Drohung und wegen Ehrverletzung werden abgewiesen. In der mündlichen Begründung führt die Richterin aus:

Der Beschuldigte habe nicht wider besseres Wissen und nicht in der Absicht, den Klägern übles vorzuwerfen gehandelt. Das ist ein Tritt ans Schienbein der Privatkläger. Auch die Forderung der Gegenpartei zur Prozessentschädigung, wie sie aus dem Urteil hervorgeht, von sage und schreibe Fr. 95'851 Die Richterin reduziert den unverschämten Antrag einer Ohrfeige gleich, auf Fr. 15'531 inklusive Mehrwertsteuer.

Die Differenz von Fr. 80'000 zu deren Zahlung sich die Gemeinde wohl vorab verpflichtet hatte, wird die Gemeinde Erlenbach aus der Gemeindekasse zahlen müssen. Dies zeigt, dass die Privatkläger als Vertreter des Staats gehandelt haben.

Erheblich Federn lassen musste auch die Staatsanwaltschaft. Die von der Staatsanwältin beantragte Geldstrafe von Fr. 48'000 reduzierte die Richterin auf Fr. 30'000 und die von der STAin geforderte Busse von Fr. 8'000 auf Fr. 2'000

Das Wiedergeben warum ich Anschuldigungen gegen Vertreter der Gemeinde Erlenbach erhob, erübrigt sich, denn nicht einmal die Richterin hat die Stellungnahme und das Plädoyer meiner Strafverteidigerin, die handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt der Staatsanwältin oder das rechtliche Gutachten von Baurechtsanwalt Dr. jur. Alois Schuler merklich interessiert.

Genauso übergangen wurde Art. 173 Ziff. 2 im Strafgesetzbuch, also meine Zulassung zur Beweisführung wo steht: "Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar". Wer kann ein mit Lug und Trug erwirktes Urteil nicht Urteil der Lügen nennen?

Nach der mündlichen Urteilseröffnung war klar, ich muss gegen das Urteil Berufung einlegen. Es darf doch nicht sein, wer Fehlverhalten in einer Behörde aufdeckt der wird bestraft. Die Berichterstattung über behördliches Verhalten ist von öffentlichem Interesse und darf nicht, ohne die Fakten beider Seiten anständig, materiell und unvoreingenommen geprüft zu haben, behindert werden.

Ein gewaltiger Schock für einen Normalbürger, der nochmals erkennen muss, dass unser Rechtssystem rechtliche und moralische Vorgaben vernachlässigt, wenn Behördenmitglieder, Beamte und Politiker in einen Prozess involviert sind.

Dies insbesonders, wenn Menschen denen man es kaum zutraut, das Handwerk der Lüge, der Einschüchterung, der Nötigung des Rechtsmissbrauchs sowie der Falschanschuldigung, trickreich betreiben.

Angesichts des hier Dargelegten ergibt sich, dass ich, wegen der Wahrnehmung meines Rechts auf freie und friedliche Meinungsäusserung mehrfach abstrafend verurteilt wurde.

Dies nur weil mir das Recht auf Einlegung eines Rechtsmittel, wie zum Beispiel die materielle Prüfung meiner Gutglaubens- und Wahrheitsbweise für meine Äusserungen, in den straf- und zivilrechtlichen Verfahren unrechtmässig verweigert wurde.

Ganz anders die Gegenseite, welche die Tatsachen nach Gutdünken verdreht darstellt. Diese erhalten von den Strafverfolgern uneingeschränkten Glauben. Verheerend für das Urteil, dass die Strafverfolger ihren Irrglauben, trotz den zuwiderlaufenden Angaben zwischen Kläger und Angeklagtem, die Beweise des Angeklagten nie materiell prüften.

Doch was sagt die Volksmeinung zu solchen Urteilen? Diese lautet seit je und eh: "Die Justiz dient dem Recht und sonst niemandem." Daher schweige wenn du bei Gericht ein falsches Urteil kassierst. Die Obsiegenden, die Richter und deren Freunde werden alles daran setzen, dass du das Recht auf freie Meinungsäusserung Zeit deines Lebens verwirkt hast.

Und was sagt das Gesetz zur Staatshaftung bei Prozessbetrug und willkürlichen Urteilen? Nun ich kenne es nicht, doch mir ahnt: Eine Verletzung für Staatshaftung ist, wenn ein Beamter oder eine Beamtin, egal ob in einer Gemeinde oder in einem Bundesamt einem Dritten widerrechtlich grossen Schaden zufügt. Dazu muss die Verletzung einer wesentlichen Amtspflicht vorliegen, also eine unentschuldbare Fehlleistung.

Was sagt die Leserin bei dem gegen mich gesprochenen Urteil, ist da eine Privatkläger- Gemeinde- oder Staatshaftung gegeben?

Unwiderlegbar ist, dass durch strafbare Handlung auf das Ergebnis des Verfahrens eingewirkt wurde. Nicht nur die Klägerschaft, sondern auch die untersuchende Staatsanwältin, hat sich der falschen Anschuldigung und dem Verbergen von Urkunden mit Lug und Trug, und damit des Prozessbetruges schuldig gemacht!

Anmerkung Prozessbetrug: Das mit dem nie geprüften rechtlichen Gutachten vom 3. Februar 2012 hatten wir. Ebenfalls die "verloren" gegangenen handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt der Staatsanwältin vom 9. Januar 2018 und die "verlorenen" Beweisakten die anlässlich der Befragung der Kantonspolizei zu Handen der Staatsanwältin übergeben wurden. Auch dass die 50 Seiten fassende Klageantwort der Verteidigung, von den Klägern und ihrem Promianwalt mit keinem Wort, gerade so, als wäre keine Stellungnahme von der Strafverteidigung vorhanden. Erstaunlicherweise rügte dies die Einzelrichterin nicht.

Was bisher zu wenig in Erscheinung trat, das ist der Fall M.P. dessen Geschichte ich am 6. Februar 2012 als Gesamtdoku dem Obergericht und als Auszug auch in der Klage vom März 2017 einreichte.

Dies weil der selbe Gemeinderat mit demselben Klägeranwalt, (Prof. Dr. jur. Wolfgang Larese) blindwütend in den Jahren 2005 bis 2006 gegen M.P. wegen Ehrverletzung (Verleumdung evtl. üble Nachrede) klagte, genau so wie Professsor Larese, dies in seiner Klage von 2004 bis 2007 gegen mich getan hat. Leider erfuhr ich von der Klage gegen M.P erst im Dezember 2011, als mir die Klage durch eine Drittperson bekannt gemacht wurde. Darauf habe ich M.P. kontaktiert und dieser hat mir, nach unserem Kennenlernen, sein umfangreiches Dossier überlassen.

Das wahre Sittenbild des Gemeiderats zeigt sich auch im Fall des unbescholtenen Bürgers M.P. Seinen Unterlagen ist zu entnehmen, dass M.P. von allen Mitgliedern des Gemeinderates Erlenbach - Gucker Adolf Gemeindepräsident - Klingler Max - Kropf Remo - Kunz Jörg - Berli Urs - Lötscher Suzanne und Bachmann Hans, alle vertreten durch RA Prof. Dr. Wolfgang Larese, sowie in gleicher Sache, Urs Berli gegen M.P. betr. Ehrverletzung (Verleumdung, evtl. üble Nachrede) angeklagt wurde.

M.P. wurde analog zu mir vom Gemeinderat sehr unfein als "Ehrverletzer" abgestempelt, unglaublich falsch beschuldigt und ebenfalls mit dem Antrag: "Angemessen kann einzig eine Gefängnisstrafe sein" eine unglaublich harte Bestrafung für "unterstellte Ehrverletzung." Im Fall M.P. ist detailliert vom Gemeinderat zu erfahren, wie mit Mitbürgern zu verfahren sei, die über Amtsgeschäfte welche die Gemeindeführung als "Amtsgeheimnis" einordnet, eine sachliche Auskunft vom Gemeinderat beantragten.

Auch M.P. befand sich im guten Glauben, dubiose Handlungen des Gemeinderats seien einem Bürger zu beantworten. Dies mit Stellungnahme zum tatsächlichen Sachverhalt, zur Wahrung öffentlicher und privater Interessen. Denn wenn es um das Fehlverhalten einer Gemeinde geht, ist auch das öffentliche Interesse zu bejahen.

Wegen Verfahrenseinstellung durch "Fristverpassung" blieb M.P. im November 2006 als gebrochener Mensch, auf den hinterhältigen Unterstellungen und Fr. 18'000 Verfahrenskosten sitzen. Kapitel - In den Fängen der Justiz - im Unterkapitel - Zum Urteil der Lügen

Es erübrigt sich der Hinweis, dass keines der Gerichtsverfahren eingereicht worden wäre, wenn die Gemeinde ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen wäre. Goliath gegen David - und das mit enormer Vehemenz und Bösartigkeit.

Heute weiss ich, das Ausblenden der üblichen Verhaltensweisen, zur Erziehlung eines inkorrekten Urteils, hat der Einzelrichterin beruflichen Erfolg gebracht, wurde sie am Bezirksgericht Meilen doch bald darauf zur Vize-Präsidentin ernannt.
Berufung - März 2019
Seite 36
Seite 36 wird geladen
5.11.  In den Fängen der Justiz – Berufung - März 2019.
Sehr geehrte Frau Bezirksrichterin Tischhauser

Gemäss Ziff. 11 des Urteils kann gegen das Urteil innerhalb von 10 Tagen, seit der Eröffnung bei Ihnen eine schriftliche Berufung angemeldet werden, was ich hiermit tue. Das Urteil datiert vom 12. Dezember 2018, der Eröffnungstermin war am Tag der Verhandlung, nämlich am 13. Dezember 2018. Die Frist von 10 Tagen ist somit eingehalten.

Ich ersuche Sie, die Anmeldung der Berufung entgegenzunehmen und mir ein vollständig begründetes Urteil zuzustellen.

Am 15. Januar 2019 erreichte mich die Mitteilung: Die Gegenseite hat über Rechtsanwalt Dr. Mirco Ros ebenfalls Berufung angemeldet.

Am 7. März 2019 wurde das, auf 38 Seiten begründete Urteil, zusammen mit der acht Seiten fassenden Anklage der Staatsanwältin, vom 25. Januar 2018 den Parteien zugestellt. Im Urteil der Einzelrichterin fehlt jeder Hinweis über meine handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt der Staatsanwältin. Auch in der Anklage der Staatsanwältin fehlen die fünf von mir korrigeirten Blätter, aus dem Schlussvorhalt vom 9. Januar 2018! Weshalb?

Die Unterschlagenen Korrekturen finden sich im Kapitel "In den Fängen der Justiz" im Unterkapitel "Wie eine Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht"

Am 26. März 2019 reichte meine Anwältin, beim Obergericht des Kantons Zürich, 1. Strafkammer die Berufung gegen das Urteil vom 12. Dezember 2018 ein. Auf 20 Seiten begründete die Anwältin ihre Berufungsanträge, bestückt mit Beilagen.

Abschliessend schreibt meine Strafverteidigern in der Berufung: Der Beschuldigte hatte gute Gründe anzunehmen, dass seine Vorwürfe wahr sind. Zumindest der Gutglaubensbeweis sollte aufgrund der in vielen Punkten belegten Vorgeschichte gelingen. Die eingangs gestellte Frage, ob man diesen Mann nach allem, was er nachweisbar erlebt hat, noch zusätzlich bestrafen soll, sei wiederholt.

Am 9. April 2019 kam die Präsidialverfügung vom Präsidenten am Obergericht 1. Strafkammer des Kantons Zürich, Dr. jur. F. Bollinger. Derselbe Oberrichter also, der gegen mich als fallführender Richter das unredliche Urteil vom 5. November 2012 gesprochen hat. Dass dieser Richter nochmals über mich richten soll, stösst mir sauer auf. Wie ich Oberrichter Bollinger im November 2012 im Gerichtssaal erlebt habe, steht im Kapitel "In den Fängen der Justiz" im Unterkapitel "Ein Gedicht über Macht und Ohnmacht bei Gericht"

Der Präsidialverfügung kann entnommen werden, dass den Privatklägern wie auch der Staatsanwaltschaft die Berufungserklärung des Verurteilten zugestellt wurde. Ebenfalls dass die Privatkläger Urs Berli, Ferdinand Arnold, Sandro Ciaccia, Peter Keller, Daniel Hans Westermann, Hans-Peter Fehr, Sascha Patak, Hans Wyler vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Mirco Ros, die wie ich Berufung gegen das Urteil vom 12. Dezember 2018 anmeldeten, bisher noch keine Berufungserkärung eingereicht haben. Den Privatklägern und der Staatsanwaltschaft, die keine Berufungserklärung einreichten, wird eine 20-tägige Nachfrist eingeräumt.
Nochmals am Obergericht - im März 2019
Seite 37
Seite 37 wird geladen
6.  Nochmals am Obergericht - im März 2019
Die Qual der Wahl

Unterkapitel
- Ausstands-Begehren sind heikel
- Mein Bauch sagt
- Offene Wahl
- Rückzug


Ausstands-Begehren sind heikel (Richter)
Seite 38
Seite 38 wird geladen
6.1.  Nochmals am Obergericht - im März 2019 – Ausstands-Begehren sind heikel (Richter).
In der Annahme, dass Oberrichter F. Bollinger sein Urteil vom 12. November 2012 nicht umstossen wird, lassen die Berufungskläger sowie die Staatsanwaltschaft die 20-tägige Nachfrist zur Einreichung ihrer Berufungserklärung verfallen. Das bedeutet der Gegenanwalt weiss, dass er mit seinen, gegen die Wahrheits- und Tatsachenbeweise meiner Anwältin, sollte Richter Bollinger diese denn auch prüfen, nicht gewinnen kann.

Die Befangenheit von Oberrichter F. Bollinger ist beweisbar. Doch dieser würde den Antrag, sein Urteil vom 12. November 2012 zeige, dass Richter Bollinger derart befangen sei, dass er nicht über mich richten dürfe, vehement von sich weisen. Gesuche für Ausstands Begehren sind heikel, man vergrault die Richter, zudem müssen derartige Gesuche unverzüglich nach Kenntnisnahme eingereicht werden. Zu lesen ist das Verhalten von Oberrichter F. Bollinger im Kapitel "In den Fängen der Justiz" im Unterkapitel "Ein Gedicht über Macht und Ohnmacht bei Gericht"

Aufgrund meiner Erfahrung mit Strafverfolgern, muss ich befürchten, dass Oberrichter F. Bollinger, wie er dies in seinem Urteil vom 12. November 2012 tat, keine Sachverhalte und keine Tatbestände materiell würdigen wird, denn diese würden hieb- und stichfest den Richter zu meiner Freisprechung führen.

Meine Internet-Recherche im November 2019 ergibt, am Obergericht ist noch kein Verhandlungstermin geplant.

Am 19. Dezember 2019 erreicht mich die Mitteilung, Oberrichter F. Bollinger hat das Obergericht verlassen. Mein "Gerichtsfall" wird noch etwas ruhen.

Offene Wahl - Dezember 2018
Seite 39
Seite 39 wird geladen
6.2.  Nochmals am Obergericht - im März 2019 – Offene Wahl - Dezember 2018.
Nach dem Verzicht der Gegenpartei und der Staatsanwaltschaft keine Berufungserklärung einzureichen, kann ich wählen, ob ich meine Berufung gegen das Urteil vom 12. Dezember 2018 zurückziehe oder daran festhalten will.

Die Frage bleibt, prüfen die Oberrichter Gutachten und Wahrheitsbeweise?

Der fallführende Oberrichter F. Bollinger spricht über sein Wollen eine klare Sprache und festigt das Misstrauen in sein Urteilsvermögen. Richter Bollinger verlangt in seiner Präsidialverfügung vom 9. Mai 2019, dass ich dem Gericht zahlreiche Angaben und Urkunden zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen einreiche. Das lässt tief blicken, wie der Oberrichter den Ausgang meiner Berufung sehen will.

In der Berufung können die politisch aktiven Privatkläger, wie Anwalt Dr. Sascha Patak und Anwalt Dr. Mirko Ros Anschlussberufung geltend machen und die Richter dazu bewegen, dass das Obergericht meine Vorbringungen nicht prüft. Dafür all das, was ihnen im Urteil vom 12. Dezember 2018 missfallen hat, sehr fantasievoll vom Richtergremium, in einer Anschlussberufung korrigieren lassen.

Die Privatkläger werden alles daransetzen, dass die Darstellung der Staatsanwältin ohne Wenn und Aber Bestand hat. Sie werden zu verhindern wissen, dass die verschwundenen Korrekturen, im Schlussanhang der Staatsanwältin vom 9. Januar 2018 verborgen bleiben.

Rechtswidrig ergangene Urteile, wie das vom 12. Dezember 2018 sind grausam, unmenschlich, entwürdigend und entbehren jeder Legalität. Das Leben in Würde kommt abhanden. Die Familie eines Justizopfers wird in einer Gemeinde wie Erlenbach gesellschaftlich gebrandmarkt, sie verliert in unvorstellbarem Mass an Reputation, Respekt, wirtschaftlicher Handlungsfreiheit, Vermögen und Liquidität.

Griffen die normalen Gesetze der Schwerkraft, wäre der "Gerichtsfall Rellstab" schon beim ersten Verfahren in sich zusammengebrochen. Doch die Kläger sind Exponenten des Gemeinderats und Führungskräfte aus der Verwaltung. Haarstäubend wie in meinem Fall die Justiz ihre Bereitschaft offenbart, nur den Fake News der Kläger zu glauben. Dies um die Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise, für die als ehrverletzend deklarierten Worte materiell ungeprüft zu lassen.

Wer mag es schon, wenn jemand einen Beruf oder ein Amt mit einem Machtprimat hat und dieses missbraucht.

Als eines von vielen Beispielen diene Sabrina Bienz. Frau Bienz hat als Staatsanwältin am 9. Januar 2018 ihr Einvernahmeprotokoll, zu meinem Nachteil strafrechtlich relevant geändert. Sie hat meine handschriftlichen Korrekturen, im fünfseitigen Schlussvorhalt, in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See/Oberland, die am 25. Januar 2018 dem Bezirksgericht Meilen zugestellt wurde, klammheimlich verschwiegen!

Nicht weitergeleitet, wurde dem Bezirksgericht Meilen auch das Einvernahmeprotokoll der Kantonspolizei, vom 27. Juli 2017, inklusive 20 abgegebene Wahrheits- und Gutglaubensbeweise für die Straffreiheit meiner Vorwürfe, die ich an Gemeinderäte und einzelne Mitarbeiter im Verwaltungskader der Gemeinde Erlenbach richtete!

Mit dem Verbergen von Akten und Fakten wurde das Dynamit gelegt, damit ich in einer Berufung ungehört bleibe.

Nicht passiv in einer geschützten Werkstatt hocken, und in einer eigenen Welt leben, sondern aktiv die Wahrheit suchen, dies würde verhindern, dass illegales Verhalten in Behörden keine Zukunft hat. Gerichtsurteile keine Frage von Glück oder Pech sind und nicht folgenlos gegen Verhaltensregeln und Berufskodexe verstossen wird.

Kläger, Staatsanwälte, Ober- und Bundesrichter weigern sich seit Februar 2012 standhaft, das rechtliche Gutachten vom 3. Februar 2012, erstellt durch Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler materiell zu prüfen und zu beantworten.

Der Klägeranwalt weiss, dass Staatsanwälte und Richter es manchmal schätzen, wenn man ihnen ein pfannenfertiges Argumentarium vorlegt, auf das sie für die Schuldzuweisung zurückgreifen können.

Am Gericht gibt es gute Richter und Fliessbandarbeiter der Gerechtigkeit, ohne Drang zur Wahrheitsfindung.

Strafverfolger leben in geschützten Werkstätten. Gefahrlos können sie mit selbstherrlicher Begründung, falsche Urteile und exemplarische Strafen gegen Personen sprechen, wenn diese keine Reue für vorgeworfene Taten zeigen.

Jedes Strafverfahren kann eine eigene Dynamik entwickeln, die man nicht immer voraussehen kann. Alles ist möglich auch unglaubliches Unrecht.

Eine Geschichte ist dann zu Ende gedacht, wenn sie ihre schlimmstmögliche Wendung genommen hat.

Beim Rückzug der Berufung wird das Urteil vom 12. Dezember 2018 rechtskräftig. Dann zwingt mich das rechtswidrig ergangene Urteil, zur Zahlung einer Geldstrafe von Fr. 30'000.- und zur Zahlung einer Busse von Fr. 2'000.-. Geldstrafe und Busse werden nicht aufgeschoben, ich muss bezahlen!

Als Unterlegener muss ich die Gerichtsgebühr von Fr. 3'900.- und den Privatklägern eins bis acht, für die Kosten ihrer Vertretung eine Prozessentschädigung von Fr. 15'534.- überweisen.

Mein Bauch sagt - März 2019
Seite 40
Seite 40 wird geladen
6.3.  Nochmals am Obergericht - im März 2019 – Mein Bauch sagt - März 2019.
Am 26.03.2019 reichte meine Anwältin auf 20 Seiten meine Berufung ein. Dies im Wissen, dass die Beschwerdeführer ebenfalls Berufung eingereicht haben.

Die Privatkläger und die Staatsanwaltschaft lassen die Frist zur Einreichung ihrer Berufungserklärung bewusst verfallen.

Nach dem die Gegenparteien keine Berufungserklärung einreichten, kann ich meine Berufung zurückziehen oder daran festhalten.

Die Frage bleibt, prüfen die Oberrichter meine Wahrheitsbeweise?
Das Dynamit ist gelegt, damit ich in einer Berufung ungehört bleibe.

Halte ich an meiner Berufung fest, werden die Anwälte der Gegenpartei Anschuss Berufung verlangen.

Mein Bauch sagt, ich muss die Berufung zurückziehen.

Rückzug der Berufung
Das Verfahren wird nach dem Rückzug meiner Berufung abgeschrieben.

Auch bei einem Rückzug der Berufung ist gewiss, der Politischen Gemeinde Erlenbach steht ein Rendez-vous mit ihrer eigenen, bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichte bevor.

Oder soll später gesagt werden - Erlenbach - die schlimmste Gemeinde der Schweiz - die sich ohne Moral und Anstand über ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Vertrags- Amts- und Pflichtverletzungen, zum Nachteil eines Bürgers, mit bewusster Irreführung der Rechtspflege, mit Ehrverletzungsklagen, Schönreden, Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen, mit dem Geld der Steuerzahlenden darüber hinwegsetzt, um ihrer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Rückzug - März 2020
Seite 41
Seite 41 wird geladen
6.4.  Nochmals am Obergericht - im März 2019 – Rückzug - März 2020.
Die 1. Strafkammer am Obergericht Zürich schreibt zum Rückzug der Berufung.

Am 19. Dezember 2018 meldete der Beschuldigte, gegen das Urteil vom 12. Dezember 2018 Einzelgericht, Bezirksgericht Meilen Berufung an. Die Privatkläger meldeten mit Zuschrift vom 21. Dezember 2018 ebenfalls Berufung an. Die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 26. März 2019 ging fristgemäss hierorts ein.

Eine Berufungserklärung der Privatkläger ging innert Frist nicht ein. Die Staatsanwaltschaft erkärte mit Zuschrift vom 18. April 2019 auf Anschlussberufung zu verzichten. Mit Beschluss vom 25. Februar 2020 wurde auf die Berufung der Privatkläger nicht eingetreten. Die Berufungsverhandlung wurde in der Folge auf den 20. Mai 2020 angesetzt. Mit Eingabe vom 7. März 2020 liess der Beschuldigte seine Berufung zurückziehen.

Es wird beschlossen
Ausgangsgemäss sind die Kosten des Berufungsverfahrens dem Beschuldigten aufzuerlegen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, Fr. 1'000.- werden dem Beschuldigten auferlegt.

Die obsiegenden Privatkläger verlangen für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von 5.25 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 350.- Demzufolge ist der Beschuldigte ausgangsgemäss zu verpflichten, den Privatklägern für das Berufungsverfahren eine Prozessentschädigung von Fr. 1'941.30 zu bezahlen.

Anmerkung: Eine unanständig hohe Entschädigung für die Anmeldung einer Berufung, für die ein Anwalt (oder seine Schreibkraft) eine Seite Advokatenpapier, 0.5 Stunden Arbeitszeit und eine Briefmarke braucht.

Rechtsanwalt Dr. Mirco Ros hat das Mandat für die Kläger seit 2009 inne. Seit 2009 hat Anwalt Ros immer ein traumhaftes Honorar für seine Arbeit gefordert und von den Gerichten, bis auf das vom 12. Dezember 2018 ungekürzt erhalten. Bezahlt hat das Justizopfer.

Das Verfahren wird als durch Rückzug der Berufung erledigt abgeschrieben. Demzufolge ist das Urteil des Bezirksgerichtes Meilen, Einzelgericht, vom 12. Dezember 2018 rechtskräftig.

Trotz Rückzug der Berufung ist gewiss, der Politischen Gemeinde Erlenbach steht ein Rendez-vous, mit ihrer eigenen, bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichte bevor.

Oder soll später gesagt werden: Erlenbach - die schlimmste Gemeinde der Schweiz - die sich ohne Moral und Anstand über ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Vertrags- Amts- und Pflichtverletzungen, zum Nachteil eines Bürgers, mit bewusster Irreführung der Rechtspflege, mit Ehrverletzungsklagen, Schönreden, Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen, mit dem Geld der Steuerzahlenden darüber hinwegsetzt.
Februar 2025 BV Art. 30
Seite 42
Seite 42 wird geladen
6.5.  Nochmals am Obergericht - im März 2019 – Februar 2025 BV Art. 30.
Zufällig erfuhr ich, dass in der, jedem Gesetz übergeordneten Bundesverfassung steht:

Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffendes, zuständiges unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ein unabhängiges und unparteiisches Gericht erhielt ich in all den Jahren nie. (Beweise folgen)

Die Garantien von Art. 30 BV räumen den am Grundrecht Berechtigten im Rahmen von gerichtlichen Verfahren einklagbare Ansprüche auf einen fairen, gleichen und gerechten Prozess ein. Obwohl ich am Grundrecht berechtigt war gab es für mich nie einen fairen, gleichen und gerechten Prozess. (Beweise folgen)

Art. 30 BV stellte eine zentrale prozedurale Ausprägung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats dar. Der Gerichtsprozess bzw. seine besondere Funktonsweise soll gewährleisten - und zieht zugleich seine Legitimität daraus - dass das demokratisch gesetzte Recht gerecht und gleich auf gleichgelagerte Fälle angewandt wird.
Das gesetzte Recht auf auf gleiche Behandlung, in gleich gelagerten Fällen wurde mir nie gewährt (Beweise folgen)

Damit verbunden ist eine Absage an die Kabinettsjustiz, d.h. an die Steuerung gerichtlicher Verfahren aus den politischen Hinterzimmern.
Auch die Kabinettsjustiz erlebte ich immer wieder. (Beweise folgen)

Die Gerichte sind in ihrer Tätigkeit "nur dem Recht verpflichtet".
Zahlreiche Gerichtsfälle beweisen, dass dem nicht so ist. (Beweise folgen)

Die Verfahrensgrundrechte lassen sich mit dem Verständnis der Menschenwürde erklären. Der Einzelne soll nie zu einem blossen Objekt degradiert werden, sondern an staatlichen Entscheiden, die seine Person betreffen, angemessen mitwirken dürfen. Die Wahrheit wie ich sie erlebte ist, dass in allen Verfahren, meine Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise materiell ungeprüft vom Richtertisch gewischt wurden. (Beweise folgen)

Zusätzlichen verfahrensgrundrechtlichen Schutz geniessen Personen, gegenüber denen der Staat zu seinen schärftsten Mitteln greift: Freiheitsentzug und Strafrecht (Art. 31 und 32 BV) Auch bei solchen Urteilen lassen manche Richter jeden verfahrensgrundrechtlichen Schutz für die beklagte Partei konsquent fallen. (Beweise folgen)

Nach Art. 30 Abs. 1 BV können auch Staatsanwälte und Untersuchungsrichterinnen, der Bezirksrat, Aussöhnungs- und zivilprozessrechtliche Mediationsverfahren den Anforderungen von Art. 30 Abs. 1 BV genügen. Doch die Praxis zeigt, manche Menschen stehen über dem Gericht, wenn der Spruchkörper, in manipulativer Weise einem bestimmten Ergebnis zugeneigt ist. (Beweise folgen)

Alle Mitglieder eines Gerichts müssen unabhängig und unparteiisch sein. Sind sie es nicht, vermittelt Art. 30. Abs. 1 BV das Recht den Ausstand des betroffenen Gerichtsmitglieds zu verlangen. Zu oft zeigt sich in der Praxis, dass dieses Recht von einem Beschuldigten, wegen dem Empfinden von (wie Laien und Richter oft glauben) unfehlbaren Justizpersonen auch angewendet werden kann. (Beweise folgen)

Ein Spruchkörper muss unabhängig bleiben von anderen Gerichtsbehörden und deren Mitgliedern, einschliesslich solchen desselben Gerichts. Doch die Praxis beweisst das Gegenteil. (Beweise folgen)

Vor- und Mehrfachbefassung, also eine Rollenkumulation. Hier liegt das Problem der Voreingenommenheit darin, dass sich das fragliche Gerichtsmitglied bereits vor dem aktuellen Verfahrensstudium mit der Streitsache befasst hat. Fakt ist: Die Voreingenommenheit von Gerichtsmitgliedern ist oft arrangiert und gewollt. (Beweise folgen)

Die Wahl- und Wiederwahlen von Gerichtsmitgliedern durch politische Wahlorgane verunmöglichen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte, durch den jährlichen Zwang zur Zahlung eines fünf-stelligen "Oboluses", in die Parteikasse, damit eine Justizperson, von einer politischen Partei, abhängig ist. (Beweise folgen)

Die Beweise finden sich in den Verzeichnissen der Stichworte
1960 - 1993 Diverses
1994 - 1999 Diverses
2000 - 2004 Diverses
2005 - 2011 Diverses mit Fall Pachlatko
2009 -2015 mit Urteil BG
2011 -2012 Akten in Spiralheftung
2012 -2013 Diverses
2014 -2016 Diverses
2014 (19.05.2014) Urteil BG
2017 - 2019 ohne 2018 Diveses
2018 G.Nr. 180002-G Hauptverhandlung BG (Ordner 1/2)
2018 G.Nr. 180002-G Hauptverhandlung BG (Ordner 2/2)
2020 G.Nr. 190156-O Fall-Strick am OG
2020 - 2025 Diverses
Offene Rechnung
Seite 43
Seite 43 wird geladen
7.  Offene Rechnung
Unterkapitel
- WohnPark VISIO
- Gemeinderatssitzung
- Richtwerte zur "offenen Rechnung" finden sich im Kapitel "Zum Urteil der Lügen" im Abschnitt "Wer haftet"

Wie im Kapitel "Dezember 2018 - Berufung" im Unterkapitel "Rückzug der Berufung" dargetan, gibt es keine Berufung gegen das Urteil vom 12. Dezember 2018. Dadurch endet die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gemeinde Erlenbach.

Doch erlittenes Unrecht wird nicht vergessen. Die Gemeinde Erlenbach wird sich mit ihrer eigenen, bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichte befassen müssen, in der beispiellos gegen Verträge, Gesetze, Regeln, Wahrheit, Ethik und Moral verstossen wurde. Sonst bleiben bei der Gemeinde Verträge und Gesetze tote Buchstaben.
 
Das Verhalten der Gemeinde muss transparent aufgearbeitet werden oder soll gesagt werden: Erlenbach - die schlimmste Gemeinde der Schweiz - die sich ohne Moral und Anstand ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Amts- und Pflichtverletzungen, zum Nachteil eines Bürgers, mit Ehrverletzungsklagen, Schönreden, Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen, mit dem Geld der Steuerzahler, im Kampf zur eigenen Straflosigkeit darüber hinwegsetzt.
WohnPark VISIO - März 1997 - Dezember 2001
Seite 44
Seite 44 wird geladen
7.1.  Offene Rechnung – WohnPark VISIO - März 1997 - Dezember 2001.
Hier blicken wir in menschliche Abgründe, in ein Verhalten weit jenseits von Rechten, Pflichten und Kompetenzen. Wir blicken auf Vetternwirtschaft, Schikanen, Schlendrian und Machtmissbrauch. Sehen ins Abhängigkeits- und Machtgefälle bei Bauprojekten und erleben die Arbeitsweise von willkürlich handelnden Amtsträgern, deren Kompetenz auf der Geltung ihrer Aufgabenbereiche ruht.

März 1997
Projektpartner
Das Baugrundstück mit 5'311 m2 Wiesland steht seit 1884 im Familienbesitz und wird seither von einem Mitglied der Familie landwirtschaftlich bewirtschaftet. Aktuell befindet sich das Land, mit angrenzenden Grundstücken in einem Landumlegungs- und Erschliessungsverfahren, als Quartierplanverfahren Lerchenberg.

Ruedi Rellstab eidg. dipl. Schreinermeister, Unternehmer mit SIU Diplom hat Miteigentum am Baugrundstück.

Felix Knobel Architekt ETH/SIA führt mit seiner Frau Rita Knobel, Architektin ETH/SIA die artevetro architekten ag. Sie planten und bauten das grosse Bürohaus TENUM in Liestal, als Denkfabrik für Energie-, Bau- und Umwelttechnik. Der Bau wurde im Jahr 1991 vom Kanton als guter Bau und mit dem Minergielabel ausgezeichnet.

Roland Hemmi eidg. dipl. Zimmermeister, Geschäftsführer Lignotrend, arbeitete in der Holzbaufirma Hermann Blumer und zeichnete dort die Baupläne für das Heliotrop. Ein rundes, sich nach dem Sonnenstand drehendes Solarhaus in Holzbauweise. 14 Meter hoch, mit 200 m2 Wohn- und Bürofläche. Das Haus erzeugt, dank seiner Energieeffizienz, seiner Gebäudetechnik und einer visionären Solaranlage fünf Mal mehr Energie als die Nutzer benötigen.

Das von der Holzbaufirma Blumer in Waldstatt gebaute Heliotrop, wurde 1995 an der Swissbau in Basel auf dem Messeplatz ausgestellt und steht heute am Ziegelweg 28, in Freiburg (Deutschland)

Ruedi Tobler Gestalter und Ausstellungsmacher, mit Kontakten zu Bundesämtern im Wohn- und Energiebereich, ermöglichte der Holzbaufirma das Heliotrop an der Swissbau aus- und vorzustellen.

Das stadtnahe Grundstück ist mit seiner südorientierten, sanften Hanglage wie geschaffen für eine energieeffiziente, umweltverträgliche und zukunftsweisende Bebauung.

Gemeinsam beschliessen wir, auf diesem Grundstück bauen wir als Team: Die Projektleitung liegt bei mir. Die artevetro architekten ag erarbeitet ein konkretes Konzept zur Arealüberbauung und erstellt ein Architekturmodell. Roland Hemmi plant die Hauskonstruktion mit Lignotrend Holzbauelementen und kalkuliert dazu die Kosten.

Wir wissen, einem Risiko steht immer eine Chance gegenüber und nur der Glaube an die Chance ist es, der schliesslich zum Erfolg führt.

Mai / Juni 1997
Vorprojekt mit Architekturmodell
Der Entwurf zeigt 18 attraktive, südorientierte Wohnungen in total drei Baukörpern. Die Innen- und Aussenräume werden nach den individuellen Bedürfnissen der Käufer geplant. Zimmerzahl- und Grössen müssen veränderbar bleiben, um jederzeit eine Anpassung an künftige Bedürfnisse zu gestatten. Fix ist nur die Lage der Nasszellen. Das Architekturmodell zeigt gut gestaltete Häuser mit grosszügigen Terrassen. Die dreigeschossigen Flachdachhäuser sind perfekt in die sanfte Hanglage eingebettet.

Das Vorprojekt das wir "VISO" nennen, muss jetzt zur Prüfung der kommunalen Baugesetze und zur Entgegennahme von Anregungen und Wünschen, mit den zuständigen Beamten, auf dem Bauamt Erlenbach besprochen werden.

Oktober 1997
Landkredit
Zur Abgeltung meiner Miterben, für ihren Baulandverkauf an mich, zur Zahlung der Grundeigentümer Beiträge im Landumlegungs- und Erschliessungsverfahren Lerchenberg und für Projektierungs- und Vermarktungskosten, erhalte ich von der Credit Suisse einen Kredit von Fr. 1'350'000

Dezember 1997
Eigentumsübertragung
Per Saldo aller Ansprüche übernehme ich aus dem Nachlass meines Vaters, Johannes Rellstab, das Grundstück Kat. Nr. 5317 (5300 m2) im Lerchenberg zu alleinigem Eigentum und bezahle dafür Fr. 800'000 für den meinen Erbanteil übersteigenden Betrag. Darüber hinaus räume ich im Falle eines ganzen oder teilweisen Verkaufs des Grundstücks, den Miterben ein Gewinnanteilsrecht ein.

Mai 1998
Oh Schreck, lass nach
Konsterniert nehmen die Bauplaner und ich zur Kenntnis, dass Heiner Höhn seit 1963 Bau- und Liegenschaften Sekretär in Erlenbach, den angesehenen artevetro architekten eine übliche Projektbesprechung und dies noch für eine Arealbebauung verweigert! Als Grund befand der kleine Dorfkönig, er finde es nicht notwendig dass Architekt Knobel das Bauamt aufsuche, Knobel möge seine Planungsentwürfe kostenpflichtig durch den externen Baubegutachter der Gemeinde prüfen lassen. Ein Vorgehen das wir und Architekt Knobel noch nie angetroffen haben.

Eine eiskalte Dusche, durch einen machttrunkenen Chefbeamten für die Projektbeteiligten. Ein Fingerzeig, dass das Baubewilligungsverfahren nicht fair verlaufen soll, sondern nach dem Gusto der Clique um Heiner Höhn zerpflückt und beanstandet wird.

Wie mir zur Kenntnis gebracht wurde, sind etliche Architekten und Grundstückmakler, die im Quartierplangebiet Bebauungsstudien erarbeiteten, auf dem Bauamt freundlich empfangen und ohne Kostenfolge vom Bausekretär lange und wohlwollend beraten worden.

Wie würdest du dieser Provokation entgnen? Bedenke, du willst bauen und der Chefbeamte geniesst für all seine Handlungen den Schutz des Gemeinderates.

Beim Baubegutachter
Freundlich werden Architekt Felix Knobel, Ruedi Tobler und ich vom Baubegutachter der Gemeinde Erlenbach empfangen. Zur Projektbesprechung setzen wir uns, ins Wohnzimmer von Architekt Walter Imhof, an seinen grossen Tisch. Imhof findet das Verhalten von Bausekretär Höhn sehr unüblich, der Instanzenweg gehe über den Bausekretär. Ein Baugesuch müsse immer zur Prüfung der Gemeinde eingereicht werden. Nur weil Architekt Knobel vom Bausekretär direkt an ihn verwiesen wurde, erlaube ihm dies, sich mit uns zusammenzusetzen.

Während rund vier Stunden prüft Gutachter Imhof sehr aufmerksam unsere Projektidee, unser Baukonzept und die vorhandenen Entwürfe. Imhof erkennt bald, Knobel ist ein erstklassiger Architekt mit grossem Spezialwissen für umweltgerechtes, zukunftsträchtiges Bauen. Ich merke, die Zwei verstehen und mögen sich. Nach Imhof zeigt das Projekt keine Mängel, es erfülle in allen Bereichen die einschlägigen Gesetze. Einer ordentlichen Baubewilligung stehe nichts im Weg, so das Fazit des Baubegutachters.

Juni 1998
Testlauf
Mit dem Inserat "Top Gelegenheit" erkunde ich das Interesse von Interessenten, die den Kauf einer Eigentumswohnung erwägen.
Der rege Rücklauf zeigt, das Interesse an einer im Zeichen von Ökologie und Komfort stehenden Bauweise, mit Raumkonzept, das nach den Bedürfnissen der Käufer geplant wird, trifft den Zeitgeist.

Juli 1998
Projektänderung
Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem Baubegutachter und aus Gesprächen mit Kaufwilligen, veranlassen uns zu einer Projektierung mit vier Baukörpern. Die Mittelhäuser entfallen, dadurch bekommt jede Wohnung, wie bei einem Doppel- Einfamilien- Haus, Aussenwände auf drei Seiten.

Grundeigentum
Auf dem Grundbuchamt ist die Landübertragung auf meinen alleinigen Namen angemeldet. Ein entsprechender Vertrag mit meinen Miterben ist rechtskräftig.

Architekturvertrag
Der Auftragsvertrag zwischen mir als Bauherr und dem Architekturbüro Artevetro AG wird bereinigt und unterzeichnet.

August 1998
Nachbar Cramer
Fred Cramer, Architekt BSA/SIA möche als Besitzer von 1361 m2 Bauland, dass sein Grundstück in die Planung VISIO integriert werde. Das Grundstück grenzt oben an die Lerchenbergstrasse und unten an das Bauprojekt VISIO und liegt wie mein Land in der Zone W2/35, im Quartierplan Lerchenberg.

Architekt Knobel wird das Grundstück Cramer in einer ersten Studie mit meinem Grundstück planungsmässig zusammenfügen, um dann die weitere Zusammenarbeit mit F. Cramer zu besprochen und bei Einigung vertraglich zu regeln.

Oktober 1998
Entscheid der Baubewilligungsbehörde
Unser Gesuch, einen Vorentscheid zu erhalten wird abgewiesen. Die zündende Idee dahinter: Die kommunale Bauordnung kenne hangseitig keine Baulängen- Begrenzung. Folglich könne ein Gebäude vom Lerchenberg bis an den See gebaut werden, so die behördliche Argumentation.

Nach dieser Auslegung wäre der Bau von Terrassenhäusern oder Mischformen davon, wie Häuser mit einem vorgezogenen Sockelgeschoss "Schublade" gar nicht möglich.

Perplex vom Entscheid der Gemeinde, versichert uns der Baubegutachter Walter Imhof, solche Häuser seien in Erlenbach seit Jahrzehnten gebaut, in all den Jahren nie angefochten oder gerügt worden.

Das auf November geplante Baubewilligungsgesuch bleibt liegen. Das Team um Architekt Knobel plant und erstellt das fünfstöckige Gebäude "Eyecatcher - das integrale Gebäude" für die Swissbau vom 2. bis 6. Februar 1999 auf dem Messeplatz Basel.

Wie würdest du auf die "ZÜNDENDE IDEE" der Baukommission reagieren?

Nachbargrundstücke
Inzwischen ist bekannt, im Grundstück Steiner, süd-östlich von meinem Land, sind zwei Mehrfamilienhäuser in der Zone W2/35 bewilligt. Auch im westlich von meinem Grundstück, in Zone W2/35 der Specogna Immobilien AG stehen Bauprofile für drei Mehrfamilienhäuser.

In der südlich von meinem Grundstück liegender Kernzone ist eine Überbauungsziffer von 25% vorgesehen. Dadurch soll ein grüner Umschwung und eine hohe Siedlungsqualität, mit Wohn- und Gewerberäumen entstehen. Sehr bald übersah der Gemeinderat jedoch diese Zielsetzung bei Baubewilligungen. Das Land der Gemeinde gehört auch zur Kernzone Lerchenberg.

Unterhalb der zu bauenden Erschliessungsstrasse, südlich von meinem Land, erhielt die Berner Versicherung eine Baubewilligung. Die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung wurde angefochten und durch die Baurekurskommission und dann auch noch vom Verwaltungsgericht, als nicht zonenkonform aufgehoben. Kurz darauf zeigt die Immo Line AG, an fünf grossen Baukörpern, wie mit architektonischen Entgleisungen eine erschreckende Verdichtung, dank überhohen Bauten mit 45° steilem Gibeldach, wie sie in der Kernzone Erlenbach nicht zu finden sind, problemlos die Baubewilligung erhält.

Dies wohl deshalb, damit das südlich von meinem Grundstück gelegene, in der Kernzone liegende Bauland der Gemeinde, dank gleich hohen Nutzungs- und Ertragsaussichten, zu einem maximalem Preis dem Meistbietenden verkauft werden kann.

Die bewilligten Bauprojekte in der Kernzone lassen erkennen, dass dem Bauamt eine gute Eingliederung in die landschaftliche Umgebung, die Beziehung zur gewachsenen Lebensform, mit Wohnen/Arbeiten und den dadurch entstehenden sozialen Kontakten kaum etwas bedeutet.

Dezember 1998
Grundeigentumsverhältnisse
Weil in der Verwaltung anscheinend Ungewissheit an den Besitzverhältnissen herrscht, schreibe ich dem Gemeinderat, dem Bauamt und dem Finanzsekretariat erneut, wie die Grundeigentumsverhältnisse unter den Erben J. Rellstab sind und wie sie Zuständigkeiten, Mitsprache  und Verrechnung der Kostenanteile zu beachten haben.

Die Berner Versicherungen verkauften inzwischen ihr Land an die Agustoni Partner AG in Winterthur. Mit Agustoni, Architekt HTL/SWB und seinem Partner Daniel Wetli, dipl. Bauingenieur kann offen und gut gesprochen werden.

Bautafel
Zur Projektinformation stelle ich auf dem Baugelände, am Wyderweg und an der Lerchenbergstrasse je eine Bautafel mit der Projektbenennung "VISIO" und seeseitiger Gebäudeansicht.

März 1999
Erbengemeinschaft Camer
Die Bereitschaft, das Grundstück Camer in unsere Planung einzubeziehen muss fallen gelassen werden. Architekt Camer will sich nicht an den Planungs- Baubewilligungs- und den Verkaufskosten beteiligen. Zudem macht er Auflagen um den Marktwert seines Grundstücks zu erhöhen, dies würde den Marktwert in meinem Grundstück beeinträchtigen, weil das Haus unterhalb vom Grundstück Camer um ein Stockwerk weniger hoch gebaut werden soll, damit das Haus im Grundstück Camer, eine schöne Fernsicht erhält.

Als ich Fred Camer mitteilte, dass ich die Baueingabe nur für mein Land einreiche, droht dieser umgehend mit einem Baurekurs gegen mein Bauvorhaben.

April 1999
Leporello
Ein faltbarer Prospekt wird zur Information über die projektierten Attika- Etagen- und Maisonnettewohnungen, mit Atelier und Lofträume gedruckt.

Einladung zur Versammlung
Ein wahres "Schreckenszenario" löste das Schreiben des Gemeinderats bei den Bauwilligen aus. Im Brief steht, die Gemeindeführung erwäge die Durchführung eines amtlichen Quartierplanverfahrens im Lerchenberg.

Damit wollte der Gemeinderat die Grundeigentümer im Quartierplangebiet veranlassen, dass das Ingenieurbüro Haag AG, die Planung für die Erschliessungsbauten ohne Korrektur der strittigen Kostenverteilung erhält. In der beanstandeten Kostenverteilung werden die unerschlossenen Hinterlieger und damit auch das Land der Gemeinde Erlenbach unstatthaft und quartierplanwidrig enorm begünstigt. Das Schreiben vom Gemeinderat hat drohenden und nötigenden Charakter.

Ein amtliches Quartierplanverfahren hätte zur Folge, dass das Planungsgebiet wesentlich grösser würde und zahlreiche neue Quartierplanbeteiligte dazu stossen. Alle bisherigen Planungen und Bauprojekte verkämen zur Makulatur. Eine amtliche Quartierplanung würde bei null beginnen, es könnte ein Jahrzehnt vergehen, bis der Bau der Erschliessungsanlagen möglich würde.

Könntest du dem Druck standgehalten und jetzt eine faire Kostenregelung nach quartierplanüblichen Prinzipien zur Bedingung machen? Das amtliche Verfahren würde eingeleitet und du kämst in Teufels Küche. Nicht der Gemeinderat, sondern du würdest haftbar für vergebliche Planungskosten und dies im Betrag von hunderttausenden von Franken!

Juni 1999
Quartierplan Versammlung
Auf Seite der Gemeinde nehmen teil: Gemeindepräsident A. Gucker, Bauvorstand Y. Lombard, Sicherheitsvorstand H. Bachmann, Werkvorstand M. Klingler und H.P. Fehr als Leiter Bauamt der auch das Protokoll schreibt.

Zuerst erhalten wir Auskunft über den Stand der Hochbau- Projekte.

In Kat.-Nr. 5317 von Ruedi Rellstab ist das Projekt "VISIO" bereits weit fortgeschritten. Ein Faltprospekt liegt vor und das Projekt ist bereit zur Baueingabe.

In Kat.-Nr. 5318 hat die Immo Line die baurechtliche Bewilligung erhalten. Diese wurde von P. und H. Stürm angefochten.

In Kat.-Nr. 5323 erlitt ein erstes Projekt der Berner Lebensversicherung Schiffbruch. Das zweite Projekt ist weit fortgeschritten.

In Kat.-Nr. 5316 hat das Bauvorhaben Specogna die baurechtliche Bewilligung erhalten.

In Kat.-Nr. 5321 5361 von L. Steiner-Lanfranconi sei die Projektierung in einem fortgeschrittenen Stadium.

Nur die Gemeinde liess sich, bei ihrem in der Kernzone gelegenem Grundstück Kat.-Nr. 5362, mit 3'300 m2 Fläche nicht in die Karten blicken, was mit ihrem Grundstück geplant ist.

Da die Strasse vor Baubeginn der Hochbauten, im Rohbau für den Werkverkehr erstellt sein muss, suggerieren die Gemeindevertreter den Anwesenden, dass nur bei einer Vergebung an Ingenieur A. Haag, ein Strassenbau Beginn innert zwei Monaten möglich sei.

Nach gewalteter Diskussion, primär zur Erschliessungsplanung und zur Vergebung der Ingenieurarbeit, beschloss die Mehrheit die Vergabe an das Ingenieurbüro A. Haag AG.

Wie stark dabei abgezockt wurde kann der, an der Versammlung besprochenen Offerte vom Ingenieurbüro Wetli Partner AG, Winterthur entnommen werden. Das Ingenieurbüro Haag AG sieht ein Pauschalhonorar von Fr. 129'300.- vor. Das Konkurrenzangebot aus dem Ingenieurbüro Wetli, rechnet für die gleiche Arbeit Fr. 55'000.- Ingenieur Wetli betont, dass dies ein Konkurrenzpreis sei, die Einholung von weiteren Konkurrenzofferten bei anderen Ingenieurbüros würde mithin zu ähnlichen Honorarangeboten führen. Doch das Angebot Wetli stösst bei den Gemeindevertretern und den Hinterlieger auf taube Ohren. Denn in der Kostenverteilung von A. Haag, werden die Hinterlieger und damit auch das Land der Gemeinde Erlenbach, unstatthaft und quartierplanwidrig, in haarsträubender Weise begünstigt.

Vertrag für Bauingenieurleistungen
Im Vertrag vom 14. Juni 1999, zur Erschliessung Lerchenberg, zwischen ... und dem Ingenieurbüro A Haag AG in Erlenbach. Doch da fehlt bei zwischen ... einfach mein Name als kostentragender Alleineigentümer von Grundstück Kat.-Nr. 5317

Ein Schildbürgerstreich, mit dem einer der grössten Beitragszahler zum Schweigen verkommen soll und folglich als nicht aufgeführte Vertragspartei keinerlei Mitsprache erhält. Da unterschätzten die Schlaumeier meine Rechtskenntnisse. Für das Quartierplanverfahren besteht eine einfache Gesellschaft, in einer solchen ist für Beschlüsse Einstimmigkeit vonnöten. Damit meine Rechte auf Mitsprache gewahrt werden geht der Vertrag zurück an den Absender.

Die suspekte Ingenieurofferte, in der einzelne Positionen als Pauschalhonorar, andere wie Strassenbauten, neue Fusswege, Sanierung, Ersatz und Neubau von Leitungen und Bauten der Gemeindewerke, inklusive Nebenkosten jedoch zu Zeittarifen unkontrollierbar ohne Kostendach zusammenfliessen, ist unseriös und unakzeptabel. Doch will man in Erlenbach bauen, so darf man sich gegen die Macht des Stärkeren nicht wehren.

Am 16. August unterzeichnete ich, nachdem ich als Grundeigentümer aufgeführt wurde, den Ingenieurvertrag. Dies im Wissen, dass Ingenieur A. Haag ein gerissener, skrupelloser Blender und Abzocker ist, dessen Worten nie zu trauen ist.

Baubewilligung mit verkapptem Bauverbot
Am 21. Juni erlauben Heiner Höhn, als Bau- und Liegenschaftensekretär und H.P. Fehr, Leiter Bauamt, dass wir dem Bauamt, ohne Erlaubnis zur Besprechung unserer Pläne und Unterlagen, für den baurechtlichen Entscheid übergeben. Die zuvor erfolgte rechtliche Prüfung durch Baujurist Dr. Kurt Kappel, von der Specogna Immobilien AG, ergab keinerlei Mängel, jedoch die Bestätigung über die Einhaltung aller Bauvorschriften. Dennoch verkam mit der Baubewilligung zum stolzen Preis von Fr. 19'920, am 7. September 1999 das Projekt zum Bauverbot.

Die Baubehörde erdachte, fantasierte und forderte unverhältnismässige Auflagen wie: Da im Bereich des Baugrundstückes ein rechtskräftiger Quartierplan fehle (was unwahr ist) brauche es eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in Form eines Quartierplanrevers. In und bei jedem Mehrfamilienhaus sei je ein überbreiter Park- und Besucherplatz in den Garagen, sowie vor jedem Haus im Freien, mit einer Breite von mindestens 3.5 Meter anzulegen. Die Gebäudezugänge dürfen nur ein maximales Gefälle von 6% aufweisen. Sie sind als Rampen auszubilden. In den Lofts und Atelierräumen sind die WCs mit Massen von 1.20 x 1.80 m im Licht auszubilden und Klosettschüsseln gemäss Skizze Bauberatungsstelle der Behindertenkonferenz zu installieren. Die gesamten, mich betreffenden Anschluss- und Erschliessungsbeiträge der Quartierplanung Lerchenberg, seien bei Baubeginn den Gemeindewerken als Depositum zu bezahlen.

Veranstaltete die Bewilligungsbehörde, mit Rückendeckung vom Gemeinderat, eine Vernehmlassung wie man das Projekt zur Makulatur verkommen lassen kann? Die Zahlung der Anschluss- und Erschliessungsbeiträge, als Voraussetzung für eine Baubewilligung ist unrechtmässig! Da geht die beurkundete Regelung im Landumlegungs- und Erschliessungsverfahren Lerchenberg, mit Zahlungsplan für die Erschliessungskosten, jeder Nötigung vor.

Einige Bedingungen in der Baubewilligung sind böswillig. So die rigorosen Normvorschriften für behinderten- und betagten gerechtes Bauen. Diese seien sinngemäss und im Besonderen anzuwenden und zu berücksichtigen. Dazu kommt die Auflage für eine grosse Anzahl an behinderten Parkplätzen, in Garagen und im Freien, wie wenn ein Behindertenheim und nicht Wohnungen für Privatpersonen gebaut würde. Gebäudezugänge dürfen mit max. 6% Steigung realisiert werden. Die Gebäudezugänge können, in der geforderten Rampenausführung gar nicht unter 8% Gefälle angelegt werden, beträgt die Hangneigung doch über 6% Steigung! Zudem müsste auf ein Vollgeschoss verzichtet werden, nur weil die Baubewilligung vage geltend macht, ohne dies zu präzisieren, dass Gebäudehöhen zu korrigieren seien.

Juli 1999
Projekt Ausstellung
Im Chalet, im alten Dienstbotenhaus das auf dem Baugrund steht, richte ich eine Ausstellung mit Wandelementen, Konstruktionsdetails, Bauplänen und Informationen zum Planungsstand ein. Zugleich dokumentiere ich dort mein erlittenes Ungemach, durch Gemeinderat und Verwaltungsangestellte.

Oktober 1999
Externe Vergabe von Baupolizei- und Ingenieurarbeiten
Aus der Zeitung erfahre ich, dass der Gemeinderat die Bereiche Baukontrolle, Feuerpolizei, Hauskanalisation, Tankkontrolle, Feuerungskontrolle und baulicher Zivilschutz dem Ingenieurbüro Haag AG übertragen hat. Eine Personalunion die keine Freude macht bei Grundeigentümern, die sich gegenüber Ingenieur A. Haag, wenig unterwürfig zeigen.

Baurekurse gegen das Projekt VISIO
Von Dr. Eric Meyer, ein Staatsangestellter der oberhalb der Lerchenbergstrasse wohnt. Dieser begründet seinen Rekurs dadurch, dass seine hervorragende Sichtlage verbaut werde. Dies obwohl oberhalb meines Grundstücks das Bauland von Fred & Charles Camer und die Lerchenbergstrasse dazwischenliegen.

Fred & Charles Cramer wohnhaft in Vaduz, rekurrieren mit dem gleichen Rechtsanwalt wie Dr. E. Meyer. Die Rekurrenten liessen sich zuvor, wie mir F. Camer schnippisch mitteilte, durch den Liegenschaften- und Bausekretär Heiner Höhn zur Rekurs Eingabe beraten. Nun ziehen sie alle Register und fantasieren, wie die Baukommission, mit Rundumschlägen mit fehlender Erschliessung, falschen Höhenangaben, verletzte Baubegrenzungsvorschriften, Geschosszahl, Gebäudebreite, Einordnung, Parkplätze und so weiter.

November 1999
Destruktive Stimmungsmache
Durch andere Bauwillige erfahre ich, dass Ingenieur A. Haag, mit Verbündeten regelrecht Rufmord gegen mich betreibt. So fantasiert der Ingenieur, dass ich Obstruktion gegen die Abgabe von Submissionsunterlagen mache. Dies verzögere Arbeitsvergebungen und verhindere den Beginn der Erschliessungsarbeiten.

Der wahre Grund der Submissionsverzögerung liegt darin, dass Ingenieur Haag mit seiner Detailplanung im Rückstand ist und deshalb keine seriösen Submissionsunterlagen, auf Grund von bewilligten Plänen erarbeiten kann.

Ich stelle auf Grund der aktuellen Pläne fest, dass Ingenieur Haag bisher kaum nutzbare Leistungen für die Erschliessung Lerchenberg erbracht hat. Alte Pläne aus den Jahren 1992 bis 1993 wurden einfach mit neuen Planköpfen, neuer Plan Nr. und neuem Datum versehen. Auf diesen gab es, seit dem Ingenieurauftrag vom 16. Oktober 1999 an Ingenieur A. Haag, keine oder nur sehr geringfügige Änderungen.

Erschliessungsstrasse
Die Baukommission lässt verlauten, dass die neue Stichstrasse zur Erschliessung im Quartierplan Lerchenberg "Lerchenhalde" und nicht "Tödistrasse" heissen soll.

Irrglaube
Irgendwann begann das Gerücht im Ingenieurbüro A. Haag, im Bauamt, bei  Grundeigentümern und Bauträgern zu zirkulieren, dass zur Beschlussfassung in der Einfachen Gesellschaft nicht die Zustimmung aller Gesellschafter von Nöten sei, sondern nur die Stimmenmehrheit sei entscheidend. Eine Rückenstärkung für Ingenieur A. Haag, der darauf rotzfrech sagte, dass er mir mehr Schaden zufügen könne als ich ihm, zudem besitze er eine Rechtsschutzversicherung damit er in einem Strafverfahren keinen Rappen zahlen müsse.

Januar 2000
Der Ärger kommt aus dem Bauamt
Am 17. Januar 2000 schreibt das Bauamt an meinen Bruder Werner: Mit Datum vom 5. Januar 2000 teilten Sie uns mit, dass die Grundstücke der Erben Rellstab geteilt wurden. Es ist daher Sache der ehemaligen Erben des Johannes Rellstab für eine erbteilungskonforme Aufteilung der Kosten aus der Landumlegung und Erschliessung zu sorgen. Begründet wurde dieser rechtlich unhaltbare Entscheid, dass lediglich die Eigentümer der betroffenen Parzellen geändert haben, nicht aber die Grundstückflächen!

Unterzeichnet ist das Schreiben von Bauvorstand und Jurist Y. Lombard sowie vom Leiter Bauamt, H.P. Fehr. Was zeigt, dass nicht jeder intelligente Mensch Rechtskenntnisse, Moral, Verstand und anständiges Verhalten nutzt.

Kein Wort über mein Schreiben vom Dezember 1998, in dem die Regelungen zu den geänderten Grundeigentumsverhältnissen, zu den neuen Zuständigkeiten, wie Mitsprache und Aufteilung der Kosten aus der Landumlegung und Erschliessung, nach Quartierplanrecht zu beachten sind. Analoge Hinweise standen auch im Schreiben, vom 5. Januar 2000 von meinem Bruder.  Doch da sagt sich das Bauamt, Schreiben die uns nicht passen, die verschwinden aus unseren Akten. Dann können wir behaupten was uns passt, egal  ob wir dabei gegen Gesetze, Rechte und Pflichten verstossen!

Februar 2000
Erschliessung Lerchenberg
Ohne die rechtliche Voraussetzung zu besitzen, bewilligt der Gemeinderat, ohne die kostentragenden Grundstückbesitzer zu fragen den Bau der neuen Erschliessungsstrasse "Lerchenhalde" Dies obwohl mehr als die Hälfte der Erschliessungspläne in diesem Zeitpunkt fehlt. Zudem findest sich kein Planvermerk dass die Pläne von irgend Jemanden geprüft und abgenommen sind.

Projektanpassung
Weil in der Kernzone, unterhalb vom Bauprojekt VISIO unerwartet fünf grosse Bauten mit hohen und steilen Gibeldächer bewilligt wurden, planen wir eine Geschossaufstockung.

Das überarbeitete Projekt erhält den Namen:  "WohnPark VISIO"

März 2000
Selbstherrlicher Gemeinderat
Ohne die notwendige Einwilligung, der im Quartierplan Lerchenberg kostentragenden Mitglieder einzuholen, hat der Gemeinderat die Strassenbauarbeiten für Fr. 1'620'000 vergeben. Abgerechnet wurden in der Schlussrechnung dann Fr. 2'237'000

Abscheulich
Um quartierplanspezifische Prinzipien und beurkundete Vereinbarungen in den Erschliessungsverträgen nicht beachten zu wollen, säht das Bauamt mit haltlosem Geflunker, mit Irreführung, Diffamierung, Eigenmächtigkeit und Nötigung Zwietracht in die Familie Rellstab.

So erhielt ich von der Credit Suisse, bezahlt von meinen Miterben, eine Belastungsanzeige über Fr. 437'872 mit dem Zahlungsgrund: Erschliessung Lerchenberg - Solidarhaftung, Anteil Ruedi Rellstab, gemäss Schreiben Bauamt Erlenbach - zugunsten Gemeindesteueramt Erlenbach.

Für Leistungen an die Erschliessung Lerchenberg bestehen vertraglich, beurkundete Vereinbarungen, in denen die Voraussetzungen für Zahlungen festgelegt sind. Nach diesem Zahlungsplan gab es für meine Geschwister keinerlei Grund der Gemeinde diesen Betrag zu überweisen. Die vom Bauamt an meine Miterben verordnete Solidarhaftung war arglistig, willkürlich und rechtlos. Doch meine Brüder glaubten dem Bauamt und stellten gegen mich flugs noch einen Zahlungsbefehl aus. Dieses Erlebnis führte dazu, dass ich seither jeden Kontakt mit meinen Geschwistern vermeide.

Das Erlebte bewirkte, dass mir immer mehr klar wurde, dass ich in Quartierplanangelegenheiten und beim Bauprojekt WohnPark VISIO jeder beliebigen Willkür und völlig rechtlosen Handlungen machtlos gegenüberstand.

Mein Gefühl sagt, das ist Lynchjustiz!

Juni 2000
WohnPark VISIO
Das Projekt und unsere bisher geleistete Arbeit findet bei den Finanzierungsprüfern der CS hohe Anerkennung. Die Wohnungen werden als attraktiv und gut verkäuflich beurteilt. Auch ein Verkauf von Projekt und Bauland sei problemlos.

Das teilweise Festhalten des Gemeinderates an seinen schockierenden Bauauflagen zwingt mich, nochmals eine Baueingabe mit Projektänderungen einzureichen. Bis zum Erhalt der neuen Baubewilligung wird der Druck von Verkaufsunterlagen zurückgestellt.

Frechheit lass nach
Die Bauprofile für Haus vier liegen ausgerissen auf dem Bauland. Ein Grund dazu ist nicht ersichtlich.

Dasselbe passiert im Juli nochmals, jetzt liegen die Bauprofile wie in Erfahrung gebracht werden konnte, im Auftrag von Ingenieur A. Haag ausgerissen, auf einem neu aufgeschütteten Erdwall, der vom Aushub der Kanalisationsleitung, von der Lerchenbergstrasse bis zur Rankstrasse stammt und illegal auf meinem Land deponiert ist.

Augenfällig wie das Ingenieurbüro Haag AG ohne Führung und Aufsicht agieren darf. Das Ingenieurbüro Haag hockt nach dem Willen der Gemeindeführung, wie die Made im Speck und kann sich unter dem Schutz der Exekutive, (ausführende Gewalt) aus den Erschliessungsbeiträge, ohne Einflussmöglichkeit durch die kostentragenden Grundeigentümer beliebig bedienen.

Es ist der privilegierten Stellung von Ingenieur A. Haag, innerhalb der Gemeinde und der dadurch gewährten Rückendeckung zuzuschreiben, dass Haag mit einem Quartierplanbeteiligten derart umgehen kann. Erst nach Einschaltung eines Anwalts der Strafklage androhte, wurden die illegal entfernten Bauprofile wieder aufgestellt.

Suchen Bauprojekt und Bauland Käufer?
Ein Kaufinteressent für eine Eigentumswohnung, der mich persönlich aufsuchte, wollte wissen ob ich das Bauprojekt WohnPark VISIO und mein Bauland verkaufe? Ich will bauen und nicht verkaufen, wer verbreitet denn ein solches Gerücht? Darauf antwortete der Kaufinteressent, seine Information seien von einem Mitarbeiter aus dem Ingenieurbüro Haag AG.

Da Hans Haag, der Vater von A. Haag, Gemeindeingenieur in Erlenbach war, fällt mir die Aussage eines Bekannten ein der sagte: "Kein Gemeindeingenieur ist arm gestorben"

Juli 2000
Geändertes Baugesuch
Neu gezeichnete Baupläne ohne die beanstandeten Ateliers und Lofts, die dem Gebäudekörper in der Gebäudemitte etwas vorgelagert waren. Dadurch verlieren die Baukörper an Leichtigkeit und Verspieltheit.

Bauherr Steiner
Auf dessen Grundstück wachsen die ersten Hochbauten gegen den Himmel. Im Bauplatz, der ganz oben im Qaurtierplangelände Steiner allein durch den Segen vom Gemeinderat, ab Weinbergstrasse erschlossen wurde. Denn vertraglich geregelt sollte das ganze Bauland Steiner, ab der neu zu bauenden Erschliessungsstrasse Lerchenhalde erschlossen werden! Ein Geschenk der Gemeinde an Steiner.

Leider foutiert sich das Bauamt immer wieder um vertraglich geregelte Quartierplan Rechte und Pflichten. So suggeriert das Bauamt, unter der Leitung von Bauvorstand Y. Lombard und Bausekretär H.P. Fehr, unwahr und gegen besseres Wissen: Die Gemeinde sei weder bei der Überwachung noch beim Vollzug der Erschiessung Lerchenberg zuständig. Die Gemeinde übernehme nur die Einforderung und Sicherstellung, der zum Bau der Erschliessungsanlagen Lerchenberg benötigten Geldmittel als Zahlstelle. Die privaten Parteien sollen das Ingenieurbüro Haag AG mit der Bauleitung und der Oberbauleitung beauftragt haben. Dementsprechend sei die Verantwortung geregelt. Was sagt das rechtliche Gutachten dazu? Auszugsweise findet sich das im Kapitel "Gemeinderatsitzung" im Unterkapitel "Offene Rechnung"

August 2000
Hängiges Baugesuch
Der Entscheid des Gemeinderates zur eingereichten Projektänderung vom Juli 2000 verzögert sich überraschend durch neue Anträge des Bauamtes. Dieses verlangt eine Projektänderung im Bereich der Dachgeschosse.

Der konsultierte Baurechtsanwalt fand die Anträge als rechtlich ungehörig, empfahl jedoch zur schnellen Baurealisierung das Dachgeschoss neu zu gestalten. Die Abänderungspläne wurden darauf Ende September dem Bauamt zur Bewilligung eingereicht.

Prospekt WohnPark VISIO
Beschrieb einfügen ...

September 2000
Sicherstellung der Erschliessungskosten
Noch immer besteht keine Kostentransparenz über die von Bauingenieur A. Haag, nur mit dem Daumen veranschlagten Gesamtkosten. Zudem gibt es keine Rechnungskontrolle bei Zahlungen an Ingenieur- und / oder Werkunternehmer. Ebenso fehlt eine Trennung von Verflechtungen mit Rechnungen und Sanktionen zwischen meinem privaten Bauvorhaben und den gemeinschaftlichen Erschliessungsbauten. Dazu kommt, dass weder das Bauamt noch Gemeinderäte als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, diese missachten unerlaubt, ihre vertraglich geregelten Treuhand- und Aufsichtspflichten.

Derartiges Verhalten bedingt eine Abrede mit meiner kreditgebenden Bank. Eine Bürgschaftsverpflichtung statt dem verlangten Zahlungsversprechen an die Gemeinde, soll bei verfrühten oder ungerechtfertigten Zahlungsforderungen sicherstellen, dass vertragliche Regelungen beachtet werden.

Zitate von Kaufinteressenten
L.H. am 14.07.1999 Ich sehe im VermögensZentrum VZ täglich Immobilien, welche verkauft werden. Zudem haben wir zahlreiche Objekte geprüft. Wir können deshalb mit Sicherheit sagen, dass sich das VISIO Projekt deutlich von den übrigen Angeboten abhebt. Das Konzept der flexiblen Raumaufteilung, die zahlreichen Fenster sowie der ökologische Grundgedanke liegt absolut im Trend und spricht uns sehr stark an.

J. & W.R. Am 04.03.2000 waren wir bei Ihnen, um uns eingehender über VISIO zu informieren. Da war es um uns geschehen. Wir haben uns beide in dieses Projekt verliebt.

P. & R.A. am 05.03.2000 Wir sind wirklich beeindruckt und fasziniert, vor allem auch von den bautechnischen und architektonischen Details! Auch ihre eigene Begeisterung fürs Projekt ist deutlich spürbar, das steckt an!

J. & W.R. am 16.08.2000 ... und sind auf dem Heimweg mitten in der Nacht noch 20 Minuten auf der Zufahrtsstrasse gestanden und haben davon geträumt, wie schön es wäre, wenn unser Traum in Erfüllung gehen würde.

November 2000
Baubewilligung für den WohnPark VISIO
Leider nochmals mit feindseligen Auflagen. Wie zum Beispiel die Sicherstellung der vom Ingenieurbüro A. Haag AG verursachten Mehrkosten beim Strassenbau, ansonsten dürfe mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. Kleinliche Auflagen bei Kellerzugängen, Gestaltung und noch höhere Bewilligungsgebühren als beim ersten Baugesuch.

Der Trend, dass Normalverdiener keine Wohnung in Erlenbach finden, verstärkt sich. So wohnen von den 64 ehemaligen Schülern der Jahrgänge 1940/1941 nur noch 15 in Erlenbach, davon deren 12 in eigenen Liegenschaften aus altem Familienbesitz.

Wie ich weiss, wurde meinem Vater 1987 die Lektion durch den Gemeinderat erteilt, dass in Erlenbach günstiger Wohnraum nicht erwünscht ist. Damals scheiterte das erste Projekt mit preiswerten Wohnungen nach dem Willen des Gemeinderats, der die Einstellung des damaligen Quartierplanverfahrens gegen den Willen der übrigen Quartierplan- Beteiligten durchsetzt. Der Grund dürfte darin zu finden sein, dass eine Investorengruppe um Gemeindeingenieur H. Haag, unser Bauland übernehmen wollte. Mein Vater erteilte diesen eine Absage.

Februar 2001
Feiner Bauvorstand
Ohne mein Wissen und ohne Wissen meines Individualkundenberaters wurden von der Bank Credit Suisse plötzlich keine Rechnungen für das Bauprojekt "WohnPark VISIO" bezahlt. Wie Nachfragen ergaben hat den Zahlungsstopp der Erlenbacher Bauvorstand Y. Lombard, als Jurist und Führungskraft bei der Credit Suisse veranlasst. Kapitel "..." im Unterkapitel "..."

Ich frage dich, wie hinterhältig und böswillig darf ein Bauvorstand sein?

April 2001
Webseite: www.visiobau.ch
im April in Auftrag gegeben / Beschreibung einfügen ...

Mai 2001
Neuer Kreditgeber
Mit Hilfe der Vermögensverwaltung VZ gelang es einen neuen Kreditgeber zu finden. Dies, nachdem all meine Unterlagen eingehend von der VZ und dem neuen Kreditgeber geprüft waren und diese das Bauprojekt "WohnPark VISIO" als sehr gut befunden hat.

Die UBS gewährte darauf einen Baukredit mit einer Limite von CHF 20'500'000, aufgeteilt in Landkredit und Baukredit.

Gesamtkosten von drei Stellen berechnet
Erste Berechnung durch die Artevetro Architekten AG

Zweite Berechnung durch Bauingenieur und Immobilienexperte Walter Kehl

Dritte Berechnung durch einen Generalbau Unternehmer

Die drei Kostenergebnisse liegen im Spielraum seriöser Berechnungen. Nun können die Wohnungspreise verbindlich errechnet werden.

Verkaufsdokumentation mit Preisliste
Beschrieb einfügen ...

Juni 2001
Gebaut wird auf den Nachbarliegenschaften
Im Kernzonenland, unterhalb vom Bauprojekt "WohnPark VISIO" wird gebaut und wie! Fünf grosse Mehrfamilienhäuser der Immo Line schiessen aus dem Boden.

Verkaufserfolg
Von den total 20 Wohnungen im WohnPark VISIO sind mehr als die Hälfte ab Plan verkauft.

Böswillige Intrigen und anhaltende Willkür bedrohen den Baustart. Deshalb werden weitere Reservationen ausgesetzt und der aktive Verkauf wird eingestellt.

Juli 2001
Guck der Gucker
Nachdem sich Gemeindepräsident Adolf Gucker meine Ausstellung im Chalet angesehen hat, kam postwendend seine schriftliche Anmeldung zum Kauf einer Attikawohnung.

Zum Schrecken der Artevetro Architekten teilte ich dem Gemeindepräsidenten jedoch mit, dass ich ihn als Käufer ablehne. Zu sehr habe er mitgeholfen, dass Gemeindeführung und Verwaltungsangestellte bei der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg, sowie bei meinen Bauprojekten völlig willkürlich, auch in rechtswidriger Weise gegen mich arbeiten durften. Denn mit Gucker wäre das Bedürfnis nach rücksichtsvollen, toleranten Bewohnern im WohnPark VISIO, bestehend aus Familien, Paaren und Singles mit sozialer Kompetenz verkommen.

Was meinst du, habe ich da einen falschen Entscheid getroffen?

Oktober 2001
Und nochmals, guck der Gucker
Dorfkönig Gucker beschloss darauf, dem Rellstab verweigere ich den Baustart für den "WohnPark VISIO" der soll wissen, wer im Dorf das Sagen hat. Gegen den Stand meiner bisher geleisteten Zahlungen, fantasierte Gucker völlig haltlos, bei mir gebe es bei den Strassenbaukosten noch Ausstände, diese seien vor einer Baufreigabe zu bezahlen.

Kurz darauf sass ich mit einem Baurechts- und einem Strafrechtsanwalt zusammen, um gemeinsam eine Lösung gegen das rechtlose Verhalten des Gemeindepräsidenten zu suchen. Das Ergebnis kam bald, beide Anwälte befanden diese Provinzfürsten sind unbelehrbar. Zusammen mit ihren Kumpanen würde mich die Gemeindeführung unweigerlich in den Ruin treiben. Auch während dem Bauen könnten mir diese jede Menge Knebel zwischen die Beine werfen. Ich müsse den WohnPark VISIO begraben, denn Rechtsmittel könne ich keine ergreifen.

Weshalb eine Klage meinerseits nie möglich war
In den Erschliessungsverträgen wurde sptizfindig Erlenbach als Gerichtsstand eingetragen, doch diesen Gerichtsstand gibt es gar nicht!

Wie unanfechtbar juristisch geklärt ist, haben meine Gegenspieler mit diesem fiktiven Gerichtsstand jegliche Form von Gefahr im Keim erstickt.

Würde ich Klage am Bezirksgericht oder am Verwaltungsgericht einreichen, würden sich beide Gerichte als nicht zuständig erklären. Dann müsste ich das Bundesgericht anrufen, das dann nach drei Jahren den Gerichtsstand bestimmt hätte.

Diese Erkenntnis teilte mir Baurechtsanwalt Dr. jur. F. Ruckstuhl und Strafrechtsanwalt Peter Bettoni, an der gemeinsamen Besprechung vom 29. Januar 1998 mit.

Deutliche, wahre Worte, an denen es keinen Zweifel gibt.

Schmerzlich und bitter auch deshalb, weil das Bauland aus 120-jährigem Familienbesitz stammt. Der Baubeginn unmittelbar bevorstand, dieser durch eine Gemeindeführung, die immer wieder moralische und rechtliche Gepflogenheiten, wie sie in einer Gemeindebehörde wahrgenommen werden sollten, absichtlich missachtete.

Dezember 2001
Rückzahlung der Reservierungsbeträge
Eine Selbstverständlichkeit dass die erhaltenen Reservationszahlungen, zusammen mit einer angemessenen Verzinsung umgehend den Wohnungskäufern zurückbezahlt wurden.

Verlust beim WohnPark VISIO
Die Rechnungen von Dritten wie: Architektur, Werbung/Verkauf, Baubewilligungen, Baurekurse, Bankzinsen, Beratungen etc. belaufen sich auf gut eine Million Franken.

Mit enormem Engagement und Herzblut, arbeitete ich während fünf Jahren, als Projektleiter 4'500 Stunden für den WohnPark VISIO. Die Berufsarbeit reduzierte ich, je nach Arbeitsanfall um 20 bis 40%.

Würde dich der Projektabbruch, das verlorene Herzblut und der enorme finanzielle Schaden nicht lebenslang begleiten? Bliebe ein solches Erlebnis nicht traumatisch in deiner Seele sitzen? Sei versichert, auch starke Personen können in ein Loch fallen und depressiv erkranken.

August 2002
Begräbnisfeier
Bei feinem Essen, Musik, Getränken und Zigarren nahmen Freunde, Planer und Kaufinteressenten auf einem Zürichsee Partyschiff gebührend Abschied vom WohnPark Visio.

Nun Frage ich dich
was glaubst du, hat die Gemeinde Erlenbach bei mir noch eine ethische und / oder moralische Verpflichtung zur Wiedergutmachung?

Ich finde die Gemeinde würde charakterlos, unmoralisch und äusserst skrupellos handeln, wenn die Rechnung über den finanziellen Verlust beim Abbruch vom WohnPark VISIO am Geschädigten hängen bleibt. Denn die Gemeinde hat sich und andere Hinterlieger, durch frevelhaftes Verhalten über Jahre unrechtmässig im Quartierplanverfahren Lerchenberg enorm entlastet und mit nötigendem Verhalten bereichert.
Gemeinderatsitzung - Januar 2004
Seite 45
Seite 45 wird geladen
7.2.  Offene Rechnung – Gemeinderatsitzung - Januar 2004.
Himmelschreiend  wie wahrheitswidrig, die Auslegung der Vertragsbestimmungen in den Landumlegungs- und Erschliessungsverträgen Lerchenberg, durch die Politische Gemeinde zelebriert wird.

Der Protokollauszug der Gemeinderatssitzung, der nicht nach aussen versandt wurde, belegt die Manipulation meiner Rechte. Das Schreiben vom 20. Januar 2004 wurde mir von der Gemeindekanzlei, jedoch erst einige Jahre später übergeben. Hätte ich den Protokollauszug im Januar 2004 erhalten, so wäre ein Anwalt beauftrag worden, damit die Schlussabrechnung über die Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg nicht vom Gemeinderat als abgenommen erklärt werden konnte.

Schönredend, ausredend und die Wahrheit auf den Kopf stellend steht im Protokoll:
Als Zahlstelle hat die Gemeinde inzwischen auch bei den übrigen Vertragspartnern der Lerchenberg-Erschliessung die erforderlichen Einverständniserklärungen zur Schlussabrechnung eingeholt. Mit Ausnahme der Zustimmung von Ruedi Rellstab. Dieser hat in einem siebenseitigen Schreiben  (vom 12. Dezember 2003) eine Genehmigung explizit abgelehnt.

Grundsätzlich schreibt der Vertrag der Einfachen Gesellschaft, Private Erschliessung Lerchenberg für die Schlussabrechnung Einstimmigkeit vor, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat. Eine nachmalige Änderung beim Bestand der einzelnen Vertragsparteien (z.B. Übertragung Grundeigentum an mehrere Rechtsnachfolger, wie bei teilweiser oder vollständiger Erbteilung wie bei den Erben Rellstab) bewirkt keine Veränderung im Bestand der Stimmen. Es darf davon ausgegangen werden, dass bei Vertragsparteien, welche mehrere Personen umfassen, deren Mehrheit über die Zustimmung oder Ablehnung und damit über die Stimmabgabe entscheidet.

Der Gemeinderat betrachtet deshalb die Schlussabrechnung über die Landumlegung und Erschliessung des Gebiets Lerchenberg als einstimmig genehmigt.

Damit ist dann das über 30-jährige Erschliessungsverfahren abgeschlossen. Sollte eine Vertragspartei oder ein Teil davon letztlich die Schlussabrechnung nicht akzeptieren, müsste sie von sich aus selber den Rechtsweg beschreiten und die entsprechenden Kostenfolgen tragen.

Wie erwähnt, wurde mir der Protokollauszug nicht zugestellt, denn der Gemeinderat wusste um meine Rechte und damit um die Falschheit seiner selbstherrlichen Darstellungen. Dadurch wollte der Gemeinderat gegen besseres Wissen den Schein erwecken, dass die Abnahme der Schlussabrechnung über die Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg rechtlich in Ordnung sei.

Strategisch brillant hat der Gemeinderat die Quartierplanbeteiligten damit manipuliert. Denn die kostentragenden Gesellschafter sollten davon ausgehen, dass die Abnahme der Schlussabrechnung über die Landumlegung und Erschiessung Lerchenberg, den rechtlichen und vertraglichen Vorschriften entspreche, was klar nicht der Fall war.

Vertragsbestimmungen versus Protokoll Gemeinderat
Dazu sagt das rechtliche Gutachten vom 3. Februar 2012, von Baurechtsanwalt Dr. Alois Schuler, nach akribischer Prüfung der Sachverhalte und der Rechtslage.

Zahlstelle
Die Politische Gemeinde führt das Rechnungswesen (S. 2 unten)
Die Gemeinde übernahm im Verhältnis zu zu den übrigen Gesellschaftern eine beschränkte Geschäftsführungsbefugnis, das bedeutet gleichzeitig Geschäftsführungsverpflichtung. (S. 3 unten)

Bewirkt keine Veränderung im Bestand der Stimmen
Der Gemeinderat meinte zu Unrecht, die Erbengemeinschaft Rellstab könne mit einem Mehrheitsentscheid ihre Zustimmung zur Schlussrechnung erteilen. Auch für die Erbengemeinschaft gilt der Grundsatz der Einstimmigkeit aller Erben, gleich wie bei der einfachen Gesellschaft. (S. 4 Mitte)

... als einstimmig genehmigt erweist sich als ...
Wie erwähnt fällt die Genehmigung der Schlussabrechnung in die vorbehaltene Zuständigkeit der einfachen Gesellschaft. Letztere fand keine einstimmige Zustimmung der Gesellschafter. Der Beschluss des Gemeinderates vom 20. Januar 2004 war Herrn Rellstab damals nicht zugestellt worden. Die Zustellung an Herrn Rellstab erfolgte erst am 9. November 2011 Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass das Gesellschaftsverhältnis Lerchenberg nach wie vor andauert und die Schlussabrechnung der Haag AG nach wie vor nicht genehmigt ist. (S. 4 Mitte und Unten)

Auch heute noch sind in mehrfacher Hinsicht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg ungelöst und offen. Fest steht, dass die Schlussrechnung vom 20. Oktober 2003 noch nicht genehmigt ist. (S. 10 unten)

Dies gab das Bauamt allen Beteiligten bekannt, das der Gemeinderat "aufgrund der Vertragsbestimmungen" die Schlussrechnung ungeachtet der Einwendungen des Herrn Rellstab trotzdem als abgenommen betrachte. (S.8 unten)

... selber den Rechtsweg beschreiten
Die Politische Gemeinde war dafür zuständig, allfällige Beanstandungen der Gesellschafter entgegenzunehmen und erforderlichenfalls korrigierend einzuschreiten. (S. 3 unten)

Das Kontrollrecht ist für die einfache Gesellschaft begriffswesentlich. Es ist umfassend. Die Grenze des Kontrollrechts des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters liegt ausschliesslich im Rechtsmissbrauch. (S. 4 oben)

Ein neuer Kostenverteiler aufgrund eines nachgeführten Perimeterplans war - und ist - deshalb unerlässlich. Herr Rellstab verlangte die Berichtigung des Kostenverteilers mit vollem Recht. Diese Forderung ist heute noch offen. (S. 6 Mitte)

Materiell wurden die durch Herrn Rellstab erhobenen Beanstandungen in den beiden Schreiben vom 22. Januar 2004 mit keinem Wort behandelt. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Gemeinderat Erlenbach in einem u.a. durch Gemeindepräsident F. Arnold unterzeichneten, an Herrn Rellstab gerichteten Brief vom 28. Juli 2006 behauptete, man habe in den beiden Schreiben vom 22. Januar 2004 und im Brief vom 7. November 2003 die durch Herrn Rellstab gestellten Fragen im Zusammenhang mit der privaten Erschliessung inhaltlich behandelt. Da auch das Schreiben vom 7. November 2003 keine materielle Auseinandersetzung mit den durch Herrn Rellstab gestellten Fragen und erhobenen Einwänden enthält, erweist sich die Aussage des Gemeindepräsidenten, im Brief vom 28. Juli 2006 als wahrheitswidrig. (S. 8 unten)

Herr Rellstab durfte erwarten, dass der Gemeinderat sich mit seinen begründeten, sachlich vorgebrachten und nachvollziehbaren Einwendungen auseinandersetzen und sie beantworten werde. Stattdessen erhielt er die Antwort: man werde sich damit nicht weiter befassen. Das Verhalten des Gemeinderates erscheint als treuwidrig. (S. 9 oben)

Ohne an dieser Stelle auf die Möglichkeiten des Rechtswegs im Einzelnen einzugehen, ist doch festzustellen, dass sich Herr Rellstab hier ausserordentliche Schwierigkeiten entgegenstellen.

Da die Landumlegung und Erschliessung auf superprivatrechtlicher, rein vertraglicher Grundlage durchgeführt worden war, ist das Baurekursgericht zum vornherein nicht zuständig. Der in Ziff. 6.3 Abs. 3 der Landumlegungsvertrages vorgesehene Einzelschiedsrichter dürfte ebenfalls nicht zuständig sein. Der Einzelschiedsrichter ist lediglich zum Entscheid in Pattsituationen bei der Mitsprache der Gesellschafter bei Vergebungen und bei der Abnahme der Schlussrechnung zuständig.

Bei der Erwägung der Beschreitung des ordentlichen Zivilweges stellte sich Herrn Rellstab das besondere Problem, wonach allfällige Ansprüche gegenüber der Gemeinde und / oder der Haag AG Ingenieurbüro oder auch gegenüber den Eigentümern Steiner-Lanfanconi und der Lavida AG der einfachen Gesellschaft gesamthänderisch zustehen.

Dies setzt entweder die Abtretung der Ansprüche durch die übrigen Gesellschafter an Herrn Rellstab voraus oder eine Klage gegen alle Gesellschafter auf Mitwirkung an einem rechtlichen Vorgehen gegen die verschiedenen Anspruchsgegner. Aus prozessualen Gründen ist ein rechtliches Vorgehen mit ausserordentlichen Schwierigkeiten verbunden und faktisch nicht möglich. (S. 10 oben)

Sollte jetzt nicht zu erwarten sein, dass die Mitglieder in der Gemeindeführung offen sagen, die Abnahme der Schlussabrechnung über die Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg hat krass gegen Regeln und Gesetze, Treu- und Glauben, Ethik und Moral verstossen?

Es wurden Gesellschafter bei der Kostenverteilung unstatthaft begünstigt und andere hemmungslos drangsaliert, diffamiert und für ihre Darstellung, trotz Hinweisen auf prüfbare Vertragsakten finanziell unsäglich abgestraft.

Dazu kommt, dass die rechtlose Abnahme der Schlussabrechnung Ursache für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, Gemeinderat und Privatkläger versus Ruedi Rellstab war.

Glaubst du, gibt es seitens der Politischen Gemeinde Erlenbach einen strafrechtlichen und / oder einen moralischen Handlungsbedarf zur Wiedergutmachung?

Lese das Kapitel "Rätselhaftes"
Wirst du dann nicht mit der grossen Mehrheit der Leserinnen sagen: Die Gemeinde Erlenbach hat gewiss einen sehr klaren, strafrechtlichen und moralischen Handlungsbedarf zur Wiedergutmachung.

Konflikte bei weiteren Bauvorhaben
Seite 46
Seite 46 wird geladen
8.  Konflikte bei weiteren Bauvorhaben
Zleidwerkerei aus Amtsstuben, nach dem Recht des Stärkeren.

Unterkapitel
- Verbandelter Behördenklüngel
- Mehrfamilien- und Doppeleinfamilienhaus
- Eigenheim

Verbandelter Behördenklüngel
Seite 47
Seite 47 wird geladen
8.1.  Konflikte bei weiteren Bauvorhaben – Verbandelter Behördenklüngel.
Soll ich das baubewilligte Projekt WohnPark VISIO samt Bauland verkaufen? Welches Anrecht hat der Architekt auf geistiges Eigentum? Mein baufachliches Wissen genügt, dass ich nicht wie eine Privatperson, sondern wie ein professioneller Bauträger bei einem Verkauf, Abgabe und Steuerpflichtig werde. Zudem bezieht die Gemeinde aus Grundstückverkäufen horrende Grundstücksteuer Erträge für ihre Gemeindekasse. Die Gemeindeführung kann deren Höhe, selbst exorbitant und unanständig hoch, nach eigenem Ermessen selber anordnen. Wehre sich dagegen wer kann.

Ich entscheide mich, das Baugrundstück in drei Parzellen zu unterteilen. Auf dem Grundstück mit dem Dienstbotenhaus möchte ich ein Eigenheim bauen. Beim Wendehammer der Lerchenhaldenstrasse wären Miet- und / oder Eigentumswohnung möglich. Die grosse, dazwischen liegende Parzelle muss verkauft werden um liquid für die Quartierplankosten und neue Projekte zu werden.

Für diese Ziele muss ich die Vergangenheit vergessen. Selbst wenn mir neue Steine in den Weg gelegt und mir die Galle hochgeht, muss ich, damit ich planen und bauen kann, akzeptieren was die Macht des Stärkeren will.

Doch bei der Umsetzung meiner Ziele erlebe ich erneut den verbandelten Behördenklüngel, der mir alles andere als gut gesinnt ist.

Mehrfamilien- und Doppeleinfamilienhaus - ?? - ??
Seite 48
Seite 48 wird geladen
8.2.  Konflikte bei weiteren Bauvorhaben – Mehrfamilien- und Doppeleinfamilienhaus - ?? - ??.
Text folgt
Eigenheim - ?? - ??
Seite 49
Seite 49 wird geladen
8.3.  Konflikte bei weiteren Bauvorhaben – Eigenheim - ?? - ??.
Text folgt
Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026
Seite 50
Seite 50 wird geladen
9.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026
Es gibt Menschen die meinen, sie seien mehr wert und besser als andere, hätten mehr Rechte. Und so tun sie, was immer sie wollen ohne Rücksicht, getrieben von der Angst, ihre Macht könnte gefährdet sein. Sie kämpfen gegen Transparenz und lassen Belastendes, wie "Die nicht ruhende Geschichte" verschwinden und meinen ihr Problem sei gelöst.

Unterkapitel
- Erlenbach wird Fall für den Bezirksrat
- Ohne Baubewilligung gehandelt
- Frischer Wind
- Die nicht ruhende Geschichte
- Unzulässige Auftragsvergaben
- Der üblen Nachrede bezichtigt
- Die Angst der Aufsichts- und Justizpersonen
- Die Furcht der Anwältin
- Herzliche Gratulation
- Klage gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten
- Gute Frage
- Was wenn die Staatsanwaltschaft zur Einsicht kommt. 22. Juli 2024
- Eine Prise Nervengift. 7. September 2024
- Die unheimliche Macht falscher Urteile
Erlenbach wird Fall für den Bezirksrat - Juli 2022
Seite 51
Seite 51 wird geladen
9.1.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Erlenbach wird Fall für den Bezirksrat - Juli 2022.
8. Juli 2022
Aus der Zürichsee-Zeitung erfährt die Leserschaft: Das Bauprojekt am Bahnhof Erlenbach wird ein Fall für den Bezirksrat.

In einem Leserbrief vom 10. März 2022 steht: Beim Bahnhof soll ein gigantischer Gebäudekoloss, 91 lang und sechs Geschoss hoch entstehen. Am 25. Januar, 4. und 17. Februar sass Gemeindepräsident Sascha Patak höchstselbst mit in der Wettbewerbsjury, welche das Projekt der SBB als Sieger wählte - und zwar einstimmig. Ist dies der Grund für den Gemeinderat, das-SBB Projekt immer noch derart befremdlich in Schutz zu nehmen?

Rund 100 Bürgerinnen und Bürger fordern, der öffentliche Gestaltungsplan von 2012 sei so zu ändern, dass künftig eine Geschosszahl von maximal vier oberirdischen Geschossen sowie ein Gebäudelänge von höchstens 50 Metern gelte.

Die Initiative möchte bewirken, dass das von den SBB geplante Wohn- und Geschäftshaus beim Bahnhof höchstens vierstöckig wird. Der Gemeinderat hat das Begehren für unzulässig erklärt. Das Anliegen sei nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar, lautet die Begründung der Gemeindeführung.

Eine aus der Luft gegriffene Begründung, sagt Architektin Christiane Brasseur. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, die das Argument des Gemeinderates belege.

Brasseur hat sich dieses Gesetz genau angeschaut. In seiner Argumentation beziehe sich der Gemeinderat auf das vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Raumplanung.
 
Die Planbeständigkeit und die Rechtssicherheit, die gemäss Gemeinderat die zentralen Grundsätze des Raumplanungsgesetzes sein sollen, habe Brasseur vergeblich gesucht. Für die Architektin ist klar: Der Entscheid des Gemeinderats, die Initiative für ungültig zu erklären, beruht auf keiner rechtlichen Grundlage und ist absolut willkürlich.

Brasseur ist in guter Gesellschaft, welche die Argumentation des Gemeinderats nicht zu überzeugen vermochte. Innerhalb der fünftägigen Frist wurden drei Stimmrechtsrekurse beim Bezirksrat eingereicht.

In einem nächsten Schritt findet ein Schriftenwechsel statt. Heisst: Der Erlenbacher Gemeinderat hat nun ebenfalls fünf Tage Zeit, Stellung zur Sache zu nehmen. Erst wenn der Schriftenwechsel abgeschlossen ist, wird der Bezirksrat ein Urteil fällen. Wie lange das Dauern wird, kann Patrizia Merotto, die Präsidentin beim Bezirksrat, zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Gemeindeversammlung vom 28. November 2022
Der Gemeinderat erteilt Auskunft zur Einzeliniative Zürcher, die Bauten am Bahnhof Erlenbach im Volumen beschränken will. Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27 Oktober 2022 muss dieses Begehren den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden. Die weitergehende Einzelinitiative Brasseur, vom 1. September 2022 verlangt die Aufhebung "Öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhofstrasse".

Die Beantwortung der Initiativen erfolgte schriftlich, ohne Zulassung zur Diskussion mit dem Gemeinderat. Dies war möglich, weil der Gemeinderat am 25. November 2022, in einer Amtlichen Mitteilung über seine Internetseite "Mitteilungen des Gemeinderats" seine Haltung zu den Initiativen noch vor der Versammlung mitteilen konnte.

Sichtlich entsetzt über den Gemeinderätlichen Entscheid, der die Initiativen als ungültig darstellt, sagte eine Initiantin an der Versammlung, sehr kurz zum Gemeindepräsidenten, das bleibt nicht ohne Folgen, und meinte damit wohl den Gang ans Gericht.

Mit ihrer nachvollziehbaren Reaktion begibt sich die einfache Bürgerin aufs Glatteis. Denn erschreckend gross ist das Macht- und Reputationsgefälle, und das Beziehungssystem der verbandelten politischen, behördlichen und juristischen Instanzen bei Gericht. Instanzen mit grenzenlosen Mitteln und Juristen, die mit viel Geld und Zeit einen ungleichen Kampf führen, um keine Verantwortung zu übernehmen und keine Probleme zu lösen, die sie geschaffen haben.

Das Gerangel um Komopetenzen

An der Gemeindeversammlung vom Juni 2023 konnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum ersten Mal über die Einzelinitiative Brasseur abstimmen und haben sie mit grossem Mehr angenommen. Doch dann hat die Versammlung den Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung, für die es ein Drittel an Ja-Stimmen braucht, gutgeheissen.

Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 75 Prozent haben die Stimmberechtigten, am 19. November an der Urne, die Inititive für die Aufhebung des öffentlichen Gestaltungsplans Bahnhofstrasse definitiv angenommen.

Am 22. November 2023 nimmt der Gemeinderat in der Zürichsee-Zeitung zu seiner Niederlage Stellung.

Er nehme zur Kenntnis, dass die Stimmbevölkerung eine Verdichtung am Bahnhof verhindern will. Es gelte nun mit Hilfe von Fachleuten zu analysieren, was das Abstimmungsresultat bedeute und wie es umgesetzt werden könne. Nun biete sich die Chance, alles noch einmal neu anzuschauen. Der Gemeinderat habe nun 18 Monate Zeit, eine sogenannte Umsetzungsvorlage auszuarbeiten, um den Gestaltungsplan ausser Kraft zu setzen.

Die Antwort auf die Darstellung des Gemeinderats erscheint am 25. November 2023, als Leserbrief in der Zürichsee-Zeitung. Da schreibt Christiane Brasseur zur Pressemitteilung vom 22. November, "Das sagt der Gemeinderat nach der Niederlage".

Das Abstimmungsergebnis mit über 75-Prozent-Ja-Stimmen ist eindeutig. Gemäss Bezirksrat stellte die Einzelinitiative Brasseur eine "Anregung mit hohem Konkretisierungsgrad" dar. Nun da sie angenommen ist, müssen die im Initiativtext genannten konkreten Bestimmungen in sogenannter "negativer Voranwendung" sofort angewendet werden. Das heisst, dass von den jeweiligen Bestimmungen, denjenigen des Gestaltungsplans und denjenigen des Initativtextes, immer jene Bestimmungen angewendet werden müssen, welche weniger erlauben. Im Wesentlichen wird also die Ausnützung sofort wieder auf maximal 70 Prozent und die Gebäudelänge wieder auf 40 Meter beschränkt.

Der Gemeinderat hat demnach weder die Pflicht noch das Recht, die Initiative im Hinblick auf deren Umsetzung zu "überarbeiten". Eine nochmalige Mitwirkung der Bevölkerung ist somit nicht notwendig. Diese wäre nur dann notwendig, wenn der Gemeinderat - nach der Anpassung der baurechtlichen Bestimmungen im Sinne der Initiative - eine Planung ausarbeiten würde, die dann der Gemeindeversammlung vorzulegen wäre.

Unvollendet
Frischer Wind - August 2022
Seite 52
Seite 52 wird geladen
9.2.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Frischer Wind - August 2022.
21. August 2022, da schrieb ich ein Mail an zwei neue, unter "frischer Wind" in den Erlenbacher Gemeinderat gewählte.

Sehr geehrte Frau Suter, sehr geehrte Frau Rieder

Herzlichen Glückwunsch zu Ihren sehr guten Ergebnissen bei den Erneuerungswahlen in den Gemeinderat.

Die Erlenbacher Bevölkerung hat sich bei der Stimmabgabe grossmehrheitlich gewünscht, dass frischer Wind in den Gemeinderat einzieht. Weshalb dieser Wind erlahmen und das Vertrauen in den neuen Gemeinderat ausbleiben könnte, entnehmen Sie bitte meinem Mailanhang "Einzigartig am Zürichsee"

Mit freundlichen Grüssen
Ruedi Rellstab

Weshalb ärgert "Einzigartig am Zürichsee" die beiden Frauen, wie dies aus ihrer Antwort vom 22. August 2023 hervorgeht?

Nur weil die Gemeinderätinnen aufgefordert wurden: Lesen Sie unter www.meet-my-life.net vom Autor Ruedi Rellstab "Zeitblende" denn darin steht unter "Einzigartig am Zürichsee"

Überrascht muss ich feststellen, dass im neu zusammengesetzten Gemeinderat keine Diskussion über die faktische Abwahl von alt Gemeindepräsident Sascha Patak (nach dem zweiten Wahlgang vom 26. Juni 2022) stattgefunden hat. So konnte bereits am 1. Juli 2022, an dem der neue Gemeinderat das Zepter für die Amtsperiode 2022 - 2026 übernahm festgelegt werden, wer für welches Ressort zuständig ist. Gehe ich recht in der Annahme, dass das bisherige Gemeinderatsmitglied, das seit dem 1. Juli neuer Gemeindepräsident ist, mit einer vorgespurten Ressortverteilung, das Bauprojekt Bahnhof unverändert realisieren will? Die Primärverantwortung in den einzelnen Ressorts ermöglicht das Umsetzen dieses Ziels. Offensichtlich will der Gemeinderat keine Rücksicht auf die Mehrheit der Stimmenden nehmen, die das Projekt gestalterisch und volumenmässig wesentlich überarbeitet haben möchten.

Wie wenig die Meinung der Erlenbacher zählt, zeigte sich auch am 1. August, an dem ein viertägiges Thai-Steetfood-Festival die Bewohner schockte. Als einzige Gemeinde am Zürichsee gab es in Erlenbach keine 1. Augustfeier.

Das Verhältnis zwischen Bürger und Gemeindeführung könnte sich polarisieren. Eine unschöne Entwicklung, doch wie kann dies verhindert werden?

Vorschlag: Lesen Sie unter "Zeitblende" das Vorwort und dann das Kapitel In den Fängen der Justiz. Und wenn Sie mögen noch das Kapitel Berufung. Sie werden staunen, was Sie beim Lesen erfahren und wie Sie mit neuem Wissen Wutbürger verhindern.

Freundliche Grüsse
Ruedi Rellstab

22. August 2022 die Mailantwort der beiden Gemeinderätinnen kommt prompt.

Sehr geehrter Herr Rellstab

Besten Dank für Ihre Mail und die guten Wünsche.

Zu Ihrem Anhang, einzigartig am Zürichsee
Ihre Annahme, dass die neue Ausgangslage im Präsidium keine Diskussion im Gemeinderat ausgelöst hat, können wir nicht bestätigen. Die Ressortverteilung war nicht vorgespurt, sondern ist in einer Diskussion zwischen den neuen Mitgliedern des Gemeinderats festgelegt worden. Dabei konnten alle ihre Präferenzen einbringen.

Das Bauprojekt Bahnhof ist ein privates der SBB und es war noch der alte Gemeinderat, welcher die Initiative gegen dieses Projekt für ungültig erklären liess. Dieser Entscheid wurde von den Initianten und Stimmbürgern beim Bezirksrat angefochten. Das Verfahren ist noch hängig, weshalb wir dazu keine Stellung nehmen können.

Auch die Durchführung des Thai-Streetfood-Festivals an der Schifflände wurde vom alten Gemeinderat bewilligt. Dass keine 1. Augustfeier stattfand, hat unseres Wissens damit zu tun gehabt, dass kein Verein sich für die Durchführung finden liess. Wir können nur so viel sagen, dass der neue Gemeinderat den Unmut der Bevölkerung in dieser Sache vernommen hat.

Es ist uns ein Anliegen, dass die Bevölkerung die Entscheide des Gemeinderates nachvollziehen kann. Als neu zusammengesetzte Behörde sind wir bestrebt, die Stimmen der Gemeinde zu hören. Zu entscheiden, welche in der Vergangenheit gefällt, worden sind, können wir allerdings nicht Stellung beziehen. Wir bevorzugen es, in die Zukunft zu blicken und lassen uns gerne an den von uns verantworteten Taten und Entscheiden messen.

Gleichentags antworte ich per Mail.

Sehr geehrte Frauen und Herren im Gemeinderat.

Nur in die Zukunft blicken und dem Bürger weismachen, dass Handlungen und Entscheide, die Gemeinderäte und Mitarbeitende, aus dem Kader der Verwaltung vor dem 1. Juli 2022 gefällt haben, der Vergangenheit angehören, und der Gemeinderat deshalb keine Stellungnahme beziehen könne, ist weltfremd. Die Vergangenheit ist, wie die Autobiographie Zeitblende zeigt, sehr lebendig, aktuell und noch lange nicht vergangen.

Fazit
Mir ahnt, die beiden Gemeinderätinnen führen aus, was der neu gewählte Gemeindepräsident, als stärkster Mann im Dorf, von seiner Gemeindeführung verlangt, diese soll geschlossen hinter ihrem Präsidenten stehen. Die Vergangenheit der Gemeinde Erlenbach, an der Philippe Zehnder als Behördenmitglied vier Jahre aktiv beigetragen hat, soll unter dem Deckel der Vergangenheit bleiben. Sein Wahlkampfmotto lautete: Was für Erlenbach gut ist, das unterstütze ich, was für Erlenbach schlecht ist, das bekämpfe ich.

Ich unterbreite den Gemeinderätinnen deshalb den Vorschlag: Lesen Sie unter www.neet-my-life.net Gesetzeskonflikte das Vorwort und das Kapitel In den Fängen der Justiz und wenn Sie mögen noch das Kapitel Berufung.

Als Bürger erwarte ich, dass die Gemeindeführung Erlenbach, als Verursacher der Probleme, meine Anliegen zur Feststellung der unlauteren Machenschaften und Klagen zeitnah lösen wird.

Es ist dem Gemeinderat zu empfehlen, dass Anliegen, die bei ihm auf taube Ohren stossen, bei der kantonalen Ombudsstelle, als neutrale Schlichtungsstelle behandelt werden. Doch Erlenbachern ist eine Meldung an die Ombudsstelle verwehrt, weil der Gemeinderat sich bisher nicht entschliessen konnte, diese Möglichkeit für seine Bürger zu schaffen. Zu begründen ist dies so, Erlenbach will Probleme mit Bürgern eigenhändig, allein mit der Macht des Stärkeren, ohne Einmischung von aussen lösen.

14. Februar 2023
Nach einem halben Jahr des Schweigens, erhalten Frau Bärtschi, als Gemeindeschreibern ad interim und die Gemeinderätinnen Rieder und Suter, am 14. Februar 2023 ein Mail mit dem Titel: Die nicht ruhende Geschichte.

Auszug aus dem Mail: Auch eigennütziges Desinteresse, an den durch den Gemeinderat begangenen Rechtswidrigkeiten schützt Amtsträger nicht vor Rechenschaftspflicht. Als Bürger erwarte ich von der Gemeindeführung die volle Wahrheit, über Machenschaften, auch wenn sie in der Vergangenheit liegen.

Dann schreibe ich zwei Seiten zur Staatshaftung - zum Urteil vom 12. Dezember 2018 - zu alt Gemeindepräsident Sascha Patak - zu Rechtsanwalt Dr. Mirco Ros - zum Wegschaffen des Rechtgutachten vom 12. Februar 2012, geschrieben durch den unabhängigen, angesehenen Fachanwalt Dr. jur. A. Schuler - zum Gedicht DER PROZESS - zum Baubewilligungsverfahren WohnPark VISIO - zu Machtträgern die bei Strafklagen keinen Rappen privat bezahlen - und zum Umstand, dass ich daran gehindert wurde, meine Wahrheits- und Gutglaubensbeweise zu erbringen, was Ursache war, dass objektiv falsche und materiell oder formal das massgebliche Recht missachtende Urteile gefällt wurden.

Das Verhalten der Gemeinde muss transparent aufgearbeitet werden, oder soll gesagt werden:

Erlenbach - die schlimmste Gemeinde der Schweiz - die sich ohne Moral und Anstand über ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Vertrags- Amts- und Pflichtverletzungen, zum Nachteil eines Bürgers, mit bewusster Irreführung der Rechtspflege, mit mutwilligen Ehrverletzungsklagen, mit Schönreden, Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen, mit dem Geld der Steuerzahler darüber hinwegsetz.

Anmerkung: Der Gemeindepräsident weiss, die FDP-Erlenbach und die Mehrheit ihrer Anhänger und Anhängerinnen, sowie viele Stimmbürger fanden das Ansinnen von Gemeinderat Zehnder, gegen den amtierenden FDP-Gemeindepräsidenten, der auch in der nächsten Amtsperiode Gemeindepräsident bleiben wollte, zu kandidieren ungeheuerlich. Dass Zehnder, als Gemeindepräsident alles daransetzt, die Wünsche der Wirtschaftspartei politisch umzusetzen und den Fall "Rellstab mit seiner nicht ruhenden Geschichte" aus der Öffentlichkeit zu nehmen und vom Tisch zu wischen, damit es zu keiner Aufarbeitung kommt, ist erlebte Erlenbacher Geschichte.

Soll die Bundesverfassung ausgehebelt werden, wo steht. "Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

23. Februar 2023
Die Antwort der Gemeindeschreiberin, auf mein Mail vom 14. Februar 2023, mit Kopie an Gemeindepräsident P. Zehnder und die Gemeinderätinnen M. Suter und S. Rieder lautet:

Sehr geehrter Herr Rellstab

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne werden wir Ihr Anliegen an der nächsten Sitzung des Gemeinderates besprechen und Sie wieder kontaktieren.

Für die vorläufige Kenntnisnahme danken wir Ihnen und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Woche.

Freundliche Grüsse, Silvia Bärtschi

2. März 2023
Per Mail kommt das Ergebnis der gemeinderätlichen Besprechung.

Sehr geehrter Herr Rellstab

Der Gemeinderat hat vom Inhalt Ihrer Mail vom 14. Februar 2023 Kenntnis genommen. Wir möchten Sie gerne zu einem vertrauensbildenden Gespräch einladen.

Die Gemeinderätinnen Maya Suter und Susanne Rieder nehmen sich gerne für Sie Zeit. Aufgrund der dicht gefüllten Agenden war eine Terminfindung nicht in unmittelbarer Zeit möglich.

Gerne schlagen wir Ihnen jedoch folgenden Termin vor: Freitag, 9. Juni 2023, 16.30 Uhr Sitzungszimmer Gemeindehaus.

Bitte teilen Sie uns mit, ob das für Sie so passt.

Freundliche Grüsse, Sivia Bärtschi, Gemeindeschreiberin ad interim.

4. März 2023, da schreibe ich

Sehr geehrte Frau Bärtschi

Leider finde ich Ihr Mail vom 2. März frustrierend, weil meine Anliegen vom 14. Februar ignorierend. Im Anhang finden Sie meine Version, für gute, themenbezogene Gespräche.

Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab

Im Anhang schreibe ich: Ihr Mail vom 2. März hinterlässt einen verwirrenden Eindruck. Ein vertrauenserweckendes Gespräch für wen, wenn die nicht ruhende Geschichte in der Agenda des Gemeinderats keinen Platz findet?

Zielführend dürfte ein themenbasiertes Gespräch werden. Doch dazu müsste ich ein Versprechen erhalten, dass ich eine Begleitperson mitnehmen darf. Am Gespräch teilnehmen sollten Sie, als Gemeindeschreiberin und Frau Rechtsanwältin M. Suter als Gemeinderätin.

Die Themenbesprechung ergibt sich aus dem Unterkapitel "War der Untersuchungsrichter befangen?" Zum Erkennen seiner Befangenheit zitiere ich den Untersuchungsrichter vom März 2010 mit den Worten: Richter - Inzwischen sind Jahre vergangen. Was wollen Sie mit den inkriminierenden Schreiben erreichen? Angeklagter - Ich will, dass wir Dinge klarstellen, welche in diesen Verträgen Vertragsbestandteil sind, welche aber die Gemeinde willkürlich oder böswillig ausgeschlossen hat. Richter - Dann nochmals meine Frage. Was erwarten Sie von diesem Verfahren, ausser erneutem psychischem Stress, den Sie vorhin angesprochen haben? Angeklagter - Die Feststellung, dass die politische Gemeinde das Rechnungswesen führen musste, dass die Oberaufsicht im Erschliessungsverfahren durch die politische Gemeinde, durch den Leiter Bauamt, Herr H.P. Fehr wahrzunehmen war und dass die Schlussabrechnung durch die Abnahme, durch den Gemeinderat 2003/2004 auf eigene Faust, meine Rechnungsprüfung und die Rechnungsabnahme nach Ziff. 6.3 Quartierplan vereitelte, so dass der Gemeinderat nach Ermessen krasse Begünstigungen zugunsten der Hinterlieger spendieren konnte. Und das Land der Gemeinde gehörte auch zu den Hinter- Liegern. Richter - Ich glaube da werde ich Sie enttäuschen müssen. Ich sehe das Thema dieses Verfahrens etwas anders.

Zur Begleitperson sage ich, dass dies den Erfahrungen mit der Staatsanwältin geschuldet sei. Ich zitiere aus dem Kapitel: "Wie eine Staatsanwältin das Einvernahmeprotokoll manipuliert" Doch halt, im separaten Schlussvorhalt stehen unverändert dieselben Textpassagen, die ich handschriftlich korrigiert habe. Ich reklamiere bei der STAin die nicht erfolgten Textkorrekturen, doch die Staatsanwältin entgegnet, (ich bin von keiner rechtskundigen Person begleitet) in diesem Protokoll dürfe ich nichts ändern, bei Bedarf werde sie das Protokoll selber korrigieren.

In der Anklageschrift vom 25. Januar 2018, verschweigt die STAin meine Korrekturen im Schlussvorhalt und schreibt, die Wahrheit fälschend: Dadurch hat sich Rudolf Rellstab der mehrfachen üblen Nachrede sowie des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gemacht, wofür er zu bestrafen ist.

Ich finde, nachdem die Gemeindeführung 13 Jahre lang, jede gerichtliche Klärung der Streitursache vereiteln konnte, ist es für die heutige Gemeindeführung nur anständig, "Die nicht ruhende Geschichte" aufzuarbeiten und die, durch die von der Gemeinde Erlenbach verursachten Schäden zu vergüten und meine Integrität wieder herzustellen.

Klar ist, mit dem Rücktritt eines Gemeindepräsidenten verschwindet dessen Geist nicht gleich aus der Gemeindeleitung. Zahlreiche vom selben Geist befallene sagen, dass ich verurteilt und deshalb nicht unschuldig sein könne.

Doch Gerechtigkeit kann nicht warten!

Bedenken Sie, während Jahrzehnten wurde ich, als einfacher Bürger, von der Gemeindeleitung und Justizpersonen nicht gehört.

Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab

9. März 2023
Silvia Bärtschi antwortet, offene Kommunikation und themenbezogene Gespräche ablehnend.

Sehr geehrter Herr Rellstab

Ohne Ihre anderslautende Rückmeldung zum besagten Termin, gehen wir davon aus, dass Sie diesen wahrnehmen.

Freundliche Grüsse, Silvia Bärtschi, Gemeindeschreiberin

10. März 2023
Sehr geehrte Frau Bärtschi

Nein, ich werde diesen Termin nicht wahrnehmen. Ihre Besprechungsvorgaben sind subtil verkappte Köder für eine Alibibesprechung, zur Immagepflege für die Gemeindeführung.

Das Thema einer Besprechung ergibt sich aus dem Mail- Anhang vom 21. August 2022, Vorschlag: Lesen Sie ..., und aus dem Mail- Anhang vom 14. Februar 2023 sowie aus dem Mail vom 4. März 2023.

Anmerken möchte ich im Mail vom 4. März die neuen Wörter im Abschnitt: Ich finde, nachdem die Gemeindeführung 13 Jahre lang, jede gerichtliche Klärung der Streitursache vereiteln konnte, ist es für die heutige Gemeindeleitung nur anständig und ganz normal "Die nicht ruhende Geschichte" aufzuarbeiten und die, durch die von der Gemeinde Erlenbach (pardon Erlibach) verursachten Schäden zu vergüten und mein Ansehen und meine Integrität wieder herzustellen.

Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab

Der Mailanhang vom 4. März und das Mail vom 10. März 2023 fundieren auf klaren Fakten. Möglich, dass einzelne Gemeindevorstände realisieren, dass Gesetze und Verträge nicht tote Buchstaben sind und bewusste Irreführung der Rechtspflege nicht wie von 2010 bis 2020, zu Gunsten der irreführenden Partei ausgehen.

Dazu kommt, dass im Recht geschulte wissen, dass eine übernehmende Gesellschaft in aller Regel vollumfänglich für die Verpflichtungen der übernommenen Gesellschaft haftet. Auch muss, wer Lügen verbreitet zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt für jede Gemeindebehörde, speziell wenn wie in Erlenbach, nach der Erneuerungswahl, alte und neue Amtsträger darin Einsitz haben.

Seit Wochen drückt sich der Gemeinderat darum, Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und die Schreiben substanziell zu beantworten. Die Gemeindeführung weiss, jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist, damit alle sich gegen Ungerechtigkeit wehren können.

Doch es zeigt sich, der Gemeinderat möchte wegen den an die vormalige Führungsriege gerichteten Vorwürfen nicht reagieren. Die Gemeindeleitung glaubt, jede zuzuordnende Verantwortung mit Schweigen von sich weisen zu können und will - Nichtstun.

Unliebsame Geschichten mit Stillschweigen formalistisch beerdigen, um deren Aufarbeitung zu verhindern ist Wunschdenken. Denn wenn es Amtspersonen darum geht, die Vertuschung von Vergehen und Verbrechen zu begünstigen, so ist es keine Frage, wer wegen des immer unverfrorenen Gebrauch von Unwahrheiten, zuletzt am Pranger steht.

Aktuell zeigt sich bei der UBS, die am 19. März 2023 die Grossbank Credit Suisse (CS) für drei Milliarden Franken einverleibt hat, welche Verpflichtungen sie damit übernommen hat. Um die Übernahmerisiken für die UBS zu reduzieren, übernimmt der Bund per Notrecht eine Verlustgarantie von 109 Milliarden Franken. Insgesamt stellen der Bund (sprich die Steuerzahler) zusammen mit der Schweizer Nationalbank (SNB) Sicherheitsgarantien von 259 Milliarden Franken zur Verfügung. Dies weil befürchtet wird, dass die UBS die CS-Übernahme, trotz Schnäppchenpreis kaum stemmen kann, und in verheerende, auf die globale Banken- und Weltwirtschaft ausstrahlende Turbulenzen geraten könnte.

Die vormalige und heutige Bankleitung der CS wäscht ihre Hände in Unschuld, damit keine Schuldigen am Untergang der Bank zu finden sind. Blitzschnell wurde diese, durch den massiven Vertrauensschwund der Aktionäre, die ihre Einlagen retten wollten, zahlungsunfähig. Die Bankmanager wissen, nur wenn nachzuweisen ist, dass sie willentlich und vorsätzlich den Untergang der CS gewollt hätten, könnten sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Parlament hält vom 11. bis 13. April 2023 eine Sondersession zum Thema, weshalb die CS ausgeblutet oder krepiert ist, und wie es mit der CS und der UBS weitergehen soll. Da hört man Stimmen, Gehaltsbegrenzung bei 500'000 Franken pro Jahr sowie ein totales Boni Verbot. Doch das stösst FDP, GLP und Mitte-Parteigrössen sauer auf, diese wollen die Unkultur mit unglaublichen Salären und Boni weiterhin gelten lassen. Doch monströse Banken, die man bei Geldabflüssen, wie man bei der CS sieht nicht mehr retten kann, machen Angst.

Obwohl sich, an den mit Notrecht gesprochenen, milliardenschweren Garantien nichts ändern wird, setzt der Nationalrat mit Nein zu CS-Krediten, ein deutliches Zeichen an die FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Dies für wirksame Auflagen, um Banken in Pflichten und Rechte zu nehmen, damit Bankenrettungen nicht mehr nötig werden.


Das Telefongespräch
20. April 2023, im Rückruf von Frau Bärtschi, Gemeindeschreiberin ad interim, erkundigt sich diese, weshalb ich sie sprechen möchte. Ich berichte dass ich auf mein Mail vom 10. März 2023, also vor über einem Monat, keinerlei Reaktion seitens der Empfänger (Bärtschi, Suter, Rieder und Gemeinderat) erhalten habe.

Wie dem Mail vom 10. März 2023 zu entnehmen sei, finde sich der Auftrag in den Mailanhängen vom 21. August 2022, und denen vom 14. Februar und vom 4. März 2023.

Die Arbeit für den Gemeinderat Erlenbach bestehe darin, "die nicht ruhende Geschichte" dringend, transparent aufzuarbeiten, um die von der Gemeinde mutwillig verursachten Schäden zu reparieren. Dabei müsse der Schutz meiner Integrität, meiner Glaubwürdigkeit und meines Ansehens erkannt und auch öffentlich gewahrt werden.

Bärtschi glaubt, der Gemeinderat werde dies nicht tun, denn das sei Vergangenheit und die solle ich besser ruhen lassen. Doch da liegen unsere Vorstellungen weit auseinander.

Bärtschi will die von der Gemeinde verursachten Ungerechtigkeiten nicht für wahr halten und frägt, ob ich Hilfe brauche. Dies im Sinn der spinnt ja. Ich entgegne, dass ich Realist sei und keinerlei psychische Probleme kenne. Die Wahrheit meiner Darstellungen sei unleugbar, durch leicht zu prüfende Akten und Fakten, klar und transparent belegt.

Der Gemeinderat sei verpflichtet, Mitteilungen wie zur "nicht ruhenden Geschichte" zeitnah, objektiv und transparent auf Grund der relevanten Akten materiell zu prüfen und das Ergebnis offenzulegen. Abzuraten sei dem Gemeinderat, dies zu vertagen oder zu verweigern.

Es würde neue, erfolgversprechendere Massnahmen auslösen. Doch dann gebe es meinerseits keine Hilfeleistung, wie das Vorlegen relevanter Dokumente zur effizienten Aufgabenbewältigung. Der Gemeinderat sei unzweifelhaft im Besitz aller Akten, das bewirke, dass er sich ohne Hilfe, schon zur Sichtung seiner Aktenberge eine Mammutaufgabe aufbürde.

Nun will Bärtschi (sie sagt vertraulich, aber wer würde darauf wetten wollen? Also wähle ich meine Worte äusserst vorsichtig) wissen, was denn Ursache der Auseinandersetzung sei. Ich erzähle von der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg, von der unrechtmässigen Rechnungsabnahme, den daraus entstandenen Rechtshändeln und wie diese erfolgreich durch unwahres Sagen und bewusste Irreführung der Rechtspflege, immer zu Gunsten der Gemeinde ausgingen. Die dazu gebrauchten horrenden Geldmittel seien schuld daran, dass ich mir einen angemessenen Unterhalt meiner Liegenschaft nicht mehr leisten kann.

Mir ahnt, die Frage, ob ich Hilfe brauche, ist ein mieser Trick. Der Gemeinderat will sich keine Arbeit aufladen und möchte, deshalb behaupten ich sei psychisch krank. Eine Prüfung, ob meine Vorwürfe berechtigt und materiell zu prüfen seien, sei deshalb nicht angezeigt. Von Nützlichkeitsdenken geleitet, will der Gemeinderat renitente Bürger nach seinem Gusto erziehen, gängeln, zermürben und hilflos machen. Denn wos lang geht, bestimmt, nach gemeinderätlicher Logik die klar stärkere Partei. Offenbar weiss er nicht, dass mit dem Alter von 12 Jahren die Erziehung zu Ende ist.

24.04.23 da schreibt Frau Bärtschi, mit Kopie an Rieder, Suter und Zehnder: Vielen Dank für das angenehme Telefonat vom 20. April 2023. Sie haben ausdrücklich gewünscht, nicht am vorgeschlagenen Gesprächstermin von 9. Juni 2023 teilzunehmen, da Sie dieses als nicht zielführend erachten.

Also alles gut, die Gemeinde handelt wie gewünscht? Nein, denn jetzt zwingt sie mich zum Handeln, um die im Telefonat vom 20.04.2023 gemachte Mitteilung, der Gemeinderat sei verpflichtet "die nicht ruhende Geschichte" zeitnah, objektiv und transparent, auf Grund der relevanten Akten materiell zu prüfen und das Ergebnis offenzulegen. Offensichtlich ist, der Gemeinderat will jede Transparenz taktisch verhindern. Diese Haltung zeigt mir, ich muss neue Wege gehen, sonst versucht die Gemeindeführung, um keine Verantwortung für die nicht ruhende Geschichte zu übernehmen, mich mit einer undurchsichtigen Hetzkampagne mundtot zu machen.


Einschub Gemeinderätin Maya Suter ihr Schreiben vom Dez. 2024
Text folgt

Ohne Baubewilligung gehandelt - September 2022
Seite 53
Seite 53 wird geladen
9.3.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Ohne Baubewilligung gehandelt - September 2022.
19. September 2022 Medienmitteilung der Zürichsee-Zeitung

Vor wenigen Wochen war es noch eine grüne Idylle: die Freifläche zwischen Sigststrasse und Lerchenbergstrasse im Zentrum von Erlenbach. Doch eines morgens, Mitte August begannen unvermittelt die Bauarbeiten. Geplant ist ein "provisorischer Park" wie Gemeindepräsident Philippe Zehnder erläutert. Weil die Bauarbeiten ohne Baubewilligung begonnen wurden, mussten sie sofort eingestellt werden.

Die Präsidentin des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Erlenbach wirft dem Gemeinderat in einer Medienmitteilung eine Nacht-und-Nebel-Aktion vor, um illegal Fakten zu schaffen.

Anwohnende, mit denen diese Zeitung gesprochen hat, die aber anonym bleiben wollen, zeigen sich sehr unglücklich über das Vorgehen der Gemeinde. Diese hatten die Grünfläche jahrzehntelang als erweiterten Garten genutzt und selbst bepflanzt.

Geärgert habe sie besonders, dass keine rechtmässig Baubewilligung vorgelegen habe. Für die Unannehmlichkeiten hätten Mieter, in den Häusern, die der Gemeinde gehören, eine Mietzinsreduktion bekommen, doch die Erdhaufen vor ihren Häusern bleibe unansehnlich.

Das Sigst-Areal im Zentrum von Erlenbach bleibt also im Dornröschenschlaf - weder der provisorische Park noch der geplante Park, für den es bereits ein Wettbewerbsprojekt gibt, können in nächster Zeit realisiert werden.

Anmerkung: Die Mietzinsreduktion für einen kleinen Erdhaufen oder zum Stillschweigen über eine illegale Aktion des Gemeinderats?

24.09.2022 Leserbrief in der Zürichsee-Zeitung zur Zerstörung einer Grün-Oase ZSZ vom 19. September 2022

Eine Erlenbacherin schreibt
Der Gemeinderat hat vor kurzem mit den Bauarbeiten an einer Parkanlage mitten im Dorf, im sogenannten "Sigst"-Quartier beginnen lassen - dies ohne jede Information an die Bevölkerung und ohne jede Baubewilligung. Nun will er offenbar seine illegalen Bautätigkeiten mit einem nachträglich eingereichten Baugesuch legalisieren lassen.

Dieses Unterfangen wird nicht gelingen. Die Parkanlage im "Sigst" und auch die damit verbundene neue Fusswegverbindung sind nämlich Teil des privaten "Gestaltungsplans Sigst Süd". Dieser Gestaltungsplan wurde nie der Gemeindeversammlung vorgelegt und ist damit auch nicht rechtskräftig.

Vor dieser Rechtskraft können die Parkanlage und der Weg mangels Gesetzesgrundlage nicht bewilligt werden. Es wäre also zu wünschen, dass der Gemeinderat den privaten "Gestaltungsplan Sigst Süd" nun endlich der Gemeindeversammlung vorlegt. Nachdem dieser weit mehr Möglichkeiten als eine Regel- oder Arealbebauung gewährt, insbesondere was die massive Ausnützungsmöglichkeit betrifft, sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für dessen Festsetzung zuständig. Oder aber der Gemeinderat besinnt sich auf die Sache, um die es wirklich geht: Um die Gestaltung des Bahnhofstrassengebietes, und darauf, ob der Gestaltungsplan Bahnhofstrasse 2012, dafür wirklich die besten Voraussetzungen bietet.

Analoges Empfinden, dass der Gemeinderat mit städtebaulichen Visionen und illegaler Bautätigkeit Fakten schafft, um die Änderung oder Aufhebung des Gestaltungsplans Bahnhofstrasse zu verhindern, findet sich auch in einem Leserbrief vom 22. September 2022. Der Schreiber kommt dort zum Schluss: Versprochen wurde bei den Wahlen ein frischer Wind. Niemand hat sich darunter eine sibirische Briese vorgestellt.

Verwaltungsgericht pfeift Gemeinderat Erlenbach zurück
In der Zürichsee-Zeitung vom 14. November 2022 ist zu lesen: "Gestaltungsplan" Eine Einzelinitiative, welche Bauten am Bahnhof Erlenbach im Volumen beschränken will, ist nun doch gültig. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Offen ist, will der Gemeinderat das Verdikt vom Verwaltungsgericht akzeptieren oder ans Bundesgericht weiterziehen.


Unvollendet

Die nicht ruhende Geschichte - Juli 2023
Seite 54
Seite 54 wird geladen
9.4.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Die nicht ruhende Geschichte - Juli 2023.
Weil die Gemeindeführung keine Verbesserung meiner Reputation einleiten mochte, schrieb ich am 12. Juli 2023 an die Gemeindeverwaltung.

Ich bitte Sie höflich - aus meiner Lebensgeschichte, zu Lesen unter - www.meet-my-life.net - das Unterkapitel "Karte" und die Briefkasten-Karte mit dem "QR-Code scan me" zu kopieren.

Dies um alle im Dienst der Gemeinde stehenden Menschen, wie das Verwaltungspersonal und weitere Lohnempfänger der Gemeinde, also auch im Strassendienst Beschäftigte, zum Lesen meiner nicht ruhenden Geschichte "Es geschah in Erlenbach" anzuregen.

Alle im Dienst der Gemeinde stehenden Personen, sind vom weiteren Verlauf dieser Dorfgeschichte persönlich betroffen. Denn ob destruktiv oder konstruktiv die Anliegen eines Bürgers von einer Gemeindeführung behandelt werden, wirkt sich auf die Arbeitsmoral und das Renommee der Mitarbeitenden positiv oder verheerend aus.

Betrachten Sie deshalb meine Bitte als Dienstleistungsauftrag und erfüllen Sie diesen Zeitnah.

Besten Dank und freundliche Grüsse


1. September 2023
Die Lustlosigkeit der Gemeindeführung, die finanziellen Verluste aus völlig unstatthaftem Verhalten der Politischen Gemeinde zu Vergüten und meine Ehre wieder herzustellen, die sie mit fingierten Strafklagen aufs Gröbste verletzt haben, zwingt mich an 24 Mitarbeitende in der Gemeindeverwaltung Erlenbach, nachstehendes zu schreiben.

Mehr Wissen
Für Ihre tägliche Arbeit, mehr Wissen für ein gutes Gewissen.

Wählen Sie unter www.meet-my-life.net "Gesetzeskonflikte" "Zeitblende" "Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt" und "Die nicht ruhende Geschichte"

Freundlich grüsst ein Einwohner aus Erlenbach, dem Ärger, Wut und die Fehler der Behörden immer wieder sagen: "Lebe deine Wut nicht blind aus, würge sie auch nicht runter, mach deine Situation öffentlich und sage, was nicht in Ordnung ist".

1. Oktober 2023
Die Passivität der Gemeindeführung, die nicht ruhende Geschichte ernst zu nehmen, veranlasste mich am 1. Oktober zur e-mail Mitteilung an 16 Führungspersonen, deren Mail-Adressen in der Gemeinde Webseite zu finden sind.

"Mehr Wissen für Promis"
Sie sind ein vom Stimmvolk gewähltes Mitglied des Gemeinderats- der Bau- oder der Rechnungsprüfungskommission.
Lesen Sie als Verantwortungstragende, öffentliche, lokale Promi- Person, unter www.meet-my-life.net im Thema "Gesetzeskonflikte" das Kapitel "Rätselhaftes", denn es geschah in Erlenbach.

Die Fragen stellen sich für Sie persönlich
  • Soll die Gemeinde und die Justiz die Unrechtmässigkeiten, wie sie ansatzweise im Kapitel "Rätselhaftes" zu lesen sind, still aussitzen?
  • Heilt der Lauf der Zeit die Fragen, was ist passiert, wer hat was gemacht, wer hat sich wie verhalten?
  • Kann es sich die Politische Gemeinde leisten, meine Erlebnisse mit der Gemeinde Erlenbach zu ignorieren und unter dem Deckel zu halten?
  • Wollen Sie wegen dem Kapitel "Rätselhaftes", oder wegen was auch immer, Strafklage mit dem Antrag Burghölzli einfach einleiten? Trotz Bumerang-effekt für den Beschwerdeführer?
  • Zeigen Sie Moral und Anstand zur Wiedergutmachung, so wie Sie sich dies wünschen würden, wenn Sie an meiner Stelle wären?
Freundlich grüsst
Ruedi Rellstab


4. Oktober 2023
Der Gemeindepräsident antwortet.

Sehr geehrter Herr Rellstab
Im Namen des Gemeinderates danke ich Ihnen für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen bestätigen, dass keine Strafanzeige oder Klagen von Seiten Gemeinde gegen Sie geplant sind und aktuell auch kein Anlass hierzu besteht.

Freundliche Grüsse
Phillipe Zehnder, Gemeindepräsident

Ich finde, ein sehr vernünftiger Strategiewechsel. Hat zu dieser Einsicht, die erst seit dem 1. Oktober 2023 fest angestellte Gemeindeschreiberin, Adrinne Suvada verholfen? Zu dieser Vermutung führt mich im Kapitel "Nebenschauplatz" das Unterkapitel "Zufallsbegegnung"


20. Januar 2024

Da erreichte ein E-Mail die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, mit dem Betreff, "Die nicht ruhende Geschichte"

Darin schrieb ich, Sie und alle im Gemeinderat wissen, dass "Geltendes Recht" unrechtmässig mit Hilfe von Behördenmitgliedern aus den Chef-Etagen zustande gekommen ist. Seit Jahren wäre Ihr persönliches Handeln, als amtierende Gemeinderätin/Gemeinderat, für eine anständige Wiedergutmachung Pflicht. Denn die nicht ruhende Geschichte beruht auf wahren Geschehnissen, die, weil tief verletzend und aktenbelegt, niemals vergessen werden kann.

Anmerkung
Im Mai 2023 gab es die Karte, scan me "Es geschah in Erlenbach" Schauen Sie sich im meet-my-life meine Geschichte an.

Von der Gemeinde gab es für mich nur Stillschweigen. Seitens der Gemeinde wurde jedoch mit abstrusen Sündenbock-Motiven, in grossem Umfang, andauernd gegen mich geschossen und gelästert.

1. September 2023
Da schrieb ich ein E-Mail an 24 Mitarbeitende auf der Gemeindeverwaltung, mit dem Satz. "Für Ihre tägliche Arbeit, mehr wissen für ein gutes Gewissen.

Freundlich grüsst ein Einwohner aus Erlenbach, den Ärger, Wut und die Fehler der Behörden immer wieder Sagen, lebe deine Wut nicht blind aus, würge sie nicht runter, mach deine Situation öffentlich und sage was nicht in Ordnung ist.

Dazu folgte keinerlei Reaktion, ausser der Erkenntnis, die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wollen kein gutes Gewissen, jedoch die nicht ruhende Geschichte stillschweigend vertuschen.

1. Oktober 2023
Da schrieb ich in einem E-Mail, an die vom Stimmvolk gewählten Mitglieder des Gemeinderats- der Bau- oder der Rechnungsprüfungskommission.

Lesen Sie als verantwortungstragende, öffentliche, lokale Promi-Person, unter ... denn es geschah in Erlenbach. Die Fragen stellen sich für Sie persönlich. "Soll die Gemeinde ..." "Heilt der Lauf der Zeit die Fragen ..." "Kann es sich die Politische Gemeinde leisten ..." "Wollen Sie wegen dem Kapitel ..." "Zeigen Sie Moral und Anstand zur Wiedergutmachung ..."

Auch diese, vom Stimmvolk gewählten Amtspersonen üben Nichtstun statt Wiedergutmachung. Sie wissen Bescheid über unvorstellbares, unstatthaftes Agieren von Mitgliedern des Gemeinderats, zur Erwirkung falscher Gerichtsurteile! Schlafen solche Amtsträger noch mit gutem Gewissen, ich hoffe nicht!

Als Behördenmitglied arbeiten Sie mit einem zusammen oder auch nicht, wie es ihren Interessen und Ressourcen entspricht. Man weiss nie, wer einen unterstützt. Doch ein Gemeinderat ist eben auch ein Beamter, der Einfluss auf die Geschäfte aller Mitglieder nehmen kann.

Jetzt fühle ich mich immer mehr wie ihr privates Angriffsziel, das sie permanent mit eigenen Kulturen und geballter Machtfülle im Visier haben. Dies um das WIE, für das unrechtmässig zustande gekommene, geltende Recht, erwirkt durch falsche Gerichtsurteile, unter Verschluss zu halten.

Nicht nur ich finde, ein Gemeinderat muss zu seinen Fehlern stehen. Egal wie idiotisch, egal wie peinlich, egal wie rechtswidrig, egal wie teuer sie sind. Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab


24. Februar 2024
Da erreichte ein E-Mail die sieben Mitglieder des Gemeinderats mit dem Inhalt.

Die nicht ruhende Geschichte ruht nicht!

Gerne erinnere ich an mein E-Mail vom 20. Januar 2024 mit den Sätzen: Ein Gemeinderat muss zu seinen Fehlern stehen. Egal wie idiotisch, egal wie peinlich, egal wie rechtswidrig, egal wie teuer sie sind.

Leider sehe ich im Gemeinderat Menschen an der Macht die meinen, sie seien mehr wert und besser als andere, hätten mehr Rechte. Und so tun sie, was immer sie wollen ohne Rücksicht, getrieben von der Angst, ihre Macht könnte gefärdet sein. Sie halten mit "Korpsgeist" zusammen und stimmen ihre Aussagen ab. Zum Beispiel über "Die nicht ruhende Geschichte" um diese verschwinden zu lassen und meinen, das Problem sei gelöst.

Kürzlich ergänzte ich im meet-my-life.net mit einer Anmerkung das Kapitel "Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt"

Mir geht es bei meinen Schreiben an den Gemeinderat auch um den Schutz vor Willkür, und unkontrollierter staatlicher Macht, und um das Interesse des Staates an pflichtbewussten, zuverlässigen Beamten.

Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab


27. Februar 2024
Der Gemeindepräsident, Philippe Zehnder antwortet höchstselbst.

Sehr geehrter Herr Rellstab

Mit Interesse habe ich einen Teil ihrer jüngsten Geschichte auf der erwähnten Web-Page gelesen. Ihr Fall ist mir im Detail nicht bekannt und wurde mir auch nicht als offenes oder pendentes Geschäft bei der Amtsübergabe übergeben. So wie ich auch aus Ihren Berichten entnehmen kann, wurde seinerzeit das ganze Geschäft über die zuständigen Gerichte zu Ende geführt und abgeschlossen. Meine Befugnisse sind limitiert und ich kann und will die politischen und juristischen Proesse in diesem Land weder ignorieren noch umgehen. Und das ist auch gut so, um gerade eben die von Ihnen so gefürchtete Machtkonzentration auf einzelne Personen oder Behörden zu vermeiden. Auch als Gemeindepräsident habe ich die richterlichen Entscheidungen zu akzeptieren und einzuhalten und ich habe keine Möglichkeiten, den Fall von Hinten nochmals aufzurollen und die Rechtskraft in Frage zu stellen.

Ich bedaure es, dass ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen kann und hoffe aber sehr, dass Sie meine Position in dieser Angelegenheit verstehen können.

Freundliche Grüsse, Philippe Zehnder, Gemeindepräsident


28. Februar 2024
Da schreibe ich dem Gemeindepräsidenten

Sehr geehrter Herr Zehnder

Als Gemeindepräsident flüchten Sie in die halbe Wahrheit. Ihnen fehlt die ganze Wahrheit! Lesen Sie meine Autobiographie von Anfang bis ans Ende. Es sind 190 A 4-Seiten.

Unwahr ist die Behauptung: "Ich habe keine Möglichkeit, den Fall von hinten nochmals aufzurollen und die Rechtskraft in Frage zu stellen." Solche Worte sind nichts als ein Schutzschild, damit ungerechtfertigte Bereicherungen seitens der politischen Gemeinde nicht publik werden. Man kann davon ausgehen, dass Beamte für derartiges Verhalten bestraft werden!

Rechnen Sie mit dem schlimmsten Ausgang, in politischen und juristischen Belangen.

Sie und Ihre über 50, mit Fakten dokumentierten Mitstreiterinnen und Mitstreiter haben den schlimmstmöglichen Ausgang - aus: "Die nicht ruhende Geschichte ruht nicht!" zu befürchten, denn Ihren Mitstreitern fehlt es nicht am Wissen über falsche Gerichtsurteile.

Anmerkung
Es hat Fachleute gebraucht, unter anderen einen alt Oberrichter, um die widerrechtlichen Schuldsprüche rechtlich zu dokumentieren und zu kommentieren. Auch das Rechtsgutachten von Baurechtsanwalt Dr. jur. A. Schuler, zum Verhalten der politischen Gemeinde Erlenbach, kam am 3. Februar 2012 schon zum selben Entscheid!

Es ist absurd zu meinen, Sie als Gemeindepräsident, der schon in der Amtsperiode 2018 bis 2022 dem Gemeinderat angehörte, hätte dies nicht gewusst. Dasselbe gilt für Mitglieder des Gemeinderats und den Empfängern meiner Mails, mit dem Betreff: "Mehr Wissen" "Mehr Wissen für Promis" "Die nicht ruhende Geschichte" "Die nicht ruhende Geschichte die nicht ruht". Willkürlich und effizient, nach dem Willen des heutigen und/oder des vormaligen Gemeindepräsidenten, sind dies langjährig beeinflusste Behördenmitglieder.

Die Fakten
1. September 2023, das Mail mit dem Betreff, "Mehr Wissen", an 22 Behördenmitglieder, von andrea.aeberli. bis rolf.walter.

1. Oktober 2023, das Mail mit dem Betreff, "Mehr Wissen für Promis", an 17 Behörden-Promis, von martin.dippon. bis benjamin.vetterli.

20. Januar 2024, das Mail mit dem Betreff, "Die nicht ruhende Geschichte", an die sieben Mitglieder im Gemeinderat, von philippe.zehnder. bis tabea.giger.

24. Februar 2024, das Mail mit dem Betreff, "Die nicht ruhende Geschichte die nicht ruht!", an die sieben Mitglieder im Gemeinderat, von philippe.zehnder. bis maya.suter.

Ich kann diesen Menschen nur den Rat geben, klammert euch nicht an falsche Schuldsprüche. Lesen Sie meine Autobiographie vom Anfang bis zum Ende. Ich finde, als Gemeindepräsident ist es Ihre Aufgabe Ihre Unterstellten anzuweisen, meine Lebensgeschichte zu lesen.

Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab


Anmerkung
Oder soll man sagen, der Gemeinderat kümmert sich nicht um Recht und Unrecht. Noch zeigt sich die Mehrheit in der Gemeindeführung gleichgültig, denn grossmehrheitlich möchte der Gemeinderat "die nicht ruhende Geschichte die nicht ruht", totschweigen. Sie leben nach dem Motto: "Nimm dir, was du willst, gibt nichts zurück!" Ein Lump wer eine andere Meinung hat. Doch wie lange geht "das nimm dir und behalte es" bei Beamten gut? Es sind ja keine geringfügigen Summen, denn es gab seitens von Behördenmitgliedern Schadenszufügungen im 7-stelligen Bereich, und davon profitierte die Politische Gemeinde mit klarer Absicht ganz erheblich.

Die Weisheit, dass Angriff die beste Verteidigung ist, kann in einem Strafprozess subtile Taktik sein um sich aus der Bredouille bei einer drohenden Strafe zu befreien.


4. Januar 2025

Die nicht ruhende Geschichte - mit persönlicher, amtlicher Mail-Adressierung an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Aus unterschiedlichen Mitteilungen kennen Sie: «Die nicht ruhende Geschichte»

Nie und nimmer werde ich akzeptieren, dass falsches Recht gegen mich gesprochen wurde. Die Revision der bös- und argwillig gesprochenen Urteile, als Folge von aus dem Kontext gerissenen, kafkaesken Strafklagen muss, nach strikten rechtsstaatlichen Grundsätzen, zu korrekten Urteilen führen.

Seit 20 Jahren gibt es das Öffentlichkeitsgesetz mit dem Recht auf Informationsfreiheit wonach jede Person sehen darf, wie der Staat funktioniert. Was er beschliesst. Und wie er zu seinen Beschlüssen kommt.

Mein Angebot zur Ermittlung von Transparenz und Wahrheit erfolgte nach der Gemeindeversammlung, am 19. Juni 2023, beim Apero im Garten Erlibacherhof, an die neu gewählte Gemeindeschreiberin Frau Adrinne Suvada der ich damals sagte: Wenn sich die Gemeindeangestellten nicht durch Berge von Akten pflügen möchten, so könnte ich diesen zeigen, wo die relevanten Dokumente zur Wahrheitsfindung sind. Dies bedinge jedoch, dass die Gemeindeführung zuerst zeigen müsse, dass sie den Fall korrekt aufarbeiten möchte. Ein volles Jahresgehalt der Neugewählten, inklusive allfällige Gemeindebeiträge wie Pensionskasseneinkäufe und dergleichen, seien an mich zu überweisen.

Gemeindepräsident Philippe Zehnder kennt im grossen Ganzen meine Verluste, verursacht durch private Beschwerdeführer, deren Klagen im mittleren 6-stelligem Bereich, stets von der Gemeindekasse bezahlt wurden.

Herr Zehnder weiss zudem, meine Hilfe zur Wahrheitssuche gilt nur bei Überweisung eines Jahresgehalts von Frau Suvada, eingetroffen auf mein Bankkonto bis Ende Januar 2025

Ein Gemeindepräsident, der für Exekutivmitglieder drakonische Strafen zu befürchten hat, kann eine Strafuntersuchung als öffentlicher Auftrag, auch ohne Ratsmehrheit veranlassen, um strafmildernde Urteile zu erhalten.

Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und grüsse Sie freundlich

Ruedi Rellstab

Unzulässige Auftragsvergaben - März 2024
Seite 55
Seite 55 wird geladen
9.5.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Unzulässige Auftragsvergaben - März 2024.
Ende März 2024

Pressemitteilung
Jahrzehntelang wurden Aufträge fehlerhaft vergeben. Ein Gutachten zeigt jetzt, dass dies unrechtmässig war.

In Ihrem Bericht über "Unzulässige" Auftragsvergaben schreibt Virginia Ondelli, als Rechtsanwältin: "Für die Steuerzahler hatte dies keine finanziellen Konsequenzen." Es überrascht, wenn das Anwaltsbüro Schneider folgert: Diese Verfehlungen seien "aus Unwissenheit und Bequemlichkeit" passiert. Denn anschliessend an diesen Satz steht in der Zeitung: "Gerade diese Unwissenheit überrscht, denn Martin Dippon (FDP), seit 2018 Vorstand der Abteilung Hochbau und Planung, verfügt eigentlich als Partner der Firma Axericon, die online ihren Tätigkeitsbereich mit "fachlich und formal korrekten Ausschreibungen" beschreibt, über einiges Fachwissen. Und weiter ist zu lesen, trotz mehrfacher Kontaktversuche der Redaktion (Zürichsee-Zeitung) mit Martin Dippon, blieben diese unbeantwortet.
Das erstaunt keine Bürgerin und keinen Bürger, die vom Gemeinderat immer immer wieder, subtil in die Offensive gedrängt wurden.

Die Erlenbacher wussten, zu Justizpersonen pflegte der Gemeinderat seit jahrzehnten ein enges, freundschaftliches und die Richter lenkendes Verhältnis, dies zur bewussten Erwirkung falscher Urteilssprüche.

Weil derart verwerfliches Verhalten sehr hart bestraft werden kann, durften und dürfen Mitglieder einer Behörde mit Beamtenstatus noch immer alles darauf setzten, dass kaum jemand derartiges Verhalten von Beamten glauben wird, und die Justiz folglich jede Aufdeckung solcher Ungeheuerlichkeiten, als üble Ehrverletzung und böswillige Verleumdung ansieht und dank der guten Reputation von Beamten, deren "Ehrverletzer" barbarisch hart bestraft.

Zum Konfliktlöser "Ombudsmann" sagte Gemeindeschreiber Hs. Wyler für die Presse: Das ist eine kostspielige Angelegenheit. "Ich gehe davon aus, dass wir eventuelle Probleme auch in Zukunft lösen können." Im Klartext darf man sagen: Der einstige Schreiber wollte keine Einmischung mit gesundem Menschenverstand und Rechts Kenntnissen, wie ihn der kantonale Ombudsmann, und die seit September 2023, als Gemeindeschreiberin neu im Amt stehende, Frau Dr. Adrienne Suvada besitzen, um erfolgreich, und nicht nach dem Recht des Stärkern zu schlichten.
Der üblen Nachrede bezichtigt - Juni 2024
Seite 56
Seite 56 wird geladen
9.6.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Der üblen Nachrede bezichtigt - Juni 2024.
Pressemitteilung in der Zürichsee-Zeitung. 14. Juni 2024
Der Gemeindepräsident wird der üblen Nachrede bezichtigt

Fünf ehemalige Gemeinderäte haben Strafanzeige gegen Gemeindepräsident Philippe Zehnder (parteilos) eingereicht. Hintergrund ist ein juristisches Gutachten, das der aktuelle Erlenbacher Gemeinderat bei einem Anwaltsbüro in Auftrag gab. Dieses kam zum Schluss, dass Planungsaufträge während eines Zeitraums von 23 Jahren fehlerhaft vergeben worden seien. Zudem äusserte sich Zehnder dieser Redaktion gegenüber dahingehend, dass Verfehlungen nicht böswillig, sondern aus "Unwissenheit und Bequemlichkeit" passiert seien. Sowohl wegen dieser Aussagen als auch wegen der Publikation der Studie fordern die Alt-Gemeinderäte Peter Keller, Nicole Lauener (beide Die Mitte), Jens Menzi (parteilos), Martin Rübel (FDP) und Daniel Westermann (SVP), dass Philippe Zehnder bestraft werde. Ausschlaggebend für die Klage sei ein Gespräch zwischen Gemeindepräsident Zehnder und dem ehemaligen Gemeindeschreiber Hans Wyler sowie einem langjährigen Verwaltungsmittarbeiter. Meine Ahnung wer dies sein könnte fällt auf Hans-Peter Fehr, alt Leiter Bauamt. "Als Philippe Zehnder seine Aussagen im Gespräch nicht zurückgenommen hat, ist uns der Kragen geplatzt", sagt Keller. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Gemeindepräsidenten erhebt, ist noch unklar.

Wie Strafklagen seit dem Jahr 2006, vom Gesamtgemeinderat zu Vertuschungszwecken eingereicht wurden

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung "Bau- und Planungskommission, Gemeinde Erlenbach" vom 29. August 2006
Im Ausstands Gesuch eine Strafklage gegen den Gesuchsteller durch den Gesamtgemeinderat der letzten Amtsperiode einzelner Kadermitarbeiter der Gemeindeverwaltung wegen Drohung und weiterer Tatbestände als persönliche "Feindschaft" - damit rechtlich als Befangenheit - interpretiert wird;
die Übergabe von möglicherweise inkriminierenden Dokumenten an die Strafverfolgungsbehörde und die Abwehr von Drohungen nicht als Animosität gegen den Gesuchsteller sondern als objektive Schutzmassnahme und Sicherstellung der rechtsstaatlichen Integrität der Behörde anzusehen ist;
der Gesamtgemeinderat der letzten Amtsperiode damit die Verfolgung seiner rechtsstaatlichen Hoheitsgewalt sowie der privaten Sicherheit seiner Gemeinderäte und Chefbeamte durchzusetzen beabsichtigt;
deshalb eine persönliche Anfeindung des Gesuchstellers durch einzelne Gemeinderäte und Chefbeamte objektiv nicht erkannt werden kann;
die Unvoreingenommenheit der in Frage stehenden Gemeinderäte bezüglich Bauprojekt damit objektiv gegeben ist und eine Befangenheit einzelner Kommissionsmitglieder nicht besteht.

Vor der Bau- und Planungskommission, Sasche Patak, Mitglied; Sandro Ciaccia, Bausekretär.

Ein unsachliches Protokoll das zur Umgehung meiner Fragen vom 2. und 21. August 2006 "wer haftet" geschrieben wurde.

Dass die ehemaligen Gemeinderäte, welche nun gegen Gemeindepräsident Philippe Zehnder Strafklage führen, am Ausgang vieler falscher Schuldsprüche massgebend beteiligt waren ist Fakt.

Unterstützend brachten die Alt-Gemeinderäte, als Teil des jeweiligen Gesamtgemeinderats die Strafjustiz dazu, dass das 14-seitige Rechtsgutachten von Baurechtsanwalt Dr. Alois Schuler, vom 3. Februar 2012, der das Wirken der Politischen Gemeinde Erlenbach und ihrer Organe bei der Umsetzung des Vertrags "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg" aus baurechtlicher Sicht prüfte und begutachtete, bei Gericht seit 2012 als nicht zu beachtendes Parteigutachten materiell ungeprüft blieb! Ein Rechtsgutachten ohne Fehl und Tadel, erstellt und geschrieben von einem äusserst seriösen, hochkompetenten Anwalt mit Doktortitel!


17. Juli 2024
Ex-Gemeinderäte scheitern mit ihrer Anzeige gegen Philippe Zehnder, schreibt die Reporterin in der Zürichsee-Zeitung.

Im Juni hatten fünf ehemalige Gemeinderäte Strafanzeige gegen den Erlenbacher Gemeindepräsidenten Philippe Zehnder erstattet. Sie bezichtigten den Parteilosen der üblen Nachrede. Nun ist klar: Es wird wohl zu keinem Gerichtsverfahren kommen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet darauf, eine Untersuchung zu eröffnen.

Es fehle an einem hinreichend konkreten Anfangstatverdacht auf ein konkretes strafbares Verhalten der beschuldigten Person, steht in der sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Keine böse Absicht.
Der Gemeindepräsident  hatte gesagt, dass Verfehlungen nicht böswillig, sondern vielmehr "aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit" passiert seien. Es ist eine Aussage, der offensichtlich eine "gewisse Schwere oder Intensität" fehlt, wie den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.

Zudem ist in der Verfügung zu lesen, dass eben gerade keine böse Absicht unterstellt werde.

Natürlich müsse man Behördenmitglieder kritisieren und im Zweifelsfall auch anklagen können, betont Philippe Zehnder. Ihn ärgere aber, dass man damit vorgängig  an die Medien gegangen sei, sagt Zehnder bezüglich der Anzeige, die der Redaktion anonym zugeschickt wurde.

Martin Rübel ist einer der fünf Alt-Gemeinderäte, welche Anzeige erstattet haben. Der Jurist zeigt sich befremdet angsichts der Argumente der Staatsanwaltschaft, die Untersuchung nicht aufzunehmen.

Auf eine Beschwerde gegen die Verfügung oder eine zivilrechtliche Anzeige wollen Rübel  und seine Mitstreiter aber verzichten. "Wir wollten ein Zeichen setzen, dass man seine Vorgänger nicht einfach beleidigen kann."

Zweck der aussichtslosen Klage war, subtil ein schales Gefühl gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten zu schüren, damit dieser den Verdacht "üble Nachrede" gegen Ex-Gemeinderäte verbreitet zu haben, nie mehr los wird.
Ein politischer Wille - Angsteinflössung
Seite 57
Seite 57 wird geladen
9.7.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Ein politischer Wille - Angsteinflössung.
Angsteinflössung - ein politischer Wille der Gemeindeführung. Zu lesen im Kapitel "Macht und Ohnmacht bei Gericht" "Wie eine Gemeinde Gerichtsklagen gewinnt" "Die Staatsanwältin verfällt der Machtkonstellation" "Die Angst der Aufsichts- und Justizpersonen" " Die Angst der Anwältin" "Die Geldmittel der Gemeinde Erlenbach" "Der Gemeindepräsident wird der üblen Nachrede bezichtigt" "Klage gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten" "7. September 2024 - Eine Prise Nervengift"
Die Angst der Anwältin - von 2011-2017
Seite 58
Seite 58 wird geladen
9.8.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Die Angst der Anwältin - von 2011-2017.
Zu Recht fürchtete meine Anwältin, die mich von 2011 bis 2017 vor Gericht verteidigte, vor einer gegen sie persönlich gerichteten Ehrverletzungsklage seitens der Kläger.

Die allein arbeitende Anwältin übernahm den Fall vom ersten Anwaltsbüro das mich verteidigte. Dieses erlitt von den spitzfindigen Argumenten der Kläger und deren pausenlosen, ausufernden Eingaben eine happige Burout Kriese.

Hätte die Rechtsanwältin vor den Justizpersonen unerschrocken und standhaft darauf beharrt, dass diese die Aussagen einer Klagepartei gleichwertig mit den materiellen Fakten und mit den Aussagen eines Angeschuldigten sorgfältig und unvoreingenommen Prüften, so wäre kein Urteil gegen mich gesprochen worden. Doch die Angst der Strafverteidigerin vor dem perfiden Gegenanwalt Dr. jur. Mirco Ros und dem ebenso perfiden Beschwerdeführer, Dr. jur. Sascha Patak, verbockte dies.


Nachtrag
Fall M. Pachlstko & Fall Brasseur welche Angsteinflössung als politischer Wille, ebenso wie meine Strafverteidigung und ich erleben mussten.
Herzliche Gratulation - Juli 2024
Seite 59
Seite 59 wird geladen
9.9.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Herzliche Gratulation - Juli 2024.
8. Juli 2024
Meine Frau schreibt von Hand auf eine Karte.

Sehr geehrter Herr Zehnder, sehr geehrte Frau Suvada

Die sehr schöne Karte mit "Herzlichen Glückwunsch!" Der sinnvolle Gutschein und die Gratulation zum 80. Geburtstag haben mich freudig überrascht. Herzlichen Dank.
Klage gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten - Juni 2024
Seite 60
Seite 60 wird geladen
9.10.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Klage gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten - Juni 2024.
Die Strafklage von Anfang Juni 2024 bei der Staatsanwaltschaft, von fünf Alt-Gemeinderäten gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten Philippe Zehnder wegen übler Nachrede ist Fakt.

Meines Erachtens wurde mit dieser Strafklage eine Zündschnur zu einer schmutzigen Bombe gezündet. Dies um in einer mir nicht unbekannten Manier, einen Übeltäter zu basteln!

Zürichsee-Zeitung vom 17. Juli 2024
Ex-Gemeinderäte scheitern mit ihrer Anzeige gegen Philippe Zehnder. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Untersuchung gegen Erlenbacher Gemeindepräsident.

Es fehle an einem hinreichend konkreten Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten der beschuldigten Person, steht in der sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Auf eine Beschwerde gegen die Verfügung oder eine zivilrechtliche Anzeige wollen Rübel und seine Mitstreiter aber verzichten. "Wir wollen ein Zeichen setzten, dass man seine Vorgänger nicht einfach beleidigen kann."


Gute Frage - Juni 2024
Seite 61
Seite 61 wird geladen
9.11.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Gute Frage - Juni 2024.
Am Montag, den 17. Juni 2024 stellte ich nach der Gemeindeversammlung, an dem von der Gemeinde offerierten Apéro, an die Finanzvorsteherin und an den Liegenschaftenvorstand die Frage, "halten Sie die Strafklage gegen den Gemeindepräsidenten für berechtigt?" kurzes Stillschweigen dann antwortet Gemeinderätin Phan Sturm Huyen (GLP) das sei eine gute Frage, darauf antworte ich, dass der neben ihr stehende Gemeinderat Ludwig Näf (FDP) gewiss mit der Klage einverstanden sei. Die Frage wird nicht beantwortet. Das besagt, die Mehrheit im Gesamtgemeindrat unterstützt die Ehrverletzungsklage gegen ihren Präsidenten. Verweigert die Mehrheit im aktuellen Gesamtgemeinderat nun die Übernahme von Rechtskosten im Fall Zehnder zu Lasten Gemeindekasse, wie dies Rechtsschutzversicherungen bei Klage wegen übler Nachrede tun?

Nun dürfte wegen der mutwillig eingereichten Strafklage, ein erbittertes Parteien Hick Hack mit der Justiz, sowie zwischen den Klage-Befürwortern und den Klage-Gegnern,  in den nächsten Jahren unberechenbar den Lauf der Dinge nehmen.


17. Juli 2024
Glück gehabt, denn in der Zürichsee-Zeitung steht: "Kein Verfahren" Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Untersuchung gegen den Erlenbacher Gemeindepräsidenten Philippe Zehnder.
Wenn die Staatsanwaltschaft zur Einsicht kommt - Juli 2024
Seite 62
Seite 62 wird geladen
9.12.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Wenn die Staatsanwaltschaft zur Einsicht kommt - Juli 2024.
Am 22. Juli 2024 schrieb ich an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in Erlenbach.

Als Bürger erwarte ich, dass die Gemeindeführung als Verursacher der Probleme, meine Anliegen zur Feststellung der unlauteren Machenschaften und Gerichtsklagen zeitnah lösen wird, schrieb ich Ihnen am 22. August 2022.

Am 24. Februar 2024 schrieb ich: Sie und alle im Gemeinderat wissen, dass "Geltendes Recht" unrechtmässig mit Hilfe von Behördenmitgliedern aus den Chef-Etagen zustande gekommen ist. Seit Jahren wäre Ihr persönliches Handeln, als amtierender Gemeinderat/Gemeinderätin für eine anständige Wiedergutmachung Pflicht.

Am 24. Februar 2024 erreichte Sie die Mitteilung: "Die nicht ruhende Geschichte ruht nicht." Ein Gemeinderat muss zu seinen Fehlern stehen. Egal wie idiotisch, egal wie peinlich, egal wie rechtswiderig, egal wie teuer sie sind.

Mir scheint, der Gemeinderat will seine Verantwortung, für die nicht ruhende Geschichte nicht wahrnehmen. Dann darf auch Niemand klagen, wenn es heisst: Erlenbach - die schlimmste Gemeinde der Schweiz - die sich ohne Moral und Anstand über ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Vertrags- Amts- und Pflichtverletzungen - zum Nachteil eines Bürgers - mit bewusster Irreführung der Rechtspflege - Ehrverletzungsklagen - Schönreden - Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen - mit dem Geld der Steuerzahler, darüber hinwegsetzt.

Anmerkung
Was, wenn die Staatsanwaltschaft dereinst zur Einsicht kommt, dass die nicht ruhende Geschichte nicht ruhen kann, solange sich die Gemeindeführung sträubt, diese nach Fakten, Akten und Wahrheitsbeweisen transparent und unvoreingenommen aufzuarbeiten und angemessen Wiedergutmachung zu leisten.

Die Justiz kann aus einem überquellenden Fundus destillieren und bündeln, ohne viel recherchieren zu müssen, um dann wegen Irreführung eine harte Strafe gegen die untätige Gemeindeführung zu fällen.
Eine Prise Nervengift - September 2024
Seite 63
Seite 63 wird geladen
9.13.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Eine Prise Nervengift - September 2024.
Sehr geehrtes Gemeinderatsmitglied, wollen Sie in die Mühlen der Justiz kommen? Dann brauchen Sie den nachstehenden Text nicht zu lesen.

Am 1. August 2024 schrieb ich Ihnen: Was, wenn die Staatsanwaltschaft dereinst zu Einsicht kommt, dass die nicht ruhende Geschichte nicht ruhen kann, solange sich die Gemeindeführung sträubt, diese nach Fakten, Akten und Wahrheitsbeweisen transparent und unvoreingenommen aufzuarbeiten und angemessen Wiedergutmachung zu leisten.

Soll ich niedermachend von Ihnen hören, ich sei rechtskräftig verurteilt? Dies weil Grundrechte, wie eine ordentliche Beweisprüfung von Akten, Fakten und Wahrheitsbeweisen, die zur Straffreiheit meiner Aussagen führen mussten, nie zustande kam. Stellvertretend für Duzend andere, erwähne ich davon drei, welchen "Die nicht ruhende Geschichte" nicht ruhen lassen.

Das rechtliche Gutachten über das Wirken der Politischen Gemeinde Erlenbach und ihrer Organe bei der Umsetzung des Vertrages "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg" sorgfältig geprüft und begutachtet durch den renommierten Baujuristen Dr. A. Schuler, am 3. Februar 2012. Die Richterinnen und Richter aller Instanzen, verweigerten dem Gutachten, andauernd bis heute, jede materielle Prüfung!

Das Gedicht DER PROZESS über Macht und Ohnmacht bei Gericht, vom 1. Juni 2014, geschrieben im Nachgang auf das Bundesgerichtsurteil vom 19. Mai 2014.

Bedenklich, wenn die Mehrheit im Gemeinderat sich dreist am Gut eines Bürgers, es geht um einen siebenstelligen Betrag vergehen möchte. Klar, nicht für sich selbst, denn dieser speist ja schon die äusserst gut gefüllte Gemeindekasse.

Amtsmissbrauch ist der zweckentfremdete Einsatz staatlicher Mittel, wenn jemand seine Machtbefugnisse unrechtmässig anwendet oder kraft seines Amtes Zwang ausübt, wo dies nicht geschehen dürfte.

Falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Falschauslegung und Unterdrückung von Urkunden,  Erhrverletzung, nicht akzeptieren und prüfen von Gutglaubens- und Wahrheitsbeweisen eines unrechtmässig der Ehrverletzung Angeschuldigten, sind mehr als minimale Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Behördenmitgliedern.

Das gefälschte Einvernahmeprotokoll vom 9. Januar 2018, verfasst durch die Staatsanwältin Sabrina Bienz. Brandschwarz gelogen fabulierte die Verfahrensleitung im Schlussvorhalt abstruse Unwahrheiten. Meine umgehend vorgebrachten Korrekturanträge hörte sich Frau Bienz unbeeindruckt an. Empört strich ich die unwahren Worte und ergänzte handschriftlich die falschen Darstellungen im Schlussvorhalt der MLaw Juristin. Ein nie beachteter Schandfleck der Justiz, der öffentlich werden muss!

In Artikel 29 Absatz 1 der Bundesverfassung steht: Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung durch einen Staatsanwalt, der unabhängig und unvoreingenommen untersucht. Das gleiche gilt natürlich auch für Richterinnen, und zwar gestützt auf Artikel 30 der Bundesverfassung.

Will die Gemeindeführung tatsächlich in die Mühlen der Justiz kommen? Dies weil der Gemeinderat eklatante Fehler nicht korrigieren will, um sich selber und ehemalige Gemeindeobere wie Sascha Patak straffrei zu halten.

Wollen ehemalige und amtierende Gemeindeobere erleben, wie arglistig erzeugte Urteile, die Führungsriege in die Ausweglosigkeit bringt?
Die unheimliche Macht falscher Urteile
Seite 64
Seite 64 wird geladen
9.14.  Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 – Die unheimliche Macht falscher Urteile.
Am 7. Oktober 2024 erreichte die Mitglieder im Gemeinderat die Mitteilung: Bisher wurde mein Mail vom 7. September 2024 unkommentiert beiseitegelegt. Das Beiseiteschieben scheint Bös- und Argwillig, um die unheimliche Macht falscher Urteile auf mich wirken zu lassen. Eine traurige Wahrheit ist, unser Strafsystem ist bis ins Mark verrottet, sonst wäre ich nie gerichtlich verfolgt und verurteilt worden.

Die Mehrheit im Gemeinderat möchte mich seit langer Zeit schon mundtot machen, damit die Politische Gemeinde das von ihr, bei mir gestohlene Gut behalten kann. Es floss in einem hohen sechsstelligen Betrag in die Gemeindekasse.

Fakt ist, um falsche Urteile und andere Unredlichkeiten zu vertuschen haben Gemeindebeamte und die Justiz zusammengespannt. Die Beschwerdeführer klagten nie als Vertreter der Politischen Gemeinde, sondern als Privatperson. Weder gab es dazu eine direkte noch eine indirekte Stellvertretung. Die Staatsanwaltschaft hat gewusst dass es sich um private Beschwerdeführer und nicht um Kläger in amtlicher Funktion handelt. Anderfalls hätte die Justiz diesen Sachverhalt prioritär geklärt.

Fakt ist, die STAin MLaw. Sabrina Bienz wollte am 9. Januar 2018 die Unrechtmässigkeiter der Strafanzeige nicht ermitteltn und fälschte zum Schutz der Beschwerdeführer ihr Einvernahmeprotokoll. Weshalb diese ungeheure Straftat? Erklärbar ist die Straftat dadurch, dass bei Personengruppen, die scheinbar in amtlicher Funktion handeln, deren Individualinteresse schon bei der Staatsanwaltschaft, mit der Absicht diese straffrei zu halten, derart unlauter gewürdigt wird, damit das straffrei halten durch alle Instanzen gelingt. Die Justiz macht das Volk gerne glauben: Recht hat wer bei uns Recht bekommt. Ein Rätsel hinterfragt diese Volksmeinung und frägt dich: "Was ist, was manche bekommen obwohl sie es nicht haben und andere haben, obwohl sie es nicht bekommen".  Das Lösungswort hat fünf Buchstaben . . . . . 

Fakt ist, trotz dem Wissen, dass die Beschwerdeführer nie als Vertreter der Politischen Gemeinde ihre privaten Prozesse gegen micht führten, finanzierte die Politische Gemeinde Erlenbach deren Rechtskosten in hoher sechsstelliger Summe. Zusätzlich wurden Verwaltungsangestellte, wie zum Beispiel HP-Fehr und andere Gemeindeobere, zu hunderten von Arbeitsstunden zum Argumentieren und Erstellen bös- und argwilliger Gerichtsklagen missbraucht. Auch solche Arbeitsstunden bezahlten nicht die Beschwerdeführer sondern die Steuerzahler über die Gemeindekasse, was, wie der Gemeinderat immer wusste, eklatant rechtswidrig war. Für derart unredliches amtieren muss, ich bin kein Jurist, doch die Belege finden sich haufenweise, ein Strafmass von einigen Jahren unbedingt gesprochen werden.

14. Oktober 2024
Frau Gemeinderätin Maya Suter schreibt mir: Sie wiederholen Ihre Vorwürfe gegen die Justiz, den alten Gemeinderat und auch den aktuellen. Und ich meinerseits wiederhole mich, wenn ich schreibe, dass ich ein gefälltes und rechtskräftiges Urteil nicht kommentieren will bzw kann. Ich wiederhole mit weiter, wenn ich Ihnen anbiete, dass  wir uns zum Gespräch treffen können, in der Hoffnung, dass Sie erkennen, dass der aktuelle Gemeinderat Ihnen nichts Böses will und Sie mit der alten Geschichte abschliessen können. Beste Grüsse, Maya Suter

17. Oktober 2024
Sehr geehrte Frau Suter, FAKT IST Justitia die Göttin der Gerechtigkeit ist an vielen Gerichtsgebäuden in der Schweiz zu sehen. Sie trägt eine Augenbinde damit sie unvoreingenommen und unabhängig entscheiden kann. Doch die traurige Wahrheit ist, das ist nicht immer der Fall.

39% der Richterinnen und Richter stellen ihe Unabhängigkeit wegen der sogenannten Mandatsabgabe in Frage. Parteilose haben im Kanton Zürich keine Chance, denn hier bestimmen die Parteien welche Kandidaten zur Wahl stehen. Dadurch werden nicht die besten Leute ausgesucht, sondern die Parteitreusten, die jährlich Parteispenden in fünfstelliger Summe an ihre Partei überweisen (müssen).

Als Gemeinderätin, Vorständin Gesellschaft & Soziales schreiben Sie in Ihrem Mail vom 14. Oktober an mich, dass wir aneinander vorbei schreiben und ich einfach mit meiner "alten" Geschichte abschliessen soll. Fakt ist: Ich und meine Familie und nicht Sie, haben und erleben die unheimliche Macht falscher Urteile an jedem Tag neu. Da gibt es kein "Abschliessen".

Laden Sie mich bitte zeitnah zu einer Gemeinderatsitzung ein, an der wir 20 Minuten diskutieren und über Fakten reden, damit ich bald weiss, wie der Gemeinderat die "alte Geschichte" abschliessen will. Freundliche Grüsse, Ruedi Rellstab

21. Oktober 2024
Im Leserbrief schrieb alt-Gemeinderat Peter Keller in der Zürichsee-Zeitung "Das Ende des Seeretungsverbundes sorgt für Unmut in Küsnacht"

Süffisant und fragend schrieb Keller: "Sind der amtierende Gemeindepräsident und Gemeinderat wirklich befähigt, die Geschicke unserer Gemeinde zu leiten? Sind Gemeinderat und Verwaltung tatsächlich in der Lage, unsere Gemeinde zu führen, wenn solche grundlegenden Fehler gemacht werden? Oder fehlt es schlicht an der nötigen Kompetenz und Sorgfalt?

Anmerkung: Stellt der alt-Gemeinderat mit seinem Leserbrief nicht subtil die Weiche für neue Führungskräfte in Gemeinderat und Verwaltung?

Wie das Schreiben von Gemeinderätin Maya Suter vom 14. Oktober und die Antwort vom 17. Oktober 2024 aufdeckt, ist der Wunsch für neue Führungskräfte im Gemeinderat, aus einem andern Blickfeld von Nöten. Denn dem Gemeinderat droht, für unredliches amtieren ein Strafmass von einigen Jahren, wie in diesem Kapitel unter Fakt ist, zu Lesen ist.

Seit Jahrzehnten übelsten Anfeindungen ausgesetzt.
Die Kläger verheimlichten (aus eigennützigen Motiven) das Gedicht über Macht und Ohnmacht bei Gericht mit Fazit vom 01.02.2017, bei ihrer Klage. Analog wie das Einschreiben vom 12.12.2003 mit der Begründung weshalb der Gemeinderat weder eine Zustimmung noch das Einverständnis zur Abnahme der Schlussrechnung, durch die Vertragspartei Ruedi Rellstab erhielt. Auch diese Verweigerung wurde, obwohl urteilsrelevant, im Justizappart nie materiell geprüft. Analoges gilt auch für das Rechtsgutachten von Baurechtsanwalt Dr. jur. A. Schuler vom 03.02.2012, in dem aus baurechtlicher Sicht das Wirken der Politischen Gemeinde und ihrer Organe bei der Umsetzung des Vertrages «Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg» geprüft und begutachtet wurde. Nach Prüfung des Sachverhaltes und der Rechtslage, kommt der Anwalt zu folgendem Ergebnis: … «Zusammenfassend erweist sich, dass die von Herr Rellstab im Zusammenhang mit der Durchführung der Landumlegung und der Erschliessung Lerchenberg erhobenen Beanstandungen begründet sind. Der Gemeinderat hat sich über die Rügen mehrfach hinweggesetzt. Er weigert sich standhaft, sie zur Kenntnis zu nehmen und zu überprüfen».

Eine Justizperson kann, um Privatklägern einen Gefallen zu tun, von einem Tag auf den anderen Faktenchecks für gerechte Urteile abschaffen. Dies um einen bösartig Beschuldigten ehrlos, unglaubhaft und mit falschem Urteil mundtot zu machen um Ankläger mit Beamtenstatus schuldlos zu sprechen. Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die Gesellschaft muss sich mit Missständen in der Justiz aueinandersetzen.
Der neue Krösus - Juli 2024
Seite 65
Seite 65 wird geladen
10.  Der neue Krösus - Juli 2024
22. April 2024
Auszug aus der Medienmitteilung der Gemeinderatskanzlei, zur Jahresrechnung 2023

Die Erfolgsrechnung der Politischen Gemeinde Erlenbach schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 30.37 Millionen.

Dies zeigt, die finanzielle Situation der Gemeinde Erlenbach ist nach wie vor hervorragend. Die Einnahmen aus Grundstückgewinnsteuern tragen mit insgesamt 9.14 Mio. zusätzlich zum poitiven Ergebnis bei.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 255 Prozent. Das gesamte Eigenkapital steigt auf 150.93 Millionen.

Anmerkung: Grundstückgewinnsteuern kann die Politische Gemeinde, ohne Abgabe an den kantonalen Finanzbereich abzugsfrei für sich behalten.

Der neue Krösus Erlenbach eilt allen davon

3. Juli 2024
Zürichsee-Zeitung
Erlenbach hat die besten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, letztes Jahr flossen pro Kopf 19'474 Franken zum Fiskus. Der kantonale Durchschnitt beträgt 4'705 Franken.

Was ist passiert? Die Finanzvorsteherin Phan Sturm bestätigt ein "enormes Wachstum an Steuererträgen" im Jahr 2023. Ausserordentlich ist dabei der Anteil der Vermögenssteuern von 45 Prozent. Zuwachs habe es auch bei den Einkommenssteuern gegeben.

Phan Sturm hat aber noch eine weitere, überraschende Erklärung. So ist die Erlenbacher Bevölkerung - entgegen dem allgemeinen Trend - um fast 100 Personen geschrumpft. Das ist auf den Abbruch einer Siedlung zurückzuführen, in der kaum steuerstarke Personen gewohnt haben. Deshalb spiele der Effekt, dass der grosse Wohlstand der 5600 Einwohner im Dorf, statistisch auf weniger Köpfe verteilt werde.

In Zukunft könnte der umgekehrte Effekt eintreten, denn anstelle der erwähnten Siedlung baut eine grosse Versicherung eine neue Überbauung, die finanzkräftige Personen anziehen wird.
Nebenschauplatz
Seite 66
Seite 66 wird geladen
11.  Nebenschauplatz
Hier lasse ich Personen zu Wort kommen, die ebenfalls unter dem Machtgebaren der Gemeindeführung leiden mussten. Dies um meine nachstehende Aussage, mit Erlebnissen von weiteren Personen glaubhaft und unanfechtbar zu machen.

Erlenbach - die schlimmste Gemeinde der Schweiz - die sich ohne Moral und Anstand über ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Vertrags- Amts- und Pflichtverletzungen - zum Nachteil eines Bürgers - mit bewusster Irreführung der Rechtspflege - Ehrverletzungsklagen - Schönreden - Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen - mit dem Geld der Steuerzahler, darüber hinwegsetzt.

Vorab zwei Leserbriefe vom 6. Mai 2023, in der Zürichsee-Zeitung, zum Artikel vom 4. Mai "Gemeinderat bangt um Grossüberbauung der SBB" Die Briefe bestätigen, dass meine Erfahrung mit der Gemeindeführung, auch die Erfahrung der Leserbriefschreiber ist, haben diese in ihren Briefen analoges Fehlverhalten des Gemeinderats beschrieben.

So steht im Leserbrief von Susi Pfister
Denn der Gestaltungsplan baut auf nicht realisierbaren, unzulässigen Erschliessungen auf, was der Bevölkerung von Seiten des Gemeinderats bis heute vorsätzlich verschwiegen wird. Erst die Aufhebung des Gestaltungsplans führt zu Rechtssicherheit, nicht dessen Weiterführung.

Noch klarer äusserst sich der Leserbrief von Christiane Brasseur:
Der Gemeinderat verschweigt zudem, dass er die Begründung, die er dem Stimmvolk heute auftischt - Rechtssicherheit, Grundsatz der Planbeständigkeit, Ziele der Raumplanung - schon einmal bei den Gerichten vorgebracht hat, allerdings vergeblich. Das Verwaltungsgericht hat diese Begründung des Gemeinderates abgewiesen und die Initiativen für gültig erklärt. Der Gemeinderat hat das Urteil nicht beim Bundesgericht angefochten, sodass es rechtskräftig wurde und er danach handeln müsste - sollte man meinen, ist aber nicht so.

Ein weiteres Argument, das der Gemeinderat wohlweislich bei den Gerichten nicht vorgebracht hat, bringt er nun der Bevölkerung gegenüber vor, und führt diese damit wissentlich in die Irre: Er behauptet, dass der kürzlich fertiggestellte Ersatzbau an der Dorfstrasse 9a im Rahmen des Gestaltungsplans realisiert worden sei. Dies trifft nachweislich nicht zu. Der Bau hält sich an die Vorgaben der Bauordnung aus dem Jahr 1995. Dass der Bau trotzdem als übermächtig wahrgenommen wird, zeigt im Übrigen auf, wie schädlich sich erst die Bestimmungen des Gestaltungsplans Bahnhofstrasse auf unser Dorf auswirken würden.

Das Erstatten einer Strafanzeige, durchsetzt mit Lügengespinsten ist ein wirksames Mittel jemanden mundtot zu machen.

Ein krasser Fall erlebte der Erlenbacher Bürger M.P. Zu lesen im Kapitel "In den Fängen der Justiz" im Unterkapitel "Zum Urteil der Lügen" im Kapitelende, in der Eingabe vom 7. Mai 2018 ans Bezirksgericht Meilen, betreffend Strafklage vom 14. März 2017 betreffend Drohung und Ehrverletzung (wurden abgewiesen) In der mündlichen Begründung führt die Richterin aus: Der Beschuldigte habe nicht wider besseres Wissen und nicht in der Absicht, den Klägern übles vorzuwerfen gehandelt. Schuldig sprach mich die Richterin jedoch wegen mehrfacher übler Nachrede sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen.

Dies weil im Jahr 2011, die Einzelrichterin Frau Ch. Tischhauser keine Entlastungsakten, wie Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise des Beklagten materiell prüfen wollte.

Karte - Mai 2023
Seite 67
Seite 67 wird geladen
11.1.  Nebenschauplatz – Karte - Mai 2023.
Mitte Mai 2023
Mein Kopf und Bauchgefühl sagt, die Karte ist gut gemacht und darf in die Briefkästen mit dem Hinweis "Es geschah in Erlenbach. Schauen Sie sich in meet-my-life meine Geschichte an." Weshalb dies so ist, erfahren Sie beim Weiterlesen.

Weshalb eine Karte mit dem Text?
Erlenbach - die Gemeinde - die sich ohne Moral und Anstand über ihre Vergangenheitsbewältigung, aus jahrzehntelang praktizierten Vertrags- Amts- und Pflichtverletzungen - zum Nachteil eines Bürgers - mit bewusster Irreführung der Rechtspflege - mit Ehrverletzungsklagen - Schönreden - Ausreden und die Sachverhalte auf den Kopf stellen - mit dem Geld der Steuerzahler, darüber hinwegsetzt.

Das Telefongespräch vom 20. April 2023, ist zu finden im Kapitel "Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022 - 2026 im Unterkapitel "Frischer Wind - Korrespondenzen, im Abschnitt das Telefongespräch" denn dieses ist allein die Ursache für die Briefkasten Karte.

Die vorgetäuschte, heilige Unzuständigkeit des Gemeinderats hat mich zum Schreiben der Karte veranlasst.

Die "nicht ruhende Geschichte" wie sie dem Gemeinderat in den Korrespondenzen vom 14. Februar 2023, bis zum Telefongespräch mit Frau Bärtschi, Gemeindeschreiberin ad interim, am 20. April 2023 offenbart wurde, ist kein Schnee von gestern, sondern eine aktuelle Geschichte, welche die Öffentlichkeit braucht.

Die Gemeindeführung steht ohne Wenn und Aber in der Verantwortung.

A) für rechtloses Verhalten bei der Landumlegung und Erschliessung Lerchenberg.

B) Wegen unerlaubter Rechnungsabnahme, mit den daraus entstandenen Rechtshändeln und Justizklagen.

C) Die herrschende Mehrheit im Gemeinderat, hat mit unwahrem Sagen und willentlicher Irreführung der Rechtspflege, kafkaeske Justizirrtümer produziert. Dies mit Lügen und Verschwörung zur Behinderung der Justiz, zahlreicher Varianten des Verbergens von Beweismitteln sowie der Falschaussage in Strafverfahren. Unleugbare Tatbestände, begangen mit Billigung der jeweiligen Gemeindeführung, von Gemeinderäten und Kaderangestellten aus der Verwaltung.

Kurz, schlüssig und unwiderlegbar erklärt, beschreibt im Gutachten Baurechtsanwalt Dr. A. Schuler, am 3. Februar 2012 das rechtlose Verhalten der Gemeinde. Zu lesen im Kapitel "Offene Rechnung" im Unterkapitel "Gemeinderatsitzung" im Abschnitt "Vertragsbestimmungen" und explizit im Kapitel "Der üblen Nachrede bezichtigt"

Anmerkung zur Wahrheit
Demokratische Spielregeln und Rechtsstaatlichkeit sind nur möglich, wenn nebst einem unverhandelbarem Respekt für ALLE, ein ehrliches und von allen geteiltes Bemühen um Tatsachengerechtigkeit und Wahrheitsfindung besteht. Was bedeutet: Die Lüge ist nicht gestattet, auch wenn dieses Kampfmittel, als legales Parteiinteresse dargestellt, zu oft unbestraft verwendet wird.

Anmerkung
Wenn meine Briefkasten- Kartenaktion wider Erwarten beanstandet wird, werden Verärgerte mich privat attackieren. Dies weil öffentliche Personen nicht für eigenes, unglaublich unstatthaftes Amtieren mit Namen genannt werden möchten. Doch die von mir Genannten wurden vom Stimmbürger in ihr Amt gewählt oder sind Justizpersonen, die bei ihrem amtlichen Tun, bezweckt unglaubliche Justizirrtümer produzierten.

Ohne Fakten und Namen gibt es keine glaubhafte, nachvollziebare Geschichte. Denn wenn Ärger nicht stattfinden darf, weil die Wahrheit ärgert, werden Tatbestände nicht ehrlich dokumentiert und beschrieben.

Meine Justizfälle brauchen die Handschrift des Betroffenen, die Handschrift des ehrbaren Handwerkers und Wutbürgers. Ghostwriter würden allein wegen dem Machtgefälle anders Schreiben. So vorsichtig, dass sie niemandem auf die Füsse treten. Dadurch würde jede Rehabilitation vereitelt, doch auf diese kann ich nicht verzichten, ich will sie trotz meiner 83 Lebensjahre, demnächst erleben!

Von der Kartenaktion erhoffe ich, dass sich das Augenmerk vieler Einwohner langfristig darauf richtet, ob und wie die Gemeindeführung meine "nicht ruhende Geschichte" aufarbeitet. Ich denke, dass sich einige Erlenbacher jeden neuen Eintrag, zur "nicht ruhenden Geschichte" im meet-my-life ansehen, weil dies Dorfgeschichte war und dank der Kartenaktion brisante Dorfgeschichte bleibt.

Bisher sind 1500 Karten verteilt. Rund 800 Karten bleiben noch zum Verteilen. Das reicht nicht, um die Karten in alle Briefkästen, in der Gemeinde zu verteilen. Rund 600 Kästen bleiben unbestückt.

17. Juni 2023
Herr Erich Bohli von meet-my-life.net AG schreibt

Danke Herr Rellstab für die Zustellung Ihrer Karten und die Werbung für meet-my-life.net. Irgendwie ist Ihr Mut, gegen staatliche Willkür hinzustehen, bewundernswert. Bisher hat sich auch noch niemand bei uns beschwert.

Umgehend antworte ich.
Die Kartenaktion ist der Mut eines Verzweifelten, der ohne diese Aktion nicht hoffen kann, dass seine wirtschaftlichen Interessen und die seiner Reputation sich bessern werden. Deswegen gehe ich gegen staatliche Macht und Willkür an. Die Menschen, die dank dem QR-Code meine Geschichte lesen, werden vorsichtig, wenn sie sich über meine Darlegungen beschweren möchten. Dies weil sie wissen, dass sie über keine stichhaltigen Beweise verfügen, meine Darstellung zu Erlebnissen mit der Gemeinde Erlenbach und der, mit der Gemeindeführung verbandelten Justiz, rechtsgenügend als unwahr und ehrverletzend zu nennen.
Zufallsbegegnung - Juni 2023
Seite 68
Seite 68 wird geladen
11.2.  Nebenschauplatz – Zufallsbegegnung - Juni 2023.
19. Juni 2023
Am Schluss der Gemeindeversammlung (Zürichsee-Zeitung vom 21. Juni 2023) stellte Gemeindepräsident Philippe Zehnder, die 38-jährige Adrinne Suvada als neue Gemeindeschreiberin vor. Diese tritt ihr Amt am 1. September 2023 an. Bei der Vorstellung mit Blumenübergabe, gab der Gemeindepräsident der attraktiven Neuerwerbung gleich drei saftige Küsse, links, rechts, links.

Sympathisch bedankte sich die Vorgestellte sogleich bei den Anwesenden. Wohnhaft sei sie in Zollikon und kaufe nun möglichst viel in Erlenbach ein. Es freue sie, wenn man sie anspreche, damit sie die Erlenbacher kennenlerne.

Nach der Versammlung gings zum Apéro, der im Garten vom Erlibacherhof, von der Gemeinde gespendet wurde.

Mit drei weiteren Personen stand ich, in reger Diskussion an einem Stehtisch, mit dem Rücken gegen die Apéro Teilnehmenden. Unerwartet stand die neue Schreiberin an meiner rechten Seite, hergeführt vom Gemeindepräsidenten, der sich gleich mit den anderen Personen an unserem Tisch, angeregt unterhielt.

Der offene Blick der neuen Gemeindeschreiberin viel in meine Augen. Ich gratulierte zur Wahl und fügte sogleich an, ob ich ihr etwas zeigen dürfe. Ich durfte, also zeigte ich ihr eine Karte aus meiner Briefkastenaktion.

Die neue Gemeindeschreiberin antwortet, mich mit ihren Augen anhaltend prüfend, sie kenne diese Karte und sei am Lesen meiner Geschichte. Sie lese diese ab März 2017. Nicht schlecht denke ich, wenn sie mit dem Unterkapitel "Wie man Gerichtsklagen gewinnt" begonnen hat. Dann bekommt sie die Strafklage ab dem 14. März 2017 mit. Das Datum, als die Klage bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland, in Uster eingereicht wurde.

Mit freundlichen Gesicht lobt die an meiner Seite Stehende, wie gut Ablauf und Ereignisse von mir beschrieben seien, das ergebe eine glaubwürdige Geschichte, die keinesfalls, wie sie vernommen habe, die eines Verrückten sei. Sie finde es gut, wenn man sich persönlich kennenlerne, das ergebe oft ein komplett anderes Bild, als das, was man über diesen Menschen vom Hörensagen kenne.

Die Frau wird mir sehr sympathisch, denn meine Differenzen mit der Gemeinde interessieren sie merklich. Sie betrachtet micht nicht als Streitobjekt. Meine "nicht ruhende Geschichte" nimmt sie ernst und ist daran interessiert.

Bald sind wir uns einig, die sprunghaft zunehmende Leserzahl, auf Grund meiner Kartenaktion, wird bei vielen Dorfbewohnern langfristiges Interesse an meiner Geschichte auslösen. Die Gemeindeführung wird den Einfluss einer erklecklichen Anzahl Einwohner spüren, die wissen möchten, wie fair die Gemeinde meine Geschichte aufarbeitet.

Ich mache der klugen Frau einen Vorschlag: Wenn sich die Gemeindeangestellten nicht durch Berge von Akten pflügen möchten, so könnte ich diesen zeigen, welches die relevanten Dokumente zur Wahrheitsfindung sind und wo sich diese finden lassen. Dies bedinge jedoch, dass die Gemeindeführung zuerst zeigen müsse, dass sie den Fall korrekt aufarbeiten möchte. Ihr volles Jahresgehalt, inklusive alle zusätzlichen Gemeinde-Leistungen, wie allfällige Pensionskasseneinkäufe und dergleichen seien vorab an mich zu überweisen. Lächelnd antwortet die neue Gemeindechefin mit Doktortitel, ihr Gehalt sei bescheiden.

Adrinne Suvada startete ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Kommunikatonswissenschaften in der Privatwirtschaft. Berufsbegleitend hat sie Rechtswissenschaften studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen. Unter anderem berät sie derzeit Gemeinden in den Bereichen Marketing und Kommunikation und weiteren Themen wie Digitalisierung, Change-Management und Führung.

Es mag sein, dass das Anfangsgehalt einer Einsteigerin nicht exorbitant ist. Auch wenn sie gehört hat, dass gemunkelt wurde, dass alt Gemeindeschreiber Hans Wyler, der bestbezahlte Schreiber im Kanton gewesen sei.

Jetzt wendet sich der Gemeindepräsident höchst selbst zu mir und stellt sich als Philippe Zehnder vor. Ich sage nur, ich kenne sie, ohne meinen Namen zu nennen. Gleich entfernt sich Zehnder mit seiner Begleitung, diese wird im Beichten müssen, dass ich der Kartenschreiber sei und was zwischen uns besprochen wurde.

Zehnder wird nun von der Juristin wissen wollen, wie stoppen wir diesen Mann, und können wir ihn für seinen Gang an die Öffentlichkeit strafrechtlich belangen. Ich weiss, eine gute, unvoreingenommene Juristin recherchiert und sagt dann zum Präsidenten NEIN

Es gibt für mich keinen Zweifel, Frau Dr. Adrinne Suvada ist ein Glückfall für Erlenbach.

Anmerkung
Eine Gemeindeschreiberin ist die Gehilfin des Gemeinderats. Sie setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um. Was sie in ihrer amtlichen Tätigkeit anordnet oder sagt, muss nach dem Willen des Gemeinderats sein. Sie darf nicht eigenständig die operativen Geschicke und die Leitung der Verwaltung übernehmen, wie dies der Gemeinderat in der Öffentlichkeit glauben macht. Eine Gemeindeschreiberin ist das Sprachrohr der Gemeinde.

Nach der letzten Gemeindeversammlung ist kaum anzunehmen, dass es Friede, Freude, Eierkuchen gibt. Eine Gemeindeführung umfasst die dazugehörige Verwaltung, und beide sind sich in Erlenbach seit Jahrzehnten gewohnt, frei und unabhängig, nach dem Recht des Stärkeren, des Unkontrollierten, der Meinung von Freunden und Stimmungsmachern, oft rechtswidrig zu kuschen und zu wirken. Zum Nachvollziehen dieser Tatbestände kann jeder und jede, die Fakten sowie den Schaden der mir als Hinweisgeber von eklatanten Missständen durch die Gemeindeführung zugefügt wurde, in dieser Autobiographie finden.


21. Januar 2024
Ein riesengrosser Aufsteller einer Gemeinderätin erreicht mich. Diese schreibt per E-Mail. Ich habe begonnen, Ihre Geschichte im meet-my-life zu lesen. Als langjährige Einwohnerin interessieren mich rein schon Ihre Erläuterungen zum Gebiet rund um die Lerchenhalde.

Unsere Gemeindeschreiberin, die Sie bereits kennen, kann als Juristin Ihre grundsätzlichen Ausführungen besser als ich einordnen. Gerne werde Frau Dr. Adrienne Suvada, an der nächsten Sitzung über Ihre Kontaktaufnahme informieren und sie darum bitten, sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzten.

Gleichentags antworte ich. Ihre Rückmeldung ist der grösste Aufsteller den ich je von einer Gemeinderätin oder einem Gemeinderat erhalten habe. Herzlichen Dank für dieses Schreiben.


Der Souverän ist der Chef

So steht es, kurz vor Karfreitag im Erlenbacher Dorbott, in einem Interview mit Gemeindeschreiberin Adrienne Suvada, die seit September 2023 Gemeindeschreiberin von Erlenbach ist.

Dazu sieht man "Frauen-Power auf der Gemeindekanzlei" mit Bild der HR-Leiterin Ramona Thalmann, der Gemeindeschreiberin Dr. Adrienne Suvada und Sachbearbeiterin Sina Galbas. Zudem ist zu lesen, dass Adrienne Suvada Kommunikationswissenschaften studierte und ihr Studium mit dem Doktorat abschloss. Berufsbegleitend studierte A. Suvada auch noch Rechtswissenschaften und schloss diese mit dem Master of Law ab.

Im Inerwiew erklärt Dr. A. Suvada welche Situation sie bei Amtsantritt vorgefunden hat, welche Führungsprinzipien sie vertritt und was sie an Erlenbach besonders schätzt.

Auszüge aus dem Interview mit der Gemeindeschreiberin, im Dorfbott von Ende März 2024

Im Team herrschte ein extrem grosses Misstrauen und eine abteilungsübgreifende Kommunikation war praktisch nicht vorhanden.

Es gab einige substantielle Beschwerden aus der Bevölkerung und der Umgang mit diesen war nicht immer optimal.

Das Misstrauen war also auch mir gegenüber gegeben.

Ich habe einen Grundsatz den ich verfolge und das ist rechtskonform zu handeln. Ich will keine Mauseleien sehen und mache bei Aktivitäten, die gegen das Gesetz verstossen, nicht mit. Lieber erhrlich sein und zu seinen Fehlern stehen, als zu mauscheln und Dinge zu vertuschen. Das ist eine glasklare Linie und ich erwarte von meiner Belegschaft, dass das auch so umgesetzt wird.

Dazu gehört, dass man anständig mit den Kunden umgeht und Dinge sauber erklärt.

Für mich sind Hierarchien eigentlich unwichtig.

Wenn etwas in die falsche Richtung läuft, dann greife ich ein, teilweise sehr hart, aber das ist in einem solchen Moment notwendig.

Zu Führen heisst nicht, dass man an einem Beliebtheitswettbewerb teilnimmt.

Ich bin des Weiteren sehr offen und teile Informationen gerne mit der gesamten Belegschaft, damit muss man ungehen können und das ist sicher auch eine Neuerung innerhalb der Verwaltung.

Schlussendlich ist sicher in einem gewissen Punkt "negativ", dass ich juristisch geschult bin. Ich lese AGBs und Verträge sehr genau und viele Dinge lasse ich aus juristischen Gründen nicht zu.

Aus meiner Sicht sind wir im Hoch- und Tiefbau personell sehr dünn ausgestattet. (Private Anmerkung: In dieser Abteilung sollte man den Hoch- und Tiefbau Vorsteher sowie altgediente Chefbeamte ausmustern)

Der Souverän ist der Chef. Als Verwaltung verwalten wir und sind Dienstleister.

Es ist mir eine Ehre in dieser wunderbaren Gemeinde tätig zu sein.




Überrascht durch Wertschätzung - April 2024
Seite 69
Seite 69 wird geladen
11.3.  Nebenschauplatz – Überrascht durch Wertschätzung - April 2024.
An diesem Tag wurde ich von der Gemeindeschreiberin, Frau Dr. Adrienne Suvada und dem Stv. Gemeindeschreiber Dr. Adis Merdzanovic, 09:30 Uhr, beim Schalter Gemeindekanzlei, wo ich mich anmelden musste, nett begrüsst und ins nahe Sitzungszimmer begleitet.
 
Im Sitzungszimmer erneut eine herzliche Begrüssung. Die Gemeindevertretung bedankte sich, sichtlich erfreut über mein Kommen und ich für die Einladung.

Mit wohlwollenden, offenen Augenkontakten erkannten wir, bei uns Dreien herrscht guter Wille, zum konstruktiven Gespräch.

Auf der einen Tischseite standen die Gemeindeschreiberin und ihr Stellvertreter, um sich auf dort stehende Stühle zu setzen und baten mich, mich auf einen Stuhl gegenüber ihnen zu setzten.

Bis ich mein Schreibzeug der Mappe entnommen und vor mich auf den Tisch gelegt hatte, servierte mir die Gemeindeschreiberin eine Tasse Kaffee und überliesss mir die Wahl, mich für ein Fläschchen stilles Mineralwasser oder eines mit Kohlensäure zu entscheiden.

Völlig überraschend wollte mein Gegenüber kein Gespräch beginnen. Beide wollten von mir hören, weshalb und wann es zu den schweren Auseinandersetzungen gekommen sei.

Mein Wissen dazu interessiere sehr, obwohl sie meine Autobiographie im meet-my-life gelesen haben. Wow, welch erfreuliche Mitteilung.

Glücklicherweise hatte ich mich, in einem kurzen Schreiben genau auf dies Hoffnung vorbereitet. Ich gab je ein Exemplar an die Gemeindeschreiberin und ihren Stellvertreter und begann.

Seit meiner Kindheit beachte ich dieselben Linien, wie sie die Gemeindeschreiberin, für sich und ihre Mitarbeitenden, wie es im Erlenbacher Frühjahrs Dorfbott steht, anwendet oder anwenden möchte.

Wie die Gemeindeschreiberin darf ich sagen, ich habe einen Grundsatz, den ich befolge und das ist rechtskonform zu handeln. Ich will keine Mauscheleien sehen und mache bei Aktivitäten, die gegen das Gesetz verstossen, nicht mit. Lieber ehrlich sein und zu seinen Fehlern stehen, als zu mauscheln und Dinge zu vertuschen. Das ist eine glasklare Linie.

Wenn etwas in die falsche Richtung läuft, dann greife ich ein, teilweise sehr hart, aber das ist in einem solchen Moment notwendig.

Unter dem Aspekt "Beweisführung" übergebe ich der Schreiberin, 11 von 14 Seiten mit Notizen eines pensionierten Oberrichters, über die am 3. Februar 2012 erfolgte Begutachtung durch Baurechtsanwalt Dr. A.S. zum, "Wirken der Politischen Gemeinde Erlenbach und ihrer Organe, bei der Umsetzung des Vertrages "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg." Die Seiten 11 bis 14 behalte ich bei mir, weil der Expertenbericht von Rechtsanwalt Dr. A.S., im Gemeindehaus wohl in einer zweistelligen Zahl zu finden ist.

Wenn sich die Gemeindeangestellten nicht durch Berge von Akten pflügen möchten, so könnte ich diesen zeigen, welches die relevanten Dokumente zur Wahrheitsfindung sind und wo sich diese finden lassen, ergänzte ich.

Das bedinge jedoch, dass die Gemeindeführung zuerst zeigen müsse, dass sie den Fall korrekt aufarbeiten möchte. Ein volles Jahresgehalt der Gemeindeschreiberin sei dafür vorab an mich zu überweisen.

Das sei ein sehr faires Angebot, denn das Verschulden seitens der Politischen Gemeinde und ihrer Behördenmitglieder beläuft sich auf Millionen. Auch zu dieser, für viele unglaubliche Summe, könne ich rechtsgenügende Fakten vorlegen.

Auf die Frage der rechtskundigen Gemeindeschreiberin, weshalb das Gutachten von Rechtsanwalt Dr. A.S. bis heute nie materiell geprüft wurde, sage ich, "Parteigutachten." Frau Dr. A. Suvada verstand sogleich, Richter dürfen "Parteigutachten" nach eigenem oder dem Gusto der Kläger beachten oder eben auch nicht.

Das ist Fakt. Beweise mögen sie noch so wichtig und urteilsrelevant sein, sind im "Rechtsstaat Schweiz" nicht immer zwingend substanziell zu prüfen, auch wenn eine materielle Aktenprüfung nur geringen Aufwand kostet, und die Richterperson zur unbestreitbaren Wahrheit führen würde.

Die nächste Frage von Adrienne Suvada. Welche Abteilungen der Gemeinde sind in Ihren Fall verwickelt? Nur die Bauabteilung und das schon seit über 40 Jahren. Alle anderen Abteilungen arbeiteten immer nach dem Kollegialitätsprinzip, in dem üblich war, "im Gemeinderat Erlenbach werden alle Entscheide nur einstimmig gefällt," bekommt die Gemeindeschreiberin und ihr Stellvertreter zur Antwort.

Frau Dr. A. Suvada relativiert diese These und gibt zu verstehen, dass Vertuschungen von unliebsamen Wahrheiten nicht zur DNA der Gemeindeschreiberin und ihres Stellvertreters gehören.

Das zeige sich auch daran, dass am 23. März 2024 ein grosser Artikel in der Presse erschienen sei, mit dem Text: "Unzulässige Auftragsvergaben" Jahrzehntelang wurden Aufträge in Erlenbach fehlerhaft vergeben."

Tatsächlich eine sehr unerschrockene, mutige Publikation, denn der Gemeinderat stand für diese Veröffentlichung sicher nicht Pate, wie der Leserbrief von R.S., in der Zürichsee-Zeitung vom 3. April 2024 aufdeckt.

In seinem Leserbrief schrieb R.S. "Die Gemeinde hat während Jahrzehnten Aufträge unrechtmässig vergeben. Das ist Fakt, wie das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten zeigt."

Will man als Bürger der Sache mit Akteneinsicht auf den Grund gehen, legt die Gemeindeverwaltung auch unter neuer Führung so viele Steine in den Weg, wie es nur geht.

Wie kann man behaupten, solche Aufträge seien in Unwissenheit oder Bequemlichkeit passiert, wenn persönliche, jahrelange Seil- und Freundschaften vorhanden sind?

Noch ist ein Teil der für dieses Debakel verantwortlichen Personen im Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung tätig.

Der Gemeinderat und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter täten gut daran, endlich - auch in der Verwaltung - aufzuräumen und rechtmässig zu handeln.

Dieser Leserbrief veranlasst mich einzelne Führungspersonen zu nennen, die ich, weil ich diese als unseriös oder unkompetent betrachte, aus einer Gemeindebehörde oder Gemeindeverwaltung entfernen würde.

Es scheint, als hätten meine Gesprächspartner durch andere Kanäle, gleichlautendes über die von mir genannten Personen schon erhalten.

Nach nicht einmal einer Stunde, war alles mir wichtig Scheinende gesagt und auch die Gemeindeschreiberin und ihr Stellvertreter hatten keine Fragen mehr.

Es werde wohl etwas dauern, bis sich die im Gemeindehaus befindlichen Akten gefunden und gelesen seien. Allenfalls werde eine neue Besprechung nötig. Bei längerer Dauer erfolge eine kurze Info.

Wie eine VIP-Person wurde ich bis vor den Eingang vom Gemeindehaus begleitet, und von Beiden sehr angenehm verabschiedet.

Wow, was für ein Tag. Die Gemeindeschreiberin und ihr Stellvertreter haben riesengrosse Aufgaben vor sich, bevor sie, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und auch der Gemeinderat herzhaft sagen dürfen, "es ist mir eine Ehre in dieser wunderbaren Gemeinde tätig zu sein. Ja ich glaube, die Zwei schaffen dies.
QR-Code - Mai 2023
Seite 70
Seite 70 wird geladen
12.  QR-Code - Mai 2023
Gehört der QR-Code nur auf den Grabstein oder auch auf Visitenkarten, Plakate und Briefkarten? Viele Möglichkeiten stehen den Schreibenden mit dem QR-Code offen.

Der QR-Code, auf einer postkartengrossen Karte, zum Einwurf in Briefkästen, zeigt ungeahnte Leser Erfolge.

Am Dienstag, den 30. Mai 2023 warf ich die ersten Karten in einige Briefkästen meiner Wohngemeinde. Am Tag zuvor fanden sich 650 Klicks/Ansichten zu meiner Autobiographie, mit 62 Internet-Seiten.

Am 11. Juni 2023 schaute ich am Abend, nach dem ich 900 Karten verteilt habe, die Anzahl Klicks und Ansichten auf meiner Autobiographie an. Kaum zu fassen, ich fand 1150 Ansichten. Es sind 500 Ansichten mehr, als beim Start vor 12 Tagen, als es 650 Klicks waren, nachdem ich seit einem Jahr öffentlich zu lesen war. Zahlreiche Personen mussten meine Lebensgeschichte wohl mehrmals anwählen, um darin zu lesen oder diese in Papierform auszudrucken, damit sich eine derart grosse Anzahl Ansichten ergibt.

Total liess ich 2400 Karten drucken, es bleiben also noch 1500 für die Briefkästen in Erlenbach. Drei bis vier Wochen dürfte das Verteilen noch andauern.

Wie viele Ansichten kann ich mit meiner Kartenaktion sammeln? Sie finden die Anzahl beim Öffnen meiner Autobiographie, bei Beginn der Kartenaktion waren es 650 Ansichten.
Rätselhaftes Behördenverhalten
Seite 71
Seite 71 wird geladen
13.  Rätselhaftes Behördenverhalten
Was ist, was viele erhalten, obwohl sie es nicht haben, andere aber nicht erhalten, obwohl sie es haben?
Das Lösungswort hat fünf Buchstaben und heisst,  .  .  .  .  .

Wo nur ist unser Rechtsstaat hingekommen, der über strafrechtlich relevantes Verhalten von Chefbeamten und Behördenmitgliedern den Deckel des Schweigens legt! - Immunität auf Lebenszeit anstelle Bestrafung!


Unterkapitel
- Baurechtliches Gutachten
- Willkür im Schlussvorhalt der Staatsanwältin
- Strafverteidigung ausgetrickst
- Populistisches Urteil
Baurechtliches Gutachten, was schert uns das - Februar 2012
Seite 72
Seite 72 wird geladen
13.1.  Rätselhaftes Behördenverhalten – Baurechtliches Gutachten, was schert uns das - Februar 2012.
Es wissen Exekutivmitglieder und Chefbeamte, die Quartierplanrechnung ist nichtig und falsch, darum lassen sie nur die eigene Meinung gelten, verletzen und biegen gültiges Recht und schelten. Sie dulden weder Transparenz noch Opposition, denn es geht um ihre Reputation. Wen interessieren Sachverhalte und Wahrheit schon, wenn es geht um den Handwerksmann oder um die Ehre der hochgestellten Person?

Ein Rechtsgutachten mit dem Auftrag aus baurechtlicher Sicht das Wirken der Politischen Gemeinde und ihrer Organe bei der Umsetzung des Vertrages "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg" durch den Baurechtsanwalt Dr. jur. A. Schuler, prüfen und begutachten zu lassen, ergab am 3. Februar 2012 folgendes Resultat:

Zusammenfassend erweist sich, dass die von Herr Rellstab im Zusammenhang mit der Durchführung der Landumlegung und der Erschliessung Lerchenberg begründet sind. Der Gemeinderat hat sich über die Rügen mehrfach hinweggesetzt. Er weigerte sich standhaft, sie zur Kenntnis zu nehmen und zu überprüfen. Es ist nachvollziehbar, dass angesichts dieser Haltung Herr Rellstab starke Ohnmachtsgefühle entwickelte, die sich in Ingrimm verwandelten.

Die komplette Gutachter-Dokumentation, mit unanfechtbaren Beweisakten liegt, mehrfach abgelegt im Gemeindehaus.
Willkür im Schlussvorhalt - Januar 2018
Seite 73
Seite 73 wird geladen
13.2.  Rätselhaftes Behördenverhalten – Willkür im Schlussvorhalt - Januar 2018.
Wie die Staatsanwältin ihr Einvernahmeprotokoll fälscht

Auszug aus dem Anhang zum Schlussvorhalt der Staatsanwätin vom 9. Januar 2018 mit den handschriftlichen Korrekturen des Befragten.

STAin: Der beschuldigte Rudof Rellstab hat ...
Beschuldigter: Dem beschuldigten Rudolf Rellstab wird unterstellt.

STAin: Mehrfache Üble Nachrede
Beschuldigter: Rechtlose Behauptung

STAin: Tatvorgehen eine E-Mail an 352 Personen verschickt.
Beschuldigter: E-Mail Adressen von der Gemeinde selbst erhalten

STAin: Dies tat der Beschuldigte ohne objektiv begründete Veranlassung
Beschuldigter: Dies tat der Beschuldigte mit klarer objektiv begründete Veranlassung.

STAin: mithin weder zur Wahrung öffentlicher noch privater Interessen
Beschuldigter: mithin zur Wahrung öffentlicher und privater Interessen

STAin: im Bewusstsein der Ehrenrührigkeit seiner Behauptung und mit der vorwiegenden Absicht, den Geschädigten Hans-Peter Fehr, Hans Wyler, Ferdinand Arnold, Urs Berli, Sascha Daniel Patak, Sandro Ciaccia, Peter Keller, Daniel Westermann sowie Lotti Grubenmann Übles vorzuwerfen.
Beschuldigter: im Bewusstsein sich keiner Ehrenrührigkeit bewusst zu sein und nicht mit der Absicht "Übles substanzlos" vorzuwerfen

STAin: Dies tat der Beschuldigte ohne objektiv begründete Veranlassung, mithin weder zur Wahrung öffentlicher noch privater Interessen, im Bewusstsein der Ehrenrührigkeit seiner Behauptung und mit der vorwiegenden Absicht,
Beschuldigter: Dies tat der Beschuldigte mit objektiv begründeter Veranlassung, zur Wahrung öffentlicher Interessen, im Bewusstsein seiner Gutglaubens- und Wahrheitsbeweise, und im Wissen dass diese Äusserungen keine Ehrenrührigkeit und nicht in der Absicht zu Beleidigen erfolgten.

STAin: Der Beschuldigte hat im obgenannten Zeitraum am obgenannten Orte mehrfach gegen den Beschluss der Obergerichts Zürich vom 22. Oktober 2014 verstossen.
Beschuldigter: Der Beschuldigte hat im obgenannten Zeitraum am obgenannten Ort keineswegs gegen den Beschluss vom 22. Oktober 2014 verstossen.

STAin: Im besagtem Beschluss wurde dem Beschuldigten unter Androhung von Art. 292 StGB verboten, zu äussern, dass die Kläger "krasse Begünstigungen sowie bestechliche Abnahmen vornehmen, ihre Schreiben würden dreiste Irreführungen, Lügen und Nötigungen enthalten, ihre Schreiben seien erstunken und erlogen, gaunerhaft erpressend und despotisch."
Beschuldigter: Im besagten Beschluss wurde dem Beschuldigten unter Androhung von Art. 292 StGB zu Unrecht verboten ...

STAin: Schreiben vom 11. Juli 2016: "falschaussagende Privatkläger"
Beschuldigter: prüfbar belegt

STAin: Schreiben vom 11. Juli 2016: "falsche Begründung und unrichtige Feststellung"
Beschuldigter: prüfbar belegt

STAin: Anerkennen Sie diesen Sachverhalt?
Beschuldigter: Den Sachverhalt anerkenne ich nur mit den von mir angefügten Korrekturen.

STAin: Protokollnotiz vom 9. Januar 2018: Der fünfseitige Ausdruck des Schlussvorhalts wird der Einvernahme angehängt.

Anmerkung: Der Einzelrichterin am Bezirksgericht, Bezirksrichterin lic. jur. Ch. Tischhauser waren die handschriftlichen Korrekturen des Beschuldigten, in ihrem Urteil G.Nr.: GG180002-G; vom 12. Dezember 2018 durch nicht Zulassung zum Entlastungsbeweis keiner Silbe wert.

Der arglistige Grund für die nicht Zulassung des Beschuldigten zum Entlastungsbeweis: die Verfügung von Frau lic. jur. Ch. Tischhauser, vom 12. Juli 2018 als Verfahrensleiterin; "An der Hauptverhandlung erfolgen - ausser der Befragung des Beschuldigten - keine Beweisabnahmen durch das Gericht."

Die komplette Dokumentation, inklusive den originalen handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt, ist im Gemeindehaus mehrfach zu finden.
Strafverteidigung ausgetrickst - Juli 2018
Seite 74
Seite 74 wird geladen
13.3.  Rätselhaftes Behördenverhalten – Strafverteidigung ausgetrickst - Juli 2018.
Seit die fingierte Strafanzeige vom 14. März 2017 - Üble Nachrede - an meinem Hals hängt, lese ich Presseberichte über Strafverfahren und erfahre, dass es eine Anwältin gibt die kompetent, unerschrocken und geeignet erscheint um mich bei Gericht zu verteidigen. Seit 1986 arbeitet diese als selbständige Rechtsanwältin, war Lehrbeauftragte für Strafrecht, sowie Mitautorin eines Strafrechtskommentars. Dazu kommen zahlreiche Publikationen zum Strafrecht.

Ich habe ein riesen Glück, die Strafverteidigerin erkennt das Dilemma in dem ich stecke und ist bereit meine Verteidigung zu übernehmen.

Am 7. Mai 2018 schreibt meine Verteidigerin der Einzelrichterin am Bezirksgericht: "Es ist nochmals darauf hinzuweisen und zu wiederholen: in der Anklage (der Staatsanwältin) aufgezählten Vorhalte sind auf ihre Strafbarkeit zu prüfen. Nicht zu prüfen ist, was der Beschuldigte in früheren Verfahren gesagt hat oder gesagt haben soll. Für die damaligen Ausführungen wurde der Beschuldigte verurteilt und er kann nicht noch einmal für das Gleiche verurteilt werden.

Am 12. Juli 2018 wird die Strafverteidigerin mit der Verfügung der Verfahrensleiterin, Bezirksrichterin lic. jur. Ch. Tischhauser ausgetrickst, diese schreibt: "An der Hauptverhandlung erfolgen - ausser der Befragung des Beschuldigten - keine Beweisabnahmen durch das Gericht.

Als rechtlicher Laie sagt mir das: Die Richterin verweigert meiner Strafverteidigerin die Beweisführung für meine Unschuld und trickst damit alle Verteidigungsrechte aus.

Kein Wunder, stellt sich nach richterlichen Tricksereien das Rätsel:
Was ist, was viele erhalten, obwohl sie es nicht haben, andere aber nicht erhalten, obwohl sie es haben? Das Lösungswort hat fünf Buchstaben und heisst,  . . . . .
Populistisches Urteil
Seite 75
Seite 75 wird geladen
13.4.  Rätselhaftes Behördenverhalten – Populistisches Urteil.
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

Ort                Bezirksgericht Meilen
Zeit               30. Oktober 2018, Verhandlungsbeginn 08:30 Uhr
Urteil            gefällt am 12. Dezember 2018
Fall               Geschäfts-Nr.: GG180002-G
Thema           Mehrfache üble Nachrede
                     sowie mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.

Das widerrechtliche amtieren
der Einzelrichterin ergab sich aus der Verfügung der Verfahrensleiterin, lic. jur. Ch. Tischhauser; die Unschuld des Beschuldigten sei nicht zu prüfen! In deren Verfügung vom 12. Juli 2018 steht: "An der Hauptverhandlung erfolgen ausser der Befragung des Beschuldigten - KEINE BEWEISABNAHMEN durch das Gericht.

Eine traurige Wahrheit bestätigt sich, unser Strafsystem ist populistisch, willkürlich und bis ins Mark verrottet.

Wie das Beispiel aus dem Gemeinderat Erlenbach zeigt, nutzen dies manche Prozessführer genüsslich aus.

7. Oktober 2024
RR an Gemeinderätin Maya Schillinger. Die unheimliche Macht falscher Urteile. Text folgt

14. Oktober 2024
Die Gemeinderätin an RR Text folgt

17. Oktober 2024
RR an Frau Suter Text folgt

29. Oktober 2024
RR macht eine Anfrage bei der Gemeinderätin Maya Suter. Text folgt

1. November 2024
Die Gemeinderätin Maya Suter schwebt in einer Traumwolke, konstruiert mit Hilfe einer grossen Mehrheit im Gemeinderat einen Sündenbock und blendet die strafbare Dimension ihrer Antwort völlig aus. Text folgt

Anmerkung
Wer hat Recht und wer verletzt Recht? Die Antwort gibt das Rechtsgutachten über das Wirken der politischen Gemeinde und ihrer Organe bei der Umsetzung des Vertrages "Erschliessung und Landumlegung Lerchenberg" vom 3. Februar 2012, von Baurechtsanwalt Dr. jur. A. Schuler. Zudem das Schreiben vom selben Anwalt vom 9. Mai 2012 in dem steht: Unter unwahren Angaben - als Vertreter der Gemeinde - erwirkten die Kläger die Zustimmung der Finanzdirektion. Die Kläger klagen nicht als Vertreter der politischen Gemeinde, sondern als Privatperson.

Trotz dem Wissen des Gemeinderats, dass die Kläger nie in offizeller, amtlicher Funktion ihre mutwilligen Prozesse führten, finanzierte die Politische Gemeinde die Rechtskosten der Privatkläger in hoher sechsstelliger Summe. Zusätzlich wurden Verwaltungsangestellte, wie zum Beispiel HP-Fehr und andere Gemeindeobere zu hunderten von Arbeitsstunden zum Argumentieren und Erstellen für bös- und argwillige Gerichtsklagen missbraucht. Auch solche Arbeiststunden bezahlten nicht die Privatkläger, sondern die Steuerzahler über die Gemeindekasse, was, wie der Gemeinderat immer wusste, eklatant widerrechtlich war. Für derart unredliches amtieren muss, ich bin kein Jurist, ein Strafmass von einigen Jahren unbedingt gesprochen werden.


4. Februar 2025
Gedankennotiz:
Der Gemeinderat ignoriert das Schreiben vom 4. Januar 2025.
Aus niederen Motiven bauen Behördenmitglieder immer wieder ehrbare Bürger zu Straftätern auf, um sie in die Knie- und zum Schweigen zu bringen. Ihr Meinungs- und Psychoterror bezweckt unverblümte Stimmungsmache mit rufschädigender, meinungsbildender Wirkung. Erlenbach ist in dieser Sparte nicht nur am Zürichsee, sondern schweizweit "Einzigartig".

Transparenz mit gradliniger offener Kommunikation zur Rechtmässigkeit behördlicher Handlungen und Beschlüsse - auch zu Machenschaften und Altlasten ist ein heikles Thema in einer Gemeinde, die Anwälte und Gerichte immer wieder aufwändig beschäftigt.

Du musst wissen dass jeder Amtsträger, der sich offen gegen Transparenz zu seiner Amtstätigkeit wehrt, seinen moralischen Kompass verloren hat.

Ohne den Gang an die Öffentlichkeit, mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonfention und Art. 30 in der Bundesverfassung, in denen steht; jede Person habe Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht, kommt perverses, rechtloses amtieren in der reichen Zürichseegemeinde nie zur Ruhe. Der Kampf geht in die nächste Runde mit einem Onlinekommentar zur Bundesverfassung, von Dr. jur. Reto Walter, Jurist beim Bundesamt für Justiz, Stefan Schlegel und Odile Ammann, zu Art. 30 in der Bundesverfassung.

Unglaublich dreist die «Anklage» der STAin MLaw S.Bienz vom 25. Januar 2018 ans Einzelgericht. In ihren Untersuchungsakten fehlen fünf Seiten mit meinen handschriftlichen Korrekturen im Schlussvorhalt der Staatsanwältin vom 9. Januar 2018!! Zudem fehlt das Einvernahmeprotokoll der Kantonspolizei vom 27. Juli 2017 mit 20 der Polizei abgegebenen Entlastungsbeweisen.

Der Grossteil der Grundrechtseinschränkungen ist X-fach strafrechtlich relevant, das geht bis zu X-fachen Offizialdelikten. Da hat der Staat X-fachen Grund, um Art. 30 BV bei der helvetischen Justiz, wirksam in Erinnerung zu rufen.

Die Garantien von Art. 30 BV räumen den am Grundrecht Berechtigten im Rahmen von gerichtlichen Verfahren einklagbare Ansprüche auf einen fairen, gleichen und gerechten Prozess ein. X-fach verletzt.

Art. 30 BV soll gewährleisten, dass das demokratisch gesetzte Recht gerecht und gleich auf gleichgelagerte Fälle angewandt wird. Damit verbunden ist eine Absage an die Kabinettsjustiz, d.h. an die Steuerung gerichtlicher Verfahren aus den politischen Hinterzimmern. Beides ist X-fach verletzt.

Die richterliche Unabhängigkeit sieht eine machthemmende funktionale Trennung der Bundesbehörden in Legislative, Exekutive und Judikative vor (Gewaltenteilung) Die Gerichte sind in ihrer Tätigkeit «nur dem Recht" verpflichtet. X-fach verletzt.

Die Verfahrensgrundrechte lassen sich mit einem liberalen Verständnis der Menschwürde erklären. Der Einzelne soll nie zu einem blossen Objekt degradiert werden, sondern an staatlichen Entscheiden, die seine Person betreffen, angemessen mitwirken dürfen. X-fach verletzt.

Zusätzlichen verfahrensgrundrechtlichen Schutz geniessen Personen, gegenüber denen der Staat zu seinen schärfsten Mittelen greift: Freiheitsentszug und Strafrecht. X-fach verletzt.

Art. 190 BV erklärt Bundesgesetzrecht für «massgebend»; d.h., die Gerichte müssen Bundesgesetze unbeachtlich ihrer (mutmasslichen) Verfassungswidrigkeit anwenden. Art. 190 BV erklärt das Völkerrecht gleichermassen als «massgebend» wie Bundesgesetze, und nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geht die EMRK entgegenstehenden Bundesgesetzen vor. X-fach verletzt.

Unbeachtlich ist auch der Rechtsgrund eines Justizverfahrens. Der Wortlaut von Art. 30 Abs. 1 BV besagt, dass Gerichtsverfahren vor sämtlichen (auch nur einfachgesetzlich vorgesehenen Instanzen gleichermassen von Art. 30 Abs 1 BV erfasst sind. Gerade das Bundesgericht, dessen Qualifikation als Gericht ausser Frage steht, erfüllt dieses Kriterium nicht.

Weiter haben Aussöhnungs- und zivilpozessrechtliche Mediatonsverfahren den Anforderungen von Art. 30 Abs. 1 zu genügen. X-fach verletzt.

Der sachliche Anwendungsbereich von Art. 30 Abs. 1 BV muss angesichts der allgemeinen Rechtsweggarantie von Art. 29a BV alle Rechtsgebiete umfassen. Also für gerichtliche Verfahren aller Rechtsgebiete, und nicht nur für Zivil- und/oder Strafprozesse.

Die Spruchkörper, die mich verurteilten, waren mit Gerichtsmitgliedern besetzt, die nur einem Ergebnis zu Gunsten der Anzeigeerstatter zugeneigt waren. X-fach erlebt.

Die Spruchkörperbildung verletzte klar Art. 30. Abs. 1 BV. Die Spruchkörper wollten in manipulativer Weise die Wahrheits- und Gutglaubensbeweise des Angeschuldigten materiell nicht prüfen, nur um dadurch rechthaberisch das gewünschte Urteil herbeizuführen. X-fach erlebt.

Bereits aus Gründen der Prozessökonomie gilt es zu verhindern, dass untere Instanzen in einer Art und Weise mangelhaft entscheiden, die bei einem Beklagten zu einem grundrechtlichen Anspruch darauf führt, seinen Fall einer weiteren Instanz vorlegen zu dürfen. X-fach, als Beklagter erlebt, wie untere Instanzen, nur nach dem Recht des Stärkeren, falsche Urteile sprechen, weil sich diese schon vor Verfahrensende, oder schon bei Verfahrensbeginn, auf ein Urteil festgelegt haben.

Ebenso muss ein Spruchkörper unabhängig bleiben von anderen Gerichtsbehörden und deren Mitgliedern, einschliesslich solchen desselben Gerichts. X-fach erlebt, dass dem nicht so ist. Auch erlebte ich, dass das Zivilgericht auf das Urteil des Strafgerichts wartete um abhängig vom Urteil Strafgericht, das Urteil im Zivilgerichtsverfahren im gleichen Sinn zu sprechen.

Dies alles zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unserer helvetischer Gerichtsinstanzen.

Verrückte Zeit
Seite 76
Seite 76 wird geladen
14.  Verrückte Zeit
Text folgt
UNSERE FÖRDERER
Bearbeiten Inhaltsverzeichnis
Klicke das grüne Plus-Zeichen an. Du hast dann verschiedene Möglichkeiten, dein Inhaltsverzeichnis und deine Fragen zu bearbeiten. Z. B. Neue Kapitel kreieren, eigene Fragen "erfinden", Kapiteltitel und Fragen abändern.
Kleine rote Kästchen neben den Fragen bedeuten, dass zu diesem Text ein Leserkommentar abgegeben wurde. Du findest ihn oben im Funktionsmenü (neben dem Druckbefehl).
Das kleine Buchsymbol neben den Fragen zeigt dir an, dass du dazu schon etwas geschrieben hast und der Text gespeichert wurde.
Funktionsmenü
Über diese Buttons kannst du verschiedene Funktionen aufrufen: Speichern deines Textes, Drucken und Fotos oder Dokumente einfügen, die Kommentare deiner Leser anschauen und entscheiden, wie du mit ihnen verfahren willst. Oder die für dich angenehmste Schriftgrösse zum Schreiben einstellen. Über die Funktion Drucken kannst du deinen Text kapitelweise oder gesamthaft ausdrucken oder auf deinem PC zusätzlich in Word speichern (Befehl Export), was du regelmässig machen solltest. In den FAQ findest du Antworten auf Fragen, die dich vielleicht noch beschäftigen.
Mit diesen Buttons kannst du zwischen verschiedenen Ansichten wechseln. Schreiben, Lesen des aktuellen Kapitels, Lesen des ganzen Textes. Über Vorversionen erhältst du Zugang zur Backup Funktion. Damit kannst du für jede Frage einzeln auf frühere Versionen zurückgreifen oder diejenigen Versionen selbst speichern, die du vorerst behalten möchtest.
Schreibfenster
Klicke links im Scrollbalken auf eine Frage und schreibe in diesem Fenster was dir dazu einfällt, wie du das von "Word" kennst. Dein Text wird jeweils automatisch gespeichert, wenn du auf eine neue Frage wechselst.
143#0#599#0#0